Bundeskabinett verabschiedet 28. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndVO)
von , veröffentlicht am 19.10.2014Rechtsgebiete: BetäubungsmittelrechtLegal Highs28. Betäubungsmitteländerungsverordnung28. BtMÄndVONebenstrafrechtStrafrecht6|8952 Aufrufe
Das Bundeskabinett hat am 15.10.2014 die 28. BtMÄndVO verabschiedet. Das berichtet die Pharmazeutische Zeitung online: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=54647. Mit der 28. BtMÄndVO sollen u.a. 32 Neue psychoaktive Substanzen (sog. Legal Highs) in das BtMG aufgenommen werden, worauf ich bereits in meinem Blog-Beitrag vom 19.09.2014 hingewiesen habe (s. hier). Bevor die Gesetzesänderung in Kraft treten kann, muss zunächst noch der Bundesrat zustimmen (§ 1 Abs. 2 BtMG).
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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6 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenErnst Hagen kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für den Hinweis.
Dr. Jörn Patzak kommentiert am Permanenter Link
Die Verordnung der Bundesregierung ist nun auch veröffentlicht, nämlich als BR-Drs. 490/14: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2014/0490-14.pdf
Name kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Patzak,
ich hoffe doch, dass Sie nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates dies hier in dem bereits bestehenden Thread vermerken und nicht für jeden einzelnen Schritt zum Erlass ein und derselben Rechtsverordnung ein neues Thema im Blog aufmachen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Warum werden die Änderungen nicht per Eilverordnung (§1 Abs. 3 BtMG) durchgeführt, obwohl die Eilbedürftigkeit aufgrund des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung (praktisch an jeder Ecke zu kaufen) und zahlreicher Krankenhausaufenthalte der Konsumenten auf der Hand liegt?
Warum führt man nicht monatlich ein "Update" per Eilverordnung durch, sondern durchschnittlich weniger als einmal jährlich (1. BtMÄndV im Jahr 1984)? Die bestehende Verordnungsermächtigung wird nicht konsequent genutzt, daher braucht man m.E. die Mißstände nicht zu beklagen.
Studi+ kommentiert am Permanenter Link
Gestern hat der Bundesrat der achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (28. BtmÄndVO) seine Zustimmung erteilt. Diese wird üblicherweise in etwa 7 Tagen bekanntgegeben und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft (Art. 3 dieser Verordnung).
weitere Infos:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0401-0500/049...
Name kommentiert am Permanenter Link
Nun hat er's doch getan ...