Kollektiver Rechtsschutz im Kartellrecht – quo vadis?

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 14.10.2014

Das ist die Frage, der ich beim Besuch einer Tagung zu dem Thema "Im Namen der Verbraucher? Kollektive Rechtsdurchsetzung in Europa"  in Bayreuth am 15. bis 17. Oktober 2014 nachgehen werde (vgl. Programm unter: http://www.verbraucherrecht.uni-bayreuth.de/de/news/Programm-6_-Forum-Verbraucherrechtswissenschaft/Tagung-Rechtsdruchsetzung-Flyer-DIN-lang-Wickelfalz-6-Seiten.pdf). 
Die Kommission hatte im Juni 2013 ihre – weichgespülte – Empfehlung zum kollektiven Rechtsschutz in die Welt gesetzt. Ich hatte mich dazu schon geäußert (vgl. NZKart 2013, 494 ff.). Ich bin weiter skeptisch, ob wir ein besonderes Instrument des kollektiven Rechtsschutzes im Kartellrecht wirklich benötigen. § 34a GWB hat sich – erwartungsgemäß – als zahnloser Papiertiger erwiesen. Daran änderte auch die Erweiterung der Anspruchsberechtigung – im zweiten Anlauf – auf Verbraucherschutzverbände im Rahmen der 8. GWB-Novelle nichts. Dem Abtretungsmodell der CDC hat das Landgericht Düsseldorf durch Anwendung der Arme Onkel-Rechtsprechung ein Bein gestellt (vgl. unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2013/37_O_200_09_Kart_U_Urteil_20131217.html). 
Man müsste wohl zu opt-out-Instrumenten greifen, um wirksamen kollektiven Rechtsschutz zu erreichen. Ich sehe allerdings noch nicht, wie dabei ein schädlicher Overkill vermieden werden kann bzw. wie ein solches Instrument sinnvoll in unsere sonstige Zivilprozesslandschaft eingebaut werden kann. Also besser bleiben lassen. Jedenfalls sollte man sich zuerst einmal klar darüber werden, was mit dem kollektiven Rechtsschutz bezweckt wird. Geht es um bloßen Schadensausgleich? Dann stellt sich die Frage, ob dieser um jeden Preis (also auch zu unvertretbaren Durchsetzungskosten) erreicht werden soll. Oder geht es um eine Erhöhung der Abschreckung? Dieser dienen aber schon die hohen Bußgelder bei hardcore-Verstößen.
Mal sehen, ob mich die Bayreuther Tagung eines Besseren belehrt. Ich werde an einer Podiumsdiskussion zu dem Thema "Verbände oder Staat – wer schützt den Verbraucher besser?" teilnehmen mit einem im Übrigen gemischten Teilnehmerkreis mit einem Vertreter der Industrie, einer Vertreterin der Verbraucherschutzverbände und zwei Vertretern aus den Ministerien. Das verspricht, eine spannende und vielleicht auch sehr kontroverse Diskussion zu werden.
Jedenfalls zum Thema Verbraucherschutz kann man als Kartellrechtler eine klare Meinung haben: Funktionierender Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz.

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