Freude oder Markenverletzung? Nico Rosberg und der WM Pokal

von Fabian Reinholz, veröffentlicht am 17.07.2014

Nico Rosberg ist deutscher Formel-1-Rennfahrer. Zum Ausdruck seiner Freude über den Weltmeistertitel unserer Fußballnationalmannschaft ließ er seinen Schutzhelm mit dem WM-Pokal bedrucken. Rennfahrerkollege Hamilton sagte über Rosberg jüngst, der sei „kein Deutscher“, weil er nie in Deutschland gelebt habe (Nico Rosberg wuchs hauptsächlich in Ibiza und Monaco auf). Vielleicht war auch das ein Antrieb für die Gestaltung des Helms, ist aber auch nicht so wichtig.

Worum es eigentlich geht, ist, dass der FIFA, die die Fußball-WM veranstaltet, die Aktion nicht gefällt. Durch die Presse rollt eine Flut von Meldungen, nach denen die FIFA Rosberg aufgefordert habe, den Pokal vom Helm zu entfernen. Offenbar beruft sich der Verband auf ein Markenrecht am Pokal und sieht seine Rechte an der Marke verletzt. Rosberg lässt den Pokal nun vom Helm entfernen. Zu Recht?

1. Die FIFA hat den WM-Pokal in der Tat als Bildmarke schützen lassen. Es existiert z.B. Abbildung des Pokals als europäische Marke (Register-Nr. 009113391). Die Marke ist sogar für „Schutzhelme zur Verwendung beim Sport“ geschützt.

2. Für eine Markenverletzung müsste Rosberg die Marke aber zur Kennzeichnung des Produkts „Schutzhelm“ verwenden. Das ist nicht der Fall. Nico Rosberg vertreibt keine Helme und bietet seinen eigenen Helm nicht als Produkt am Markt an.

3. Nico Rosberg möchte – für jedermann ziemlich klar - mit dem Pokal zum Ausdruck bringen: „Deutschland ist Weltmeister, ich freue mich über den WM-Titel“, oder so ähnlich. Allerdings hat der EuGH gesagt, dass es die Markennutzung nicht rechtfertige, wenn der Nutzer damit seine Verbundenheit zum Markeninhaber ausdrücken wolle (EuGH, 12.11.2002, C-206/01). Dabei ging es um den Verkauf von nicht autorisierten Fanschals mit dem Aufdruck „FC Arsenal“ – ein englischer Fußballclub). Auch die Nutzung der Marke als dekoratives Element auf einem Produkt schließe eine Markenverletzung nicht von vornherein aus (EuGH, 10.4.2008 - C-102/07). Laut EuGH komme es vielmehr darauf an, ob die konkrete Darstellung der Marke eine ihrer wesentlichen Funktionen beeinträchtige.

4. Die Hauptfunktion der Marke ist es, den Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen auf die Herkunft eines so gekennzeichneten Produkts oder einer Dienstleistung aus einem bestimmten Herstellungsbetrieb aufmerksam zu machen (sog. Herkunftsfunktion). Bei den Fanschals ging der EuGH davon aus (besser: er schloss es nicht aus), dass potentielle Abnehmer den Schal für ein offizielles Produkt des Clubs halten. Der Rosberg-Fall liegt anders. Angesichts der Umstände (Deutschland = Weltmeister, Rosberg = Fan) ist es kaum denkbar, dass irgendjemand den Eindruck gewinnt, der WM-Pokal auf dem Helm von Rosberg kennzeichne ein Produkt oder eine Dienstleistung. Es ist sogar sehr fraglich, ob der WM-Pokal an sich als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wahrgenommen wird oder – was wahrscheinlicher ist – schlicht als das, was er ist: ein Symbol für den Gewinn eines bedeutenden Turniers (so OLG München zur DFB-Meisterschale: Urteil vom 19.11.2009 – 29 U 2835/09).

5. Zwar könnte die Werbefunktion der Marke beeinträchtigt sein, denn der WM-Pokal wurde von Rosberg auf seinem Helm und damit an einer Stelle platziert, die von Formal-1-Fahrern üblicherweise als Werbefläche genutzt wird. Man könnte argwöhnen, Rosberg wollte sich quasi selbst bewerben und dabei die Strahlkraft und Werbewirkung der Marke „WM-Pokal“ unlauter ausnutzen oder diese schädigen. Das halte ich für zweifelhaft. Denn dafür genügt nicht, dass der Pokal als Marke eingetragen ist und eine gewisse Symbolik im Zusammenhang mit der Fußball-WM hat. Vielmehr müsste der Pokal üblicherweise und vor allem in der konkreten Benutzung immer noch als Marke, also als Hinweis auf einen bestimmten Ursprungsbetrieb wahrgenommen werden. Das ist nicht der Fall. Die Symbolik des WM-Pokals erschöpft sich in einem Hinwies auf das Turnier selbst, ist aber kein Hinweis auf den Veranstalter (FIFA) und stellt sich in der konkreten Benutzung durch Rosberg lediglich als Ausdruck der Freude eines deutschen Rennfahrers über den WM-Titel einer deutschen Fußball-Nationalmannschaft dar. Dadurch wird aber weder die Werbewirkung der Marke ausgenutzt noch wird diese beschädigt.

Die Rechtslage ist daher nicht so eindeutig, wie es sich in den Zitaten der Presseberichte teilweise darstellt.

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Meines Wissens ist Nico Rosberg Finnlandschwede, d. h. ein Finne schwedischer Zunge. Sein Name wird auch nicht "Rossberk" ausgesprochen, wie es die Deutschen tun, sondern "Rusbärj".

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