"Motel für Anspruchslose"? Was ist das denn für ein Quark?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.08.2014

Die Problematik der Prüfung des Wohnsitzes in Fällen des so genannten "Führerscheintourismus" ist immer wieder für Rechtsprechungsveröffentlichungen gut. Jetzt ging es beim VG Augsburg um ein "Motel für Anspruchslose". Komische Bezeichnung! Hier der Leitsatz des Fachdienstes Straßenverkehrsrecht:

Es spricht für einen Wohnsitzverstoß des Inhabers einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis, wenn er nach Auskunft der tschechischen Behörden während der gesamten Meldezeit in Tschechien an einer nur zu einem kurzfristigen Aufenthalt geeigneten Adresse (hier: ein «Motel für Anspruchslose») angemeldet war. 

VG Augsburg, Beschluss vom 24.04.2014 - Au 7 S 14.456, BeckRS 2014, 52359

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