Salomonisches Urteil mit schalem Beigeschmack - Finale im Prozess gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.08.2014

Zunächst herrscht Informationschaos. Was hat denn das LG Regensburg eigentlich entschieden? Ein Unterstützer jubelt per Twitter: Freispruch „erster Klasse“, um dann Minuten später das Gericht wegen der Urteilsbegründung zu beschimpfen – offenbar ist hier jemandem der Durchblick komplett verloren gegangen.
Aber auch die Top-Medien versagen: Tagesschau24 meldet (noch um 11.30 Uhr in regelmäßiger Wiederholung einer falschen Erstmeldung) , die Kammer halte Mollath für „schuldig“, seine Frau misshandelt zu haben, die Tagesschau-Berichterstatterin vor Ort bemerkt offenbar nicht, dass sie sich laufend widerspricht („schuldig, schuldunfähig, im Zweifel für…, Tat dennoch nicht nachgewiesen…").

Nun scheinen mir die Informationen des gerichtlichen Pressesprechers RiLG Polnik (Pressemitteilung) gesichert. Danach fielen Tenor und Urteilsbegründung differenziert aus –  abweichend sowohl vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft als auch von dem der Verteidigung.

Freispruch aus tatsächlichen Gründen

Der Freispruch Gustl Mollaths erfolgte hinsichtlich der Taten am 31.05.2002 (Freiheitsberaubung und Körperverletzung) sowie hinsichtlich der Sachbeschädigungsanklage (Reifenstechereien 2004/2005) aus tatsächlichen Gründen: Das heißt, hier konnte sich das Gericht nicht von der Täterschaft Mollaths überzeugen. Dem ist auf Grundlage meines eigenen Eindrucks in der Hauptverhandlung uneingeschränkt zuzustimmen: Die angebliche Freiheitsberaubung konnte nur mit der Aussage der Frau S. belegt werden, die zum Tatablauf und zu ihrer eigenen Wahrnehmung vollkommen unterschiedliche und daher unglaubhafte Angaben gemacht hatte.
Bei den Reifenstechereien war nur noch festzustellen, dass einige Personen aus dem Umfeld der Frau Mollath von Reifendruckverlust betroffen waren. Ob und wie diese Druckverluste allerdings entstanden waren, ließ sich nicht mehr nachvollziehen. Und allein darauf, dass Gustl Mollath ein Tatmotiv hatte, kann ein Urteil nicht gestützt werden. Insbesondere weil es auch ein Motiv im Umfeld der Frau Mollath gab, ihn (zu Unrecht) zu belasten.

Freispruch aus rechtlichen Gründen

Der Freispruch Mollaths hinsichtlich der Tat am 12.08.2001 (gefährliche Körperverletzung) erfolgte dagegen aus rechtlichen Gründen. Das Gericht hat hier dem Vorwurf der Ex-Ehefrau geglaubt, dass Herr Mollath sie an diesem Tag geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt habe – letzteres in Leben gefährdender Weise.

Auch hierzu war die Beweislage nicht gut, denn die Ex-Ehefrau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dass nur noch ihre früheren dokumentierten Aussagen sowie die Aussage der – nicht eben glaubhaften – Zeugin S. sowie die des Arztes vorlag, der die Verletzungen in einem medizinisch wenig aussagekräftigen Attest dokumentiert hatte.

Niemand weiß, was sich am 12.08.2001 in der Privatwohnung der Mollaths wirklich abgespielt hat. Alle sind dafür auf die Aussagen der einen oder der anderen Seite angewiesen. Die Ex-Ehefrau und die Zeugin S. haben teilweise abweichend bzw. widersprüchlich ausgesagt. Auch das Attest selbst scheint mir immer noch „verdächtig“ – ist es tatsächlich so zustande gekommen wie es der Arzt berichtet? Angesichts dieser Beweislage habe ich vor dem Urteil dazu tendiert, in dubio pro reo zugunsten Herrn Mollaths zu entscheiden. Allerdings hat auch das Gericht durchaus Gründe, die Sachlage anders zu würdigen: Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass ein Punkt stark zu Lasten Gustl Mollaths gewirkt hat:
Dass er sich am letzten Tag der Beweisaufnahme zwar zur Tat eingelassen hat, dann aber seine konkreten Äußerungen dazu so dürftig ausfielen.
Es ist zumindest erklärungsbedürftig einerseits zu behaupten, die Misshandlungen hätten gar nicht stattgefunden und andererseits, er habe sich „nur gewehrt“. Gustl Mollath hat eine nähere Erklärung zum Tatverlauf, in dessen Zuge er sich gewehrt hat, verweigert. Das geschilderte „Verletzungsbild“ passte eher zu den behaupteten Misshandlungen als zu dem von Gustl Mollath berichteten Auto-Vorfall. Diese „Einlassung“ Mollaths wich zwar nicht ab von seinen früheren Angaben, aber sie wurde so noch einmal kurz vor dem Urteil „aufgefrischt“ und wirkte für viele wie ein Teileingeständnis – „da war etwas“. Und da Gustl Mollath nicht geschwiegen hatte, konnte das, was er nun sagte, auch gegen ihn verwertet werden, auch wenn er im letzten Wort wieder jegliche Körperverletzung bestritt.
Während seine Ex-Frau sich mittels Zeugnisverweigerung jeglicher Nachfrage und Konkretisierung ihrer Angaben erfolgreich entzogen hat, hat nun Gustl Mollath „ausgesagt“ und sich dadurch zum „frischen“ Beweismittel gegen sich selbst gemacht. Auch wenn die objektiven Beweise für seine Tat schwach blieben – dass er seine Frau vor ziemlich exakt 13 Jahren misshandelt hat, schien nun dem Gericht offenbar belegt. Zumal man sich seitens des Gerichts wohl zwar vorstellen konnte, dass die Ex-Frau später aus Rachegründen daran interessiert war, den Ex-Ehemann in die Psychiatrie zu bringen, dieses Motiv aber am 14.08.2001 (Attestausstellung) noch nicht im Vordergrund stand.

Auch wenn ich die Beweiswürdigung des Gerichts nicht teile, so ist sie zumindest möglich und nachvollziehbar hinsichtlich einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB).

Hinsichtlich der Würdigung, es habe eine gefährliche Körperverletzung stattgefunden, bin ich anderer Ansicht.
Diese Würdigung beruht allein auf den durch das Attest Reichels behaupteten „Würgemalen“. Der Sachverständige Eisenmenger hat plausibel argumentiert, ein Würgen, welches Würgemale hinterlasse, stelle eine das Leben gefährdende Behandlung dar (vgl. § 224 Abs.1 Nr.5 StGB). Aber wodurch ist beweisen, dass es sich überhaupt um Würgemale handelte? Durch die späteren Fragen an Eisenmenger (bezogen auf die potentielle Gefährlichkeit des Würgens) wurde es in der Erinnerung verdeckt, aber schaut man auf den Ausgangspunkt seines Gutachtens, dann heißt es dort, dass die im Attest nicht näher beschriebenen „Würgemale“ angesichts des mangelnden rechtsmedizinischen Fachwissens des Arztes Reichel kaum einen Beleg darstellten dafür, dass die Spuren tatsächlich vom Würgen stammen.
Reichel, der sich vor Gericht auch nicht mehr konkret erinnern konnte an die damaligen Verletzungsspuren, sich also ebenfalls auf seine eigene vor 13 Jahren dokumentierte schmale „Expertise“ verließ, sagte, er kenne Würgemale vom Kampfsport. Möglicherweise ließ sich Reichel damals auch vom Bericht der Patientin dahingehend beeinflussen, bestimmte Spuren stammten vom Würgen. Meines Erachtens ist eine gefährliche Körperverletzung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung kaum belegbar.

Die Schuldfrage

Anders als die Staatsanwaltschaft hat das Gericht die Frage der Schuld beantwortet:
Im Anschluss an die Stellungnahme des Gutachters Nedopil hält das Gericht die Schuldfähigkeit (in dubio pro reo) für möglicherweise ausgeschlossen. Ich hätte – in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft – dazu tendiert, Gustl Mollath für voll schuldfähig zu halten, da von keinem der Psychiater (auch nicht von Nedopil) eine konkrete Einschätzung der Tatzeit-Schuldfähigkeit erfolgte, selbst wenn man den wenig substantiierten „Verdachtsdiagnosen“ folgt.
Die vom Gericht als nachgewiesen angesehene Tat selbst (bis auf das Würgen) wäre – leider – so „herkömmlich“, dass sich daraus keine Schlüsse auf eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herleiten ließe. Und der Verdacht einer „wahnhaften Störung“, wenn man dieser Diagnose folgt, trat erst Jahre später auf und lässt sich nicht einfach „zurückrechnen“ auf den August 2001.

Allerdings: Die Annahme „in dubio pro reo“ schadet jedenfalls nicht. Weder ist damit in irgendeiner Weise „belegt“, dass Gustl Mollath psychisch gestört war noch lässt sich daraus eine (damalige) Gefährlichkeit schließen.

Die Unterbringung nach § 63 StGB

Die (früheren) psychiatrischen Sachverständigen und auch die früher mit der Entscheidung befassten Juristen können sich allerdings keineswegs über das Urteil freuen. Denn insofern stimmen praktisch alle Seiten überein: Eine Unterbringung nach § 63 StGB hätte es nicht geben dürfen:
Gustl Mollath saß zu Unrecht siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie.
Hätte das LG Nürnberg so entschieden wie nun das LG Regensburg, wäre (trotz teilweisem Tatnachweis) keinerlei nachteilige Rechtsfolge eingetreten. Hätte das LG Nürnberg so gewertet wie die heutige Staatsanwaltschaft, dann wäre wohl allenfalls eine mäßige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden wäre, herausgekommen.

Ein Fazit

Auch wenn das jetzt beendete Verfahren „musterhaft“ geführt wurde – ausgeglichen sind dadurch die früher begangenen Fehler in der Begutachtung, in der Beweiswürdigung und in der fortgesetzt verlängerten Unterbringung nicht. Auf diese Fehler ist zu Recht hingewiesen und eine Korrektur angemahnt worden  – auch wenn Gustl Mollath jetzt nicht vollständig von allen Vorwürfen entlastet wurde.

Das LG Regensburg hat darum auch ganz zutreffend entschieden, dass Gustl Mollath zu entschädigen ist. Dass die Regel-Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro Hafttag viel zu gering ist, wird zutreffend kritisiert. Dies hat das Gericht aber nicht zu verantworten. Obwohl die Rehabilitation Gustl Mollaths durch das jetzige Urteil nicht vollständig ist, die Beantwortung der Entschädigungsfrage deutet zumindest symbolisch darauf  hin, dass Gustl Mollath großes Unrecht geschehen ist. Siebeneinhalb Jahre seines Lebens hat man ihm genommen.

Update (6.11.2014): Hier nun die schriftlichen Urteilsgründe.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

193 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Dieses Szenario  wäre schon denkbar.

Allerdings müsste die Liste mit den Inhabern der Schwarzkonten in Mollaths Händen sein.

 

 

0

Wenn ich mich recht entsinne, gab es bereits im Fall Monika Böttcher (die hatte noch einen Nachnamen, Weimar? weiß nicht mehr genau) eine Wiederaufnahme einer Wiederaufnahme. 

Die Verteidigung in diesem Fall hatte Herr Strate übernommen.

4

Gast36 schrieb:

Nur mal so eine Vision, Deutschland etwa im Jahr 2016:

Einige psychiatrische Sachverständige und

einige Richter(innen)

einige MitarbeiterInnen in Geschäftsstellen in der Justiz

einige StaatsanwältInnen

einige Beamte im Justizministerium

einige Menschen aus der Zivilgesellschaft

sind wegen ihrer Aktivitäten im und um den Fall Mollath strafrechtlich verurteilt. Es gab Entzüge von Approbationen, Haft- und Geldstrafen, teils aufgrund von Hauptverhandlungen, teilweise mit Strafbefehlen. Die Verfahren gegen einige Beschuldigte im öffentlichen Dienst wurden eingestellt, da diese nachweisen konnten, dass sie gegen die Ihnen erteilten Weisungen remonstriert hatten.

Einige Abgeordnete haben ihre politische Laufbahn beendet und beschäftigen sich in ihrer Freizeit mit Modellbau.

 

Herr Mollath stellt aufgrund der neuen Erkenntnisse einen neuen Wiederaufnahmeantrag. Schließlich wurde ihm angelastet, er habe seine Frau geschlagen, getreten und gebissen, und das vermutlich im Zustand der Schuldunfähigkeit.

 

Ist dieses Szenario rein theoretisch (ich wiederhole: rein theoretisch) denkbar? Kann eine zweite Wiederaufnahme stattfinden?

Schließlich ist Herr Mollath durch die Begründung im Urteil beschwert.

 

 

 

 

Dieses Szenario könnte ich mir schon vorstellen. Allerdings müsste Herr Mollath die Liste von den Inhabern der Schwarzkonten in seinen Händen haben.

1

Nicht ausschliessen können ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Zusammenhang mit Schuldunfähigkeit zu einem zynischen, verdrehten und perfiden "in dubio pro reo" führt. Es ist ja nicht für den Angeklagten, wenn man ihn in die forensische Psychiatrie verräumt, nochdazu mit einer so extrem dünnen empirischen Basis, die fast immer gilt. So lange dieser unbestimmte Rechtsbegriff nicht präzisiert wird, sollte man ihn aus dem Verkehr ziehen.

Frage: Kennt wer die Geistesgrößen, die sich diesen perfiden Unsinn ausgedacht haben?

auf welches urteil beziehen sie sich? das nichtausgeschlossen-werden bezieht sich im aktuellen urteil auf die schuldfrage, soweit ich das gerade gelernt habe, reicht ein nichtausgeschlossensein aber nicht für eine unterbringung im strafrahmen aus, da muss dann doch noch etwas mehr dazukommen, wofür man dann zb auch forensische psychologen braucht, weil die das besser einschätzen können?

3

gast5 schrieb:
Gast schrieb:

https://www.youtube.com/watch?v=ixpBNDK8sBg

äußerst beeindruckend

 

In der Tat. Und gleich noch eine Drohung an alle Beteiligten im Allgemeinen und an eine Reporterin im Speziellen. Erwähnung von Schwarzgeldern der Banken und die UnrechtsstaatlichKeit deutscher Gerichte. Da hat er alles wieder beisammen, vor großem Publikum.

Wenn man genau hinschaut: Er steht da gerne, so im Rampenlicht. Er gibt kein Statment ab, sondern wartet auf die erste Frage. Man könnte meinen, er hätte es gelernt. Und die bedeutungsschwanger gelegten Falten auf seiner Stirn passen eins-zu-eins zur schweren Bedeutung seiner Worte. Allein, den Inhalt muss man suchen ...

3

Als juristischer Laie würde ich gerne wissen: wenn es heißt, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse- wer zahlt dann Mollath`s Rechtsanwaltsgebühren und die des Nebenklägers ? Ich vermute, dass diese immens hoch sind, so wie RA Strate sich engagiert hat.

Mollath braucht die Entschädigung für einen Neuanfang. Höchstwahrscheinlich muss er noch Zivilverfahren wegen der Auflösung seines Hauses führen. Oder kann Petra M. nachweisen, dass er so hohe Schulden bei ihr hatte, dass sich diese mit der Höhe der Verkaufssumme für das Haus identisch waren?

 

4

brain schrieb:

Mollath braucht die Entschädigung für einen Neuanfang.

 

Mollath will so manches, aber keinen Neuanfang. Sie werden sehen, er wird nicht loslassen. Als nächstes steht die Revision an, die er mit einem RA verfassen wird, der nicht Strate sein wird. Und nachdem diese als unzulässig verworfen werden wird, wird die nächste Station der EuGH sein, der dieses Menschenrechtsverbrechen aufzuarbeiten haben wird. Ein Leben ohne Prozesse, ohne Behörden, ohne rechtliche Verfahren wird Mollath ziemlich sicher nicht führen (können).

3

Richtig: Er, Mollath, beschreitet und durchlitt seinen Weg. Und was nochmal tun und taten Sie selbst?

2

Wenn es in der Urteilsbegründung tatsächlich heißen sollte, dass die Exfrau zum Zeitpunkt der (angeblichen) gefährlichen Körperverletzung noch kein Belastungsmotiv gehabt haben sollte, so kann ich dieser Begründung nicht folgen.

Die Exfrau konnte davon ausgehen, dass sie nach einer Trennung/Scheidung unterhaltsverpflichtet sein würde, nachdem Mollath, gemäß ihren eigenen Angaben, während der Ehe von ihr unterhalten worden ist. Zitat: "Erst hat er von seiner Mutter gelebt, dann von mir und jetzt vom Staat."

Des weiteren musste sie davon ausgehen, dass er "irre"sei (so hat sie das z. B. dem vereidigten Zeugen Zahnarzt Braun gegenüber bezeichnet), also erwerbsunfähig.

Selbst eine Scheidungsvereinbarung, in der "gegenseitiger Unterhaltsverzicht auch in Zeiten von Not" vereinbart bringt nicht viel, wenn einer der beiden Expartner tatsächlich in Not kommt und a) bereits während der  Ehezeit vom anderen unterhalten worden ist und b) während der Ehe arbeitsunfähig erkrankt ist.

Die Exfrau hatte während der Ehe eine hohe Erbschaft von einem Kunden gemacht, deren Erträge sie für den Unterhalt Mollaths hätte einsetzen müssen, außerdem natürlich ihre eigene Arbeitskraft.

Entgehen konnte sie dieser Unterhaltsverpflichtung nur durch einen Angriff auf Leib und Leben, also mit Hilfe von Unzumutbarkeit, und den hat sie durch das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit errungen.

Ich persönlich hatte bereits vor dem Urteil erwartet, dass ihr dieser Unzumutbarkeitsgrund belassen werden würde. Hypothetisch könnte sie zu viel wissen über ehemalige Kunden und bestimmte Verfahrensmanipulationen im ersten Durchlauf und bei der Forensikunterbringung.

Nichtsdestoweniger wäre es sinnvoll gewesen, dass Mollath die Notwehrsituation im WAV geschildert hätte, damit hätte er eventuell die Sache zu seinen Gunsten beeinflussen können.

Und dann bin ich nach wie vor der Meinung, dass man vergleichendes graphologisches Gutachten des "Attestes" hätte anfertigen lassen sollen. Vergleichend in Bezug auf die vom Arzt ansonsten verwendete medizinische Terminologie und seine spezifischen orthographischen Fehler und die bei der Quasischwägerin/Sprechstundenhilfe und der Exfrau üblichen orthographischen Fehler, samt Unterschriftenvergleich.

5

Laut Otto Lapp (Kurier) die Nedopil'sche Diagnose der möglichen Wahnhaften Störung:

"Er hatte hohen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland und der UNO Briefe geschrieben – von Kofi Anan bis Gerhard Schröder – und sei davon ausgegangen, Gehör zu finden. Außerdem habe er den Personen aus dem Umfeld seiner Frau „nachspioniert“, habe seine Wohnung stets verdunkelt, sei mit einem Auto im Hof seiner Ex-Frau erschienen, habe ein Foto ihres verstorbenen Vaters auf die Motorhaube gestellt und gerufen: „Vor ihm wollte ich dich immer schützen.“"

Ich bin kein Psychologe, trotzdem erregt diese Vielleicht-Diagnose bei mir erhebliche Zweifel. Einen Trennungskonflikt vorausgesetzt, wären die beschriebenen Besonderheiten üblicherweise unter affektiver Belastungsstörung eine Übergangserscheinung. Was mich besonders stutzig macht, ist "hohen Repräsentanten ... und sei davon ausgegangen, Gehör zu finden".

Dieser Teil der Diagnose scheint mir insbesondere für den Sachverständigen selbst aussagekräftig zu sein. Es ist ein deutlicher Hinweis auf Vorstellungen Nedopils zu verschiedenen Wertigkeiten der Menschen, von festen Kastenstrukturen und Herrschaftsverhältnissen. Wobei dieses Denken durchaus egoistischen, wirtschaftlichen Motiven geschuldet sein könnte. Denn diese Strukturen und das Verzweifeln von Beherrschten daran, sind eine verlässliche Quelle des wirtschaftlichen Ertrags für psychiatrische Gutachter.

Über Aussagen zu Therapie und Dauer einer wahnhaften Störung berichtet Lapp nichts. Nach Mollaths Aussage gab es keine Therapie sondern faktisch eine plötzliche Wunderheilung. Das wäre Anlass genug, vom Papst gehört zu werden. Und was dann?

4

Lutz Lippke schrieb:

Laut Otto Lapp (Kurier) die Nedopil'sche Diagnose der möglichen Wahnhaften Störung:

"Er hatte hohen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland und der UNO Briefe geschrieben – von Kofi Anan bis Gerhard Schröder – und sei davon ausgegangen, Gehör zu finden. Außerdem habe er den Personen aus dem Umfeld seiner Frau „nachspioniert“, habe seine Wohnung stets verdunkelt, sei mit einem Auto im Hof seiner Ex-Frau erschienen, habe ein Foto ihres verstorbenen Vaters auf die Motorhaube gestellt und gerufen: „Vor ihm wollte ich dich immer schützen.“"

Ich bin kein Psychologe, trotzdem erregt diese Vielleicht-Diagnose bei mir erhebliche Zweifel. Einen Trennungskonflikt vorausgesetzt, wären die beschriebenen Besonderheiten üblicherweise unter affektiver Belastungsstörung eine Übergangserscheinung. Was mich besonders stutzig macht, ist "hohen Repräsentanten ... und sei davon ausgegangen, Gehör zu finden".

Dieser Teil der Diagnose scheint mir insbesondere für den Sachverständigen selbst aussagekräftig zu sein. Es ist ein deutlicher Hinweis auf Vorstellungen Nedopils zu verschiedenen Wertigkeiten der Menschen, von festen Kastenstrukturen und Herrschaftsverhältnissen. Wobei dieses Denken durchaus egoistischen, wirtschaftlichen Motiven geschuldet sein könnte. Denn diese Strukturen und das Verzweifeln von Beherrschten daran, sind eine verlässliche Quelle des wirtschaftlichen Ertrags für psychiatrische Gutachter.

Über Aussagen zu Therapie und Dauer einer wahnhaften Störung berichtet Lapp nichts. Nach Mollaths Aussage gab es keine Therapie sondern faktisch eine plötzliche Wunderheilung. Das wäre Anlass genug, vom Papst gehört zu werden. Und was dann?

 

Ich hoffe nicht, dass Sie sich viel von Herrn Lapp erhoff(t)en. Er bildete eine Qualitätsunion mit Beate Lakotta vom Spiegel - der selbsternannten Gegenpole.

 

P.S.: Es scheint gesellschaftlich auf Ablehnung zu stoßen, wenn auch "heilige" und "hohe" Personen brieflich angeschrieben werden, weil das wahrscheinlich als anmaßend betrachtet wird - im psychiatrischen Sinne "selbstüberschätzend". Der einfache Bürger darf allenfalls diese im TV "bewundern" oder die dafür vorgesehenen und gesellschaftlich akzeptierten modernen Medien zu nutzen. Ein Leserbrief ginge aber vielleicht noch.

Aber wer sich an den Papst wendet, weil er seinen Austritt klar machen will, ja der kann doch keinesfalls richtig ticken!

5

KogniTief schrieb:

Aber wer sich an den Papst wendet, weil er seinen Austritt klar machen will, ja der kann doch keinesfalls richtig ticken!

 

Wieso?  Nach katholischer Kirchenlehere ist der Papst der Stellvertreter Gottes auf Erden, zugleich das abolutistische (Unfehlbarkeit) Oberhaupt der katholischen Kirche. Christen beten ja auch zu Gott, warum also sollte ein Katholik nicht an seinen irdischen "Stellvertreter" schreiben, wenn man etwas wichtiges zu sagen hat?

5

Stella schrieb:
Wieso?  Nach katholischer Kirchenlehere ist der Papst der Stellvertreter Gottes auf Erden, zugleich das abolutistische (Unfehlbarkeit) Oberhaupt der katholischen Kirche. Christen beten ja auch zu Gott, warum also sollte ein Katholik nicht an seinen irdischen "Stellvertreter" schreiben, wenn man etwas wichtiges zu sagen hat?

 

Der römisch-katholischen Kirche gehören ca. 1,2 Milliarden Menschen an. Anzunehmen, dass der Papst die Briefe eines jeden einzelnen Katholiken beantworten, möglicherweise sogar in einen Briefwechsel einsteigen könne ist - .... - die Lücke dürfen Sie ausfüllen, Frau Stella.

 

 

2

Tim Konstanz schrieb:

Stella schrieb:
Wieso?  Nach katholischer Kirchenlehere ist der Papst der Stellvertreter Gottes auf Erden, zugleich das abolutistische (Unfehlbarkeit) Oberhaupt der katholischen Kirche. Christen beten ja auch zu Gott, warum also sollte ein Katholik nicht an seinen irdischen "Stellvertreter" schreiben, wenn man etwas wichtiges zu sagen hat?

 

Der römisch-katholischen Kirche gehören ca. 1,2 Milliarden Menschen an. Anzunehmen, dass der Papst die Briefe eines jeden einzelnen Katholiken beantworten, möglicherweise sogar in einen Briefwechsel einsteigen könne ist - .... - die Lücke dürfen Sie ausfüllen, Frau Stella.

 

 

In den Briefen ging es ja nicht darum, dass der Herr Papst einen Rosenkranz für einen kranken Goldhamster beten sollte.

5

Tim Konstanz schrieb:

Stella schrieb:
Wieso?  Nach katholischer Kirchenlehere ist der Papst der Stellvertreter Gottes auf Erden, zugleich das abolutistische (Unfehlbarkeit) Oberhaupt der katholischen Kirche. Christen beten ja auch zu Gott, warum also sollte ein Katholik nicht an seinen irdischen "Stellvertreter" schreiben, wenn man etwas wichtiges zu sagen hat?

 

Der römisch-katholischen Kirche gehören ca. 1,2 Milliarden Menschen an. Anzunehmen, dass der Papst die Briefe eines jeden einzelnen Katholiken beantworten, möglicherweise sogar in einen Briefwechsel einsteigen könne ist - .... - die Lücke dürfen Sie ausfüllen, Frau Stella.

 

 

Klar doch, wenn schon überhaupt dann hätte er den Instanzenweg einhalten müssen, etwas anderes übersteigt das Vorstellungsvermögen eines (Justiz-)Juristen, und das hat er nicht getan, deshalb kann man darüber spekulieren ob er nicht möglicherweise doch irre war. 

(Justiz-) können einfach nicht in Kategorien von "richtig" und "falsch" denken, denen geht es darum, wie z.B. einem leitenden Oberstattsanwalt, der sich damit vor dem Untersuchungsausschuss gebrüstet hat, wie man einen Harmlosen durch geschickte Anwendung von Paragraphen hinter Gitter bringen kann, oder wie man, wie vorliegend, Kollegen unter allen Umständen exkulpieren kann.

Ob da die Selbstverwaltung der Justiz ausreicht, wage ich zu bezweifeln, wichtiger erscheint mir die unabhängige Kontrolle der Justiz. In Norwegen entscheidet, z.B., eine von der Justiz unabhängige Instanz über Wiedseraufnahmeanträge. 

4

Hallo Herr Müller,

Vielen Dank für Ihre ausführliche Berichterstattung zu dem Fall. Aus meiner Sicht kommt dr BGH bei der Sache viel zu gut weg. Das Urteil von 2006 waere als Klausur ein mangelhaft gewesen. Warum gibt es hier keine Konsequenzen? Der Fall zeigt doch, dass die strafrechtliche Revision nichts wert ist. Denn das haette damals schon der BGH zurueckverweisen müssen.

Das andere ist, sehe ich es nicht richtig, dass von vielen Medien und auch dem Staatsanwalt das Verbot der reformatio in peius ueberhaupt nicht verstanden wurde? Nach Paragraf 358 StPO gilt das Verschlechterungsverbot doch nur fuer die Rechtsfolge und nicht die Urteilsformel. Wieso wurde von sovielen staendig wiederholt er muesse freigesprochen werden weil das Urteil damals Freispruch war und jetzt nicht schlechter ausfallen duerfe? Oder hat Meindl das gar nicht so gesagt?

Vielen Dank im Voraus fuer eine Antwort.

5

Wallenstein schrieb:
Nach Paragraf 358 StPO gilt das Verschlechterungsverbot doch nur fuer die Rechtsfolge und nicht die Urteilsformel.
"Art und Höhe der Rechtsfolgen": ein Schuldspruch ist eine andere Art der Rechtsfolge als ein Freispruch, auch wenn kein Strafausspruch erfolgt - denn eine Verurteilung hat auch ohne Strafausspruch Rechtsfolgen, z.B. im zivilrechtlichen Bereich.
Wallenstein schrieb:
Wieso wurde von sovielen staendig wiederholt er muesse freigesprochen werden weil das Urteil damals Freispruch war und jetzt nicht schlechter ausfallen duerfe? Oder hat Meindl das gar nicht so gesagt? Vielen Dank im Voraus fuer eine Antwort.
Doch, hat er: http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/123447594

http://blog.delegibus.com/2014/08/11/fall-mollath-alles-verloren/

Zunaechst muss ich mich selbst korrigieren. Es ist nicht Paragraf 358 StPO, der einschlaegig ist, sondern 373 StPO. Steht aber praktisch dasselbe drin. Oben im Link gehts auch um diese Frage und da wird sehr überzeugend fuer meine Ansicht argumentiert.

5

Wallenstein schrieb:
http://blog.delegibus.com/2014/08/11/fall-mollath-alles-verloren/

 

Dem Antrag der StA folgend hätte das Gericht Mollath m.E. schuldig sprechen müssen (unter Absehen von Bestrafung, nur so weit reicht § 373 Abs. 2 StPO). Der Tenorierungsvorschlag der StA war falsch. Das ist unbestrittene Rechtsprechung. Das Verschlechterungsverbot ist ja keine Besonderheit des Wiederaufnahmeverfahrens, sondern gilt auch bei Berufung und Revision und somit gibt es ausreichend Praxis.

 

Daß man es gleichwohl anders sehen kann, zeigen die Einwände von OStA'in a.D. Wolff gegen meine Argumentation und die daraus folgende Diskussion: http://goo.gl/yrHdfT (hier zeigt sich übrigens, daß Frau Wolff immer juristisch integer argumentiert und Rechtsmeinungen nicht schon dann folgt, wenn sie Mollath günstig sind, wie hier im Bezug auf die Anfechtbarkeit).

 

Das gestrige Urteil ist über den Antrag der StA hinausgegangen und hat Mollath freigesprochen wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit. Deshalb ist der Freispruch im Tenor richtig. Die insoweit eindeutige Rechtsprechung hält in diesen Fällen eine Revision für ausgeschlossen. Ich halte sie, jedenfalls wegen Besonderheiten des vorliegenden Falles, gleichwohl für zulässig, aber das würde hier zu weit führen.

5

@Wallenstein

 

Die Rechtsfolge wird doch im Tenor formuliert, entweder: Der Angeklagte wird (...) verurteilt oder Der Angeklagte wird freigesprochen (...) – natürlich vereinfacht dargestellt. Deshalb gilt das Verböserungsverbot im Prinzip auch für den Tenor des Urteils.

 

Der Unterschied zwischen 2006 und heute, ist dass das Urteil von 2006 eine zusätzliche Beschwer im Tenor enthielt:

1. Der Angeklagte wird freigesprochen.

2. Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

 

Die Rechtsfolge aus Nr. 2 ist mit dem Urteil 2014 weggefallen, dadurch ist der Angeklagte (nun Freigesprochene) nicht mehr beschwert. Dadurch ergibt sich auch keine Möglichkeit für ein Rechtsmittel (Revision), da sich dafür aus dem Tenor eine Beschwer ergeben müsste.

 

Im Übrigen hat ein Angeklagter keinen Anspruch darauf, dass die Hauptverhandlung fortgeführt wird bis er wegen erwiesener Unschuld freigesprochen werden kann. Das habe ich hier erläutert: Die strafprozessuale Wahrheit

 

___

http://www.strafakte.de

"Die Rechtsfolge aus Nr. 2 ist mit dem Urteil 2014 weggefallen, dadurch ist der Angeklagte (nun Freigesprochene) nicht mehr beschwert. Dadurch ergibt sich auch keine Möglichkeit für ein Rechtsmittel (Revision), da sich dafür aus dem Tenor eine Beschwer ergeben müsste.

 

Im Übrigen hat ein Angeklagter keinen Anspruch darauf, dass die Hauptverhandlung fortgeführt wird bis er wegen erwiesener Unschuld freigesprochen werden kann. Das habe ich hier erläutert: Die strafprozessuale Wahrheit"

 

Habe ich gefragt oder behauptet, die Hauptverhandlung müsse weitergehen oder Mollath könne Revision einlegen?

 

Dass das Verschlechterungsverbot für den Tenor des Urteils gelten muss halte ich nicht für schlüssig dargelegt. 

2

Hatte mich schon gefragt, wer das Rennen um den Begriff "schaler Beigeschmack" in der Berichterstattung um den Mollath-Prozess gewinnt.

 

herzlichen Glückwunsch, Herr Müller!

4

@ Arne A

Lakotta zitiert wörtlich die Vorsitzende. Heute soll ja die Mitschrift der Urteilsbegründung online gestellt werden, dann können Sie das vergleichen. Insoweit ist die Kammer Ihren sehr phantasievollen Erklärungen für diese Verhaltensweisen nicht gefolgt.

2

Wall schrieb:

@ Arne A

Lakotta zitiert wörtlich die Vorsitzende. Heute soll ja die Mitschrift der Urteilsbegründung online gestellt werden, dann können Sie das vergleichen. Insoweit ist die Kammer Ihren sehr phantasievollen Erklärungen für diese Verhaltensweisen nicht gefolgt.

 

Wörtlich ist da an der Stelle die Sie zitieren gar nichts.

„Unten und Oben“ anstatt "2 mal Oben Anführungszeichen" würde natürlich helfen die Zitate genau zu finden und Lakotta wechselt da zwischen Zitaten und eigenem Gifttexten wieselflink hin und her.

Es würde mich sehr wundern, wenn "bizzare Überzeugung" im Urteil stehen wird.

Und da ich Lakotta inzwischen ein wenig einschätzen kann, kann ich diesen Teil den Sie zitiert haben, erst einmal nur unter großem Vorbehalt hinnehmen.

 

Falls wirklich alle diese "Argumente" wie Harald Schmidt vom Gericht so in die Begründung eingeflossen sind, um die Revisionsmöglichkeiten von GM auszuhebeln (durch Schuldunfähigkeit = keine Strafe), dann kann ich dem Urteil von Prof. Müller nicht mehr zustimmen und muss auch meine Meinung über das Urteil neu überdenken.

Bisher habe ich das Urteil schon in Ordnung gefunden, da ich GM nie für einen Heiligen gehalten habe und so eine mögliche Gewalttat auch immer im Bereich des Möglichen gesehen habe.

Solange das "verdächtige" Attest echt zu sein scheint und das Gegenteil nicht bewiesen werden konnte, so lange kann man in der Tendenz schon in die Richtung urteilen wie geschehen.

So meine Laien Meinung.

Sollte sich das Gericht aber wirklich (auch in milderen Worten) dieser 5 Punkte bemächtigt haben um die Schuldunfähigkeit nicht ausschließen zu können, dann wäre ich doch zeimlich enttäuscht.

Vor allem da alle Punkte (bis auf die verdunkelte Wohnung) erst zu den Zeiten 2003-2005 stattgefunden haben sollen und eben nicht schon in 2001.

 

 

5

Im Focus steht heute:

 

Welche Folgeverfahren sich jetzt ergeben werden, ist noch offen. Die psychiatrischen Gutachter, die Mollath nicht mal gesehen haben, werden sich zumindest berufsrechtlich für diese unglaublichen Fehlleistungen zu verantworten haben. Ob der Richter Brixner sich wegen Rechtsbeugung verantworten muss, ist an der Hürde der Verjährung zu messen.

 

 

5
"Mollath schuldig, aber frei!"

 

"Allerdings hält ihn das Gericht für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde. Mollath kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen."

 

Quelle: http://www.bild.de/news/inland/gustl-mollath/mollath-prozess-urteil-3724...

 

Nein, das Gericht hält ihn nicht für schuldig, sondern nimmt zu seinen Gunsten an, dass er zum Zeitpunkt der vom Gericht angenommenen Tat womöglich schuldunfähig gewesen sei.

 

Zudem: Als ob Mollath den Gerichtssaal nur deshalb als freier Mann habe verlassen können, weil er vor 8 Jahren "freigesprochen" worden war!  Selbst wenn das Gericht ihn zu einer Freiheitsstrafe hätte verurteilen können und das auch getan hätte, so hätte ihm doch die Zeit in der Forensik bis zur Höhe der Freiheitsstrafe angerechnet werden müssen, d.h., selbst bei einer Verurteilung zu 7 Jahren hätte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen können. 

 

Frage: Wenn man jemandem mit einem dicken Knüppel auif den Kopf schlägt, dann ist das jedenfalls gefährliche, in Abhängigkeit von den Folgen womöglich auch schwere Körperverletzung. Wie aber sind die Attacken der BILD auf unsere Hirne strafrechtlich zu werten? Ich meine, den Vorsatz der Volksverblödung zu erkennen.

 

Jedenfalls bleibt bei der breiten Masse hängen: Mollath ist schuldig, und eigentlich gehört er in den Knast.

 

Auch das gehört zu den Methoden, mit denen Unrechtsjustiz konserviert wird.

5

Lutz Lippke schrieb:
Was mich besonders stutzig macht, ist "hohen Repräsentanten ... und sei davon ausgegangen, Gehör zu finden".

Dieser Teil der Diagnose scheint mir insbesondere für den Sachverständigen selbst aussagekräftig zu sein. Es ist ein deutlicher Hinweis auf Vorstellungen Nedopils zu verschiedenen Wertigkeiten der Menschen, von festen Kastenstrukturen und Herrschaftsverhältnissen. Wobei dieses Denken durchaus egoistischen, wirtschaftlichen Motiven geschuldet sein könnte. Denn diese Strukturen und das Verzweifeln von Beherrschten daran, sind eine verlässliche Quelle des wirtschaftlichen Ertrags für psychiatrische Gutachter.

Gerade hier zeigt sich, wie überflüssig es ist, den Spieß sozusagen umzudrehen und dem Psychiater seine Einordnung selbst zuzuschreiben. Im Kern geht es darum: Mollath hatte, stark beeindruckt von den Schriften bestimmter Autoren (vor allem Jean Zieglers) und von Medienberichten, die Vorstellung entwickelt, diese Einsichten und Erkenntnisse müssten unmittelbare Konsequenzen nach sich ziehen. Er selbst sprach darüber, beispielsweise mit Bankern bei einer Abendgala in einem Züricher Hotel und erwartete ernsthaft, dass diese ihr Handeln überdenken. Außerdem wollte er seine Einsichten über geeignete Multiplikatoren verbreiten: "Ich erkenne aber, Menschen an einflussreicher Stelle haben die besten Möglichkeiten, alles schneller positiv zu verändern. Ich gebe dem Vater meiner Freundin, der bei Quelle für den gesamten Elektrobereich zuständig ist und weltweit, selbst bis Japan Geschäfte macht, das Buch ,,DIE INSIDER" zum lesen." (Verteidigungsschrift, S.3). Die Freundin und ihr Vater werden sich auch gewundert haben. Und schließlich die Briefe an die Entscheidungsträger, von denen er unmittelbare Reaktionen in seinem Sinn erwartete.

Man kann das alles verstehen und verteidigen, das ist schon klar. Vieles ist originell, sogar sympathisch, man kann das unbedingte Engagement eines Einzelnen auch bewundern. Bemerkenswert sind allerdings die zahlreichen Äußerungen über seinen desolaten Zustand: über Angstschweiß, Schlaflosigkeit, wie elend er sich fühlt, wie er seine Frau um Hilfe anfleht. Das kann ein Psychiater nicht übersehen. Da geht es keineswegs um dessen Weltbild, sondern um die Beschreibung einer bestimmten Dynamik, der Ausweitung des "Engagements" vom sozialen Nahbereich bis hin in die Spitze weltweiter Organisationen immer mit der Vorstellung, dass jetzt und sofort und auf der Stelle "das Richtige" geschieht, auf das hinzuweisen er als seine Aufgabe und Pflicht versteht – das auch zur eigenen Entlastung, vor dem Hintergrund seiner persönlichen Ängste und Beschwerden.

5

@Gast

 

Mittlerweile sollte jedem Prozessbeobachter diese unzulässige ('küchenpsychologische') semantische Vermengung von 'Ausweitung' einer 'Dynamik' als anrüchig und verdächtig bekannt sein!

 

Zitat: "Bemerkenswert sind allerdings die zahlreichen Äußerungen über seinen desolaten Zustand: über Angstschweiß, Schlaflosigkeit, wie elend er sich fühlt, wie er seine Frau um Hilfe anfleht. Das kann ein Psychiater nicht übersehen."

 

Bis hierher ist die Beschreibung völlig richtig.

 

Zitat: "Da geht es keineswegs um dessen Weltbild, sondern um die Beschreibung einer bestimmten Dynamik,"

 

Richtig. Nur was folgt daraus? Welche Dynamik? Eine 'bestimte' Dynamik, sicherlich, aber welche?

Feststellen kann man lediglich, dass mit einer (allgemeine) Thematik, für die sich Herr Mollath engagiert, persönliche Beschwerden auftreten - die er 1.) bewusst 2.) unverklärt als Beschwerden wahrnimmt, 3.) in nicht mysthischem Kausalbezug zur Thematik verortet.

 

Kennt man eben nicht nur 'eine' (gewünschte Wahn) Dynamik, dann kann man da als ein(!) Beispiel an betroffene Worldtradecenter-Traumatisierte Personen denken, die beim Pfeifen einer U-Bahnbremse Flugzeuge assoziieren und Angst-Panik (und Schweiß) Attacken wiederholen.

Oder als ein weiteres Beispiel, Missbrauchsopfer, die in ihrem politischen (übergeordneten) Engagement, keinesfalls vor Erinnerungen und Trigger gefeit sind, und dennoch Aufklärungsarbeit leisten, und in ihrem Engagement Strukturen aufbauen um gesellschaftlichen Wandel und Einfluss zu ermöglichen, und dazu professionell an prominente Unterstützer und einflussreiche Politiker herantreten, oder an Unternehmen zur Spendenunterstützung.

 

Man kann noch herauslesen, dass er eine mit einer konkreten(!) (irdisch-nichtabgehobenen) Lösung zu einem nicht(!) nicht-endenden Ende(!) kommen will und dazu drängt, seine Frau solle mit diesen belastenden Geschäften aufhören. Wir wissen nicht, ob bei angenommenem Einlenken der Frau, dann immer noch 'weit entfernte' gelellschaftliche Vorgänge, persönliche Angstzustände ausgelöst hätten. Seine Herangehensweise, die konkrete häusliche Situation nicht zu übergehen, sondern dort azufangen, spricht für ihn. Ein reifes Vorgehen bedenkt auch gesellschaftliche Zusammenhänge.

 

Ein Beispiel zur 'bestimmten' Dynamik: Eine politisch-gesellschaftlich engagiertes Opfer von diskriminierender Gewalt, mit dem Recht, selbst unter den eigenen Erlebnissen (dass sich Menschen über Bedürfnisse andrer Leute hinwegsetzen, etwa wegen der Hautfarbe) noch zu leiden, findet sich in ähnlicher familiärer Gewaltstuation wieder und möchte die belastende familiäre Gewalt beenden. Also traumatisierter Vater möchte, dass die Mutter aufhört, die Tochter zu schlagen. Und gleichzeitig möcht er gesellschaftlich dagegen vorgehen, dass schwarze Menschen diskriminiert werden. (und irgendwann muss es eben den Punkt geben,wo einer dasteht und sich nicht mehr verrücken lässt, Ob Odenwaldschule, Martin Luther King, Frauenquote, Kriegsgerätversand in den Irak, pubertierende Kinder: irgendwann gilt die Grenzziehung: Jetzt und sofort.)

 

Zusammengefasst: Politisches Engagement, eigene Betroffenheit, Kausalzusammenhang über Trigger inerhalb der eigenen Familie, und dennoch richtige konkrete Lösung: Zunächst muss die eigene familiäre Gewalt aufhören, mittelfristig muss gesellschaft aufgeklärt werden, langfristig müssen Politiker Gesetze formen, und irgendwann auch die Eskalationsstufe: jetzt und sofort.

 

Multiple Wirk- und Kausalzusammenhänge dann einfach auf die eine 'bestimmte' herabzubrechen, und einen eindeutig und direkten Kausalzusammenhang zu konstruieren von dem ('entfernten') 'jetzt und sofort' zu seinem persönliches Befinden (und dabei den wirkzusammenhang der Frau und seine konkreten Lösungen dazu auszublenden), ist möglich - aber nicht notwendig. Und gerade darin besteht die Herausforderung.

 

Soviel zu der 'bestimmten' - aber noch völlig unbestimmbaren - Dynamik. Vieles ist noch andenkbar. Sie aber machen nun folgenden untzulässigen Übergriff:

Zitat: "Da geht es keineswegs um dessen Weltbild, sondern um die Beschreibung einer bestimmten Dynamik, [ab hier:] der Ausweitung des "Engagements" vom sozialen Nahbereich bis hin in die Spitze weltweiter Organisationen immer mit der Vorstellung, dass jetzt und sofort und auf der Stelle "das Richtige" geschieht, auf das hinzuweisen er als seine Aufgabe und Pflicht versteht – das auch zur eigenen Entlastung, vor dem Hintergrund seiner persönlichen Ängste und Beschwerden."

 

Wenn dieser Tage in Missouri (Ferguson) persönliches Schicksal der betroffenen Familie sich mit gesellschaftlicher Prooblematik überschneidet, und kurzzeitig beides miteinander verwoben ist, und zu einem 'hier und jetzt' Aktionismus führt, dann ist das für unbetroffene und distanzierte Beobachter 'weit entfernte' aus gutem(!) Grunde enger verwoben. Es wir sogar willentlich in engen Zusammenhang gebracht, damit die anderen den Zusammenhang herstellen, der zu der diskriminierenden Gwalt unbewusst führt. Das Erschießen habe aber doch nichts mit der Hautfarbe zu tun???

Möglich. Statistisch plausibel?  'bestimmte' Danymik? Sicherlich.

 

Aber welche Schlussfolgerung ziehen wir daraus?

Dass gesetzlich festgelegt werden sollte, dass 'Insolvenzverschleppung' strafbar ist, und sobald diese Information zur Kenntnis genommen wird, ein verantwortliches 'sofortiges' Handeln verlangt? Oder sagen wir, der Arbeitsloswerdende, kann aus Existenznot nicht schlafen, - ist ja selbst schuld wenn er Kredite (auch noch entfernt: seiner Frau) zurückzahlen muss- und es ist eine 'bestimmte' Dynamik, die darauf pocht, weit entfernt, von den Managern, die drohende Insolvenz, Immobilien, Finanzkrise ernst zu nehmen?

 

Ehrlich: 'Krank' im Sinne strafbar bzw. strafbar (ohne Mutmaßungen zur Krankheit) sollte eine Gruppendynamik bleiben die strafbares macht - und dabei schlaflose Luxuspartynächte durchleidet.

 

Wenn mich jemand bittet, ich solle aufhören auf etwas rumzutrampeln, was ihm weh tut, dann prüfe ich das - sofort - und lasse es - sofort - wenn er recht hat.

Verantwortung heißt übrigens Zusammenhänge dort prüfen und bereitwillig sehen, wo unverantwortliche sie abstreiten, um ungehindert weiter machen zu können. Und Verantwortung wird wegen dieser Zusatzbereitschaft oft fürstich entlohnt. Die Frage ist, warum trotz drohender Strafbarkeit, Personen mit ihrem Ungebahren nicht aufhören können!

Die Frage ist, warum manche Menschen 'bestimme Dynamiken' diskriminieren, psychiatrisieren oder nur in Verruf bringen - oder wollen sich diese Menschen mit einem Opfer einfach nur der eigenen persönlichen Schuld(verfolgung), Eigenverantwortung Ängste und Beschwerden entlasten???

 

Es fehlt die emotionale Aufgewühltheit oder: die emotionale, affektive Aufgeladenheit wäre das rechte Unterscheidungsmerkmal? Wenn fremde Menschen/Institutionen die Arbeit verrichten, verachtet man gerne den Schweiß und bleibt gelassen.

 

Fazit: Wir wissen herzlich wenig über die 'bestimmte' Dynamik ohne mit Mollath darüber gesprochen zu haben.

Wir wissen herzlich wenig über die 'bestimmte Dynamik' der gesellschaftlichen Verantwortungsträger ohne nachgeschaut zu haben. Betrachten wir dann Steuer-CDs, und die Tatsache, dass Geld-'Gier' Leute wie Hoeness mehr kechtet als so manch andren Ärmerern, dann sollte man andrsherum fragen, nach der 'bestimmten' Dynamik, was da bei solchen Leuten 'krank' sein muss, dass sie trotz so vielem Geld wegen des Geldes im Knast landen. Hoeness zum Beispiel hat da affektiv geladen geweint in der Öffentlichkeit geweint, von weit entfernten Fans Trost bekommen, von großem Haß geredet, unter dem er leidet, der Hoeness, und nun sitzt er im Gefängnis - und manche Leute, Sympathieträger, Fussballer, haben nichts anderes zu tun, nicht nach seiner Krankheit zu fragen, sondern einen Gefängnisbesuch anzukündigen.

Der Musste übrigens auch  - jetzt und sofort - seine Selbstanzeige inittieren. (Übrigens mit Fehlern, Herr Prof. Kröber, da ist doch was, wenn dort Fehler zu finden sind, wo es fehlerfrei zugehen muss.)

 

Ist der Typ 'Hoeneß', mit seiner 'bestimmten Dynamik' nun auch verdächtigt, 'krank' zu sein?

Ne, Schuld abzuwehren, hoch-affektiv-geladen, ist ok und natürlich gesund. Schuld anzuschwärtzen - ganz böse, unnatürlich und nahezu 'krank'.

3

Es ist auffällig, dass die Kontroverse hier zumindest fachlich erheblich abflacht, seit Hr. Müller und andere Experten der Rechtslehre und psychiatrischen Forensik sich rar machen. Ob Letzteres dem Aufsparen von Lebenszeit oder dem Nachdenken geschuldet ist, weiß ich nicht. Sie werden Ihre Gründe haben. Wahrscheinlich schließe ich mich bald an.

Die derzeitige Diskussion, nämlich wie sich ein seriöser Bürger verhalten muss, damit er von Gerichten und Gutachtern nicht als querulatorisch oder wahnkrank verdächtigt wird, mag einen Blick hinter die Kulissen einer biederen Fassade der Profession von Funktionseliten und andererseits der für Bayern offensichtlich zu toleranten Sicht von Kritikern geben. Mit Gesetzen, Recht und Psychologie hat das jedenfalls ebenso wenig zu tun, wie eine Diskussion über Teufelsaustreibungen, Verhexungen und Wünschelruten-Gängelei. Mittelalter.

Ich kann nicht alle Grundrechte, Gesetze, Verfahrensgrundsätze, Berufsregeln und Regeln des Anstands aufzählen, die hier von seiten der Justiz, Forensik und Politik verletzt wurden. Mir erscheint es dürftig, wenn die verbliebenen Juristen hier nur noch über den einen Paragraphen sinnieren, der nun Rechtsmittel für Mollath ausschließen würde. Das sollte sich bei einer funktionierenden Rechtsordnung, sowie "musterhaftem" Verfahren und Urteil fast von selbst ergeben. Viel interessanter sind die Fragen, welche Rechtsbehelfe (auch außerordentliche wie Gegenvorstellung), Rügen, DA-Beschwerden usw. Mollath gegen das Urteil, den OStA, den Gutachter und seine Peiniger aus dem ersten Prozess auffahren könnte. Dazu gehören auch die Amtsermittlungspflichten durch das Bekanntwerden von Rechtsverstössen, Meineiden und Amtsmissbräuchen. Selbst dann, wenn es bisher Brauch ist, diese zu verleugnen oder sofort zu versenken, wie Unangepasste in die Forensik.

Das Mollath nicht bei heruntergelassenen Vorhängen sofort wahnhaft Beschwerden schreibt, sondern unmittelbar nach dem für ihn ärgerlichen Urteil mit einem Lächeln zur Entlassung einer Leidensgenossin aus Taufkirchen eilt, straft die Wahnapostel Lügen. Und da kommt noch Einiges auf sie zu.

 

4

Lutz Lippke,

glauben Sie, dass es sich für Mollath lohnt, ihre Fragen durch Gerichte klären zu lassen ?

Mollath ist nicht Kachelmann oder Strauss Kahn, die immer neue Prozesse führen können.

RA Strate hat Einiges versucht, war dabei aber nicht sehr erfolgreich, wenn es um andere Personen ging, die die Misere verursacht haben.

Der Untersuchungsausschuss hat auch nichts erreicht.

 

"Viel interessanter sind die Fragen, welche Rechtsbehelfe (auch außerordentliche wie Gegenvorstellung), Rügen, DA-Beschwerden usw. Mollath gegen das Urteil, den OStA, den Gutachter und seine Peiniger aus dem ersten Prozess auffahren könnte. Dazu gehören auch die Amtsermittlungspflichten durch das Bekanntwerden von Rechtsverstössen, Meineiden und Amtsmissbräuchen."

5

@Gast

zunächst eine Gegenfrage: Lohnt es sich für Mollath, dass unentwegt über ihn, seine "Taten" und Motive geschrieben wird? Er ist wohl kein Hauptsache-Promi-Typ, über den man nach Herzenslust tratschen sollte. Da hätten allerdings manche ihn wohl gerne hin.

Zu ihren berechtigten Fragen:

Sich von der Justiz zu verabschieden, ist immer eine bedenkenswerte Option. Das muss aber Mollath selbst prüfen und entscheiden. Es kann sogar sein, dass ihm ein Verzicht auf juristische Möglichkeiten später wieder auf die Füsse fällt. Das vorauszudenken ist keine leichte Sache und nicht das Arbeitsfeld von Juristen. Dass er juristisch chancenlos ist, bezweifle ich. Es gibt Rechtsbehelfe, die kosten nichts oder wenig und sind schon aus diesem Grund von Juristen verpönt. Mollath könnte damit möglicherweise Einiges erreichen und wenn es nur das Sühlen der Morastigen im eigenen Sumpf ist. Glauben Sie mir, die Reaktionen der Justiz auf diese unbeliebten FFF-Behelfe sind augenöffnend. Sicher wird die Justizpolitik weiter daran arbeiten, diese unangenehmen Wehrmöglichkeiten des einfachen Bürgers weiter zu erschweren. Bisher ist mir keine Fraktion im Bundestag bekannt, die dem einen Riegel vorschieben will, geschweige denn wirkliche Verbesserungen in der Justiz fordert.

Zu den Amtspflichten geht es weniger um Mollath selbst, als um unsere Aufmerksamkeit. Erfüllt die Dienstaufsicht, der Gesetzgeber, die Politik ihre Pflicht, wenn nein warum nicht, was ist da eigentlich los im Staate Deutschland? Natürlich wissen wir um viele Mängel, aber wer die einfach hinnimmt, nimmt sie als vorgegeben an. Das führt unweigerlich zu fortschreitendem Obrigkeitsdenken und Zwangsunterwerfung.

4

Wie bekommt es das LG Regensburg nur hin, die Fernbegutachtung Mollaths durch verschiedene "Gutachter" zu verwerfen, selber aber die vor Gericht nicht erschienene Nebenklägerin und Zeugin Petra M. als glaubwürdig einzustufen?

So etwas hätte ich mich in meiner aktiven Zeit nicht getraut....

Salomon würde sich im Grabe herum drehen.

Joachim Bode schrieb:

Wie bekommt es das LG Regensburg nur hin, die Fernbegutachtung Mollaths durch verschiedene "Gutachter" zu verwerfen, selber aber die vor Gericht nicht erschienene Nebenklägerin und Zeugin Petra M. als glaubwürdig einzustufen?

So etwas hätte ich mich in meiner aktiven Zeit nicht getraut....

Salomon würde sich im Grabe herum drehen.

... es gab aber auch "schöne" Momente in diesem Prozess. Beispielsweise Beweisanträge von Gustl Mollath, die zwar abgewiesen aber inhaltlich als Wahr unterstellt wurden. Hier ein Fragment des Briefes von Dr. iur. Wilhelm Schlötterer, Ministerialrat a.D., Generalbewollmächtigter a.D., an Frau Elke Escher, Vorsitzende Richterin:
 

Quote:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
 
im Prozess gegen Herrn Mollath habe ich mir die Vernehmung der Richterin a.D. Petra Heinemann und des Gutachters Prof. Friedemann Pfäfflin angehört. Zu diesen Aussagen darf ich Ihnen folgendes zur Kenntnis bringen:
 
1. Herr Mollath stellte an Frau Heinemann die Frage, ob sie eine geborene Seeling sei. Hintergrung seiner Frage sei, dass in Schwarzgeldüberweisungen seiner früheren Ehefrau wiederholt das Kennwort "Selingstadt" aufscheine. Zunächst verweigerte Frau Heinemann dazu eine Angabe, sagte aber schließlich, sie sei keine geborene Seeling (oder Selig, akustisch nicht eindeutig wahrnehmbar)
 
In einem Bericht der Fürther Nachrichten vom 03.10.2010 (siehe Anlage) über die Einweihung einer Otto-Seeling-Schule in Fürth wird indessen eine Frau Petra Heinemann als "geb. Seeling", Mitglied der Fürther Unternehmensfamilie Seeling, aufgeführt und auf einem Familienfoto abgebildet. Trotz Unschärfe des von mir vom Betreiber von Wikipedia Nürnberg per Fax übersandten Fotos ist eine Ähnlichkeit mit der früheren Richterin Heinemann festzustellen. Demnach hätte Frau Heinemann eine unwahre Angabe zu ihrer Person gemacht.
 
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach ihrem Motiv. Es gibt den Ort Seligenstadt bei Aschaffenburg, aber keinen Ort Selingstadt. Daher ist es nicht abwegig, anzunehmen, dass die Abwandlung von Seligenstadt in Selingstadt in verkappter Form als Bezug auf eine Person namens Seeling zu verstehen ist. Frau Heinemann musste die Überweisungen der Frau Mollath mit dem Schlüsselwort "Selingstadt" bereits aus dem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg gekannt haben, denn sie befanden sich bei den Akten. Zudem war sie Berichterstatterin. [...]

http://www.strate.net/de/dokumentation/Beweisermittlungsantrag-Mollath-2...
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Joachim Bode schrieb:

Wie bekommt es das LG Regensburg nur hin, die Fernbegutachtung Mollaths durch verschiedene "Gutachter" zu verwerfen, selber aber die vor Gericht nicht erschienene Nebenklägerin und Zeugin Petra M. als glaubwürdig einzustufen?

So etwas hätte ich mich in meiner aktiven Zeit nicht getraut....

Salomon würde sich im Grabe herum drehen.

 

@ Bode

 

Ihre scharfe Kritik teile ich nicht:

 

1. Ich bezweifle, dass das Gericht Petra M. als glaubwürdig betrachtet habe, denn sonst hätte es auch den Vorwurf der Freiheitsberaubung als wahr betrachten müssen.

2. Das Gericht ging allerdings davon aus, dass es (in welchem Umfange?) zu körperlichen Misshandlungen der P.M. durch den Gustl Mollath gekommen war,  Dabei stützte es sich auf die Aussagen der Petra M., der S. , des Arztes R., die Aussage des rechtsmedizinischen Gutachters ("könnte sein") und  offensichtlich auf das Verhalten des G.M., der der Klärung dieser Vorwürfe auswich, "lediglich abgewehrt" haben wollte und einen Ausstieg der P.M. aus einem fahrenden Auto als Erklärungsmöglichkeit für die Verletzungen bot.

Für jemanden, der sich keiner Schuld bewusst ist, hätte Mollath sich eindeutig sehr sonderbar verhalten. Ich gehe auch davon aus, dass es zu Misshandlungen gekommen war, wenn auch nicht zu lebenśbedrohlichem Würgen. Nimmt man an, dass Mollath infolge einer Provokation ausrastete, die er als niederschmetternden Angriff auf sein Selbstbewusstsein empfand, dann wäre es auch verständlich, dass P.M. asnchließend noch Monate mit ihm unter einem Dach lebte, weil sie sich in dem Fall sagen konnte: "Wenn ich ihn nicht bis zur Weißglut treibe, dann schlägt er mich ja nicht."

 

Das Gericht hat sich also gesagt: "Die Misshandlungsspuren müssen vorhanden gewesen sein, eine andere Erklärung für ihre Entstehung ist nicht in Sicht, und der Angeklagte meidet das Thema, hat sich abers chon dohingeehnd eingelassen, dass er sich gewehrt habe und auch dahingehend, dass er die behaupteten Misshandlungsspuren nicht  in Abrede stellt.

 

Was also hätte das Gericht sonst entscheiden sollen? Das war im Grunde die vernünftigste Folge aus den Erkenntnissen der HV, und es wäre unter diesen Umständen verheerend gewesen, zu sagen: "Die Misshandlungen können nicht bewiesen werden!"

 

Misshandelte  Frauen wagen es auch so kaum, Anzeige zu erstatten, aber wenn sie damit rechnen müssen, dass ihre Aussage plus einem Attest der Verletzungen, verbunden mit einem Eingeständnis des Täters, er habe sich "gewehrt", und seinen Versuchen, die Verletzungen als Folge von irgendetwas anderem darzustellen, immer noch 

nicht reicht - dann können wir auch gleich ein Prügelrecht für Ehemänner hinsichtlich ihrer Frauen einführen.

 

LG

 

Stella

3

 

Lieber Herr Bode,

 

"zu Ihrer Zeit" gab´s halt noch erkennbare Minderheiten unter den volljuristischen Staatsdiener(inne)n, die sich um Aufklärung bemühten. Ich halte die Wendung im allgemeinen und die im Mollathverfahren am 8. Aug. 2014 im besonderen, vollzogen vom Herrn  LOStA Meindl, für zeitgeistig: das aus meiner Sicht Entscheidende ist jeweils die hehre Monstranz subjektiver "Glaubwürdigkeit" o h n e  sich um objektive Glaubhaftigkeit, um die es z.B. RA Dr. State bei der Reifenstecherei in hervoragender Weise ging, überhaupt je zu scheren.

 

Im Übrigen meine ich, sollte das GerichtsVerfG Ernst genommen werden: Soweit ich weiß,  soll vor Gericht Deutsch verhandelt werden. Und das meint auch: diese Psychos als Zuarbeiter von Berufsrichter(inne)n haben da nix zu suchen ...

 

Mit freundlchem Gruß, Ihr RA

 

http://wissenschaftsakademie.net

5

Lutz Lippke,

ich glaube nach diesem Urteil werden sich kaum noch Menschen für Mollath interessieren, ausgenommen seine Unterstützer. Und das ist gut so. Denn es gibt so viel das im Argen ist.

 

Aber der breit ausgerollte Fall Mollath, wie kaum ein anderer, zeigt Nichtjuristen wie die Justiz und die Psychiatrie tickt.

 

Wallraff hat vor Jahren schon eimal aufgezeigt , wie schwer es ist aus der "normalen" Psychiatrie herauszukommmen.  Wenn jemand einmal den Stempel psychisch krank oder gar als schizophren bekommen hat, ist seine Glaubwürdigkeit kaputt. Egal als angeblicher Täter oder als Opfer.

 

  

 

 

5

Auch Gast schrieb:
Dieses Szenario könnte ich mir schon vorstellen. Allerdings müsste Herr Mollath die Liste von den Inhabern der Schwarzkonten in seinen Händen haben.

Man kann sich noch ganz andere Szenarien vorstellen. Solche mit Whistleblowern.

5

Keine Chance für Mollath

Dieses kleinmütige Urteil war das Äußerste, was vom Justizsystem zu erwarten war. Die Beweisaufnahme hätte noch viel positiver ausfallen und alle Beweisanträge Mollaths hätten berücksichtigt werden können und trotzdem hätte kein bayerisches und wahrscheinlich auch kein anderes deutsches Gericht eine volle Rehabilitierung ausgesprochen. Zu massiv waren in den vorhergehenden Verfahren das Versagen und die Intriganz auf richterlicher Ebene, sodass man sich fragen muss, ob an dem System etwas nicht stimmt. Und zu einer Systemschelte, und nichts anderes wäre eine volle Rehabilitierung gewesen, ist kein deutsches Gericht bereit. Es gab keine Chance für Mollath. Selbst wenn er die bis zuletzt offensiv vorgetragenen Angriffe gegen das Schwarzgeldsystem der bayerischen Staatsbank unterlassen, sich im Prozess allen Regularien unterworfen und den Liebling der Medien gegeben hätte, es musste etwas hängenbleiben.

Es war schließlich auch eine öffentliche Auseinandersetzung und man braucht garkeine Verschwörung zu konstruieren, um zu verstehen, dass ein Gericht, das einer jahrzehntelangen Sozialisation unterworfen ist, der Auseinandersetzung ausweicht und ein pseudosalomonisches Urteil fällt, bei dem ein Mollath auf der Strecke bleibt. Die erst allmählich einsetzende Einsicht darin und der Ärger darüber waren wohl auch der tiefere Grund für die öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Strate und Mollath.

Wenn das Gericht festgestellt hätte, was jedermann bemerken konnte, dass Herr Mollath zu keinem Zeitpunkt geistesgestört war, wäre die Scharlatanerie der Psychiater, mit denen die Justiz ständig zusammenarbeitet, offen zugegeben worden. Konnte sich das Gericht das leisten? Soviel Souveränität ist auf Landgerichtsebene wohl nicht zu erwarten.

Man kann es auch einfacher ausdrücken: Unterwerfung und Klappe halten; in diese Rolle hat sich  Mollath nicht eingefügt.

 

 

@ Stresstest

Ich finde den Schlötterer-Brief auch bemerkenswert. Da ja immer noch im Raum steht, dass Seilschaften wirksam geworden sein könnten (was m.E. voreilig und viel zu pauschal als VT diffamiert wird): hier lässt sich ein deutlich belastbareres Manipulationsmotiv ausmachen als in der "brisanten Bekanntschaft" zwischen Brixner und Maske, auf die sich auch der Stratesche Wiederaufnahmeantrag und große Teile der darauffolgenden Diskussion stützten.

Und auch der Anruf bei der Steuerfahndung erschiene in einem ganz anderen Licht: angenommen, an den von Schlötterer und Mollath erwähnten Zusammenhängen wäre was dran - die Richterin wäre wohl not amused gewesen, als jemand von der Finanzbehörde bei ihr anrief ...

5

@Stella

Sicher entbehren Ihre Schlussfolgerungen nicht einer gewissen Logik. In einer zeitlich befristeten Wegweisung oder Gewaltschutzanordnung hat diese Logik zum Schutz von Misshandelten auch seine Berechtigung. Aber bereits bei diesen Anordnungen teilen sich die Gerichte in diejenigen, die ohne jede Prüfung von Misshandlungen der Frau ausgehen und denen, die eine Glaubwürdigkeitsprüfung vornehmen bzw. unmittelbar Beweise sicherstellen. Es ist keine neue Erkenntnis, dass einige Frauen aus verschiedenen Gründen von gewalttätigen Männern nicht loskommen und sofortige Hilfe und Schutz benötigen. Es ist aber gleichermaßen nicht neu, dass von anderen Frauen dieser Opferbonus gezielt ausgenutzt wird und von falscher Darstellung eines tatsächlichen Konflikts, der Planung eines solchen bis hin zur Vortäuschung von Misshandlungen das Gericht missbrauchen. Sie können davon ausgehen, dass Mollath, wie ich finde aus seiner Sicht zurecht, dem Gericht nicht über den Weg traute und deshalb einsilbig blieb. Denn Auseinandersetzungen mit Partnerinnen sind für Männer nie ein Ruhmesblatt, aber viel seltener von ihnen selbst initiiert und eskaliert als allgemein behauptet wird. Mich irritiert auch etwas, dass männliches Beissen nicht zumindest hinterfragt wird. Oder gibt es dafür eine Erklärung?

Das Gericht war aber unabhängig davon darauf aus, etwas zu finden, womit es einen Teil der Schuld auf Mollath ablegen kann, um die Justiz und Gutachterei zu entlasten. Ob Mollath taktisch unklug handelte, kann ich nicht bewerten. Aber mit welcher Taktik tritt man als ehrlicher Mensch einer solch intriganten Veranstaltung schon erfolgreich entgegen. Der Erfolg der Intriganz lebt eben von einer Abfolge von Kurzzeitvorteilen und der moralischen Genügsamkeit Ihrer Protagonisten. Da braucht Ehrlichkeit Geduld und evtl. erfahrene Mediziner und Aussagepsychologen, die dem Gericht noch nachträglich durch Erkenntnis nachhelfen, selbst wenn das dem Urteil und seinen Jüngern nur den richtigen Bewertungsrahmen gibt und keine unmittelbare juristische Konsequenz. Also Abwarten, vielleicht kommt noch was.

5

@ Dagmar Schön:

Ich schließe mich dem Vortrag an!

4

Dagmar Schön schrieb:
Das sind IHRE  Werte offenbar:  Renommee im Wissenschaftsbetrieb.

Warum so abfällig? Mit "Renommee im Wissenschaftsbetrieb" kann man viel Positives bewirken.

 

 

4

dr. richard albrecht schrieb:
zu Ihrer Zeit" gab´s halt noch erkennbare Minderheiten unter den volljuristischen Staatsdiener(inne)n, die sich um Aufklärung bemühten. Ich halte die Wendung im allgemeinen und die im Mollathverfahren am 8. Aug. 2014 im besonderen, vollzogen vom Herrn  LOStA Meindl, für zeitgeistig: das aus meiner Sicht Entscheidende ist jeweils die hehre Monstranz subjektiver "Glaubwürdigkeit" o h n e  sich um objektive Glaubhaftigkeit, um die es z.B. RA Dr. State bei der Reifenstecherei in hervoragender Weise ging, überhaupt je zu scheren.

Darüber, ob früher wirklich alles besser war, kann man geteilter Meinung sein.

Ich sehe bzgl. der Glaubhaftigkeit noch ein ganz anderes Problem: sie ist bereits durch die intensive mediale Begleitung der Affäre in mancher Hinsicht belastet, dazu kommen noch die Wortprotokolle des laufenden Prozesses, wobei niemand sagen kann, wie sich beide Besonderheiten konkret auswirken. Immerhin geht es um ein Urteil, das sich wesentlich auf Zeugenaussagen stützt.

3

Zur Wissenschaftlichkeit und Qualitätskontrolle

Wesentliches Element einer Wissenschaftlichkeit ist Präzision und Überprüfbarkeit.

Zwar darf nach § 26 DRiG im Allgemeinen der Inhalt einer richterlichen Entscheidung nicht Gegenstand von Dienstaufsichtsmaßnahmen sein. Aber, so der führende Kommentar von Dr. Günther Schmidt-Räntsch und Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch zum Deutschen Richtergesetz auf Seite 443 in Randnummer 31 zu § 26 DRiG, 6. Auflage 2009: „Eine Ausnahme besteht nur insoweit, als auf Grund gesetzlicher Vorschriften der Inhalt einer Entscheidung im Disziplinar- oder Strafverfahren nachgeprüft werden kann, so bei Rechtsbeugung (§339 StGB).”

Zur Rechtsbeugung schreibt Gutsche weiter:

Vielleicht sollte sich der Bayerische Richterverein noch einmal mit den Nürnberger Juristenprozessen aus dem Jahr 1947 beschäftigen, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Juristenprozess. Die Lehren daraus wären u. a. der Schutz des Individuums vor Willkür-Justiz. Abgesehen vom langwierigen, teuren Weg durch die Gerichtsinstanzen besteht der einzige Schutz des Einzelnen vor Gerichtswillkür in § 339 StGB zur Rechtsbeugung. Dieser Paragraph ist aber nach Meinung führender Strafrechtler wie Günter Spendel, Günter Bemmann und Manfred Seebode vom BGH in gesetzwidriger Weise ausgehöhlt worden. Im Übrigen wird Rechtsbeugung aus falsch verstandener Kollegialität unter Justizjuristen viel zu selten zur Anklage gebracht. Wer das Grundgesetz und seine Entstehungsgeschichte noch immer nicht verstanden hat, sollte besser nicht das Amt eines Richters ausüben. Ansonsten sind die "unseligen Zeiten" näher, auf die Richter Groß in der Pressemitteilung vom 18.7.2013 anspielt, als uns allen lieb ist.

Quelle: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gustl-mollath-richterverein-poli... (im Kommentar von Lothar Gutsche)

Damit wird eine Überprüfung der Qualität richterlicher Entscheidungen außerhalb des Rechtsweges von Richterverbänden und Politik als unzulässig abgelehnt. Auch im Instanzenweg gibt es formale und noch viel weitreichendere gewohnheitsmäßige Einschränkungen der Kontrolle.

Das statistische Erhebungen und die Auswertung ggf. anonymisierter Entscheidungen, die nicht im Rahmen der konkreten Dienstaufsicht erfolgen, unter dieses Verbot fallen, behauptet eigentlich niemand aber es wird faktisch durch Verweigerung behauptet. Es gibt wenige Ausnahmen. So betreibt die FU Berlin ein Projekt zur Analyse von Gerichtsurteilen. Die Urteile müssen bestimmten Kriterien entsprechen und von einem Juristen eingereicht werden.

http://blogs.fu-berlin.de/soellner

Auch RA Dr. Geipel beschäftigt sich mit Fehlurteilen und verweist u.a. auf die letzte grundlegende Forschungsarbeit durch Karl Peters bis 1974. Daran erinnerte letztes Jahr auch Frau Däubler-Gmelin (ehem. BJM) in einer bekannten Talk-Sendung zur besten Sendezeit. Der Hinweis wurde danach nicht aufgenommen, weder von den Medien, noch von der Rechtspolitik. Zu dieser rechtspolitischen Attitüde mehr bei RA Dr. Geipel

http://www.rechtsanwalt-fehlurteile.de

Wie es mit der Präzision aussieht, hat der Mollath-Prozess im worst-case und im best-case sehr gut abgebildet. Unübertroffen die Dokumentationsleistung von RA Strate. Ich hoffe damit wird eine Debatte zur behaupteten Präzision und Eignung der juristischen Sprache, der Gerichtsdokumentation und eine Wiederbelebung der Beweisstation in der richterlichen Methodik initiiert. Ich könnte mir vor allem auch vorstellen, dass die juristischen Blogs und die von Betroffenen mit besseren Darstellungs- und Analysemitteln dem in Zukunft deutlich nachhelfen.

Motto: Suche Betroffene von Urteilen der Abt. x des Gerichts y Richter z oder zu bestimmten Sachverhalten etc.

Die Offenbarungen würden nicht lange auf sich warten lassen.

Die Frage, wie viele Fehlurteile es gibt und wie viele ein Rechtsstaat in Kauf nehmen kann und darf, ist in Deutschland weder gestellt, noch beantwortet (vgl. Eschelbach, NJW 2010, S. 2499).

 

5

@ Stella

 

Soweit ich weiss, hat sich das Gericht ausdrücklich auf die Angaben der nicht erschienenen Zeugin und Nebenklägerin berufen und dabei deren Glaubhaftigkeit betont.

Zweifel wären hier an vielen Stellen angebracht gewesen, zumal sogar glatte Lügen der Zeugin offenbar waren. Außerdem: "Fern"würdigung!

Bei der Sprechstundenhilfe war das noch deutlicher, weil diese völlig gegensätzlich zu ihren beeideten Angaben im Nürnberger Verfahren ausgesagt hat. Da sind Zweifel nicht nur möglich: Sie sind sogar zwingend!

Zum Attest, einer "unechten Urkunde", zu der sich der Arzt erst spät bekannt hat(!), hat der Sachverständige festgestellt, dieses sei wertlos. Also: Wie hoch ist dessen Aussagekraft? Gegen Null.

Der Arzt führte einen Eiertanz aus. Bei seiner ersten Vernehmung wußte er fast nichts, das änderte sich dann aber im Laufe des Verfahrens, begleitet von vielen Unklarheiten und Ungereimtheiten. Zweifel? Bei einem Halbgott in Weiß?

Mollaths Auftritt war überflüssig und wenig sachdienlich. Trotzdem ist ihm nachzuweisen, dass es eine Körperverletzung gab, für die er verantwortlich ist. Insoweit drängen sich aber Zweifel auf: Siehe oben. Wer hier von einer Überzeugung der Tatbegehung spricht, sollte sich besser von der Justiz fern halten.

Joachim Bode schrieb:

@ Stella

 

Soweit ich weiss, hat sich das Gericht ausdrücklich auf die Angaben der nicht erschienenen Zeugin und Nebenklägerin berufen und dabei deren Glaubhaftigkeit betont.

Ja, die Angaben der (unglaubwürdigen) Zeugin erscheinen deshalb als glaubhaft, weil sie zu den attestierten Verletzungen passen (so sah das der rechtsmedizinische SV), weil keine andere taugliche Erklärung für die attestierten Verletzungen im Raum stand und weil Mollath Tätlichkeiten im Grundsatz eingeräumt hatte und den konkreten Vorwürfen nicht entschieden genug entgegengetreten war.

Joachim Bode schrieb:

Zweifel wären hier an vielen Stellen angebracht gewesen, zumal sogar glatte Lügen der Zeugin offenbar waren. Außerdem: "Fern"würdigung!

Petra M., Fernwürdigung hin oder her, hat die einzige plausible Erklärung für die ihr damals attestierten Verletzungen geboten, die im Raume stand, und Mollath ist damit nicht umgegangen, wie ich es von jemandem erwarten würde, der sich keiner Schuld bewusst ist:  Grundsätzlich hat er Tätlichkeiten mit pauschalen, relativierenden Worten eingeräumt, ansonsten zog er es vor, zu dem Piunkt zu schweigen.

Joachim Bode schrieb:

Bei der Sprechstundenhilfe war das noch deutlicher, weil diese völlig gegensätzlich zu ihren beeideten Angaben im Nürnberger Verfahren ausgesagt hat. Da sind Zweifel nicht nur möglich: Sie sind sogar zwingend!

Sie landen immer wieder auf dem falschen Gleis:  Ich halte weder Petra M. noch ihre Schwägerin S. für glaubwürdig, kann mir auch nicht vorstellen, dass das Gericht insofern anders wertet. Aber wenn Petra M. bei minus 10 Grad nackt und zitternd vor meiner Haustüre stünde, dann sagte: "Ich friere!", dann wäre diese Aussage höchst glaubhaft, oder?

Wenn Ihnen immer noch nicht klar sein sollte, dass auch die Aussage einer unglaubwürdigen Zeugin im Einzelfall glaubhaft sein kann, dann erklären Sie doch einmal, wie es zu den im Attest erklärten Verletzungen gekommen sein soll.

Joachim Bode schrieb:

Zum Attest, einer "unechten Urkunde", zu der sich der Arzt erst spät bekannt hat(!), hat der Sachverständige festgestellt, dieses sei wertlos. Also: Wie hoch ist dessen Aussagekraft? Gegen Null.

Der Arzt hatte damals unter Umständen die Praxis geführt, unter denen er sie nicht hätte führen dürfen, ein offenbar mit ärztlichem Wissen ausgestatteter Kommentator huier ("Psychofan") hat umfassend dargelegt, dass der Arzt damals die Krankenkassen betrogen habe. Grund genug, sich nicht vorschnell nach vorn zu wagen, oder?

 

Der Arzt hat die Verletzungten noch einmal bestätigt, blieb allerdings eine taugliche Antwort dafür, wie er Würgemale als solche erkennen wolle, schuldig. Streichen wir also das Würgen. Dann bleiben offenbar Schläge und eventuell Tritte. Und anstatt im Zustand höchster Empörung zu sagen: "Ungeheuerliche Lügen! Ich habe meiner Frau niemals Gewalt angetan,  auch niemandem sonst! Und wenn sie solche Verletzungen gehabt hätte, es war ja noch Sommer im August, dann wäre mir das auch mit Sicherheit aufgefallen! Das alles ist erstunken und erlogen!" - hat er gesagt: "Ich habe mich ja nur gewehrt" und: "Die Verletzungen hat sie sich zugezogen, als sie aus einem fahrenden Auto gesprungen ist." - eine Variante, die der Rechtsmediziner ausschloss.

 

Und was das Lügen angeht - wie kommen Sie darauf, dass Mollath nicht lüge?  Sicherlich lügt er nicht so schamlos wie Petra M. und S., das ist wohl auch der Grund dafür, dass er sich zu Vorwürfen der Körperverletzung lieber gar nicht äußert. Aber ansonsten: Er hat jahrelang auf Kosten der Petra M. gelebt, nachweislich, und woher sie das Geld hatte, interessierte ihn eindeutig nicht -  bis sie sich trennen wollte.  Mollath ist nicht der Säulenheilige, den Sie aus ihm machen wollen.  Auch sein Jammern darüber, dass er immer noch keine Wohnung hat - er könnte längst eine Wohnung haben und Hartz-IV beziehen - aber er möchte vermutlich lieber als politischer Aufklärer jetsetten, heiße Autos fahren und in 5 Sterne-Restaurants speisen, wie es ausschaut.

2

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.