Hinweis auf den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit allein reicht nicht
von , veröffentlicht am 25.08.2014Das LAG Schleswig-Holstein hat im Beschluss vom 02.06.2014 – 1 Ta 77/14 - zutreffend darauf hingewiesen, dass zur Begründung einer Entscheidung über die Wertfestsetzung allein ein Hinweis auf die Empfehlungen der Streitwertkommission nicht ausreichend ist. Nach § 23 III RVG habe das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen, dass dieses ausgeübt wurde, müsse jedenfalls in knapper Form aus der Entscheidung ersichtlich
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