Möglichkeiten und Grenzen des Strafprozesses – der elfte Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.07.2014

Der elfte Tag der Hauptverhandlung, an dem ich bis zum späten Nachmittag zuhören konnte, bot ein ganzes Spektrum an Eindrücken und Perspektiven – und wieder einmal Schlagzeilen der großen Zeitungen und Rundfunkanstalten: Die Verteidiger legen das (Wahl-)Mandat nieder, bleiben aber als Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung.

Die Erwartungen

Gustl Mollath und einige seiner Unterstützer haben das gewonnene Wiederaufnahmeverfahren und die Anordnung einer neuen Hauptverhandlung zur selben Anklage als Möglichkeit verstanden, nun die „ganze“ Wahrheit aufzuklären. Nicht nur, dass Mollath zu Unrecht Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vorgeworfen werden, sollte nun ans Tageslicht kommen, sondern auch, wer aus welchen Motiven seine Unterbringung in der Psychiatrie bewirkt hat. Wer sind die Drahtzieher, die dieses Unrecht verursacht haben?

Viele Spekulationen sowie naheliegende und fernliegende Verdächtigungen stehen im Raum: Sind es schlampig arbeitende Polizisten, Staatsanwälte und Richter? Sind es oberflächlich und unwissenschaftlich gutachtende Psychiater? Ist es die Ex-Ehefrau, die es mit einem Netzwerk von Freunden und wohlhabenden Kunden geschafft hat, den Ex-Ehemann sparsam loszuwerden? Sind es die Mitarbeiter einer Großbank, die ihre Kunden vor der Aufdeckung von Steuerhinterziehungen und sich selbst vor staatsanwaltlichen Ermittlungen schützen wollen? Sind es gar Politiker, die sich selbst oder ihre Zusammenarbeit mit den Reichen und Mächtigen im Freistaat schützen wollen?

Es wäre schon wünschenswert, wenn all diese Fragen in einer wiederaufgenommenen Hauptverhandlung einer eindeutigen Antwort zugeführt werden oder wenigstens ansatzweise beantwortet werden könnten. Aus mehreren Gründen wissen wir: Das wird selbst in der besten aller denkbaren realen  Strafprozesse nicht passieren.

Der real existierende Strafprozess

In dem real existierenden Strafprozess in Regensburg wird eine Hauptverhandlung nach dem geltenden Strafprozessrecht durchgeführt, so wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte, was aber wie wohl alle hier Mitlesenden ebenfalls  wissen, oftmals nicht der Fall ist: Eine nur leidlich gut oder gar schlecht ermittelnde Polizei, eine unter Zeitdruck mittelmäßig arbeitende Staatsanwaltschaft, unmotivierte Pflichtverteidiger und auch häufig ungenau und oberflächlich arbeitende Gerichte sind leider der Alltag, nicht nur in Bayern. Der Strafprozess, der derzeit gegen Mollath  am LG Regensburg stattfindet, ist insofern positiv hervorzuheben.

Die Möglichkeiten

Die Möglichkeiten des realen Strafprozesses sind am Vormittag erkennbar. Der Sachverständige Rauscher hat Modellautos, Reifen und Stichwerkzeuge mitgebracht. Was folgt ist eine kleine Lehrstunde in Sachen Reifenluftdruck und Gefährdung. Wir erfahren, dass eine Gefährdung allenfalls  bei plötzlichem Druckverlust  der hinteren Reifen und in der Kurve wahrscheinlich ist, dass es auch einem „Reifenfachmann“ nahezu unmöglich wäre, Reifen gezielt so anzustechen, dass die Luft erst später, beim Fahren, entweicht, und wir erfahren, dass damit die Beweiswürdigung im Urteil des LG Nürnberg-Fürth praktisch widerlegt ist.

Mit den vorhandenen Anhaltspunkten lässt sich nicht einmal mehr der Beweis führen, dass überhaupt alle betroffenen Reifen mutwillig beschädigt wurden, erst recht nicht, dass dies durch denselben Täter geschah.

Die Grenzen

Die Grenzen des realen Strafprozesses werden gegen  Mittag deutlich. Thema sind zunächst die Beweisanträge und Beweisanregungen, insb. die der Verteidigung. Für die Nichtjuristen bzw. die Laien in Verteidigungstaktik: Beweisanträge werden nicht nur zu dem Zweck gestellt, die jeweiligen Beweisthemen tatsächlich zum Inhalt des Prozesses zu machen. Sie werden oftmals gestellt, um die Wertung des Gerichts zu erfahren bzw. indirekt das Gericht darauf festzulegen. Beweisanträge können ein hervorragendes taktisches Mittel sein, wenn man es richtig zu bedienen weiß.

Entscheidend geht es hier um den Begriff der Bedeutungslosigkeit. Wird ein Beweisantrag wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit abgelehnt, dann kann das Urteil nur eines sein, in dem die behauptete Tatsache wirklich keine Rolle mehr spielt.

Im Mollath- Verfahren heißt das: Tatsachen, die die Glaubhaftigkeit der Angaben der Ex-Ehefrau in Frage stellen, sind dann und nur dann bedeutungslos, wenn das Gericht diesen Angaben ohnehin keinen Glauben schenkt, also dazu tendiert, Herrn Mollath von diesen Tatvorwürfen freizusprechen. Es wäre also ein Signal Richtung Freispruch von den Tatvorwürfen, wenn diese Beweisanträge abgelehnt werden. Und umgekehrt wäre es – jedenfalls in normalen Verfahren – tatsächlich eher ein „schlechtes Zeichen“, wenn den Beweisanträgen stattgegeben würde. Denn damit signalisierte das Gericht, dass es (bisher) den Angaben der Ex-Ehefrau folgt und deshalb die Prüfung der Glaubhaftigkeit überhaupt noch „Bedeutung“ hat. Ich weiß nichts über die Verteidigungstaktik in diesem Prozess, denke aber, dass die Verteidigung deshalb mit der Ablehnung der Beweisanträge gut leben kann. Denn eine Ablehnung bedeutet: Das Gericht wird Mollath schon von den Tatvorwürfen freisprechen, nicht erst im Rahmen der Schuldfähigkeit.

In der heute angesagten Fußballsprache: Jogi Strate und Hansi Rauwald haben das Ziel – den Pokal – vor Augen. Wenn auf dem Weg dahin nebenbei noch ein 7:1 gegen Brasilien errungen wird, wären sie natürlich nicht traurig, aber es genügt ihnen im Halbfinale auch ein 1:0.

Der „Fall Mollath“ ist ein realer Strafprozess, aber er ist längst kein „normales Verfahren“. Einem nur als taktischem Mittel eingesetzten Beweisantrag auf Vernehmung bestimmter Personen aus dem näheren und weiteren Berufsumfeld der ehemaligen Bankangestellten und Vermögensberaterin Petra M. steht Herr Mollath offenbar fremd gegenüber: Er strebt damit etwas an, was jenseits der Grenzen des Strafprozesses liegt. Obwohl sie in der Tendenz kaum besser laufen könnte, läuft ihm die bisherige Beweisaufnahme quer: Etwa 30 weitere Zeugen soll er vorgeschlagen haben, die sollten von seiner Verteidigung benannt werden. Das ist vor dem  Hintergrund seiner siebeneinhalbjährigen Unterbringung sehr gut verständlich. Und auch einige „Unterstützer“ bestärken ihn in diesem Ansinnen: Die wirklich Verantwortlichen sollen in der Hauptverhandlung aussagen, die Wahrheit soll ans Licht kommen, ein Freispruch „erster Klasse“ soll es unbedingt sein, was immer damit gemeint ist. Damit überschätzen sie aber die Möglichkeiten des Strafprozesses, insbesondere 13 Jahre nach den vorgeworfenen Taten,  und damit auch die Möglichkeiten der Strafverteidigung. Selbst wenn die von Mollath gewünschten Beweiserhebungen stattfänden, wäre wohl kaum zu erwarten, dass die Zeugen die Vorwürfe einräumen. Selbst wenn man sie vernähme, wäre kaum zu beweisen, was Mollath begehrt.

Der Konflikt zwischen beiden Sichtweisen: Bestmögliche Verteidigung im „realen Strafprozess“ auf der einen  und Wahrheitsermittlung im „idealisierten Strafprozess“ auf der anderen Seite– war von Anfang an, seit der Mandatsübernahme durch RA Strate angelegt. Heute ist der Konflikt an die Oberfläche getreten. Aus Sicht Herrn Mollaths, so hatte man den Eindruck nach seinem Statement vor der Mittagspause, läuft der Prozess in die falsche Richtung. Aus der Sicht der Verteidigung, so der Eindruck aus der kurzen Begründung zur  Mandatsniederlegung, sah man sich kurz vor dem Ziel eines positiven Prozessverlaufs und (ausgerechnet) der Mandant ist unzufrieden. Die Reaktion Strates: Niederlegung des Mandats – mag verständlich sein, ebenso wie die Position Mollaths. Nach der (vorhersehbaren) Reaktion des Gerichts, die beiden Verteidiger nun prozesssichernd zu verpflichten, schien dann äußerlich alles beim Alten zu bleiben – auch die Kommunikation auf der Verteidigerbank schien wie vorher zu funktionieren.

Strate: “Wir werden die Verteidigung fortführen, ohne Abstriche an dem, was wir für richtig halten“.  In der Tat kein „normaler“ Prozess.

Die ungenutzten Möglichkeiten?

Am Nachmittag wurde als Zeuge der Psychiater Prof. Pfäfflin vernommen. Er hatte als Sachverständiger im Vollstreckungsverfahren den Angeklagten vor gut drei Jahren begutachtet und die vorletzte Verlängerung der Unterbringung befürwortet. Er las aus seinem Gutachten vor. Allerdings nur die Anknüpfungstatsachen. Für die Aussage über die Befunde – obwohl längst im Internet veröffentlicht – hatte er keine Schweigepflichtentbindung. Nach meinem Eindruck blieb durch diese Begrenzung eine Möglichkeit ungenutzt.

Denn das Thema „ungenügende psychiatrische Gutachten“ oder „unschlüssige Gefährlichkeitsprognose“ wird auf diese Weise nicht angemessen erörtert werden können, obwohl es zentral ist. Ausgerechnet eine kritische Frage des Sachverständigen Nedopil an Pfäfflin, ob dieser den angeblichen „Wahn“ des Angeklagten, seine Ehefrau und ihre Bekannten/Freunde hätten seine Unterbringung bewirkt, als realitätsfern oder –nah eingeschätzt habe, wurde von der Verteidigung beanstandet mit der Begründung, dies sei schon ein Aspekt des Befundes.

Bei einem anderen Punkt gab es kaum Widerspruch. Pfäfflin äußerte die Meinung, die Frage der Risiko- oder Gefährlichkeitsprognose (hohe oder einfache Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten) sei eine solche, die nicht der Gutachter sondern das Gericht hätte beantworten müssen. Eine Angabe, die meines Erachtens Widerspruch hätte hervorrufen müssen.

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51 Kommentare

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@Prof.Dr. Ernst Henning Müller

 

Der Unterschied eines Wahl- und Pflichtverteidigers ist mir nicht klar. Von der Sache schon, das sagen die Worte. Aber gibt es einen rechtlichen Unterschied in der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt? Oder einen anderen?

Hat es womöglich nur symbolischen Charakter?

 

Danke

 

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Sehr geehrter Herr Müller,

nochmal zu Ihrer Auffassung zu den "Beweisanträgen" und zu den angeblich richterlichen Verpflichtungen, wo es angeblich nur um die Vorwürfe aus den staatsanwaltschaftlichen Klageschriften geht. Die Schwarzgeldvorwürfe seien irrelevant. Die Hauptverhandlung würde wieder "bei Null" anfangen, als ob der vorherige Prozess nie stattgefunden hätte.

 

So in Kurzform Ihre juristische Sicht der Dinge !! Ich gehe davon aus, dass ist von mir soweit im Kern richtig wiedergegeben !!!

 

So, Herr Prof. Müller, wenn das wirklich so stimmen würde, wie ich es oben zusammengefasst habe, dann hätte auch kein Richter Brixner und auch nicht alle die Verantwortlichen aus dem Vorgängerverfahren als angebliche Zeugen hätten geladen werden brauchen, weil diese Personen haben auch nix mit den Vorwürfen in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu tun, und werden erst recht nichts zu den Vorwürfen in der Anklageschrift irgendetwas aussagen können. Auch der Psychiater Pfäfflin gestern als Zeuge, der über sein altes Gutachten lamentierte, war vollkommen an der Sache vorbei und hatte nix mit den Vorwürfen in den Anklageschriften zu tun. Die vorsitzende Richterin Escher hätte in aller Konsequenz nur die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erörtern dürfen und müssen, wenn Ihre Auffassung, die ich oben zusammengefasst habe, korrekt und stimmig wäre. Stattdessen wird aber wieder wieder "selektiert" und mit der Selektion bestimmter Zeugen wird der Öffentlichkeit ein Aufklärungswille der Justiz und des Richtergremiums vorgegaukelt, die abermals nach meinem Dafürhalten nicht existiert. Denn Ihre Argumentation, Herr Prof. Müller, ist aus dem geschilderten Grund widersprüchlich und deshalb unwahr, denn es werden Zeugenbereiche in der Hauptverhandlung angehört, die zu den Vorwürfen in der Anklageschrift nix sagen können. Die Richterin Escher hätte auch diese Beweisanträge, die das Vorgängergerichtsverfahren betreffen, in gleicher Konsequenz ablehnen müssen, wenn Ihre Auffassung der Verfahrensführung und Verfahrensleitung korrekt wäre, und sich nur auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft konzentieren müssen. Aber das ist nicht geschehen.

Und die wahren Motive für diese Vorwürfe und Beschuldigungen gegen Gustl Mollath, die Gustl Mollath durch 30 Beweisanträge versucht hat in der Hauptverhandlung als Beweisanträge unterzubringen, haben stattdessen reichlich mehr etwas mit den Anklagevorwürfen in der Anklageschrift zu tun, als die Zeugen, die nur etwas über die fehlerhafte und skandalöse Prozessführung im Erst-Verfahren Auskunft geben. Aber damit gaukelt die Justiz eine Aufarbeitung des Erstprozess und der Missstände vor, aber die wahren Motive bleiben abermals im Dunkeln, was Gustl Mollath zurecht gestern öffentlich und in aller Deutlichkeit kritisiert hat.

 

 

@R. Hoffmann:
Die Zeugen, deren Vernehmung Sie beanstanden, waren schon deshalb zu vernehmen, weil sie die Aussagen der Petra M. wahrgenommen haben. Wenn ein zeugnis-verweigerungsberechtiger Angehöriger die Aussage verweigert, kann man (ich verkürze) grds. seine frühere(n) Aussage(n) nur über die Vernehmung früherer Vernehmender (also Richter am Amtsgericht und Brixner) zum Gegenstand der Verhandlung machen. Und nachdem der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung einer der zentralen Vorwürfe war, kam man kaum um diese Zeugen herum. Es handelt sich entgegen Ihrer Meinung also nicht um eine Inszenierung.

 

Das kleine Theater am gestrigen Tag war ja eigentlich angesichts der bisherigen Äußerungen Mollaths abzusehen, dass er an seiner Aufklärungsmission festhält, und dürfte weder Strate noch Mollath überrascht haben.

Bemerkenswert ist allerdings, dass Mollath offenbar nicht ganz so an 200%iger Aufklärung und Rehabilitierung interessiert ist, wenn die vielgeschmähten Gutachter ihre doch so falschen Befunde nicht mitteilen dürfen.

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Sehr geehrter Herr Professor Dr. Müller,

bitte teilen Sie die Datengrundlage für folgende Behauptung mit:

"In dem real existierenden Strafprozess in Regensburg wird eine Hauptverhandlung nach dem geltenden Strafprozessrecht durchgeführt, so wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte, was aber wie wohl alle hier Mitlesenden ebenfalls  wissen, oftmals nicht der Fall ist: Eine nur leidlich gut oder gar schlecht ermittelnde Polizei, eine unter Zeitdruck mittelmäßig arbeitende Staatsanwaltschaft, unmotivierte Pflichtverteidiger und auch häufig ungenau und oberflächlich arbeitende Gerichte sind leider der Alltag, nicht nur in Bayern. "

Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber das hört sich nach unfundierter Polemik an, die zudem ein Schlag ins Gesicht aller (nach meiner Erfahrung in der Regel hart und ehrlich arbeitender) Polizisten, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter ist. Freilich werden Sie damit bei Ihrer Internanhängerschaft viel Beifall finden. Ob es Ihrem Ruf als Wissenschaftler fördert, mögen Sie selbst beurteilen.

 

 

 

 

 

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indubio schrieb:

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Müller,

bitte teilen Sie die Datengrundlage für folgende Behauptung mit:

"In dem real existierenden Strafprozess in Regensburg wird eine Hauptverhandlung nach dem geltenden Strafprozessrecht durchgeführt, so wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte, was aber wie wohl alle hier Mitlesenden ebenfalls  wissen, oftmals nicht der Fall ist: Eine nur leidlich gut oder gar schlecht ermittelnde Polizei, eine unter Zeitdruck mittelmäßig arbeitende Staatsanwaltschaft, unmotivierte Pflichtverteidiger und auch häufig ungenau und oberflächlich arbeitende Gerichte sind leider der Alltag, nicht nur in Bayern. "

Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber das hört sich nach unfundierter Polemik an, die zudem ein Schlag ins Gesicht aller (nach meiner Erfahrung in der Regel hart und ehrlich arbeitender) Polizisten, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter ist. Freilich werden Sie damit bei Ihrer Internanhängerschaft viel Beifall finden.

 

Sie verschätzen sich ganz gewaltig. Es sind nicht besonders viele, die das meinen, was Herr Professor Müller erstaunlicherweise immer noch behauptet, dass die häufigen Fehlleistungen der Justiz und der Polizei fahrlässig begangen werden.

 

Insofern sollten Leute wie Sie dem Herrn Prof. Müller eigentlich dankbar sein, dass er die Fehlleistungen des Justizsystems auf Überlastung und Fahrlässigkeit zurückführt, zudem eindeutig zu dem System steht, inklusive der Psychiatrie.

 

Was also wollen Sie, welchen Kniefall soll ein Professor Ihrer Ansicht nach genau machen, um Gnade vor Ihren Augen zu finden?

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indubio schrieb:

Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber das hört sich nach unfundierter Polemik an, die zudem ein Schlag ins Gesicht aller (nach meiner Erfahrung in der Regel hart und ehrlich arbeitender) Polizisten, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter ist. Freilich werden Sie damit bei Ihrer Internanhängerschaft viel Beifall finden. Ob es Ihrem Ruf als Wissenschaftler fördert, mögen Sie selbst beurteilen.

Die Einschätzung von Prof. Müller zu den Unzulänglichkeiten des Strafprozesses in der Praxis deckt sich weitgehend mit den Äußerungen, die VRiLG a.D. Brixner bei seiner Vernehmung in Regensburg zu seiner Entlastung machte. So unfundiert kann sie also nicht sein.

Auch harte und ehrliche Arbeit kann an Sachzwängen scheitern.

Nach Polemik und Beißreflex klingen hingegen Wendungen wie "bei Ihrer Internanhängerschaft viel Beifall finden".

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OG schrieb:

Die Einschätzung von Prof. Müller zu den Unzulänglichkeiten des Strafprozesses in der Praxis deckt sich weitgehend mit den Äußerungen, die VRiLG a.D. Brixner bei seiner Vernehmung in Regensburg zu seiner Entlastung machte. So unfundiert kann sie also nicht sein.

Auch harte und ehrliche Arbeit kann an Sachzwängen scheitern.

Den ehemaligen Landrichter Otto Brixner  als seriösen Kronzeugen dafür anzuführen, dass Justizfehler in Deutschland nur auf Überlastung beruhten, würde ich am ehesten im Satire-Magazin "Titanic" erwarten.

 

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@ indubio: Lesenswerter Artikel über genau dieses Thema ("Systemfehler, Sparzwang und amtsanmaßende Ignoranz" brachten einen Staatsanwalt aus Gewissensgründen zum Rücktritt) in der Saarbrücker Zeitung.

@Prof.Dr. Ernst Henning Müller,

Ihnen ganz herzlichen Dank für diese nüchterne, analytisch-klare und vor allem auch sehr zeitnahe Prozessbegleitung, die Sie in Ihrem Blog bieten.

Auch  als Nicht-Jurist finde ich es sehr interessant, welche Strategien in einem solchen Strafprozess zur Anwendung kommen. Inwiefern Beweisanträge auch eine verdeckte strategische Rolle haben können, wäre mir  ohne Ihre Erklärungen nicht klar gewesen.

Sehr geehrter Herr Kuntze,

Sie schreiben:

Hinsichtlich der Frage, ob die alte Begutachtung im Hinblick auf § 63 StGB ein zentrales Thema ist, denke ich, dass dies eher nicht der Fall ist.

Den § 63 habe ich nicht erwähnt und er wird auch vorauss. keine Rolle mehr spielen in diesem Verfahren, theoretisch aber durchaus § 20 StGB. Ein zentrales Thema des gesamten komplexen Falles "Mollath" ist das Zusammenwirken von Justiz und Psychiatrie. Über die Rolle der Psychiatrie wird bis heute auch sehr kontrovers diskutiert. Es wäre m.E. sehr wünschenswert für die Aufklärung, wenn auch dieser Bereich in dieser sehr offenenn Hauptverhandlung diskutiert werden würde, namentlich die Richtlinienkonformität, Wissenschaftlichkeit und Schlüssigkeit der erstatteten Gutachten.

Letzlich bedarf es gar keines Gutachtens, wenn ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgt.

Das ist richtig, aber es wäre aus meiner Sicht sehr sinnvoll, die psychiatrischen Gutachten  kritisch zu beleuchten.

Von daher kann die Verteidigung durchaus damit punkten, dass nur die verkorksten und unschlüssigen Anknüpfungstatsachen dargetan werden.

Die Schlüssigkeit kann nur geprüft werden, wenn auch die Schlussfolgerungen Gegenstand der Diskussion werden.

Für eine aktuelle Beurteilung wäre so oder der nunmehr anwesende SV zuständig. Ob man diesen noch tatsächlich braucht, ist wie gesagt eine andere Frage.

Ich bin sicher, dass der Sachverständige Nedopil eine aktuelle Beurteilung kaum durchführen wird - diese wird auch überhaupt nicht erforderlich sein, da es für den Zeitpunkt vor 13 Jahren (Tatzeit) keine Rolle spielt, in welchem Zustand der Angeklagte heute (nach 7,5 Jahren Unterbringung und große öffentlicher Erregung über seinen Fall)  ist. Eine 4-5 Jahre rückblickende Aussage war schon 2006 kaum zuverlässig möglich. Der Sachverständige Nedopil könnte aber durchaus etwas sagen zu den bisherigen Gutachten, wenn man ihn ließe.

Zudem wäre die Zerpflückung des alten Gutachtens (Diagnose) meines Erachtens auch nicht der Aufklärung geschuldet, sondern würde vielmehr einer Generalabrechnung gleich kommen und den Strafprozess gleichsam "überlasten". 

Natürlich könnte dieses Argument (Bedeutungslosigkeit) hier ebenfalls greifen, allerdings sind die Gutachter als Zeugen bereits geladen, also gab es offenbar dei Bereitschaft des Gerichts, diesen Komplex aufzuklären. Das mag auch damit zusammenhängen, dass sich (bislang) Justiz und Psychiatrie den schwarzen Peter der Verantwortung für die (unverhältnismäßig lange) Unterbringung Mollaths  gegenseitig zuschieben.

Also gerade das was einige "Unterstützer" gerade von diesem Prozess erwarten....

Die Erwartungen sind ja auch nicht durchweg unberechtigt, wenn sie auch im Strafprozess nicht alle erfüllt werden können.

Hinschtlich der Frage nach der Gefährllichkeitsprognose ist jedoch wohl dem SV obliegend, diese herzuleiten (Prognosebildung), um dem Gericht eine Beurteilungsgrundlage zu verschaffen.

So ist es. Es ist der zentrale Gutachtenauftrag im Vollstreckungsverfahren.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Sie schreiben:

nochmal zu Ihrer Auffassung zu den "Beweisanträgen" und zu den angeblich richterlichen Verpflichtungen, wo es angeblich nur um die Vorwürfe aus den staatsanwaltschaftlichen Klageschriften geht. Die Schwarzgeldvorwürfe seien irrelevant. Die Hauptverhandlung würde wieder "bei Null" anfangen, als ob der vorherige Prozess nie stattgefunden hätte.

So in Kurzform Ihre juristische Sicht der Dinge !! Ich gehe davon aus, dass ist von mir soweit im Kern richtig wiedergegeben !!!

Nein, Sie können  nicht davon ausgehen, mich richtig wiedergegeben zu haben. Die Schwarzgeldvorwürfe sind dann als Beweisthema bedeutungslos (i.S.d. § 244 Abs.3 S.2 StPO), wenn die Tatvorwürfe ohnehin nicht bewiesen werden können, weil das mittelbar eingeführte  Zeugnis der Ex-Ehefrau als unglaubhaft bewertet wird. Wird Herr Mollath aufgrunddessen freigesprochen (Vorwürfe nicht beweisbar - d.h. aus tatsächlichen Gründen), hat er keinen Revisionsgrund. Das ist der derzeitige Stand des Strafprozessrechts, ganz unabhängig von meiner Meinung.  Allerdings, darauf hat der Staatsanwalt hingewiesen, ist das Gericht nicht "verpflichtet", die Beweisanträge abzulehnen, es "kann" auch die Beweiserhebung anordnen.

Zum Rest hat Ihnen der Leser "gaestchen" zutreffend geantwortet.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Dankenswerterweise bemüht sich Professor Müller, Möglichkeiten und Grenzen eines Strafprozesses aufzuzeigen. Solche Betrachtung aus fachkundiger Perspektive bekommen wohl nicht viele Angeklagte, die mit der Prozessführung unzufrieden sind, vielleicht ein Glück in jenem widerfahrenen Unglück, dessentwegen der Prozess stattfindet.

Was Herrn Mollath seinerzeit zum Verhängnis wurde, ist, nach allem was aus der Berichterstattung zu eruieren war, das seine Frau eine Psychiaterin aufsuchte, weil sie in der "Trennungsphase" grosse Probleme hatte. Und das diese Psychiaterin-woran anscheinend niemand etwas findet-ihr eine Beurteilung über jemanden schrieb, der niemals bekundet hat, Patient dieser Psychiaterin oder eines ihrer Kollegen auch nur eventuell sein zu wollen. Daraus wurde der Vorbehalt gegen Herrn Mollath, wenn er schwierig und schwerverständlich ist, auch vielleicht lästig, sei er "mutmasslich krank".

Und wenn einer krank ist in diesem Sinne, dann traut man ihm jeden pubertären Unsinn und Schwachsinn zu- und so werden aus Reifen ohne Luft lebensgefährlich aufgestochene Reifen, denn dem traut man einfach alles zu, weil er ja "irre" ist.

 Und aus einem "Rosenkrieg" wird ein Krieg um "wer ist normal, und wer ist es nicht?"-jenseits strafprozessualer Normen schon nicht so gehaltvoll. Innerhalb dessen sehr wohl von der Strafprozessordnung und lauter leges psychiatricae gedeckt, aber wie gehaltvoll wirklich?

Das Herr Mollath bis heute darum kämpft, sich zu rehabiltieren weil er erforschen will, ob er mit seiner Vermutung eines Komplotts  richtig liegt oder nicht, bzw. seine Erkenntnisse und Vermutungen darüber ausbreiten will, was wäre daran nicht zu verstehen? Schwer zu verstehen ist es, wenn man solche Zaubermeister des Seelendurchleuchtens wie Psychiater und Klinische Psychologen hinzuzieht, die daraus eine besonders komplizierte Sache machen. Und sich dann, wie Herr Nedopil,  dafür interessieren, ob der Ausgangspunkt seiner Vermutungen oder Überzeugungen diesbezüglich beim Verhalten seiner Frau gelegen hat. Ja, wo denn sonst? Und wenn der Ursprungseindruck woanders lag, was ist dann?

Und dann wird hin und her definiert nach diagnostischen Handbüchern, und dann erfahren alle Zuhörer den Unterschied zwischen einer Vorstellung und Überzeugung die monadenhaft, aus einer Einzelbeobachtung entstanden ist, und einer, der eine generalisierte, abstrakte Weltsicht zu Grunde liegt. Und dann weiss immer noch keiner, ob Herr Mollath sich geirrt hat mit seinen Vermutungen oder nicht.

Wenn da ein Komplott war, dann wurde es durch die Einstufung von Herrn Mollath als "Irrer" oder "Spinner" oder "behandlungsbedürftig" und "gefährlich aufgrund einer mutmasslichen Erkrankung" jedenfalls begünstigt.

Das den Angeklagten diese Suche nach dem Unterschied zwischen Wahn und Wirklichkeit (als ob das wirklich eine Rolle spielen würde) beeindruckt, weil andere davon auch so beeindruckt davon waren, das er sich mehr als sieben Jahre lang (die Untersuchungsunterbringungen eingeschlossen) dagegen wehren musste, "mutmasslich krank" zu sein, und sich behandeln zu lassen, und nachdem eine beeindruckende Liste von Gutachten und Stellungnahmen und Gutachten und Gegengutachten und mutmasslichen Diagnosen und Differentialdiagnosen aufgeschrieben wurden, ist nur zu verständlich.

Das jede auf dinglich beweisbare Tatsachen orientierte Betrachtung da keine Rolle mehr spielte, sondern lediglich, ob er das auf ihn angewandte Konzept "psychisch krank"  mitspielt, und wenn ja, wie er sich dazu praktisch stellt, ist deutlich ersichtlich.

Um nichts anderes geht es ja am Ende: die "Krankheitseinsicht".

Ein Wort noch zur Totalbeobachtung: eine psychiatrische Untersuchung ist immer eine "Totalbeobachtung" und vor allem: "Beurteilung". Organische Untersuchungen schliessen dabei lediglich organische Erkrankungen aus, oder stellen fest, ob man ohne kurzfristige akute Lebensgefahr dem Menschen Neuroleptika einbringen darf oder nicht.

Mal polemisch: als Gutachter hätten seinerzeit auch Frau Lakotta und Herr Lapp auftreten können, die auch lauter Zeichen für "Wahn" und "psychische Krankheit" suchen und natürlich finden, als Gegengutachter z.B. Herr Schlötterer, Herr Braun oder Herr Heidingsfelder.

Etwas anderes als solche persönlichen Beurteilungen steht substanziell nicht in einem solchen Gutachten. Da hilft auch nicht die zusätzliche Berufung auf Diagnosehandbücher und Persönlichkeitstests, und Wortungetüme wie "anankastisch" oder "paranid-querulatorisch"

Was ist damit denn wirklich so ausgesagt, das ein Gericht es -in Beurteilung wie Tatsachen-zum Masstab des Urteils machen kann? Und wenn das nicht der Fall ist, wozu dann das alles? 

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Eine sehr gute Aufarbeitung, Herr Professor Müller. Es ist zwar lange zurück, dass ich als Referendar am Amtsgericht in Zivil- und Strafsachen dabei war (Gerichtssäle von innen, sehe ich heute nur alle paar Jahre mal) aber es scheint weitverbreitetes "Volksempfinden" zu sein, dass bei Gericht jeder Prozessbeteiligte nicht nur munter alles erzählen kann, was er immer schon mal los werden wollte, sondern auch noch darauf Anspruch hätte, dass das Gericht sich damit auch befasst. Das techniche Denken in Anträgen oder Anklagen und Streit- und Verfahrensgegenständen scheint einem breiten Teil der Bevölkerung komplett fremd zu sein.

 

Das ist so, wie in kleineren Strafverfahren der als Zeuge geladene Geschädigte ganz konsterniert ist, dass hier nur der Täter verurteilt wird, er aber keinen Schadensersatz, kein Schmerzensgeld etc. bekommt, sondern der Vorsitzende ihm rät, sich beim Anwalt wegen eines Zivilverfahrens beraten zu lassen. Kollege Strate hat ja schon einige Initiative entfaltet, wenn es umgekehrt an die strafrechtliche Verfolgung der anderen Beteiligten geht, die in den meisten Fällen an Verjährung scheitern werden müssen. Aber warum sagt Mollath denn niemand, dass er all das, was er diskutiert haben will, zum Gegenstand eines Zivilprozesses um Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen seine Ex-Frau und evtl. andere Beteiligte machen könnte und Ansprüche aus unerlaubter Handlung dürften auch lange noch nicht verjährt sein. Das wird zwar viel schwieriger, als hier frei gesprochen zu werden, ist aber der Weg zu dem man ihm eigentlich raten müsste. Die Justiz wird nicht begeistert sein, den Mollathschen Rosenkrieg dann nochmal intensiver aufarbeiten zu dürfen, aber vor dem Hintergrund ihrer Versäumnisse seinerzeit, bliebe das Mitleid mit der Institution gering (auch wenn ich mit der Kammer, auf deren Tisch es landen würde, persönlich Mitleid hätte). Einer der Gründe der Abschaffung des Verschuldensprinzips bei der Scheidung war die Verhinderung eines Rosenkriegs im Gerichtssaal, Frau Mollath/Maske hätte ihr Forum niemals bekommen sollen, nachdem sie es aber hatte, sollte man auch Mollath ein bisschen Platz dafür geben. Am besten wäre das freilich eine hässliche Scheidung geblieben, deren gerichtliche Implikation sich auf das Scheidungsurteil beschränkt hätte.

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Sehr geehrter Herr Hutz,

in einem Punkt möchte ich widersprechen. Sie schreiben:

Das ist so, wie in kleineren Strafverfahren der als Zeuge geladene Geschädigte ganz konsterniert ist, dass hier nur der Täter verurteilt wird, er aber keinen Schadensersatz, kein Schmerzensgeld etc. bekommt, sondern der Vorsitzende ihm rät, sich beim Anwalt wegen eines Zivilverfahrens beraten zu lassen.

Was tatsächlich Viele in der Praxis noch gar nicht bemerkt haben: Das Instrument des Adhäsionsverfahrens, mit dem zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat im Strafprozess mitentschieden werden, ist inzwischen per Gesetz nicht nur als Ausnahmefall geregelt, sondern als Regelfall. Das Gericht  darf nur in eingeschränktem Umfang einen Adhäsionsantrag ablehnen (vgl. 403 ff. StPO). Insofern stimmt die Ansicht des von Ihnen genannnten Zeugen und die des Gesetzes überein. Warum die Adhäsion trotzdem in der Praxis nicht Standard ist, hat meine Doktorandin Inger Bahnson vor einigen  Jahren untersucht ("Das Adhäsionsverfahren nach dem Opferrechtsreformgesetz 2004").

Hätte auch nur einer der Reifengeschädigten einen solchen Antrag gestellt, wäre vielleicht schon im Vorprozess genauer ermittelt worden, aber das ist natürlich spekulativ.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Was tatsächlich Viele in der Praxis noch gar nicht bemerkt haben: Das Instrument des Adhäsionsverfahrens, mit dem zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat im Strafprozess mitentschieden werden, ist inzwischen per Gesetz nicht nur als Ausnahmefall geregelt, sondern als Regelfall. Das Gericht  darf nur in eingeschränktem Umfang einen Adhäsionsantrag ablehnen (vgl. 403 ff. StPO). Insofern stimmt die Ansicht des von Ihnen genannnten Zeugen und die des Gesetzes überein. Warum die Adhäsion trotzdem in der Praxis nicht Standard ist, hat meine Doktorandin Inger Bahnson vor einigen  Jahren untersucht ("Das Adhäsionsverfahren nach dem Opferrechtsreformgesetz 2004").

Interessant, vielleicht werde ich da mal tiefer nachlesen, ich habe gerade gesehen, dass der Volltext online verfügbar ist. Quintessenz meiner Ausbildung (2. Staatsexamen 1999/II) war: Adhäsionsverfahren ist eine Arabeske, deren Existenz man in der Mündlichen Prüfung noch als obiter dictum bringen kann, Praxisrelevanz gleich Null. (Deswegen habe ich es auch nicht erwähnt)

 

Wenn sich das geändert hätte, wäre das aus meiner Sicht absolut positiv.

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@indubio
Was ehrliche und harte Arbeit von Staatsanwälten angeht, fällt mir spontan der schriftliche Antrag der Staatsanwaltschaft auf Fortdauer der Unterbringung ein, wie er in dem Fall Mollath bekannt wurde. Es war ein Kästchen-Vordruck, der in der Justiz für Routine-Verfügungen nicht unbekannt ist. Dieser enthielt aber keine Vorgaben oder Textbausteine zur Verhältnismäßigkeit der Unterbringung. Und jetzt kommt der Beleg für Ihre Einschätzung: Der Staatsanwalt fügte dem Vordruck eigenständig die Bemerkung hinzu, dass die Fortdauer der Unterbringung auch verhältnismäßig sei. Gewiss, gibt es zahlreiche andere Beispiele für harte und ehrliche Arbeit. Nur arbeiten nicht alle und nicht immer so.

pro reo schrieb:

Gast schrieb:

 "Hier läuft die Apokalypse"

Von Beate Lakotta, Regensburg

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zwei-psychiater-sagt...

 

Unbelievable!  Der Zahnarzt hat eine Großgarage voller Ferraris, doch eine Geldstrafe wg. Steuerhinterziehung baut auf einem Tagessatz von 15 Euro?

[...]

 

... @pro reo,
 
wenn ich mit Petra M. jahrelang befreundet wäre, wüsste ich auch, wie man sich "arm" rechnet.

Übrigens, nach der Lektüre des oben verlinkten Artikels dieser medialen "Boden-Luft-Rakete" der deutschen Psychiatrie: Beate Lakotta, brach ich auch in Tränen aus!
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

3

Gast schrieb:

 "Hier läuft die Apokalypse"

Von Beate Lakotta, Regensburg

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zwei-psychiater-sagt...

Man vergleiche einmal diesen Bericht mit der chronologischen Schilderung in der Süddeutschen: http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-gegen-mollath-psychiater-konnt...

Lakotta weiß wirklich, wie man manipuliert: Dr. Leipzigers Einlassungen werden ausführlich wiedergegeben und seine Verlesung aus den falschen Akten wird verschwiegen; die Aussage von Dr. S., die dieser voranging, kommt ganz am Schluss unter "ferner liefen". 

Woran man alle Juristen gelegentlich erinnern sollte:

 

BVerfGE 25, 352, 359f.:

„Das irrationale Element muß entfallen, das in einer modernen, demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben kann.“

und BVerfGE 34, 269, 287:

„Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen.“

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Goethe in Maximen und Reflexionen 1219:

 

„ Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muß derb
auftreten: ein höfliches Recht will gar nichts heißen.“

 

 

 

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"Bei einem anderen Punkt gab es kaum Widerspruch. Pfäfflin äußerte die Meinung, die Frage der Risiko- oder Gefährlichkeitsprognose (hohe oder einfache Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten) sei eine solche, die nicht der Gutachter sondern das Gericht hätte beantworten müssen. Eine Angabe, die meines Erachtens Widerspruch hätte hervorrufen müssen."

 

Ja ? Das meinen Sie wirklich Herr Prof. Müller ?

Welchen Sinn hätte das im "realen Strafprozess" ?

 

Ich sehe das aus praktischer Erfahrung heraus ganz anders:

So eine Perle des Unsinns, geäußert von einem angeblich besonders sach- und fachkundigen Zeugen, der damit vor aller Welt seine furchtbare Inkompetenz beweist, sollte man als Solitär funkelnd stehen lassen und dann im Schlussvortrag fachkundig zerlegen.

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@Mein Name:

Dafür lässt die Süddeutsche die Vorstrafe des lügenden Zahnarztes unter den Tisch fallen. Aber anders als in Nordkorea kann man sich ja aus verschiedenen Quellen informieren.
 

@stresstest:
Wenn Sie die Berichte über Brauns Aussage gelesen hätten, so hätten Sie festgestellt, dass er sich eher Gustl M als Petra M freundschaftlich verbunden fühlte und dass er auch nicht von Petra M zu Schwarzgeldgeschäften beraten wurde (er hat nämlich eingeräumt, dass seine entsprechende Aussage im SWR_Beitrag erstunken und erlogen war, zum "Drehbuch" gehörte und "Folklore" gewesen sei)

 

Es ist schon ein Treppenwitz, dass der Aufklärer Mollath, dem Steuerhinterziehung so zuwider ist, dass er bundesweit Anzeigen erstattete ("Ein Großteil Ihrer Kunden bringt mich zum Würgen" "Aber die Geldgeile Gesellschaft gewinnt" "Gealterte Blondinen....") von einem Steuerkriminellen unterstützt wird, dem es auch noch gelungen ist, sich bei der Bemessung der Tagessatzhöhe als verarmten Grundsicherungsempfänger darzustellen.

Wenn man sich  die bei biallo ("Steuerhinterziehung. welche Strafen drohen")  veröffentlichte Tabelle ansieht zur Geldstrafenbemessung dürfte - wenn die Verurteilung aus Niedersachsen kam - bei 300 Tagessätzen ein Betrag von rund 45.000 € hinterzogen worden sein.

 

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gaestchen schrieb:

@Mein Name:

Dafür lässt die Süddeutsche die Vorstrafe des lügenden Zahnarztes unter den Tisch fallen. Aber anders als in Nordkorea kann man sich ja aus verschiedenen Quellen informieren.
 

@stresstest:
Wenn Sie die Berichte über Brauns Aussage gelesen hätten, so hätten Sie festgestellt, dass er sich eher Gustl M als Petra M freundschaftlich verbunden fühlte [...]

... @gaestchen,

­habe nirgendwo behauptet, dass das freundschaftliche Verhältnis zwischen Edward B. und Petra M. stärker war als zwischen Edward B. und Gustl M. An dieser Stelle sollte man vielleicht erwähnen, dass Edward B. seine Gesundheit und Leben Petra M. als Ralley Co-Pilotin zeitweise anvertraute.

Eine ziemlich optimistische Studie besagt, dass jeder Mensch mindestens zwei Mal am Tag lügt, was ca. 700 Lügen pro Jahr ergibt:

http://www.morgenpost.de/web-wissen/article106305867/Jeder-Mensch-luegt-...

Frage an Sie, @gaestchen: Wo ordnen Sie sich diesbezüglich ein, knapp unter oder über diesem statistischen Mittelwert von ca. 700 Lügen pro Jahr?

Stresstest - "Großraum Krefeld"

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Gast schrieb:

Gutachter hält Diagnose "wahnhafte Störung" für für "nachvollziehbar". Dies sagte er am 13. Prozesstag in

 

https://twitter.com/jv_joevoe/status/492585486930956288

 

Nedopil hält nicht mehr für gefährlich. Eine Unterbringung nach 63 verneint er. Mehr in Kürze im Newsblog.

https://twitter.com/Kalle_Kolumna/status/492586773143650305

 

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

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@gast und gaestchen

 

Ja, dass der Zeuge Braun auch Steuern hinterzogen hat, ist bitter. Mit 300 Tagessätzen müsste er ja sogar vorbestraft sein, oder? Der Verdacht, dass er die Steuergeschichte nicht mehr an Eides statt versichern wollte, machte mich schon gleich nach seiner Aussage vor Gericht stutzig. Ich habe vermutet, dass er mit Frau M. doch etwas mit Steuern getrickst hat und möglicherweise auf Angebote eingegangen ist. Und jetzt das.....

Trotzdem: wenn Braun jetzt als Steuersünder gebrandmarkt ist, müsste dann nicht auch bei Petra M. und ihren diversen Kunden überprüft werden, was sie auf dem Kerbholz haben? Vielleicht in einem anderen Verfahren? Oder hat man  solange gewartet, bis das Ganze verjährt ist und es jetzt keinen Sinn mehr hat, zu ermitteln?

Dass Petra M. etwas in Punkto Steuerhinterziehung  oder fragwürdigen Provisionen gedreht hat, ist doch wohl unbestritten. Sonst wäre sie von ihrem Arbeitgeber nicht fristlos gekündigt worden. Ob der von Mollath behauptete Umfang stimmt, weiß man nicht, das muss recherchiert werden.

@ Mein Name

Frau Lakottas Berichterstattung halte ich wirklich für hochproblematisch. Wenn man täglich bei Spiegel online ihre Artikel liest und das Gesagte mit den minutiös dokumentierten Zeugenaussagen im Live-Ticker des Mittelbayerischen Kurier vergleicht, merkt man, wie  raffiniert sie an der Wahrheit schraubt. Aus meiner Sicht will sie ihren Ruf retten. Und der Spiegel fürchtet, Abonnementen zu verlieren. Vielleicht zu Recht.

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Zitat aus der Augsburger Allgemeinen:

"Die Verteidigung bewerte das Gutachten als den Versuch, jeder Seite gerecht zu werden. «Das wird es aber nicht, vor allem nicht Gustl Mollath», sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. Die Expertise werde nur der Zunft der Psychiater gerecht, die nicht kritisch beurteilt werde.

Auch Mollath selbst ist nicht zufrieden. Er glaube, dass der Experte «lediglich seine Kollegen schützen will». Das Bild, dass Gutachter Nedopil von ihm zeichne, sei hauptsächlich von Aussagen seiner Ex-Frau und deren Umfeld geprägt."

 

Ja,nun, da Mollath nicht mit ihm reden wollte, musste Nedopil sein Gutachten auf andere Grundlagen stützen.

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Sehr geehrter Herr Professor Müller,

Sie sehen Mollaths Wusch nach Aufdeckung der „ganzen Wahrheit“ angesichts realer ge­richtlicher Möglichkeiten kritisch, halten es aber entgegen anderen Stimmen  erfreulicher­weise „für sehr wünschenswert für die Aufklärung“, wenn „Wissenschaftlichkeit und Schlüs­sigkeit der erstatteten Gutachten diskutiert“ würden. Merk­wür­di­gerweise passierte das bei der Hauptverhandlung – ich wohnte lediglich der Anhörung von Prof. Pfäfflin am 23.7. bei – so gut wie nicht und auch auf Ihrem Blog passiert es bei all den vielen Wortmeldungen zu dem WAV eher sel­ten. Dabei steht die Psychiatrie sowohl im Hinblick auf die Initiierung der sie­benein­halbjäh­rigen Unterbringung Mollaths als auch auf deren Verlauf mit im Zentrum des Skandals.

Entgegen RA Kuntze, der in einer „Zerpflückung des (besser: der) alten Gutachten“ keinen Gewinn für die Aufklärung erkennt, sehen Sie angesichts des Faktums, daß sich „Justiz und Psychiatrie den schwarzen Peter der Verantwortung für die unverhältnismäßig lange Unter­bringung Mollaths gegenseitig zuschieben“, dafür doch guten Grund, sahen auch eine „Bereit­schaft des Gerichts, diesen Komplex aufzuklären“.

Viele freilich sind interessiert, das System des Psychiatriemißbrauchs, das Hin- und Herschieben und Verwischen von Verantwortung aufrecht zu erhalten. Im Dunklen läßt sich gut munkeln.

Sie wissen nichts, schrieben Sie, „über die Verteidigungstaktik in diesem Prozeß“. Wir alle kennen sie nicht.

Die „kritische Frage des Sachverständigen Nedopil an Pfäfflin, ob dieser den angeblichen ‚Wahn’ des Angeklagten, seine Ehefrau und ihre Bekannten/Freunde hätten seine Unter­brin­gung bewirkt, als realitätsfern oder –nah eingeschätzt habe, wurde von der Verteidigung be­anstandet,“ wurde von Dr. Strate abgeblockt. Daß er an den Psychiatriemiß­brauch, das Haupt-Agens in all dem Mollath angetanen Unrecht, nicht heranwill, vernahm ich in Regensburg aus seinem Mund.

Und da gibt es noch einige, die den Eklat, zu dem es am 23.7. zwischen dem Angeklagten und seinem Wahlverteidiger kam, Gustl Mollath anlasten möchten. Vielleicht gestaltet sich seine Kom­mu­nikation mit dem Pflichtverteidiger jetzt problemloser. Mollaths Ziel, Freispruch wegen erwiesener Unschuld, wird doch auch seines sein.

Dr. F. Weinberger

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Unglaublich, was das Internet für Auswüchse hervorbringt. Wenn man diese Diskussion hier verfolgt hofft man immer, dass einige der Beiträge Satire sind, aber leider...

 

Jedenfalls sind die Berichte von Prof. Müller das Beste, was man zu diesem Thema lesen kann derzeit, lehrreich und interessant.

 

Vielen Dank dafür !

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Henry schrieb:

Unglaublich, was das Internet für Auswüchse hervorbringt. Wenn man diese Diskussion hier verfolgt hofft man immer, dass einige der Beiträge Satire sind, aber leider...

 

Jedenfalls sind die Berichte von Prof. Müller das Beste, was man zu diesem Thema lesen kann derzeit, lehrreich und interessant.

 

Vielen Dank dafür !

 

Mit Verlaub: Das Beste sind die Wortprotokolle der Hauptverhandlung, die RA Dr. Strate zur Verfügung stellt:

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

 

Aber Herr Prof. Müller steht sicherlich an zweiter Stelle!

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Gast schrieb:

  NürnbergWiki verurteilt Foto von Mollath-Gutachter muss raus

Der Betreiber der Online-Enzyklopädie NürnbergWiki, Manfred Riebe, muss ein Foto und Details über den Chefarzt der Bayreuther Psychiatrie und Mollath-Gutachter, Klaus Leipziger, löschen. Der Artikel an sich darf aber bleiben.

 

 

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/nuernbergwiki-leipziger-urteil-...

 

 

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/la...

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  Gutachter zu Mollath: „Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden.“

Trotz positiver Diagnose ist Gustl Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Nedopil. Es bleiben nämlich zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“

 

 

http://www.regensburg-digital.de/gutachter-zu-mollath-sie-waeren-gut-ber...

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Gast schrieb:

  Gutachter zu Mollath: „Sie wären gut beraten gewesen, mit mir zu reden.“

Trotz positiver Diagnose ist Gustl Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Nedopil. Es bleiben nämlich zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“

 

 

http://www.regensburg-digital.de/gutachter-zu-mollath-sie-waeren-gut-ber...

 

Dass Mollath Psychiater neuerdings als Faschmänner bezeichnet, verwundert mich.

 

Dass er sauer ist, verwundert mich nicht:  Zwar ist der Freispruch mangels erwiesener Straftaten absehbar, aber erstens wird "irgendetwas hängenbleiben", zweitens bekommt er es staatlich weder bestätigt, dass er damals nicht geisteskrank war, noch, dass er damals zumindest grob fehlerhaft weggesperrt wurde. Entsprechend wird es keinen Schadensersatz / kein Schmerzengeld geben, und die Verantwortlichen werden auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ich glaube kaum, dass diese Dinge der ursprünglichen Zielplanung des Gustl Mollath entsprechen.

 

 

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Ehrenprofessur für Dr Strate!

Es gibt vermutlich nicht viele, die daran zweifeln, dass Gustl Mollath ohne den exzellenten und außerordentlich fleißigen Rechtsanwalt Dr. Strate noch nicht auf freiem Fuß wäre, auch wenn Dr. Strate wohl auch vergeblich gebohrt hätte, hätte Mollath nicht vielfach andere Unterstützung genossen, wie z.B. auch durch Herrn Prof. Müllers öffentliche Analysen.

 

Mir erscheinen, mwas das Wirlen des Dr. Strate angeht, 3 Aspekte in besonderer Weise bemerkenswert:

 

- Er hat vorgeführt, was an juristischer Arbeit nötig ist, wenn ein Fall so verfahren ist, wie der des Gustl Mollath. Jedem ist klar, dass eine solche Arbeit im Rahmen von Pflichtverteidigung üblicherweise nicht zu leisten ist, OBWOHL eine solche Arbeit in solchen Fällen NÖTIG ist, um schweres Justizunrecht zu vermeiden. Hätte Kachelmann nicht die Möglichjkeit gehabt, einen teuren Wahlverteidiger zu bezahlen, dann, darüber dürfte Einigkeit herrschen, wäre er für Jahre unschuldig in eine JVA eingezogen.

 

Eine vernünftige Forderung aus dem geschilderten Sachverhalt wäre es m.E., dass der Staat sich verpflichten würde, die Kosten eines Wahlanwaltes in voller Höhe zu begleichen, wenn der Einsatz des Wahlanwaltes letztlich erfolgreich sein sollte. Das könnte schon im Vorfeld dafür sorgen, dass nicht allzu leichtfertig weggesperrt würde.

 

- Dr. Strate hat sich in zwei Punkten als segensreicher Avantgardist erwiesen, indem er praktisch alle Schriftsätze und Entscheidungen in Netz  stellte und im jetzigen Verfahren gar für ein Wortprotokoll in schriftlciher Form sorgt.

 

Nach meiner Überzeugung war es für den grundsätzlichen Erfolg im Falle Mollath auch eine conditio sine qua non, dass Dr.  Strate alles ins Netz stellte.

 

Ich finde, die Veröffentlichungspraxis des Dr. Strate sei zur Förderung des Rechtsstaates wegweisend, und es sollte ein Auftrag an alle Aufrechten sein, dieser Praxis zum generellen Durchbruch zu verhelfen.

 

Insgesamt bin ich der Meinung, dass Dr. Strate durch die wegweisende Verbindung von exzellenter juristischer Verteidigung und passender Veröffentlichungspraxis einen enormen Bewusstseinschub sowohl auf Seiten der Rechtstheoretiker als auch auf Seiten der Rechtspraktiker bewirkt und bahnbrechende Anstöße zur Verbesserung von Rechtsstaatlichkeit gegeben habe, so dass es nach meiner Überzeugung angemessen wäre, ihm eine Ehrenprofessur zu verleihen.

 

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass ich nicht in allem mit Dr. Strate übereinstimme, dass ich bei allem, was ich soeben geschrieben habe, nicht die Person, sondern ihre bezeichneten Leistungen im Auge habe.

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Doch man kann; aber Mollath ist ja

-nach Überzeugung aller- eben nicht

wahnsinnig ! Dass er es jemals war,

dafür gibt es noch nicht mal Anhalts-

punkte.

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Das was ein Strafverfahren max. vermag an Aufklärung zu leisten, wurde aus meiner Sicht zu 100% richtig von Prof. Dr. Henning Ernst Müller beschrieben, mehr ist nicht drin.

Was wäre eigentlich wenn im Fall Gustl Mollath mehr drin wäre?

Soviel Aufklärung, das das Gericht die naheliegende und fernliegende Verdächtigungen aufklärt, gegenüber

  • - schlampig arbeitende Polizisten
  • - Staatsanwälte und Richter?
  • - oberflächlich und unwissenschaftlich gutachtende Psychiater?
  • - die Ex-Ehefrau, die es mit einem Netzwerk von Freunden und wohlhabenden Kunden geschafft hat, den Ex-Ehemann sparsam loszuwerden?
  • - die Mitarbeiter einer Großbank, die ihre Kunden vor der Aufdeckung von Steuerhinterziehungen und sich selbst vor staatsanwaltlichen Ermittlungen schützen wollen?
  • - Politiker, die sich selbst oder ihre Zusammenarbeit mit den Reichen und Mächtigen im Freistaat schützen wollen?

Man muss das mal auf das aktuell laufende Verfahren vor dem OLB München im NSU Verfahren übertragen, was bedeuten welches Ausmass ein solches Verfahren hätte. 

Hätten die Angehörigen der feigen NSU Morde, nicht mindestens das gleiche Recht einer gerichtlichen Aufklärung im Strafverfahren gegen die Angeklagten, wie Herr Gustl Mollath?

Der Bundesgeneralstaatsanwalt und der VRiOLG Manfred Götzl meinen hierzu, es gehe nur um die Schuldfrage der Angeklagten.

 

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Nico Frank schrieb:

 

Was wäre eigentlich wenn im Fall Gustl Mollath mehr drin wäre?

Soviel Aufklärung, das das Gericht die naheliegende und fernliegende Verdächtigungen aufklärt, gegenüber

  • - schlampig arbeitende Polizisten
  • - Staatsanwälte und Richter?
  • - oberflächlich und unwissenschaftlich gutachtende Psychiater?
  • - die Ex-Ehefrau, die es mit einem Netzwerk von Freunden und wohlhabenden Kunden geschafft hat, den Ex-Ehemann sparsam loszuwerden?
  • - die Mitarbeiter einer Großbank, die ihre Kunden vor der Aufdeckung von Steuerhinterziehungen und sich selbst vor staatsanwaltlichen Ermittlungen schützen wollen?
  • - Politiker, die sich selbst oder ihre Zusammenarbeit mit den Reichen und Mächtigen im Freistaat schützen wollen?

Man muss das mal auf das aktuell laufende Verfahren vor dem OLB München im NSU Verfahren übertragen, was bedeuten welches Ausmass ein solches Verfahren hätte. 

 

 

Da sitzt der staatsanwalt dann ungerührt im Gerichtssaal, nimmt zur Kenntnis, welche Straftaten Polizisten usw. offensichtlich begangen haben, und tut - NICHTS!!!

 

Ja, so ist das dann üblicherweise.

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Ich halte das Vorgehen von Herrn Strate für äußerst typisch und fragwürdig.

Es hat m.E. zum Ziel, seinen Mandanten vor Gericht zu disziplinieren und dient

in keiner Weise der Wahrheitsfindung. Als erfahrener Verteidiger kannte Herr

Strate natürlich das wahrscheinliche Ergebnis seines Antrags.

 

So scheint das Martyrium sich heute für Herrn Mollath fortzusetzen.

Dessen weiterer Leidensweg nun in eine Art "Fussballspiel" einkleiden

zu wollen, hätte wohl selbst dieser von Juristen nicht erwartet.

Herr Mollath hat Recht und die Gerechtigkeit verliert weiter.

 

Wenn es der Staat und die Justiz sind, die zur Wahrheitsfindung aufgrund

eigener, schwerer Mängel heute nicht mehr in der Lage ist, so ist ein

Freispruch "mangels an Beweisen" nicht Herrn Mollath anzuheften.

 

Es muss einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld geben; denn

jemand gilt solange als unschuldig, solange dessen Schuld nicht

bewiesen ist. Dessen eindeutige Schuld kann die Justiz noch nicht einmal

nach so langer Zeit beweisen. Wir alle sollten überdies froh sein, dass es Herr

Mollath, ein einfacher Bürger, ist, der auf seine Unschuld zu Recht drängt.

0

Hinweis auf die Außenansicht der SZ vom 4.8.14

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wahn-und-wahrheit-1.2074629

 

Beachten Sie den Hinweis auf das außergerichtliche GA, aufbauend auf Gespräch und Vertrauen zwischen GM und Gutachter, das der Autor für unverzichtbar  hält - als Grundlage einer professionellen Arbeit.

 

Damit wird der in REPORT MÜNCHEN von GM geäußerte Wunsch sachlich gestärkt, auch jenes GA von Dr. med. Weinberger, das ihn als einziges in der Vergangenheit entlastete, in den Prozess eingeführt zu erhalten.

 

 

 

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