Mal wieder in der Diskussion: AAK statt BAK?
von , veröffentlicht am 06.09.2014Irgendwie scheint es Themen zu geben, die einfach nicht kaputtzubekommen sind. Eines davon: Soll man auch im Strafrecht die AAK-Messung der Bestimmung der BAK durch Blutprobe gleichstellen? Sicher würde nichts dagegen sprechen, wenn AAK-Messungen immer genauso zuverlässig über die Alkoholisierung Auskunft geben würden wie die Blutprobe. Jetzt heißt es: 50 % der AAK-Messungen seien falsch. Erscheint übertrieben. Fehleranfälliger dürfte die AAK-Messung aber trotzdem sein. Warum also sollte man nicht weitermachen wie bisher? Nur aus Kostengründen? Oder weil es weniger eingriffsintensiv ist? Oder weil es bei der Polizei einfacher möglich ist, an die AAK zu kommen? Bin mal gespannt, was die Blogleser meinen...
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenDipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht wäre eine Lösung diskutabel, dass bei einem bestimmten folgeträchtigen Grenzwert zur Sicherheit noch eine Blutprobe gemacht wird. Man müsste zur genaueren Erörterung und Abwägung auch die Fehlerrate kennen.