Justizministerkonferenz: Strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Neuen Psychoaktiven Substanzen, etwa durch die Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit, erforderlich

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 08.11.2014

Auf der diesjährigen Herbsttagung haben die Justizminister ihre Einigkeit bekräftigt, mit strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegen die Herstellung und den Vertrieb von Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS) vorgehen zu wollen. Sie haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, Regelungsvorschläge vorzulegen, etwa die Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit. Bisher müssen konkret bezeichnete Einzelstoffe in das BtMG aufgenommen werden, damit der Umgang hiermit den Regelungen des BtMG unterfällt. Genau dieser Umstand wird bei den NPS ausgenutzt. Das BtMG wird bewusst umgangen, indem immer neue, noch nicht dem BtMG unterstellte Stoffe als vermeintliche Kräutermischungen, Badesalze oder Research Chemicals angeboten werden. Beim Konsum haben diese Wirkungen, die denen von klassischen Betäubungsmitteln ähnlich. Mit der Unterstellung ganzer chemischer Stoffgruppen, wie es bereits in Österreich praktiziert wird (s. meinen Beitrag vom 17.03.2012), könnte dem entgegengewirkt werden (s. meinen Beitrag vom 14.10.2011).

Der Beschluss der Justizminister vom 06.11.2014 lautet wie folgt (Quelle):

„1. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass der Konsum von so genannten neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) unkalkulierbare gesundheitliche Schäden hervorrufen kann und ein effektiver und umfassender Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten wesentlich davon abhängt, dass die Herstellung und der Vertrieb dieser Substanzen wirksam unterbunden werden. Hierfür bedarf es strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten.

2. Mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Juli 2014 zur Frage der Einstufung von NPS als Arzneimittel ist eine Strafbarkeitslücke offenkundig geworden.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, im Benehmen mit dem federführenden Bundesminister für Gesundheit Regelungsvorschläge vorzulegen, etwa zur Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit.“

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3 Kommentare

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Ist es eine Umgehung eines Gesetzes, hier konkret des BtMG, wenn man etwas tut, das nicht verboten ist, ein Staatsanwalt aber moralisch missbilligt? Umgeht jemand, der mit 50 km/h durch die Innenstadt fährt, das Geschwindigkeitslimit, weil er sich gemeinerweise einfach daran hält, so dass man ihn nicht bestrafen kann, obwohl er so schnell fährt?

Erfreulich aber, dass nun offenbar für eine neue gesetzliche Regelung gesprochen wird statt über analoge Anwendung von Strafnormen.

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Bereits 15 Jahre nach dem ersten Stoffgruppenverbot (=Einführung der IOC/WADA-Dopingliste 1999) kommt man in Deutschland auf die Idee, dass dies ein praktikabler Lösungsansatz ist.

Chapeau!

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Bereits 3 Jahre nachdem der fertige Vorschlag zur Stoffgruppenregelung von Rößner/Voit auf dem Tisch lag, fordert man Vorschläge für eine Stoffgruppenregelung. Herrlich.

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