Salomonisches Urteil mit schalem Beigeschmack - Finale im Prozess gegen Gustl Mollath
von , veröffentlicht am 14.08.2014Zunächst herrscht Informationschaos. Was hat denn das LG Regensburg eigentlich entschieden? Ein Unterstützer jubelt per Twitter: Freispruch „erster Klasse“, um dann Minuten später das Gericht wegen der Urteilsbegründung zu beschimpfen – offenbar ist hier jemandem der Durchblick komplett verloren gegangen.
Aber auch die Top-Medien versagen: Tagesschau24 meldet (noch um 11.30 Uhr in regelmäßiger Wiederholung einer falschen Erstmeldung) , die Kammer halte Mollath für „schuldig“, seine Frau misshandelt zu haben, die Tagesschau-Berichterstatterin vor Ort bemerkt offenbar nicht, dass sie sich laufend widerspricht („schuldig, schuldunfähig, im Zweifel für…, Tat dennoch nicht nachgewiesen…").
Nun scheinen mir die Informationen des gerichtlichen Pressesprechers RiLG Polnik (Pressemitteilung) gesichert. Danach fielen Tenor und Urteilsbegründung differenziert aus – abweichend sowohl vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft als auch von dem der Verteidigung.
Freispruch aus tatsächlichen Gründen
Der Freispruch Gustl Mollaths erfolgte hinsichtlich der Taten am 31.05.2002 (Freiheitsberaubung und Körperverletzung) sowie hinsichtlich der Sachbeschädigungsanklage (Reifenstechereien 2004/2005) aus tatsächlichen Gründen: Das heißt, hier konnte sich das Gericht nicht von der Täterschaft Mollaths überzeugen. Dem ist auf Grundlage meines eigenen Eindrucks in der Hauptverhandlung uneingeschränkt zuzustimmen: Die angebliche Freiheitsberaubung konnte nur mit der Aussage der Frau S. belegt werden, die zum Tatablauf und zu ihrer eigenen Wahrnehmung vollkommen unterschiedliche und daher unglaubhafte Angaben gemacht hatte.
Bei den Reifenstechereien war nur noch festzustellen, dass einige Personen aus dem Umfeld der Frau Mollath von Reifendruckverlust betroffen waren. Ob und wie diese Druckverluste allerdings entstanden waren, ließ sich nicht mehr nachvollziehen. Und allein darauf, dass Gustl Mollath ein Tatmotiv hatte, kann ein Urteil nicht gestützt werden. Insbesondere weil es auch ein Motiv im Umfeld der Frau Mollath gab, ihn (zu Unrecht) zu belasten.
Freispruch aus rechtlichen Gründen
Der Freispruch Mollaths hinsichtlich der Tat am 12.08.2001 (gefährliche Körperverletzung) erfolgte dagegen aus rechtlichen Gründen. Das Gericht hat hier dem Vorwurf der Ex-Ehefrau geglaubt, dass Herr Mollath sie an diesem Tag geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt habe – letzteres in Leben gefährdender Weise.
Auch hierzu war die Beweislage nicht gut, denn die Ex-Ehefrau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dass nur noch ihre früheren dokumentierten Aussagen sowie die Aussage der – nicht eben glaubhaften – Zeugin S. sowie die des Arztes vorlag, der die Verletzungen in einem medizinisch wenig aussagekräftigen Attest dokumentiert hatte.
Niemand weiß, was sich am 12.08.2001 in der Privatwohnung der Mollaths wirklich abgespielt hat. Alle sind dafür auf die Aussagen der einen oder der anderen Seite angewiesen. Die Ex-Ehefrau und die Zeugin S. haben teilweise abweichend bzw. widersprüchlich ausgesagt. Auch das Attest selbst scheint mir immer noch „verdächtig“ – ist es tatsächlich so zustande gekommen wie es der Arzt berichtet? Angesichts dieser Beweislage habe ich vor dem Urteil dazu tendiert, in dubio pro reo zugunsten Herrn Mollaths zu entscheiden. Allerdings hat auch das Gericht durchaus Gründe, die Sachlage anders zu würdigen: Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass ein Punkt stark zu Lasten Gustl Mollaths gewirkt hat:
Dass er sich am letzten Tag der Beweisaufnahme zwar zur Tat eingelassen hat, dann aber seine konkreten Äußerungen dazu so dürftig ausfielen.
Es ist zumindest erklärungsbedürftig einerseits zu behaupten, die Misshandlungen hätten gar nicht stattgefunden und andererseits, er habe sich „nur gewehrt“. Gustl Mollath hat eine nähere Erklärung zum Tatverlauf, in dessen Zuge er sich gewehrt hat, verweigert. Das geschilderte „Verletzungsbild“ passte eher zu den behaupteten Misshandlungen als zu dem von Gustl Mollath berichteten Auto-Vorfall. Diese „Einlassung“ Mollaths wich zwar nicht ab von seinen früheren Angaben, aber sie wurde so noch einmal kurz vor dem Urteil „aufgefrischt“ und wirkte für viele wie ein Teileingeständnis – „da war etwas“. Und da Gustl Mollath nicht geschwiegen hatte, konnte das, was er nun sagte, auch gegen ihn verwertet werden, auch wenn er im letzten Wort wieder jegliche Körperverletzung bestritt.
Während seine Ex-Frau sich mittels Zeugnisverweigerung jeglicher Nachfrage und Konkretisierung ihrer Angaben erfolgreich entzogen hat, hat nun Gustl Mollath „ausgesagt“ und sich dadurch zum „frischen“ Beweismittel gegen sich selbst gemacht. Auch wenn die objektiven Beweise für seine Tat schwach blieben – dass er seine Frau vor ziemlich exakt 13 Jahren misshandelt hat, schien nun dem Gericht offenbar belegt. Zumal man sich seitens des Gerichts wohl zwar vorstellen konnte, dass die Ex-Frau später aus Rachegründen daran interessiert war, den Ex-Ehemann in die Psychiatrie zu bringen, dieses Motiv aber am 14.08.2001 (Attestausstellung) noch nicht im Vordergrund stand.
Auch wenn ich die Beweiswürdigung des Gerichts nicht teile, so ist sie zumindest möglich und nachvollziehbar hinsichtlich einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB).
Hinsichtlich der Würdigung, es habe eine gefährliche Körperverletzung stattgefunden, bin ich anderer Ansicht.
Diese Würdigung beruht allein auf den durch das Attest Reichels behaupteten „Würgemalen“. Der Sachverständige Eisenmenger hat plausibel argumentiert, ein Würgen, welches Würgemale hinterlasse, stelle eine das Leben gefährdende Behandlung dar (vgl. § 224 Abs.1 Nr.5 StGB). Aber wodurch ist beweisen, dass es sich überhaupt um Würgemale handelte? Durch die späteren Fragen an Eisenmenger (bezogen auf die potentielle Gefährlichkeit des Würgens) wurde es in der Erinnerung verdeckt, aber schaut man auf den Ausgangspunkt seines Gutachtens, dann heißt es dort, dass die im Attest nicht näher beschriebenen „Würgemale“ angesichts des mangelnden rechtsmedizinischen Fachwissens des Arztes Reichel kaum einen Beleg darstellten dafür, dass die Spuren tatsächlich vom Würgen stammen.
Reichel, der sich vor Gericht auch nicht mehr konkret erinnern konnte an die damaligen Verletzungsspuren, sich also ebenfalls auf seine eigene vor 13 Jahren dokumentierte schmale „Expertise“ verließ, sagte, er kenne Würgemale vom Kampfsport. Möglicherweise ließ sich Reichel damals auch vom Bericht der Patientin dahingehend beeinflussen, bestimmte Spuren stammten vom Würgen. Meines Erachtens ist eine gefährliche Körperverletzung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung kaum belegbar.
Die Schuldfrage
Anders als die Staatsanwaltschaft hat das Gericht die Frage der Schuld beantwortet:
Im Anschluss an die Stellungnahme des Gutachters Nedopil hält das Gericht die Schuldfähigkeit (in dubio pro reo) für möglicherweise ausgeschlossen. Ich hätte – in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft – dazu tendiert, Gustl Mollath für voll schuldfähig zu halten, da von keinem der Psychiater (auch nicht von Nedopil) eine konkrete Einschätzung der Tatzeit-Schuldfähigkeit erfolgte, selbst wenn man den wenig substantiierten „Verdachtsdiagnosen“ folgt.
Die vom Gericht als nachgewiesen angesehene Tat selbst (bis auf das Würgen) wäre – leider – so „herkömmlich“, dass sich daraus keine Schlüsse auf eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herleiten ließe. Und der Verdacht einer „wahnhaften Störung“, wenn man dieser Diagnose folgt, trat erst Jahre später auf und lässt sich nicht einfach „zurückrechnen“ auf den August 2001.
Allerdings: Die Annahme „in dubio pro reo“ schadet jedenfalls nicht. Weder ist damit in irgendeiner Weise „belegt“, dass Gustl Mollath psychisch gestört war noch lässt sich daraus eine (damalige) Gefährlichkeit schließen.
Die Unterbringung nach § 63 StGB
Die (früheren) psychiatrischen Sachverständigen und auch die früher mit der Entscheidung befassten Juristen können sich allerdings keineswegs über das Urteil freuen. Denn insofern stimmen praktisch alle Seiten überein: Eine Unterbringung nach § 63 StGB hätte es nicht geben dürfen:
Gustl Mollath saß zu Unrecht siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie.
Hätte das LG Nürnberg so entschieden wie nun das LG Regensburg, wäre (trotz teilweisem Tatnachweis) keinerlei nachteilige Rechtsfolge eingetreten. Hätte das LG Nürnberg so gewertet wie die heutige Staatsanwaltschaft, dann wäre wohl allenfalls eine mäßige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden wäre, herausgekommen.
Ein Fazit
Auch wenn das jetzt beendete Verfahren „musterhaft“ geführt wurde – ausgeglichen sind dadurch die früher begangenen Fehler in der Begutachtung, in der Beweiswürdigung und in der fortgesetzt verlängerten Unterbringung nicht. Auf diese Fehler ist zu Recht hingewiesen und eine Korrektur angemahnt worden – auch wenn Gustl Mollath jetzt nicht vollständig von allen Vorwürfen entlastet wurde.
Das LG Regensburg hat darum auch ganz zutreffend entschieden, dass Gustl Mollath zu entschädigen ist. Dass die Regel-Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro Hafttag viel zu gering ist, wird zutreffend kritisiert. Dies hat das Gericht aber nicht zu verantworten. Obwohl die Rehabilitation Gustl Mollaths durch das jetzige Urteil nicht vollständig ist, die Beantwortung der Entschädigungsfrage deutet zumindest symbolisch darauf hin, dass Gustl Mollath großes Unrecht geschehen ist. Siebeneinhalb Jahre seines Lebens hat man ihm genommen.
Update (6.11.2014): Hier nun die schriftlichen Urteilsgründe.
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193 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Weiß wer, welche Sachverhalte das Gericht seiner Motivanalyse für die Aussagen der beiden Petras zugrundegelegt hat?
Das Gericht hält offenbar beide für sowohl glaubwürdig als auch glaubhaft.
Menschenrechtler kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. Sponsel,
spontan würde ich sagen, dass alle Aussagen der vormals Petra Mollath als glaubhaft
angenommen wurden. Eine Motivanalyse fand m.E. beim Plädoyer des Oberstaatsanwalts
und auch beim mündlichen Vortrag zu der Urteilsbegründung n i c h t statt. Im Gegenteil
sprach m.E. die Richterin davon, dass Frau Maske k e i n Belastungsmotiv hätte.
"Won man nicht sucht, kann man auch nichts finden!".
Wie auch im Plädoyer des Staatsanwalts hat auch die Vorsitzende Richterin durch die
Konstanz der Aussagen von Petra Mollath die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen akzeptiert.
Die Sachverhalte bezogen sich auf die Aussagen über die Köroerverletzung bei der
Polizei, beim Besuch der Praxis Reichel, beim Gespräch mit Frau Dr. Krach und ?
Sie können dies m.E. gut in dem Plädoyer des OStA Meindl nachlesen, der dies in über
vier Stunden einseitig ausgeführt hat. Dieses Plädoyer ist im strate.net dokumentiert.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Weiß wer, welche Sachverhalte das Gericht seiner Motivanalyse für die Aussagen der beiden Petras zugrundegelegt hat?
Ich habe nicht nach Ihrer Meinung gefragt, sondern nach Sachverhalten (am besten datiert), die der Bewertung des Gerichts zugrundeliegen. Manchmal geht so etwas schneller, wenn aus einer sachkundigen Gruppe ein paar zusammenhelfen.
Menschenrechtler kommentiert am Permanenter Link
Meine Entgegnung zu dem nachfolgenden Kommentar im Anschluss!
Gast#40
17.08.2014
Eine Kernaussage meinem Kommentar # 35 vom Menschenrechtler:
Dokumtiert ist, das sich Herr Mollath mit seinem wachen Gerechtigkeitssinn und in seiner
Verantwortung als Ehemann seine Frau davor schützen wollte und sich auch als Staatsbürger gegen diese gesellschaftzerstörende Geldgier gewandt hat.
G a s t antwortet darauf:
1. Mollath hat seine Frau im Ferrari in die Schweiz gefahren, hat also Beihilfe zur Geldverschiebung geleistet.
2. Mollaths Frau hat 900.000 DM mit in die ehe gebracht, hat permanent gut bis sehr gut (inkl. Schwarzgeld) verdient, zwischendurch fast 1 Mio geerbt, Mollath hat zwiscxhendurch auch geerbt, und beide zusammen haben alles Geld so weit verpulvert, dass Die Kontoführung permanent am Limit war.
Mollath fuhr autos, die über 20 Liter Benzin auf 100 Km fraßen, man machte Urlaube, die über 10.000 Euro kosteten, man nahm an Ferrari-Oldtmer-Rennen teil usw.
3. Schon 1996 erbte P.M. unter sehr mysteriösen Umständen ca. 800.000 DM von dem Ingenieur Werner Schubert, den man in seinem Keller tot an der Decke hängend gefunden hatte. Schuberts Witwe war fassungslos, als sie erfuhr, dass ihr Mann die P.M. als Alleinerbin eingesetzt hatte. Für Mollath war das alles nicht so sonderbar, dass er auf Aufklärung drang - bis heute weiß er nichts Genaues.
4. Mollath hätte niemals das detaillierte Wissen betreffend die Geldverschiebungen erlangt, wenn seine Frau nicht über längere Zeit davon ausgegangen wäre, dass er Schweigen darüber halten würde.
5. Dass Mollath sich wegen der Geldschiebereien auflehnte, fällt zeitlich damit zusammen, dass seine Frau sich von ihm entfernte. Doch auch in dieser Zeit lebte er noch von ihrem Geld, war selbst praktisch pleite.
Das sind Fakten. Ersetzen Sie Gelschiebereien durch Banlkraub, dann verstehen Sie es vielleicht einfacher: Wenn ich jemanden zur Bank führe, damit er die Bank überfallen kann, vor der Bank auf ihn wartete, und ihn nach Hause führe, wenn er zurückkäme, wenn ich dann einen Anteil von der Beute erhielte bzw. gemeinsam mit dem Räuber gut von der Beute lebte, dieses Spielchen solange immer wieder mitmachte, bis der Räuber sich von mir trennen wollte - was meinen Sie, wie
Meine Entgegnung:
Zunächst meine Verwunderung darüber, wie genau Sie informiert sind. Da ist die Frage berechtigt, woher Sie diese Infos haben und ob sie alle auch wahr sind!
zu 1: Herr Mollath dürfte nur einmal mit seiner Ex in die Schweiz gefahren sein, dann ist
sie allein bzw. mit der Eisenbahn gefahren.
zu 2: Ihre Ausführungen zu der Lebensführung sind Unterstellungen.
zu 3: Woher nehmen Sie dies als Tatsache, dass Mollath diesen merkwürdigen Todesfall und die
Erbschaft der Frau unkritisch akzeptiert hat. Es ist durchaus möglich, dass dies der
Anfang des Ehekonfliktes war.
zu 4 + 5: Wie Sie wissen, dauert die menschliche Auseinandersetzung in einer langen Ehe
i.d.R. ebenfalls lange Zeit. Es ist Fakt, dass Herr Mollath l a n g e Zeit die Ehefrau
von den strafbaren Geschäften abbringen wollte und lange Zeit Geduld hatte.
Ihre Hypothese, Ihre Unterstellung, dass Herr Mollath sich erst dann gegen die
strafbaren Handlungen seiner Frau gewandt hat, als er bemerkte, dass s i e sich von
ihm entfernte ist auf der moralisch-ethischen und emotionalen Ebene richtig;
Um 2000 wurden die Schwarzgeldgeschäfte auf die Spitze getrieben. Die Banken und
auch die Ex-Frau hatten keine Skrupel mehr dieser gesellschaftzerstörenden Geldgier
nachzugehen. Die Ex-Frau!!! hat sich innerlich, charakterlich von ihrem Ehemann getrennt
während m.E. das Bewußtsein, die Verantwortung von Herrn Mollath klarer und
konsequenter wurde. Um bei Ihrem diskriminierenden Bild mit dem Banküberfall zu bleiben
ein Gegen-Vergleich: Ein Ehemann erfährt, dass seine Frau bei der Bank ihres Arbeitgebers
einen Banküberfall unternommen hat, gerät in einen Gewissenskonflikt und verständigt
erst nach einer längeren Auseinandersetzung beim zweiten Überfall den Arbeitgeber
seiner Frau. Ihr Kommentar unternimmt den vergeblichen Versuch, den integren
Herrn Gustl Mollath zu diskreditieren und verkennt, manipuliert die Zusammenhänge.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Sprechen Sie von Frau Lakotta? Wer musste "ständig korrigieren"?
"Laute Kritik" vielleicht, unverschämte, herabwürdigende auf keinen Fall: "diese Journalistin", "diese Frau", "der Lächerlichkeit preisgegeben" ...
KogniTief kommentiert am Permanenter Link
Von wem sollte ich sonst sprechen? Kennen Sie nicht die Mär der 129 zerstochenen Reifen, um mal ein Beispiel zu nennen?
Wer müsste korrigieren? Sie werden mich nicht festnageln, dass ich Ihnen jetzt sage, wer das sein solle, um mich dann sogleich dem Vorwurf der Überheblichkeit ausetzbar zu machen. Fakt ist, dass Frau Lakotta in vielen ihrer Artikel Angaben machte, die unzureichend recherchiert waren oder sogar falsch waren - oft auch die rechtlichen Aspekte und deren Interpretationen.
Sie reden von "herabwürdigen". In den von Ihnen angegebenen Zitaten kann ich keine Herabwürdigung erkennen.
Jemand, der einfordert, den Pressekodex zu wahren und gleichzeitig gegen diesen bewusst verstößt, macht sich nun mal lächerlich. Das ist scharf aber zutreffend.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Zu gut, um wahr zu sein
Medien stilisierten einen prügelnden Ehemann zum edlen Kämpfer für die Gerechtigkeit.
https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2014/34/128743689
Menschenrechtler kommentiert am Permanenter Link
Es wurde in den verschiedenen Verhandlungstagen zwar die Möglichkeit der Unglaubwürdigkeit des Opfers punktuell in Erwägung gezogen, jedoch m.E. nicht ernsthaft und nicht konsquent die einzelnen destruktiven Handlungsschritte der Ex-Frau tiefergehend behandelt und abschließend in einer notwendigen “Gesamtschau” bei der Urteilsfindung ausreichend und lebensnah zu bewerten. Bewertet und verurteilt wurde nur das Verhalten von Herrn Mollath und paradoxerweise nicht der eindeutige Belastungseifer der Ex-Frau und Ihrer Freundin, Arzthelferin und Schwägerin!
Beispielsweise unterblieben die graphologische Bewertungen der verdächtigen Atteste mit sehr auffälligen Schreibfehlern.
Wenn das Gericht mit der gleichen Akribie und richterlichen Intelligenz das systematisch-planvolle, vorausschauende Vorgehen der Ex-Frau in den einzelnen Handlungen und dann in einer Gesamtschau bereit gewesen w a h r – zunehmen, hätte m.E.Herr Mollath von der Körperverletzung eindeutig freigesprochen werden müssen.
Das Wiederaufnahmeverfahren hat deshalb nicht zu einer tieferen Wahrheitsfindung geführt und es davon auszugehen, dass man die Wahrheit auch nicht finden wollte.
Stresstest kommentiert am Permanenter Link
Es wurde in den verschiedenen Verhandlungstagen zwar die Möglichkeit der Unglaubwürdigkeit des Opfers punktuell in Erwägung gezogen, jedoch m.E. nicht ernsthaft und nicht konsquent die einzelnen destruktiven Handlungsschritte der Ex-Frau tiefergehend behandelt und abschließend in einer notwendigen “Gesamtschau” bei der Urteilsfindung ausreichend und lebensnah zu bewerten. Bewertet und verurteilt wurde nur das Verhalten von Herrn Mollath und paradoxerweise nicht der eindeutige Belastungseifer der Ex-Frau und Ihrer Freundin, Arzthelferin und Schwägerin!
Beispielsweise unterblieben die graphologische Bewertungen der verdächtigen Atteste mit sehr auffälligen Schreibfehlern. [...]
... wenn es bei diesem Attest nur um die vermeindlichen "Schreibfehler" ginge, lieber @Menschenrechtler!
Petra M. hat die Gerichte vor 10 Jahren für dumm verkauft und verschwiegen, dass sie nicht von Dr. Madeleine Reichert, sondern dem Weiterbildungsassistent Markus Reichel angeblich untersucht wurde. Und sie hilt diesbezüglich ihre Klappe solange, bis der "Stern" bei Madeileine Reichel anrief und diese von einer Patientin namens Petra M. nichts wußte. Für dumm hat Markus Reichel auch Beate Lakotta verkauft und ihr bzw. dem "Spiegel" erzählt:
Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: [...]
Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen. [...]
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opfe...
Das heißt: wenn schon, dann hatte Markus Reichel am 14.08.2001 nur Aufzeichnungen von der angeblichen Untersuchung angefertigt und kein Attest ausgestellt. Das bedeutet wiederum, dass das vor einem Jahr plötzlich aufgetauchte Attest vom 14.08.2001 auch eine Fälschung sein muss. Sich auf Aufzeichnungen zu stützen und ein bereits existierendes Attest zum zweiten Mal auszustellen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Und was die "Schreibfehler" anbetrifft: Das sind keine Schreibfeheler wie die, die Legastheniker oder ich - als aus Polen Dahergelaufener - begehen, sondern eine regionale Eigentümlichkeit, die in Bayern noch vor 200 Jahren üblich war. Es handelt sich hier um das epistorale Honorativum in der 3. Person/Singular, um die Wertschätzung eines nahestehenden Menschen zum Ausdruck zu bringen, oder - wie im Fall dieses von Petra M. verfassten Attests - diese Wertschätzung teilweise vorzutäuschen:
Die großgeschriebene Anrede in der 3. P. Sg. war einst ebenfalls eine Höflichkeitsform. So redeten sich im Jahr 1810 die Edelknappen am bayerischen Königshof (Söhne adliger Häuser, die dort ausgebildet wurden) mit Er an:
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6flichkeitsform
Egal von wem oder wann Petra M. diese Marotte übernommen hat, diese scheint ziemlich tief bei ihr verwurzelt zu sein und ist fast wie ein "Fingerabdruck" zu verstehen oder zu betrachten.
Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass in anderen Attesten oder ärztlichen Bescheinigungen von Markus Reichel dieses spezielle Honorativum nicht zu finden sein wird - notfalls könnte man auch eine Schweigepflichtentbindung für Deutschlehrer von Markus Reichel beantragen. Und hier die entsprechende Stelle aus der Vernehmung am 09.07.2014:
Markus Reichel: Das kann sein, dass das von mir stammt, ich übernehme ja z.T. Textbausteine, z.T. tauscht Word Groß- und Kleinschreibung aus. Aber es könnte auch durchaus von mir stammen.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-...
Jo sicher, "das kann sein"! Das sind drei dreiste Lügen in einem einzigen Satz! Mit irgendwelchen Textbausteinen hat der "literarische" und Wort für Wort neu formulierte Teil dieses Falschattests überhaupt nix zu tun. Und Word tauscht Klein- in Großschreibung - soweit mir bekannt - am Anfang und nie mittendrin eines Satzes aus!
Es bleibt noch die Frage: Was haben die Verteidiger von Gustl an diesem Tag gemacht? Waren ihre Denk-Organe im "Standby-Modus"?
Dr. Strate hat über ein Jahr lang Zeit gehabt, um zu begreifen, dass man mit brillanter Rhetorik, Logik alleine (und einer imaginären Eule auf der Schulter) keinen bayrischen Strafrichter beeindrucken, überzeugen oder gar zu einem gescheiten Urteil bewegen kann. Das falsche Attest, dieser Dottore und der Computer in seiner Praxis waren die schwächsten Stellen in diesem kriminellen Konstrukt.
Dr. Reichel hat früh genug (bereits am dritten Verhandlungstag) eine ideale Vorlage geliefert und niemand wollte sie verwerten. Und jetzt steht Gustl erneut mit nichts da.
Stresstest - "Großraum Krefeld"
Stella kommentiert am Permanenter Link
Soweit ich weiß, hat die beisitzende Richterin erklärt, dass es in der damaligen Verhandlung (2006) bekannt geworden sei, dass Untersuchung und Ausstellung des Attestes durch M. Reichel erfolgt seien, man habe es lediglich nirgendwo schriftlich festgehalten.
Stresstest kommentiert am Permanenter Link
... das stimmt so nicht. Zeugin Heinemann tischte eine andere Lüge auf:
[...] RA Dr. Strate: Noch ein Punkt: Sie hatten ja gesagt, dass Sie davon ausgegangen sind, dass Frau Madeleine Reichel geladen war und Sie beraten haben, ob man den Termin verschieben müsse. Das ist die Ladungsliste (hält sie hoch) – da taucht sie nicht auf.
Zeugin Heinemann: Echt?
RA Dr. Strate: Ja. [...]
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-...
Stresstest - "Großraum Krefeld"
Arne A kommentiert am Permanenter Link
Auf den Seiten 31-48 in
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-11.pdf
nochmal nachlesen.
Frau Heinemann meinte man habe Frau Reichel angerufen, da sie geladen aber nicht erschienen sei.
Dann habe Frau Reichel ihnen erklärt, dass sie die Praxis nicht verlassen kann, aber das attest eh vom Sohn wäre.
Problem an der geschichte: Frau Heinemann war gar nicht geladen wie Strate nachweisen konnte...
gaestchen kommentiert am Permanenter Link
Wie ist denn auf einem Fotp "plötzlich" ein Schatten zu sehen?
Worauf beruht die Annahme, der Schatten zeige einen Menschen?
Worauf beruht die Annahme, der Mensch müsse sich auf die Person zubewegen (weiß man, woher die Lichtquelle für den Schattenwurf kommt und wie die relativen Positionen sind?
Worauf beruht die Annahme, die Bild nehme Fotos aus dem Netz, nachdem (= post hoc ergo propter hoc?) derartige Qualitätsermittlungen in einem blog veröffentlicht wurden?
Worauf beruhen die präzisen Erkenntnisse zu den Bewegungsabläufen beim Reifenstechen? Falls es ein Stechen und nicht ein Schneiden in den Mantel und die Karkasse war, das wäre nämlich wirklich eine gefährliche Art der Beschädigung?
Arne A kommentiert am Permanenter Link
In der Reihenfolge der Fragen, hier meine Antworten:
Da auf dem Bild 2 Sekunden vorher dieser Bereich hell ist und dann "plötzlich" schwarz/dunkel wird.
Diese Annahme ist in der Tat fraglich. Ausschließen kann man mMn anhand der Schattenlänge eine Katze, ein Hund könnte es sein - mit oder ohne Herrchen/Frauchen? Nacht um 04:00 Uhr sind eher selten Hunde alleine unterwegs? Aber ja - ich könnte hier nicht beschwören einen Menschen zu erkennen.
Da der Schatten von oben in das Bild hineinwandert - 2 Sekunden vorher war da nichts, muss der "Schattenwerfer" sich auf den Tatort zu bewegen.
Ja, die Laterne ist am Bordstein gegenüber und die Position ist klar ersichtlich.
Ich verstehe Ihre Frage nicht - Die Bilder im Artikel waren mal da - ich z.B. habe sie mir downgeloaded und heute (schon seit einiger Zeit) sind keine Bilder mehr im Artikel. Sie sind also entfernt worden.
Warum? Ist Spekulation aber freiwillig wohl nicht.
Die Frage verstehe ich auch nicht.
gaestchen kommentiert am Permanenter Link
@stella:
"Ich denke, dass Petra M. ihn stark provoziert hat" ? Davon sagt selbst Mollath gar nichts, und wenn man permanent anderen Vermuterei unterstellt, sollte man vielleicht auch vor dem eigenen Türchen kehren.
Stella kommentiert am Permanenter Link
Zwischen Vermutungen und plausiblen Überlegungen gibt es gelegentlich erhebliche Unterschiede, auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können.
Oder meinen Sie, Mollath hätte seine Frau geprügelt, ohne von ihr provoziert worden zu sein? So schätze ich ihn nicht ein, und dann wäre es auch nicht nachvollziehbar gewesen, dass sie noch Monate lang das Haus mit ihm teilte.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Auch eine plausible Überlegung bleibt eine Vermutung, dann eben eine plausible Vermutung, wenn sie nicht bewiesen wird.
Das ist die Crux bei Gericht, daß Vermutungen, Überzeugung des Gerichts genannt, zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Mit der richterlichen Überzeugung lässt sich jedes Ergebnis eines Verfahrens herbeiführen, böse Zungen sprechen von richterlicher Narrenfreiheit.
Man muss Gerichtsentscheidungen als das nehmen was sie sind: ein Gericht für eine von mehreren Versionen entschieden, die richtig oder falsch sein kann, nicht mehr und nicht weniger.
Oft hat das Gericht den zu entscheidenden Sachverhalt nicht einmal im Ansatz verstanden.
Pech für den von einer unzutreffenden Entscheidung Betroffenen.
Die Vorstellung, daß bei Gericht die Wahrheit herausgefunden wird, ist bestenfalls lustig.
Rechtsmeister kommentiert am Permanenter Link
>Die Vorstellung, daß bei Gericht die Wahrheit herausgefunden wird, ist bestenfalls lustig.
Es kommt auch auf die Wahrheit an.
Im Zivilprozess wird aufgrund des Parteivortrags der subjektiven Wahrheiten der Prozesspaprteien die sogenannte objektive Wahrheit ermittelt. Dabei darf der Richter nur den Parteivortrag der Parteien verwenden selbst wenn er weiss, dass beide lügen. Das nennt man Dispositionsmaxime.
Im Strafverfahren gilt der Ermittlungsgrundsatz. Es wird aufgrund der (angeblichen) tatsächlichen Wahrheiten ermittelt.
Beide Wahrheiten verfügen über einen Absolutheitsanspruch, wenn diese hochelitär durch Juristen festgestellt worden sind. Die Staatsanwaltschaft (manchmal auch die Polizei) legt bereits aufgrund von vagen Vermutungen Wahrheiten fest. Damit fangen die Probleme insbesondere für Unschuldige schon an (Psychologisch auch zB. aufgrund eines HALO oder Ankereffektes).
Auch für einen Gutachter ist die von Juristen hochelitär festgestellte Wahrheit grundsätzlich bindend. Ein Verurteilter, der dem Gutachter erzählt er wäre unschuldig leidet grundsätzlich daher bereits an Schizophrenie oder Wahnvorstellungen, ganz automatisch und das bei manchen Gutachtern im Ansehen der Person noch einmal zusätzlich.
Die meisten Juristen und Gutachter haben keinerlei Distanz zu sich selbst oder zu ihrer Wissenschaft, sondern ganz im Gegenteil.
Postbote Dr. Dr. Gert Postel (ehemals Oberarzt, Facharztprüfer, Obergutachter) erfährt die Ehre von einem der renomiertesten Gutachter Deutschlands begutachtet zu werden.
"Das war wirklich eine ganz eisige Atmosphäre überhaupt nicht professionell, sondern beleidigt, dass ich das Fach, dass er für eine Wissenschaft hält beleidigt habe.
Um das ein bischen aufzuheitern habe ich erklärt, dass ich vor einigen Monaten hier selbst exploriert hätte und meine Gutachten geschrieben. Da sagten beide: “Sie haben nicht exploriert, was Sie gemacht haben waren keine Gutachten."
Das Ansehen der Person hat in der Justiz hinzukommend einen extrem hohen Stellenwert. Bis zu etwa 80% aller Richter urteilen im Ansehen der Person ob Prolet, Polizist, Juristenkollege oder Nichtjurist.
Auch diesbezüglich erfolgt die Wahrheitsfeststellung.
Wenn man allerdings anwaltlich vertreten ist kann man grundsätzlich schon mal die Rechte geltend machen, die der Anwalt in seiner Hierachiestellung in der Justiz hat. Dazu ist es grundsätzlich notwendig den Anwalt komplett alles Selbstständig machen zu lassen ohne daran irgendwie mitzuwirken, denn man sollte nicht als Querulant den gemütlichen Justizfrieden stören und das was sich alle anderen zu recht gelegt haben. Wer selbst glaubt etwas rechtlich zu verstehen stellt grundsätzlich eine Beleidigung für Richter dar. Je mehr man tatsächlich rechtlich versteht als Prolet um so grösser wird bei vielen Richtern die Beleidigung hochelitärer Juristen aufgrund derer man keine Rechte mehr geltend machen kann.
Verhält man sich komplett ruhig, dann kann der Anwalt auch in Absprachen etwas für einen herausholen oder nicht.
„Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden.
Die Justiz findet für alles eine ihr genehme Antwort. – Das Unbehagen an unserer Demokratie entwickelt sich zu einer Ablehnung der angeblich freiheitlich demokratischen Ordnung’, denn keine politische Organisation, nicht die drei relevanten Bundestagsparteien, auch nicht deren Nachwuchsorganisationen, nicht die Jungsozialisten, nicht die Jungdemokraten, von denen Engagement zu erwarten wäre, setzen eine Änderung des Zustands der Dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.”
Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne” von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte Rechtsstaat”, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977
In den konkreten Fragen ihres individuellen Lebensschicksals von meist existentieller Bedeutung begegnen die Menschen einer von der gnadenlosen Härte abstrakter Ideologien geprägten Rechtsordnung. So werden sie in ihrem ureigensten Privatbereich zum Spielball und Opfer des jeweils staatlich verordneten “Zeitgeistes”. Seine Flüchtigkeit hüllt sich in den trügerisch tarnenden Mantel der Wahrheit mit Absolutheitsanspruch.”
Wolfgang Zeidler Präsident des Bundesverfassungsgerichts (1984)
brain kommentiert am Permanenter Link
@Rechtsmeister #19
Ein phantastischer Kommentar. Genau so ist es. Es wird Zeit, dass die Presse sich einmal ausführlich und analytisch mit dem Rechtssystem befasst. Das betrifft vor allen rechtliche Grauzonen, wie sie zum Beispiel im Biomedizinischen Bereich auftreten. Da bekommt man zum Teil total divergierende Rechtsauskünfte von den Minsterien, von Medizinrechtlern, vom Dt. Ethikrat. Und in den Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften wird wieder eine andere Rechtsansicht vertreten, nämlich die des Gutachters. Ein totales Durcheinander , das manchmal über Jahre hinweg nicht beseitigt wird.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Sie wissen schon, dass Beschwerde beim Presserat eingelegt wurde und dass diese negativ beschieden wurde? Auch wenn Ihnen dieses Ergebnis missfällt - Behauptungen, Frau L. habe "bewusst" gegen den Pressekodex verstoßen, sind gelinde gesagt unangemessen.
KogniTief kommentiert am Permanenter Link
Ihr formalistischer Kommentar muss für sich stehen bleiben. Mehr kann man dazu nicht sagen, tut mir leid.
Rechtsmeister kommentiert am Permanenter Link
Was ist ein mustergültiger Prozess?
Ich habe viele solche erlebt und die waren alle Mustergültig und das wurde auch stets immer wieder von allen Juristenkollegen bestätigt insbesondere aufgrund des Protokolls mit seiner Beweiskraft mit der sich alles beweisen liess.
Der Unterschied war jedoch, dass es entweder gar keine Zuschauer hatte oder es waren Zuschauer da, denen vor Rechtsverletzungen der "Atem stockte" und die als Zeuge benannt worden sind, dass das Protokoll nicht richtig ist.
Mustergültig wurde aber jeweils die Beweiskraft des Protokolls hervorgehoben, die hocheltäre Würde des Gerichts und die bedeutungslosen Zeugen ignoriert.
Bei Beschwerden wurde auch die Mustergültigkeit dieses Verfahrens festgestellt und wenn Möglich ein Beleidigungsverfahren gegen den Beschwerdeführer mustergültig geführt, weil es zB. eine Beleidigung ist ein Verfahren Willkür zu nennen zB. gemäss einem Verfassungsgericht, weil stetig Grundrechte Missachtet werden.
Das habe ich bisher an Mustergültigkeit festgestellt, besonders wenn man anwaltlich nicht vertreten ist.
Im Fall Marquardt ("Opa Mord in Loddersleben") haben bisher 21 Richter die mustergültige Richtigkeit der jeweiligen Verfahren der Kollegen festgestellt auch ohne Öffentlichkeit.
Physikalisch gibt es keine Zeit. Das Vergehen von Zeit entsteht allein durch den Betrachter. Mustergültige Verfahren könnten auch allein durch den Betrachter entstehen.
Was entspricht in diesem Verfahren welchem Muster, dass ansonsten, wie auch bei Herrn Mollath zuvor, angewandt worden ist?
Bei allen Anklagen bei nichtanwaltlich vertretenen Bürgern konnte ich auch bisher nur das Muster erkennen, dass bei Herrn Mollath zuvor angewandt worden ist.
Welches Muster von beiden hat Gültigkeit?
Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig
Sollte das Verfahren einem anderen Muster, der Strafprozessordnung Mustergültig gefolgt sein, einer Verfahrensordnung feudaler Herrschaftsgewalt ohne räumlichen Geltungsbereich, die damit ungültig ist?
War es also ein UngültigMusterverfahren oder ein Musterungültigesverfahren?
Gast kommentiert am Permanenter Link
"plausible Überlegungen" -> ich und die Gerechten
"Vermutungen" -> die Anderen
Stella kommentiert am Permanenter Link
Für all, die den Unterschied zwischen plausiblen Überlegungen und Vermutungen nicht kennen:
Plausible Überlegungen bauen auf Logik, Vermutungen können auf allem Möglichen bauen. Ich habe stets begründet, warum ich was wie einordne. Kritik müsste sich also mit den von mir gebotenen Begründungen auseinandersetzen. Das, was "Gast" oben bietet, ist, Pardon, ein anderer Ausdruck triftt es nicht, nur dummes Gewäsch.
Gast kommentiert am Permanenter Link
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/gerhard-strate...
Auf die Schlagzeile "Maschmeyer-Anwalt vertritt Mollath" musste man ja verzichten.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Mehrstündige Recherche unabhängige wissenschaftliche Urteilsanalysen ohne Ergebnis
Zur Vorbereitung auf die Urteilsanalyse Fall-Mollath habe ich mehrere Stunden nach unabhängigen wissenschaftlichen Urteilsanalysen recherchiert und nichts gefunden. Das kann nun im wesentlichen zwei Gründe haben: (1) kann ich unzureichende Suchbegriffe verwendet haben; (2) es gibt gar keine unabhängigen wissenschaftlichen Urteilsanalysen.
Für den Fall, dass (2) richtig ist, fragt sich natürlich, wie das politisch, gesellschaftlich und wissenschaftlich verantwortet kann, ein so wichtiges System wie die Rechtssprechung sich selbst zu überlassen?
Kann hier wer weiterhelfen?
Anmerkung: Mit unabhängiger wissenschaftlicher Analyse meine ich natürlich nicht die Öffentlichkeit und schon gar nicht die minderklassige Journaille vom Typ Lakotta.
Tim Konstanz kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Dr. Sponsel,
Urteilsanalysen finden Sie schwerlich (kostenlos) im Internet, weil die Art von Analysen und Urteilskommentaren, auf die es Ihnen ankommt, in juristischen Zeitschriften veröffentlicht werden, die zumindest auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Einnahmen erzielen müssen und somit Wert auf den urheberrechtlichen Schutz der von ihnen veröffentlichten Kommentare, Aufsätze und Zusammenfassungen legen. Aus Ihrer Profession kommt Ihnen das sicher bekannt vor.
Sie werden z.B. hier auf den Seiten des Beck Verlags finden, wonach Sie suchen. Das Angebot ist, wie Sie wissen, kostenpflichtig.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, in die Bibliothek einer juristischen Falkutät zu gehen. Solange sie keine Materialien ausleiehen möchten, ist die Nutzung kostenlos und steht jedem zur Verfügung.
Sie werden dort nicht nur finden was Sie suchen, Sie werden auch feststellen, dass Gerichtsurteile (ob nun Strafrechts-, Zivilrechts- oder Vewaltungsrechtsurteile) durchaus kontrovers von Juristen (seien es nun Theoretiker oder Praktiker) diskutiert und kommentiert werden.
gaestchen kommentiert am Permanenter Link
@stresstest:
Eine Ladungsliste ist üblicherweise in einer längeren Terminsverfügung enthalten, in der der Vorsitzende den Terminstag/Uhrzeit bestimmt und verfügt, welche Zeugen und Sachverständige zu laden sind. Das bedeutet aber nicht, dass diese "Ladungsliste" abschließend ist, zumal der eine oder andere Zeuge mitteilt, verhindert zu sein etc. Da gibt es dann Umladungen, oder aber es werden ggf. weitere Zeugen nachträglich geladen.
Leider weiß man nicht so genau, mit welchem Blatt Herr Strate da herumgewedelt hat. Die Behauptung "Lüge der Zeugin Heinemann" ist bei dieser Informationslage recht mutig.
Stresstest kommentiert am Permanenter Link
... oh, vielen Dank, @gaestchen!
Stresstest - "Großraum Krefeld"
KogniTief kommentiert am Permanenter Link
Wollen Sie damit sagen, dass bekannte wichtige Belastungszeugen - obwohl geladen - nicht gehört werden, weil diese im Urlaub sind, dass dann später noch eine "Zeugin" geladen werden soll, "deren" Attest bereits vorlag?
Wie wäre es dann zu begründen, dass man im Urteil 2006 explizit von Frau M. Reichel spricht, wenn man doch wusste, dass sie es nicht gewesen war?
a) Man wusste es, konnte aber den vertretenden Aussteller aus bekannten Gründen nicht erwähnen oder
b) Man wusste es nicht und verlaß nur das Attest oder führte es anderweitig ein, da man sich auf die Angaben und den/die Aussteller(in) verließ und Frau Mollath nicht korrigierte,
Die Frage im Fall a+b) wäre, warum man sie nicht von vornherein einlud, da die persönliche Aussage vor dem Urkundenbeweis Vorrang hat - vor allem da die Tatenvorwürfe im Mittelpunkt standen und sie die wichtigste Zeugin war (vielleicht auch die einzige).
Wenn man im Fall a) um die Identität des wahren Ausstellers wusste, warum wurde dieser nicht geladen? Gerade dort hätte das Attest ja validiert werden können, indem Herr Reichel eine mündliche Bezeugung hätte tätigen können und es wäre nicht mehr "i.V." gewesen.
Ich gehe mal sehr neutral davon aus, dass Frau Heinemann hier nur sehr überzeugt eine Vermutung aussprach - nämlich ein Szenario, welches wohl sonst üblich gewesen wäre.
Allein, dass sie aber derartig detailreich den Vorgang schildert (Telefonat etc.), ließe eine negativere Schlussfolgerung zu.
richard albrecht kommentiert am Permanenter Link
@Dr. R. Sponsel #38
In allster Kürze spendier ich Ihnen hier´n Link auffn Kommentar zum Zweiten Freispruch des Gustl Mollath mit diesem, vermutlich Sie und diverse andere hier und andernorts grundlegend irritiendem Tenor:
"Wer sich in Strafverfahren auf letztlich beliebige postmodernische „Glaubwürdigkeits“-Fragen einläßt und nicht auf vordringlicher Klärung sachlicher Fragen der Glaubhaftigkeit beharrt, hat schon verloren."
Mit freundlichem Gruß, Dr.rer.pol.habil. R. Albrecht, 180814
richard albrecht kommentiert am Permanenter Link
Hier´s der Link,vide
http://www.duckhome.de/tb/archives/12688-DER-ZWEITE-FREISPRUCH-IM-FALL-M...
Gast kommentiert am Permanenter Link
c) Man wusste es zunächst und hat es dann vergessen.
d) ...
Nur noch mal zur Erinnerung: Lisa Rokahr vom Stern hat im Oktober 2012 Frau Dr. Reichel angerufen - die wusste von gar nichts und konnte auch mit dem Namen Mollath nichts anfangen. Wäre sie jemals als Zeugin geladen gewesen, wäre das wohl anders.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Also man hätte es wissen können und dann gleichzeitig vergessen können - bei der wohl wichtigsten Zeugin bzw. dem wichtigsten Zeugen überhaupt? Ich bitte Sie, das ist doch unglaubhaft. Wie kann es sein, dass dann nichts davon notiert zu sein scheint? Und ich spiele jetzt nicht darauf an, dass es jetzt keine Aufzeichnungen mehr gebe, die das vielleicht noch belegen könnten. Fakt ist, dass man bei vollkommenen Bewusstsein (für den Urlaub) Frau Reichel im Urteil zitiert und somit sie als Urheberin zu erkennen gibt. Das hat mit Irrtum nichts zu tun, denn es handelt sich nicht um ein unwesentliches Detail, das am Rande fällt und abgehakt wird. Das war und ist essentiell gewesen. Da auch der Richter die Stellvertretung des im Attest aufgeführten Arztes nicht monierte (weil er den Zusatz übersah), muss davon ausgegangen werden, dass der wahre Urheber in Frau Reichel gesehen wurde. Sonst hätte der Richter dieses Attest verwerfen müssen.
Mir fallen keine weiteren Fälle ein, die Sie unter d) sehen würden. Vielleicht noch, dass es einfach keinen interessierte, weil man sich im Sicherungsverfahren wähnte und man - laut Aussage Frau Heinemanns - ohnehin die Vorstellung hatte, "denen" doch nur helfen zu wollen und damit wäre der Fall klar gewesen. Das Attest als Vertrauensbonus und Selbstbestätigung des eigenen Handelns.
Falls es - so wie Sie es für denkbar halten - vergessen wurde, dann wurde zu Lasten des Angeklagten fahrlässig die Sorgfaltspflicht verletzt. Und es würde bestätigen, dass es auch einen sogenannten Opferbonus gab und man dann nicht seriös aufgeklärt bzw. gearbeitet hat.
Da sie aber Fr. Rokahr ansprechen, muss wohl Ihre These verworfen werden, denn an ein Gespräch mit einer Richterin, das zu einer möglichen Aussage geführt worden sein soll, hätte sie erinnern können. Sie tat das explizit also nicht.
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Verschlechterungsverbot bei Wiederaufnahme scheint nicht hinreichend klar
War nun klar, dass Gustl Mollath freigesprochen werden musste oder nicht?
Welche Varianten sind nach der Gesetzesauslegung möglich?
In der Presseerklärung des LG hieß es:
"Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat den Angeklagten im wiederaufgenommenen Verfahren Mollath mit Urteil vom 14. August 2014 von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und der Sachbeschädigung in neun Fällen freigesprochen. Das auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus lautende Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006 wurde im Umfang der Wiederaufnahme aufgehoben und eine Entschädigung des Angeklagten für die vollzogenen Unterbringungsmaßnahmen angeordnet. Verfahrenskosten und notwendige Auslagen des Angeklagten treffen die Staatskasse. ..."
Wenn ich es richtig erfasst habe, befassen sich die §§ 331, 358, 373 StPO damit.
Hier wäre ein klärendes Wort Prof. Müllers hilfreich ...
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ KogniTief
"Was hat Herr Strate eigentlich so Herabwürdigendes über Frau Lakotte in der BR-Sendung gesagt? Dass Frau Lakotta Kontakt mit Frau Maske hat, welches sie sofort dementierte - um später eine exklusive Homestory zu bringen?"
Nicht jeder ist so gut in den Fall eingearbeitet wie Sie. Ich hatte damals nur oberflächliche Kenntnisse und eine sehr positive Meinung von Herrn Dr. Strate. Aber allein schon der herablassende Ton, die Art, wie er Frau Lakotta abgekanzelt hat, hat mich (und viele andere auch) empört. Sie hat einmal mit Frau M. gesprochen und nicht wochenlang oder täglich. Das reicht auch, um eine solche Geschichte zu schreiben.
"Wissen Sie was in der Pflegesituation alles passiert war?"
Wissen Sie es? Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum man sich allein auf Mollaths Angaben verlässt, inzwischen sind mir mehrere Punkte aufgefallen, bei denen ich seine Angaben nicht für bare Münze nehmen würde (z.B. die Geschichte mit den Schlafstörungen, die hatte er schon sehr lange). Und um das Verhalten der Pfleger zu beurteilen, müsste man mehr über deren Arbeit wissen.
KogniTief kommentiert am Permanenter Link
Ich kann natürlich Ihre Entrüstung verstehen, wenn Sie ein ruppiges Auftreten von Herrn Strate empfanden. Aber Herr Strate war in der ganzen Sendung stets höflich geblieben und die Aussage bzgl. Frau Lakottas hatte sich bewahrheitet. Auch ich hatte damals daran noch nicht geglaubt, was Herr Strate da betonte, bis ich dann den Spiegel kaufte.
Er reagierte entsprechend auf die etwas seichten Argumente Frau Lakottas, ebenso wie Herr Prantl dies tat, als Frau Lakotta offensichtlich ihre Unkenntnis zum Besten gab.
Selbstverständlich mag das jemandem, der nicht tief in der Materie steckt, womöglich etwas komisch erscheinen. Aber ungerechtfertig war es jedenfalls nicht. Schon gar nicht vor dem Hintergrund der vorher geführten Anti-Kampagne seitens Frau Lakottas, welche sich laut ZAPP-Interview als Gegenpol verstand. Das muss bei der Betrachtung dieser in Frage stehenden Sendung berücksichtigt werden. Schauen Sie sie sich am besten noch mal an unter dem Aspekt, was Sie heute wissen.
https://www.youtube.com/watch?v=6GGAMok0EXo
Nein, woher auch?! Außer das, was in den Behandlungsdokumenten steht und das, was Herr Leipziger in seinem GA beschrieb. Ich habe auch nie gesagt, dass ich alles für bare Münze nehme. Aber es ist glaubhaft, dass in einer Forensik, welche Verbrecher "beherbergt", kein Wellness-Bereich darstellt und vor allem in der widerrechtlich durchgeführten Totalbeobachtungen von 2005 diese Empfindungen absolut nachvollziehbar sind (Isolation, Dauerbeobachtung etc.). Auch seine Ausführungen zu Straubing sind nachvollziehbar, da dies eine Hochsicherheitseinrichtung ist, wo die Insassen sicherlich nicht wie in einer Pension leben. Nachtkontrollen sind gängige Praxis.
Ich möchte keinesfalls eine solche Erfahrung machen müssen und erhebe mich auch nicht über die Aussagen Mollaths oder dessen möglicher Überzeichnung dazu. Ich verlasse mich aber auch nicht auf routineartige Dementi der Einrichtungsführer, die oftmals auch nur sehr allgemein imagewahrend sind, ohne wirklich die ein oder andere Situation selbst erlebt zu haben (Hören-Sagen, z.B. bei Leipziger).
Ich vermute, dass die vermittelten Eindrücke einer verdeckten Recherche im Sinne Wallraffs da gar nicht so disparat wären. Aber das ist natürlich reine Spekulation.
Paradigma kommentiert am Permanenter Link
@An Alle:
Kann jemand den SZ-Artikel von Herrn Holzhaider verlinken oder mir benennen, der
am Samstag, den 16.8.2014 nach der Urteilsverkündigung in der SZ veröffentlicht wurde. Darin ist eine wichtige Aussage enthalten! Später mehr darüber...............
P a r a d i g m a : Die Wahrheit lässt sich fortan nicht verheimlichen, sondern kommt
ans Licht!
Menschenrechtler kommentiert am Permanenter Link
Der Oberstaatsanwalt, Herr Meindl in seinem Plädoyer von vier Stunden und 25 Minuten! hat folgende “rätselhafte” Aussage getroffen,:
“Die Angaben der Petra M. sind g l a u b haft. Ich g l a u b e ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese g l a u b e n darf und kann.”
Kann mir jemand erklären, was diese Aussage zu bedeuten hat und wie sie zu interpretieren ist?
Diese mysteriöse Aussage erinnert an die sehr ähnliche Aussage, des Rechtsexperten
der SPD, Herrn Franz Schindler, der erfolgreich einen Untersuchungsausschuss des
Bayerischen Landtags und dadurch die Aufklärung des Falles Mollath verhindert hat. Der Untersuchungsausschuss wurde später dann doch durchgesetzt und hat auf der politischen Ebene sicherlich mit zum Wiederaufnahmeverfahren beigetragen. Der Oberstaatsanwalt hat bei die Untersuchungsausschuss mitgewirkt
und er hat herausgestellt, dass er einen unabhängigen Standpunkt als Staatsanwalt
vertreten hat und sich die bayerischen Politik nicht eingemischt hat!?
Paradigma kommentiert am Permanenter Link
Liebe Kommentare,
wenn ich Euch bitten darf, nicht auf N e b e n s ä c h l i c h k e i t e n abzufahren.
Es geht nicht um die manipulative Berichterstattung einer Frau Lakotta, auch
nicht um Spenden, die seriös über das Treuhandkonto an Herrn Gustl Mollath
gehen, auch nicht um das Reifenzerstechen, von dem Herr Mollath ohnehin freige-
sprochen wurde. Im Vordergrund geht es um eine kritische Reflektion des
fragwürdigen Urteils bezüglich der angeblichen, nicht nachgewiesenen Körperverletzung. Die Kardinalfrage dabei ist die Glaubwürdigkeit der Ex-Frau.
Es geht nicht nicht um die "Verurteilung" der Frau Maske, jedoch um Ihre Glaub-
würdigkeit. Diese wurde n i c h t angemessen und k r i t i s c h in einer Gesamtschau
vom Landgericht hinterfragt. Im Blog von Frau Gabriele Wolff wurde die fehlende Glaubwürdigkeit des angeblcihen Opfers umfassend und akribisch reflektiert. Soweit ich dies als Nichtjurist abschließend beurteilen kann, ist es sehr fragwürdig, dass Herr Mollath seine Unschuld bezüglich der Körperverletzung beweisen muß und das Gericht gleichzeitig nicht in der Lage ist die Glaubwürdigkeit der Ex-Frau verantwortlich zu prüfen und auch in der Urteilsbegründung überzeugend darzustellen. Herr Dr. Sponsel als renomierter (Aussage) Psychologe und humanistischer Psychotherapeut hat die Motivation dieses Urteil wissenschaftlich zu untersuchen.bzw. untersuchen zu lassen. Es ist sehr bedenklich, dass nach der Urteilsverkündigung sich insbesonder die qualifizierten Juristen an dieser kritischen Reflektion und an dem Infragestellen dieses weiteren Fehlurteils im Fall Mollath nicht / kaum beteiligen. Eine obrigkeitsstaatliche Haltung nach einem Urteil im Wiederaufnahmeverfahren ohne Revisionsmöglichkeit?
Der Fall Mollath ist wegen der schwerwiegenden Verletzung der Grund- und Menschenrechte nicht abgeschlossen und bedarf einer rechtsstaatlichen und gesellschaftspolitischen Aufkllärung.
Gast kommentiert am Permanenter Link
schriftliche Urteilsverkündung
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-08-...
Stephan Lahl kommentiert am Permanenter Link
Liebe Kommentatoren,
vielen Dank für die rege Diskussion, die leider in den letzten Tagen zunehmend vom eigentlichen Thema und Ausgangsbeitrag von Prof. Müller abkam. Die Kommentarmöglichkeit wird vorerst geschlossen. Sobald Prof. Müller aus dem wohlverdienten Jahresurlaub zurück ist, kann er die Diskussion wieder eröffnen oder – was vermutlich eher der Fall ist – er wird sich mit einem neuen Blogbeitrag zurückmelden.
Mit besten Grüßen
Stephan Lahl
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die schriftlichen Urteilsgründe sind nun veröffentlicht.
In einigen Tagen werde ich noch einen Kommentar dazu fertigen.
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