Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – Eindrücke vom dritten Tag

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 10.07.2014

Am heutigen Mittwoch-Nachmittag hatte ich erneut Gelegenheit, dem Prozess beizuwohnen.

Nachdem der Vormittag bei der Vernehmung der Frau S., Freundin der Ex-Ehefrau Mollaths und Arzthelferin in der Praxis des Arztes, der das Attest ausstellte, wohl einige Überraschungen bot (siehe Berichte hier und hier), stand der Nachmittag vor allem  im Zeichen der mangelnden Erinnerung.

Erinnerung und Wahrheit

In den Nachmittagsstunden hörte man aus verschiedensten Quellen immer wieder dasselbe: „Daran habe ich wirklich keine Erinnerung“. Man hatte meist den Eindruck, dass dieser Satz der Wahrheit entsprach. Aber er hatte zugleich in vielen Fällen gewissensreinigende Bedeutung. Denn hätte man sich erinnert, wäre das vielleicht nicht immer eine rühmliche Erinnerung gewesen. Das Gericht bemühte sich teils durch Vorhalte aus Akten das Beste daraus zu machen. Heraus kam ein unvollständiges Mosaik aus anekdotenhaften Wahrscheinlichkeiten und schlussgefolgerten Gedankengängen nach dem Motto: Es war kein ungewöhnlicher Fall, weshalb ich mich nicht erinnere und wenn ich das damals (nicht) so aufgeschrieben habe, dann wird es wohl (nicht) so passiert sein. Mangelnde Erinnerung ist nach bis zu fast dreizehn Jahren nach den Ereignissen keineswegs überraschend. Insbesondere dann, wenn das Erinnerte nur wenig von der beruflichen Alltagsroutine abweicht. Nun ist der Fall Mollath seit fast zwei Jahren in den Medien und dementsprechend stark und punktuell wird die Erinnerung von den Presseberichten beeinflusst. Dem kann sich kein Mensch entziehen. Das kann in der Quintessenz dann manchmal  zu einer plausiblen Geschichte zusammengefügt werden, aber für einen strafgerichtlichen Beweis genügt es meist nicht.

Der Arzt

Die Aussage des Arztes gab Einblicke in die Erstellung eines Attests, das dann immerhin zum ausschlaggebenden Beweismittel für eine 7,5 Jahre andauernde Unterbringung wurde. Ging es bislang im Wiederaufnahmeverfahren um die Unechtheit der äußerlich von Frau Dr.  R., tatsächlich aber von Herrn Dr. R. stammenden Urkunde, ging es nun auch inhaltlich zur Sache. Es zeigte sich: Dieses Attest war als Beweismittel in einem Strafprozess nicht nur formal, sondern auch inhaltlich allenfalls rudimentär brauchbar: Hätte man den Arzt damals in Nürnberg schon mit demselben kritischen Nachfragen konfrontiert wie es jetzt insbesondere durch den Sachverständigen Eisenmenger geschah, dann hätte der Nachweis einer gefährlichen Körperverletzung (nach § 224 I Nr.5 StGB) darauf kaum gestützt werden können.

Zwei Richter, ein Staatsanwalt

Die Vernehmungen eines damaligen Strafrichters am AG Nürnberg, eines Berliner Ermittlungsrichters sowie eines Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft erbrachte – mangels Erinnerung – kaum nützliche Informationen, die über bereits Aktenkundiges hinausgingen. Was passierte damals mit der Mollath-schen Verteidigungsschrift, dem berühmten 106-seitigen Duraplus-Ordner? Offenbar wurde damals schon die Schublade geöffnet, aus der Mollath dann erst zehn Jahre später wieder entkam: Zum Psychiater wurde das Original geschickt, aber nicht mal eine Kopie an die Staatsanwaltschaft, die die Strafanzeige Mollaths bearbeiten sollte.

Der Pflichtverteidiger

Es  folgte noch die Vernehmung des ehemaligen Pflichtverteidigers. Auch er erinnerte sich nicht mehr an Einzelheiten der Verhandlungen, er verlas aber immerhin seine – wenig erhellenden – damals erstellten Notizen. Die Reputation des ehemaligen Verteidigers von Mollath hat unter dem Fall gelitten. Verbale und sachbeschädigende Angriffe von angeblichen Mollath-Unterstützern kommen hinzu. Der Pflichtverteidiger empfindet sich, so hat man den Eindruck, selbst vor allem als Opfer der Affäre und macht dafür, so lässt sich mehrfach zwischen den Zeilen erkennen, Mollath verantwortlich. Schließlich kämen die Angriffe auf seine Person Herrn Mollath "zugute". Diese Formulierung nimmt er später zurück.

Nun lässt sich die Frage, wie gut oder wie schlecht die Verteidigung war, mangels Erinnerung und vollständigen Aufzeichnungen kaum abschließend beantworten. Sicherlich war Herr Mollath kein leichter Mandant (Einfügung/Update: Dass er in der Hauptverhandlung vor dem AG Broschüren von den Nürnberger Prozessen auf seinem Tisch arrangierte und darin provokativ in der Verhandlung gelesen haben soll, zeigt dies deutlich). Dennoch: Professionell klingt es nicht, wenn ein Verteidiger resignierend angibt, gegen das psychiatrische Gutachten des Dr. Leipziger und dagegen, dass das LG diesem folge, hätte er sowieso nichts machen können. Der Pflichtverteidiger bestreitet,  Mollath für krank gehalten zu haben. Aber wie ist es zu bewerten, dass er nicht einmal widersprach, als der damalige Gutachter seinem Mandanten eine Wahnerkrankung und daraus folgende Gefährlichkeit attestierte? Seine noch heute plastisch geschilderte  Angstreaktion auf eine Situation vor zehn Jahren, scheint wenig nachvollziehbar: Mollath hatte unangemeldet abends an seiner Kanzleitür geklingelt und geklopft und dies habe ihn in so krasse Angst versetzt, dass er sich dann lange Zeit nicht traute, seine Kanzlei zu verlassen. Diese Situation meldete er – zum Schaden seines Mandanten – dem Gericht.  Sie erklärt vielleicht auch, warum der Verteidiger damals keine Veranlassung mehr sah, Mollath vor der schlimmsten in Betracht kommenden Sanktion zu schützen, der Anwendung des § 63 StGB: Er sah sich ja selbst von Mollath beleidigt, verfolgt und bedroht. Demgegenüber klingt es verniedlichend, wenn er immer wider einstreut, die "Chemie hat einfach nicht gestimmt". Was schon aus den Akten erkennbar war, wird jetzt noch deutlicher: Mollath hatte zwar formal einen Verteidiger, aber er wurde tatsächlich nicht verteidigt. Nach seiner Darstellung war dafür vor allem Mollath selbst verantwortlich.

Es kommt dann noch zu einem bemerkenswerten Austausch: Mollath, angeblich bis vergangenes Jahr wahnkrank, paranoid und für die Allgemeinheit gefährlich, meldet sich zu Wort, um seinen ehemaligen Pflichtverteidiger zu beruhigen und ihm die Angst zu nehmen. Dieser nämlich sieht sich offenbar sogar jetzt noch verfolgt und bedroht von Mollath. Der sei ihm noch vor Kurzem wieder begegnet, mit einem gelben Sweatshirt und einem Peace-Zeichen an einer Metallkette. Mollath habe auch seinen Wohnsitz ausgeforscht und grüße ihn nicht einmal mehr. Mollath kopfschüttelnd sinngemäß: Sie müssen mich verwechselt haben, ich habe keine solche Kette. Ich habe Sie nicht vor Kurzem getroffen, kenne auch Ihre Adresse nicht. Ich versichere, Sie brauchen keine Angst vor mir zu haben. Und Mollath distanziert sich auch deutlich von angeblichen „Unterstützern“ die den Pflichtverteidiger noch heute  bedrohen und beleidigen.

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105 Kommentare

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Was ist denn mit dem unterschiedlichen Schriftbildern der Unterschrift?

Ist der Arzt damit gar nicht konfrontiert worden?

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"Dennoch: Professionell klingt es nicht, wenn ein Verteidiger resignierend angibt, gegen das psychiatrische Gutachten des Dr. Leipziger und dagegen, dass das LG diesem folge, hätte er sowieso nichts machen können. "

 

Für einen Verteidiger, der seine Aufgabe ernst genommen hätte, wäre es doch ein Leichtes gewesen, die Hauptbelastungszeugin und das von ihr gebotene Attest aufgrund zahlreicher Widersprüchlichkeiten und Widersprüche so zu demontieren, dass Brixner nicht mehr darauf hätte bauen können. Schon damit wäre Dr. Leipziger außen vor geblieben und Mollath vor allem verschont geblieben, mangels dem Mollath nachgewiesener Straftaten.

 

Das ist noch längst nicht alles, was zu jenem Rechtsgebührenabrechner zu sagen ist, und seine Angst vor Mollath damalös wie heute könnte durchaus darauf beruhen, dass er wusste und weiß, was Mollath ihm zu "verdanken" hat.

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"Dennoch: Professionell klingt es nicht, wenn ein Verteidiger resignierend angibt, gegen das psychiatrische Gutachten des Dr. Leipziger und dagegen, dass das LG diesem folge, hätte er sowieso nichts machen können."

Es ist doch bekannt und wird auch oft beklagt, dass das Gericht in den allermeisten Fällen dem Gutachter folgt, da wäre schon eine überdurchschnittliche Motivation notwendig gewesen, um dagegen anzukämpfen - Herr Dolmany ist nicht Herr Strate. Ich bin auch der Meinung, dass man das Verhalten des Verteidigers (wie auch vieler anderer Beteiligter) nicht vom Standpunkt der heutigen Erkenntnisse aus betrachten sollte.

regensburg-digital hat einige Details zur verweigerten Entpflichtung berichtet:

"Doch die dortige Kammer lehnte diese Ersuchen durchweg ab. Begründung: Mollath sei wahrscheinlich psychisch krank. Deshalb könne dies auch jedem anderen Pflichtverteidiger passieren. Damit müsse er als Rechtsanwalt klarkommen. Er selbst, das sagt Dolmány mehrfach, halte seinen früheren Mandanten nicht für krank. Sein Eindruck sei gewesen, dass Mollath unbedingt zuerst die Schwarzgeldvorwürfe aufgeklärt haben wollte und sich vorher zu den Anklagevorwürfen nicht äußern wollte. Das Problem sei gewesen, wer die Regie in diesem Verfahren führe."

http://www.regensburg-digital.de/mollath-kann-nichts-fuer-eine-hohe-idio...

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Gast schrieb:

Es ist doch bekannt und wird auch oft beklagt, dass das Gericht in den allermeisten Fällen dem Gutachter folgt, da wäre schon eine überdurchschnittliche Motivation notwendig gewesen, um dagegen anzukämpfen - Herr Dolmany ist nicht Herr Strate. Ich bin auch der Meinung, dass man das Verhalten des Verteidigers (wie auch vieler anderer Beteiligter) nicht vom Standpunkt der heutigen Erkenntnisse aus betrachten sollte.

Es ist bekannt, dass Richter und andere institutionelle Auftraggeber von psychiatrischen Gutachtern üblicherweise die Gutachten bekommen, die sie bekommen wollen, weil Gutachter sich in dieser Weise ihre zukünftige Beschäftigung sicherstellen können.

 

Das, was der Verteidiger damals wusste oder hätte wissen müssen, hätte vollständig gereicht, um Mollath vor der Psychiatrie zu bewahren. Mollath hatte sehr gute Vorarbeit für seine Verteidigung geleistet, sie wurde nur nicht aufgegriffen.

Gast schrieb:

regensburg-digital hat einige Details zur verweigerten Entpflichtung berichtet:

"Doch die dortige Kammer lehnte diese Ersuchen durchweg ab. Begründung: Mollath sei wahrscheinlich psychisch krank. Deshalb könne dies auch jedem anderen Pflichtverteidiger passieren. Damit müsse er als Rechtsanwalt klarkommen. Er selbst, das sagt Dolmány mehrfach, halte seinen früheren Mandanten nicht für krank. Sein Eindruck sei gewesen, dass Mollath unbedingt zuerst die Schwarzgeldvorwürfe aufgeklärt haben wollte und sich vorher zu den Anklagevorwürfen nicht äußern wollte. Das Problem sei gewesen, wer die Regie in diesem Verfahren führe."

http://www.regensburg-digital.de/mollath-kann-nichts-fuer-eine-hohe-idio...

 

Eine nur "wahrscheinlich" bestehende Krankheit als Grund dafür zu sagen, "Der Angelagte kommt eh mit keinem Verteidiger klar, darum ist es auch egal, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger zerrüttet ist!" ?

Ich gehe davon aus, dass Brixner krank ist.

 

Sollte es allerdings tatsächlich so sein, dass Mollath gemeint habe,  er werde sich gegen die drohende Unterbringung erst dann verteidigen, wenn der Staat zuvor die von ihm gestellten Strafanzeigen korrekt abgearbeitet habe, dann muss ich sagen, täte es mir nicht einmal Leid, dass Mollath 7 Jahre zu unrecht in der Psychiatrie saß, denn bei an sich intelligenten Leuten gehören Dummheit und Realitätsverlustigkeit nach meiner Überzeugung bestraft.

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"Er verwahre sich dagegen, „wenn angebliche Unterstützer Sie bedrohen“, so Mollath. Er stehe für Deeskalation."

http://www.regensburg-digital.de/mollath-kann-nichts-fuer-eine-hohe-idio...

Da habe ich eine etwas andere Wahrnehmung. Herr Mollath muss nicht verantworten, wenn seine engeren Freunde ("Wollt ihr alle laut sein?") oder andere Unterstützer die Stimmung anheizen, aber er könnte sich öfter vernehmbar davon distanzieren. Er könnte vor allem auch darauf verzichten, bei öffentlichen Veranstaltungen immer wieder Namen und andere Daten von Personen zu nennen, die ihm angeblich geschadet haben (darunter auch in der Öffentlichkeit weniger bekannte) und diese Hass und Häme der Menge auszusetzen. Nein, davon, dass Herr Mollath "für Deeskalation" steht, kann wirklich nicht die Rede sein. Doch genau diese wäre dringend notwendig. 

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Einen Entpflichtungsantrag Dolmánys kann man im Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung nachlesen (http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013... S.68). Darin zitiert Dolmány aus einem (dem Antrag beigelegten) Schreiben Mollaths an ihn:

"‚... Nie die Bezahlung Ihrer Haftpflicht vergessen!

Wenn es dazu kommt, kostet der Fall sonst Ihre Wohnung in Erlenstegen ...

Sie wohnen unweit davon in der Verlängerung der Straße, in der Erlenstegenstraße ...’"

Herr Strate zitiert das Schreiben Mollaths in voller Länge (S.69-71), vom angebenen Zitat aber nur die erste Zeile, den Rest konnte er offenbar nicht erkennen.

Es scheint doch etwas vermessen, jetzt, da kaum mehr jemand Herrn Mollath für gefährlich hält, so zu tun, als wäre der Anwalt damals grundlos ängstlich gewesen. Immerhin handelte es sich um eine Anzeige wegen Körperverletzung.  

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@ Gast #6

Die Bemerkung war wohl ironisch gemeint. Viele dieser Tweets enthalten Behauptungen, die schwer nachprüfbar sind.

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Eine Passage aus dem Bericht von Beate Lakotta:

"Nach dem Urteil habe er ihm in die Psychiatrie geschrieben: "Ich bin überzeugt, dass Sie nicht krank sind. Reden Sie mit den Ärzten."

"Sie hielten ihn nicht für krank?", hakt der Psychiater Norbert Nedopil nach, der Mollath erneut für das Gericht begutachten soll. "Was war denn dann Ihr Eindruck?" - "Dass er diese Geschichten mit der HypoVereinsbank aufgeklärt haben wollte und dass er vorher nicht bereit war, mit irgendjemand über die Tatvorwürfe zu reden", antwortet Dolmany. "Da hat er mir leidgetan. Wenn Sie sehen, wie dann die Weichen gestellt werden hin zu einem fatalen Schicksal - da wird es einem als Verteidiger ganz anders.""

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zeugen-bestaetigen-p...

Interessant auch der Einblick in die Tätigkeit des Gutachters - nicht unbedingt zum Nachteil des Angeklagten.

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Gast schrieb:

Eine Passage aus dem Bericht von Beate Lakotta:

"Nach dem Urteil habe er ihm in die Psychiatrie geschrieben: "Ich bin überzeugt, dass Sie nicht krank sind. Reden Sie mit den Ärzten."

"Sie hielten ihn nicht für krank?", hakt der Psychiater Norbert Nedopil nach, der Mollath erneut für das Gericht begutachten soll. "Was war denn dann Ihr Eindruck?" - "Dass er diese Geschichten mit der HypoVereinsbank aufgeklärt haben wollte und dass er vorher nicht bereit war, mit irgendjemand über die Tatvorwürfe zu reden", antwortet Dolmany. "Da hat er mir leidgetan. Wenn Sie sehen, wie dann die Weichen gestellt werden hin zu einem fatalen Schicksal - da wird es einem als Verteidiger ganz anders.""

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zeugen-bestaetigen-p...

Interessant auch der Einblick in die Tätigkeit des Gutachters - nicht unbedingt zum Nachteil des Angeklagten.

 

Ja, da wäre es mir als Verteidiger auch ganz anders geworden. Dieser Zusammenhang war mir - trotz starken Interesses am Fall seit November 2012 - nicht bekannt, stellt aber Dolomany in ein etwas anderes Licht als in das, in dem ich ihn bisher sah. Frage: Bestätigt Mollath diese Version, oder widerspricht er ihr?

 

Dennoch muss man Dolmany vorwerfen, den Standpunkt, Mollath sei nicht wahnhaft krank, die Geldverschiebungsvorwürfe hätten einen realen Kern, nicht vertreten zu haben, denn ansonsten hätte er zumindest einen lupenreinen Revisionsgrund daraus gemacht.

Was Mollath angeht, so muss ich feststellen, dass er es dem Brixner so leicht wie möglich gemacht hat.  Womit wir in diesem Fall bei der Diskussion der Mitschuld des Opfers wären.

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@Prof-Müller

"Zum Psychiater wurde das Original geschickt, aber nicht mal eine Kopie an die Staatsanwaltschaft, die die Strafanzeige Mollaths bearbeiten sollte."

Mollath hatte doch ohnehin an Staatsanwaltschaften und Steuerfahndungen bundesweit (zumindest sein Verteiler nennt Frankfurt, Düsseldorf u.a.) versandt. Weiß man eigentlich, was in den anderen Bundesländern mit diesen Anzeigen geschehen ist oder konzentriert sich Herr Strate mit seinen Strafanzeigen nur auf die bayerische Justiz und Finanzverwaltung, weil das so gut ins Seppelfilzklischee passt ?

Leider lassen Sie bei der Bedrohung Dolmanys doch einige erhebliche Punkte weg  (Nazi-Staatsanwalt, Wohnung ...etc) und verharmlosen den Auftritt vor der Kanzlei als kleinen Ausrutscher, ebenso wie die Schilderung Dolmanys zum skurrilen Auftreten Mollaths, schon beim Amtsgericht während der Anklageverlesung etwas über die Nürnberger Prozesse vorzulesen.  Wie soll ein Verteidiger solchen Unsinn seines Mandanten verhindern?

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@ nochsoeingast:

Ich stimme Ihnen zu. Inzwischen kann man ja im Netz, z.B auch regensburg-digital (ein Medium, das sich bisher nicht dem Verdacht aussetzte, besonders Mollath-kritisch zu sein) gut über die Aussage Dolmanys nachlesen. Herr Prof. Müller, ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie hier sehr selektiv berichten.

 

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Zum Attest

Die Rechtschreibfehler hat Herr Strate umfassend am Ende dieses Dokuments analysiert.

http://download.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-0...

Die Großschreibung von „Sie“ statt „sie“ ist aber recht häufig, ähnlich häufig wie die Verwechslung von „das“ und „dass“. Es handelt sich jeweils nicht eigentlich um orthographische Fehler, vielmehr werden grammatische Kategorien verwechselt, was auch die Konstanz dieser Fehler erklärt bei ansonsten nahezu unauffälliger Orthographie. Auch Herr Mollath selbst schreibt „Sie“ statt „sie“, immer wieder auch Kommentatoren – sie alle kommen als Urheber des Attests nicht in Frage. Wollte man diese Schreibung Herrn R. zuordnen, wäre ein Vergleich mit anderen Schriftstücken notwendig.

Wesentlich auffälliger finde ich die Dokumentation der Befunde, am einfachsten lässt sich das anhand der Hämatome darstellen: die Beschreibung von Hautläsionen gehört zu den Basistechniken, die ein praktizierender Arzt jahrelang geübt hat. Prof. Eisenmenger dürfte es in Prüfungen selten erlebt haben, dass ein Kandidat die Farbe von Hämatomen nicht beschreibt, das ist reine Routine. Und genau diese Routine lässt das Attest vermissen.

Die Beobachtung und Beschreibung der Verfärbung ist auch deshalb so wichtig, weil schon mit einer einfachen Blickdiagnose die Plausibilität der Angaben der Patientin etwa zum zeitlichen Verlauf eingeschätzt werden kann. Da sie hier fehlt, entbehrt die ohnehin überflüssige Bewertung der Glaubhaftigkeit jeder Grundlage, ist also reine Behauptung.

Man kann sich jetzt verschiedene Szenarien überlegen, Zweifel, dass ein Arzt dieses Attest geschrieben haben soll, drängen sich auf.

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Im Ergebnis stellt sich aus meiner Sicht aus der Retrospektive ein relativ klares Bild dar:

 

Gustl Mollath mag ein schwieriger, eigensinniger oder vielleicht auch querulatorischer Mandant gewesen sein. Er war aber auch, wie jeder andere Otto-Normal-Bürger ein Laie im Gerichtssaal, von dem man schlichtweg nicht erwarten kann, dass er sich so verhält wie ein "Rechtsgeschulter", der hunderte von Gerichtsverfahren hinter sich gebracht hat. Er war aber auch nicht einer derjenigen vielen, die sich durch die gerichtliche Kulisse beeindrucken lassen und hat trotzdem seinen Mund aufgemacht. Er hat sich nicht, wie in so vielen anderen Fällen geschehen, zum Objekt des Strafverfahrens degradieren lassen.

 

Scheinbar ist ihm genau das zum Verhängnis geworden. (wenn man wohlwollend ausklammern wolle, dass der Ausgangsprozess möglicherweise abgesprochen war und daher möglicherweise rechtsbeugenden Charakter hatte)

 

Entgegen meiner Vorredner bin ich auch der Auffassung, dass es, aus der Sicht eines Laien, nicht so ein großer Unfug ist, aus den Nürnberger Prozessen zu zitieren. Zwar ist diesseits nicht bekannt, was Herr Mollath vorgeblich konkret zitiert hatte, aber angesichts seiner "Behandlung" dürfte es nicht ganz ungewöhnlich sein, einen gewissen Bezug zu den Nürnberger Prozessen herzustellen.

 

Falls Gustl Mollath tatsächlich einem Richter ausgesetzt war, der ihn angebrüllt hatte und ihm jegliche Verteidigung abgeschnitten hat, dann kommt dies mE einem Zustand gleich, der durchaus Berechtigung hat, einen Zusammenhang zu dem Unrecht herzustellen, das in den Nürnberger Prozessen bewältigt wurde.

 

Es mag für einen Verteidiger "unangenehm" sein, wenn der Mandant aus den Nürnberger Prozessen (wenngleich dies in der Tat geschichtsträchtige und für das internationale Strafrecht bedeutsame Prozesse waren) zitiert. Das gilt vor allem für einen Großteil der bayerischen Verteidiger, die durch das bayerische Justizsystem zum "Bittsteller" gegenüber der Justiz degradiert werden sollen.

 

Trotzdem trägt ein Verteidiger "Mitschuld", wenn er nicht zumindest den Versuch betreibt, das Verfahren in eine andere Richtung zu lenken. Dass der ehemalige Verteidiger jedoch tatsächlich entsprechende Einflussnahmemöglichkeiten hatte, wage ich jedoch zu bezweifeln.

 

Ich glaube aber auch, dass es ein gezielter "Ablenkungsmechanismus" ist, das gesamte Ungemach auf den ehemlaigen Verteidiger zu steuern. Man sollte nicht vergessen, dass der damalige Richter Herrn Mollath in die Psychiatrie gebracht hat und nicht sein Verteidiger.

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@kritische Kommentare (insb. nochsoeingast und Gastkommentator):

Es trifft zu, dass ich mich nicht sonderlich bemüht habe, die gestrigen Vorgänge im Gerichtssaal zunächst objektiv zu schildern, wobei ich davon ausging, dass sich jeder in vielen weiteren Medien über den genaueren Ablauf informieren kann. Meine Darstellung sollte möglichst wenig redundant sein. Deshalb habe ich einen Kommentar erstellt,  der geprägt ist von meinen (subjektiven) Eindrücken, dazu bekenne ich mich. Einen Punkt, der mir wesentlich erscheint,  habe ich jetzt oben im Beitrag ergänzt. 

Allerdings fehlen auch in den anderen Berichten/Kommentaren wichtige Äußerungen. So z.B. passt das mehrfach vom Pflichtverteidiger geäußerte Bedauern, Herr Mollath habe sich nicht mit ihm besprechen wollen, nicht zur "krassen" Angst, wenn der dann - unangemeldet - vor der Kanzleitür auftaucht. Und dass er dann später während der Unterbringung doch wieder freundlich hilfreich  mit Mollath (und dieser mit ihm) kommuniziert hat, passt auch nicht zu einer durchgehenden Bedrohungs- und Angstlage. Ich mache mir einen Reim darauf, gehe aber auch von der Intelligenz der Leser aus, sich aus anderen Quellen zu informieren und meine Schlüsse dementsprechend kritisch zu würdigen.

Was die Strafanzeigen Mollaths anging, wurden sie regelmäßig nicht weiterverfolgt. Eine dieser Einstellungen erfolgte nach einem Telefongespräch des Vors RiLG B. mit der Steuerfahndung, wie schon vor einiger Zeit bekannt wurde.

Der Zusammenhang dieser Strafanzeigen mit den jetzt verhandelten Vorwürfen ergibt sich ohne Weiteres bei Beurteilung der Aussagemotivation der Ex-Ehefrau. Dieser Zusammenhang wäre es gewesen, den auch ein Pflichtverteidiger hätte vorbringen können. Dass der Duraplus-Ordner weder taktisch noch strategisch eine besonders vernünftige "Verteidigung" darstellte, ist offenkundig. Aber dass der Ordner primär dazu genutzt wurde, Mollath als Kranken zu etikettieren, ist eine der Hauptstränge in der fatalen Entwicklung dieses Falls.

Bayreuth. Hilfe abzulehnen, ist entweder ein Zeichen von Stärke oder von Schwäche. Oder töricht. Was auf Gustl Mollath (57) zutrifft, ist schwer zu sagen. Aber mit allen, die Mollath helfen wollten, lag er im Clinch. Angehörige, Rechtsanwalt, Betreuer, Richter – sie scheiterten an ihm. Und er an sich selbst. Unser Bericht vom dritten Tag im Wiederaufnahme-Verfahren gegen Gustl Mollath

 

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/wie-gustl-mollath-zuneh...

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@ Nils Kratzer

Also ich denke schon, dass man auch von einem gerichtsunerfahrenen Angeklagten erwarten kann, dass er während der Verlesung der Anklageschrift auf anderweitige Beschäftigung verzichtet, ganz egal welche das ist. Der Anwalt hat übrigens eine Episode vor dem Amtsgericht beschrieben, da gab es noch keinen cholerischen Richter.

Generell bin ich auch skeptisch, wie sinnvoll es ist, alle pointierten Gesten und Äußerungen Herrn Mollaths verstehen zu wollen, sie zu relativieren oder ihnen sogar zu applaudieren.

Aber ich stimme Ihnen insoweit zu, dass ich die Einflussmöglichkeiten des Verteidigers ebenfalls für begrenzt halte. Schon seit längerem aber frage ich mich auch, wer überhaupt damals Einfluss auf Herrn Mollath gehabt hätte bzw. sein Projekt, gegen die Machenschaften einer Großbank ins Feld zu ziehen, unterstützt hätte und möglichst mit ihm gemeinsam eine Strategie entwickelt hätte, ihn zumindest vor unbedachten, angreifbaren, verhängnisvollen Schritten bewahrt hätte. Es sieht so aus, als hätte er seine Möglichkeiten überschätzt, als er sagte, dann müsse er eben selbst tätig werden.

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Gast schrieb:

 

1. Kein Rechtsanwalt hat damals irgendetwas Sinnvolles für Mollath getan

Nachdem, was ich gelesen habe, hat er das schlicht und einfach nicht zugelassen. Mollath hat sich geweigert, auch nur ein Wort mit dem Verteidiger zu reden, wie sollte er ihn sinnvoll - im Sinne Mollaths - verteidigen? Wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt, da spreche ich dies mit meinem Anwalt doch mal durch.

 

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Gastkommentator schrieb:

Nachdem, was ich gelesen habe, hat er das schlicht und einfach nicht zugelassen. Mollath hat sich geweigert, auch nur ein Wort mit dem Verteidiger zu reden

 

Nachdem was ich gelesen habe, wollte GM am Anfang schon mit ihm reden - als RA Dol. dann aber sinngemäß gesagt haben soll, dass er die Tat zugeben soll und mit Bewährung zufrieden sein soll, hat sich dies geändert.

Auch wollte GM, als die ganze Sache in Richtung Psychatrie laufen sollte, schon mit ihm reden - aber da fühlte er sich bedroht.

 

Auch ich war nicht dabei und auch ich weiß nicht was stimmt oder in welchem Zeitverlauf es stattfand - aber so pauschal wie Sie möchte ich das Urteil nicht stehen lassen.

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Gastkommentator schrieb:

Gast schrieb:

 

1. Kein Rechtsanwalt hat damals irgendetwas Sinnvolles für Mollath getan

Nachdem, was ich gelesen habe, hat er das schlicht und einfach nicht zugelassen. Mollath hat sich geweigert, auch nur ein Wort mit dem Verteidiger zu reden, wie sollte er ihn sinnvoll - im Sinne Mollaths - verteidigen? Wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt, da spreche ich dies mit meinem Anwalt doch mal durch.

 

 

Das kann man so nicht sagen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem jemand seiner Pflichtverteidigung misstraute, so sehr,

dass er nicht einmal ohne Zeugen seines Vertrauens mit jener reden wollte. Er tauschte sich dann auf schriftlichem Wege mit jener aus, und musste feststellen, dass er sich nicht auf sie verlassen konnte.

 

Die meisten Anwälte sind auf das Wohlwollen der Justiz in ihrem Gerichtsbezirk angewiesen, was den Richtern durchaus klar ist. Sind Richter auf Willkürkurs, dann liegt der Mandantenverrat durch Pflichtverteidiger nicht fern.

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@ Prof. Müller

"So z.B. passt das mehrfach vom Pflichtverteidiger geäußerte Bedauern, Herr Mollath habe sich nicht mit ihm besprechen wollen, nicht zur "krassen" Angst, wenn der dann - unangemeldet - vor der Kanzleitür auftaucht."

Ich fürchte, da kommt man mit den Mitteln der Logik nicht sehr weit. Zumindest wäre es hilfreich, die zeitliche Reihenfolge und möglichst noch weitere Fakten zu kennen.

Angst bei der Berufsausübung ist bei bestimmten Berufsgruppen nichts Ungewöhliches, bis zu einem gewissen Grad und in vielen (aber nicht allen) Situationen kann man ihr mit Professionalität begegnen. Die Ausprägung der Angst hängt auch ab vom Vorwissen über denjenigen, von dem sie ausgeht. Bei Herrn Mollath gab es eben den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Stalking-ähnliche Verhaltensweisen (ob es sich dabei um Humor handelt, liegt im Auge des unbeteiligen Betrachters). Beim Aktenstudium dürfte der Verteidiger auch auf Mollaths Äußerung, er habe sich in einem "Ausnahmezustand" befunden, gestoßen sein, auch das könnte die Wahrnehmung der Situation beeinflusst haben.

Es soll hier nicht primär darum gehen, den Verteidiger zu verteidigen, sondern darauf hinzuweisen, wie schwierig es ist, vom heutigen Standpunkt aus nach möglicherweise ungeeigneten Kriterien Aussagen über die Gefühle eines Anderen zu treffen. Grundsätzlich würde ich jemandem, der sagt, er habe Angst gehabt, auch zugestehen, dass er die Gefühle zutreffend wiedergibt. Wir kennen die konkrete Situation einfach nicht.

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"Also ich denke schon, dass man auch von einem gerichtsunerfahrenen Angeklagten erwarten kann, dass er während der Verlesung der Anklageschrift auf anderweitige Beschäftigung verzichtet, ganz egal welche das ist."

Vernünftig wäre das, aber ein rechtlicher Zwang zum Zuhören besteht nicht. Und über Vernunft haben weder Gericht noch Gutachter zu entscheiden, sondern über Strafbarkeit und über Zurechnungsfähigkeit. Wenn ein Angeklagter (rechtswidrig) überhaupt nicht zum Termin erscheint, wird er deswegen auch nicht automatisch verurteilt oder als verrückt abgestempelt.

An der Zweckmäßigkeit der Vorgehensweise des Mitmenschen mag man hier zweifeln. Man mag auch seinen Eifer bei der Verfolgung illegaler Bankgeschäfte nicht teilen - oder meinen, dass den lieber die dafür zuständigen Behörden hätten entfalten sollen. Aber herrje, das ist doch nun wirklich sein Ding und strafrechtlich vollkommen irrelevant.

Möge man ihn wegen der Sachbeschädigungen oder der Körperverletzung verurteilen, wenn diese denn nachweisbar und noch verfolgbar sind, aber nicht wegen eines vielleicht als rüde zu bewertenden Umgangs mit seinem Verteidiger, Verteidigungsverhaltens oder sonst irgendeiner Malesche, die das StGB nicht behandelt.

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Sehr geehrter Gast,

Sie schreiben:

Es scheint doch etwas vermessen, jetzt, da kaum mehr jemand Herrn Mollath für gefährlich hält, so zu tun, als wäre der Anwalt damals grundlos ängstlich gewesen. Immerhin handelte es sich um eine Anzeige wegen Körperverletzung.  

Ich habe nicht geschrieben, die Angst sei "grundlos", sondern lediglich, sie sei "nicht nachvollziehbar". Tatsächlich hat der Pflichtverteidiger im Gerichtssaal keinen Grund (aus der Person Mollaths bzw. dessen vorherigen Verhalten) genannt, weshalb er an dem besagten Abend so ängstlich war. Das bedrohliche Schreiben wurde erst später (aus der Straubinger Anstalt) versandt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

@ Prof. Müller #24

Die Bemerkung war nicht auf Sie persönlich gemünzt, dies oder Ähnliches liest man derzeit öfter.

Anscheinend sind mehrere Episoden dokumentiert, alle zusammen ergeben ein Gesamtbild mit deutlichen Konturen: keine Kommunikation, keine Kooperation, Überforderung und Angst auf beiden Seiten. Schwierig, hier etwas zu begründen oder Ursache und Wirkung eindeutig zu identifizieren.

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@ Gast #26

"Es ist bekannt, dass Richter und andere institutionelle Auftraggeber von psychiatrischen Gutachtern üblicherweise die Gutachten bekommen, die sie bekommen wollen, weil Gutachter sich in dieser Weise ihre zukünftige Beschäftigung sicherstellen können."

Kann man eine fragwürdige Absicht des Richters, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, auch belegen? Wie will man denn ausschließen, dass der Richter tatsächlich Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten hatte?

"Mollath hatte sehr gute Vorarbeit für seine Verteidigung geleistet, sie wurde nur nicht aufgegriffen."

So wird das immer noch oft gesehen. Man kann das aber auch anders sehen: Herr Mollath war offensichtlich der Meinung, dass er Verteidigung und Gericht seine Regeln und Themen diktiert, dabei die Kommunikation verweigert, selbst die Antwort auf einfache Fragen. Dem ersten Richter war noch nicht einmal klar, ob er die Vorwürfe bestreitet. Seine Strategie hätte sehr wahrscheinlich trotz (oder wegen?) der exzessiven Vorbereitung nur unter idealen Bedingungen zu dem von Herrn Mollath angestrebten Erfolg geführt.

 

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@ Gast Beitrag 27, Gastkommentator und gleichlautende:

 

Wie man so nachdrücklich ausgerechnet GM eine Kommunikationsverweigerung unterstellen, ich möchte beinahe sagen, andichten kann, erschließt sich mir auch bei genauestem Nachdenken nicht.

 

Bezogen auf Dolmany nimmt dies wirklich geradezu groteske Züge an, denn der spricht ja wieder und wieder drüber, dass er derjenige war, der NICHT mit Mollath reden wollte.
 

Aber auch abgesehen von dieser, uns allen ja nur aus Erzählungen bekannten, Situation, und Gelegenheit, GM zu beobachten hat die Nation ja nun seit fast einem Jahr in ausreichendem Maße, wüßte ich nicht, wie man noch mehr kommunizieren (dazu zählt im übrigen auch die schriftliche Kommunikation und ich denke, dass es nicht nur in Franken den geflügelten Satz, wer schreibt, der bleibt, gibt) kann, als GM.

Er hält ja noch nichtmal, und das meine ich sehr wohlwollend (und verstehe das auch bestens) JETZT seinen Mund, nachdem er zu Beginn der jetzigen HV angekündigt hat, nix sagen zu wollen.

Hätte er es beizeiten unterlassen zu kommunizieren, wie nicht zuletzt von seiner Ex-Frau angeregt, dann hätte er den ganzen „Schlamassel“ ja nie an den Hals gekriegt.

 

Ganz offensichtlich wird hier von einigen, ausgerechnet das wiederkäuend, was primär Journalisten zusammentippen, die allem Anschein nach (oder sagen wir ganz konkret der gestrigen Aussage von Petra S. zufolge) aktiv zu Ungunsten GMs Einfluss auf Zeugen genommen haben, die Weigerung, DAS zu sagen, was andere von einem hören wollen, schlichtdenkenderweise mit Schweigen gleichgesetzt.

…....und wenn der „Schweiger“ dann auch noch ständig lauthals auf seine Grundrechte pocht, wozu ja auch die Meinungs-Freiheit gehört (und das alles OHNE zu kommunizieren, gell ;-), wups, da wird er für mindestens mal seltsam, eindeutig auch querulatorisch und am Ende komplett verrückt erklärt.

 

Is klar.

 

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Wenn das, was der ehemalige Verteidiger über Herrn Mollath berichtet hat, auch nur ansatzweise zutrifft, war der Entpflichtungsantrag konsequent und richtig. So ein Verhalten muß man sich als Rechtsanwalt nicht gefallen lassen, genausowenig wie jeder andere Berufsgruppe. Wenn ich einen Mandanten tatsächlich für krank halte (was Mollath gerade nicht sein will), muß ich das dem Gericht, ggf. auch gegen den Willen des Mandanten durch die Blume bzw. zwischen den Zeilen, mitteilen, um ggf. eine psychiatrische Begutachtung herbeizuführen. Denn ein schuldunfähiger, kranker Mensch im Gefängnis ist tatsächlich und rechtlich genauso falsch wie ein gesunder Mensch in der Psychatrie.

 

Wenn Herr Mollath sich aber nicht für krank hält, aber gleichzeitig ein solches Verhalten gegenüber seinen Verteidiger und anderen Verfahrensbeteiligten an den Tag legt, ist er zumindest grob unhöflich - um es zurückhaltend zu formulieren. Für 600,00 Euro Pflichtverteidigergebühren (brutto! abzgl. Kanzlei- und Personalkosten, Steuern, etc.) setze ich mich nicht tagelang zusammen, um mich beleidigen zu lassen. Es sei denn, der Mandant ist psychisch krank (dann s.o.).

 

Beides geht nicht. Herr Mollath kann sich nicht einerseits darauf berufen, psychisch völlig unaufällig zu sein, während gleichzeitig zahlreiche Menschen völlig unabhängig von einander Gegenteiliges bekunden. Ob diese psychischen Auffälligkeiten zugleich auch eine Gefährlichkeit begründeten, die einen jahrelangen Aufenthalt in der Psychiatrie rechtfertigte, ist eine ganz andere Frage. Aber so zu tun, als sei Herr Mollath in jeder Hinsicht völlig unauffällig und die große Verschwörung oder Unfähigkeit dutzender Anzeigeerstatter, Staatsanwälte, Polizeibeamter, Richter, Ärzte, Sachverständiger und Anwälte an die Wand zu zeichnen, halte ich ebenfalls nicht für sachgerecht.

 

Seltsam, was von staatlich kärklich bezahlten Pflichtverteidigern von manchen erwartet wird. Man soll Spitzenarbeit leisten und sich auch noch beleidigen und bedrohen lassen. Herr Prof. Dr. Müller: wie stark engagieren Sie sich eigentlich für einen Studenten, der sich so Ihnen gegenüber verhält? Sie werden doch auch für gute Lehre vom Steuerzahler bezahlt. Da wird man ja wohl erwarten können, daß Sie sich auch für unverschämte und dreiste Studenten genauso stark machen, wie für angenehmere Zeitgenossen. Oder können Sie es verantworten, daß jemand sein Examen nicht schafft, nur weil er immer sehr böse und anmaßend zu Ihnen war...? (* Polemik aus *)

 

 

 

 

 

 

4

@ f&f

Ihren Beitrag empfinde ich als sehr anregend.

Aber es könnte den Gedankenaustausch vereinfachen, wenn man die Begriffe klarer fasst.

Nachdenken ist nicht gleich Nachdenken, es kommt darauf an, von welchen Prämissen und eigenen Wahrnehmungen man ausgeht. Besonders ergiebig ist das Nachdenken, wenn man zwischendurch einmal versucht, die Sache aus einer anderen Perspektive zu betrachten, wobei es tatsächlich schwierig bis unmöglich ist, die Perspektive bestimmter Beteiligter einzunehmen. Bei anderen fällt das hingegen gar nicht so schwer. Da kann man erstaunliche Einsichten gewinnen und weiterführende Fragen aufwerfen. Welche Informationen sind überhaupt verfügbar, welche fehlen, wie belastbar sind sie überhaupt? Hilfreich sind natürlich Disposition und Bereitschaft, sich von den etablierten Interpretationen distanzieren zu können. Dann macht es noch einen Unterschied, ob man gewohnt ist zu subsumieren, zu "objektivieren", zu argumentieren oder eben zu beobachten, zu beschreiben, zu kategorisieren und dann zu argumentieren. Eine schwierige Grundkonstellation insbesondere im Austausch zwischen Juristen und Ärzten, die über den §63StGB schicksalhaft aneinander gekettet sind.  Da hilft nur eine verbesserte Ausbildung in beiden Gebieten, über die bereits ernsthaft nachgedacht wird. Immerhin.

Die Sache mit der Kommunikation ist eigentlich nicht schwer zu erklären: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold", weiß der Volksmund, manchmal ist aber auch das Gegenteil wahr.

Es kommt eben auf die Situation an.

Besonders danken möchte ich Ihnen dafür, dass Sie "Wer schreibt, der bleibt" als "geflügeltes Wort" bezeichnen. Genau das ist es nämlich – Herr Mollath trägt das aber gerne als Beleg für besondere Grausamkeit vor, die ihm widerfahren sei. Man kann das so oder so sehen, je nach Perspektive.

Vielleicht lohnt es sich, über das eine oder andere nachzudenken.

Man kann sich natürlich auch mit dem "Offensichtlichen" zufrieden geben.

Dann isses auch klar.

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Und noch mehr kann man einen Gedankenaustausch vereinfachen, in dem man klar hinschreibt, was man meint.

Obgleich es natürlich erheblich einfacher ist, im Allgemeinen zu dozieren ;-)

Ich persönlich finde die ganze Angelegenheit indes zu wichtig und zu ernst, um mich in sicherlich so nicht zielführende Meta-Diskusiionen verstricken zu lassen.

 

Dass, „wer schreibt, der bleibt“, womit ja m.M.n. an sich gemeint ist (um hier jeglichen, auf möglicherweise regional unterschiedlich belegten Bedeutungen von geflügelten Worten beruhenden, Missverständnissen zuvorzukommen), wer sich „nur“ mündlich zu Wort meldet, quasi auf dem Primärwege kommuniziert, wird i.a.R. nicht gehört (sprich sein Anliegen ignoriert), gerade im Fall Mollath eine dermaßen perfide Bedeutung bekommen würde, wird, moralisch integererweise, sicherlich niemand ausgerechnet Gustl Mollath anlasten.

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Sehr geehrter RA de Berger,

der Pflichtverteidger befand sich in einer Zwickmühle, aber Ihre Folgerungen teile ich nicht.

Sie schreiben:

Wenn das, was der ehemalige Verteidiger über Herrn Mollath berichtet hat, auch nur ansatzweise zutrifft, war der Entpflichtungsantrag konsequent und richtig.

Ja, das trifft zu. Würde ich nie bestreiten und habe ich auch nicht.

So ein Verhalten muß man sich als Rechtsanwalt nicht gefallen lassen, genausowenig wie jeder andere Berufsgruppe.

Der VorsRiLG (nicht ich)   war anderer Ansicht. Was ich (bei diesen Schilderungen und der Folge faktischer Nicht-Verteidigung) objektiv für Rechtsbeugung halte.

Wenn ich einen Mandanten tatsächlich für krank halte (was Mollath gerade nicht sein will), muß ich das dem Gericht, ggf. auch gegen den Willen des Mandanten durch die Blume bzw. zwischen den Zeilen, mitteilen, um ggf. eine psychiatrische Begutachtung herbeizuführen. Denn ein schuldunfähiger, kranker Mensch im Gefängnis ist tatsächlich und rechtlich genauso falsch wie ein gesunder Mensch in der Psychatrie.

Der Pflichtverteidiger hat gestern ausdrücklich gesagt, er habe Mollath NICHT für krank gehalten. Das ist u.a. Anlass für meine gestrige Verwunderung gewesen.

 

Wenn Herr Mollath sich aber nicht für krank hält, aber gleichzeitig ein solches Verhalten gegenüber seinen Verteidiger und anderen Verfahrensbeteiligten an den Tag legt, ist er zumindest grob unhöflich - um es zurückhaltend zu formulieren. Für 600,00 Euro Pflichtverteidigergebühren (brutto! abzgl. Kanzlei- und Personalkosten, Steuern, etc.) setze ich mich nicht tagelang zusammen, um mich beleidigen zu lassen.

Genauso ist es! Siehe oben. Ich stimme mit Ihnen völlig überein. A.A. der VorsRiLG B.

Beides geht nicht. Herr Mollath kann sich nicht einerseits darauf berufen, psychisch völlig unaufällig zu sein, während gleichzeitig zahlreiche Menschen völlig unabhängig von einander Gegenteiliges bekunden. Ob diese psychischen Auffälligkeiten zugleich auch eine Gefährlichkeit begründeten, die einen jahrelangen Aufenthalt in der Psychiatrie rechtfertigte, ist eine ganz andere Frage. Aber so zu tun, als sei Herr Mollath in jeder Hinsicht völlig unauffällig und die große Verschwörung oder Unfähigkeit dutzender Anzeigeerstatter, Staatsanwälte, Polizeibeamter, Richter, Ärzte, Sachverständiger und Anwälte an die Wand zu zeichnen, halte ich ebenfalls nicht für sachgerecht.

Wenn die jetzige Hauptverhandlung daran geht (was man schon 2006 hätte tun sollen), die Wahrheit differenziert zu ermitteln (das ist sehr schwer nach so langer Zeit), ist es wenig hilfreich nur die Alternativen, entweder müsse Mollath psychisch krank (gewesen) sein oder aber es müsse eine Verschwörung vorliegen, zu sehen. Es klingt so, als ob Sie nur diese beiden Alternativen sehen. Ich vermute jedoch, dass die Wahrheit irgendwo dazwischen liegt. Und ich weiß um die  vielen großen und kleinen Fehler, die Justiz und psychiatrische Gutachter gemacht haben in diesem Fall. Ich habe zugleich seit Beginn meiner Befassung mit diesem Fall  betont, ich wisse nicht, was in der Ehe Mollath vorgefallen ist, ob Herr Mollath die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat und ob er zur (angeblichen)  Tatzeit psychisch krank war oder nicht. Mit Ihrem schlichten "einerseits, andererseits", wird man diese Fragen auch nicht beantworten können. Dass er damals "auffällig" war, ist offensichtlich. Aber "Auffälligkeit" ist keine rechtliche Kategorie. Und "auffällig" war gestern auch Mollaths ehemaliger Pflichtverteidiger.

Seltsam, was von staatlich kärklich bezahlten Pflichtverteidigern von manchen erwartet wird. Man soll Spitzenarbeit leisten und sich auch noch beleidigen und bedrohen lassen.

Ich erwarte das NICHT! Siehe oben. Das Nürnberger Landgericht hat es erwartet. Und ich habe genau das, nämlich die Entscheidung, den Pflichtverteidiger nicht zu entpflichten, schon häufig kritisiert.

Herr Prof. Dr. Müller: wie stark engagieren Sie sich eigentlich für einen Studenten, der sich so Ihnen gegenüber verhält? Sie werden doch auch für gute Lehre vom Steuerzahler bezahlt. Da wird man ja wohl erwarten können, daß Sie sich auch für unverschämte und dreiste Studenten genauso stark machen, wie für angenehmere Zeitgenossen. Oder können Sie es verantworten, daß jemand sein Examen nicht schafft, nur weil er immer sehr böse und anmaßend zu Ihnen war...? (* Polemik aus *)

Als Prof. habe ich auch Pflichten, klar, aber solche Situationen sind in mancher Hinsicht einfacher zu lösen als das Dilemma, in dem der Pflichtverteidiger steckte. Als er nun in die damalige HV kam und  seiner "Pflicht" nachkam, anwesend zu sein , dann musste er sich entscheiden, ob er "trotzdem" auch pflichtgemäß seine Rolle als Verteidiger erfüllt (wenn auch ohne besonderes Engagement, wofür ich Verständnis habe), oder ob er durch seine Anwesenheit nur eine Legitimation für die Entscheidung des Gerichts liefern würde.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

... ist es wenig hilfreich nur die Alternativen, entweder müsse Mollath psychisch krank (gewesen) sein oder aber es müsse eine Verschwörung vorliegen, zu sehen. Es klingt so, als ob Sie nur diese beiden Alternativen sehen. Ich vermute jedoch, dass die Wahrheit irgendwo dazwischen liegt. Und ich weiß um die  vielen großen und kleinen Fehler, die Justiz und psychiatrische Gutachter gemacht haben in diesem Fall. Ich habe zugleich seit Beginn meiner Befassung mit diesem Fall  betont, ich wisse nicht, was in der Ehe Mollath vorgefallen ist, ob Herr Mollath die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat und ob er zur (angeblichen)  Tatzeit psychisch krank war oder nicht. Mit Ihrem schlichten "einerseits, andererseits", wird man diese Fragen auch nicht beantworten können. Dass er damals "auffällig" war, ist offensichtlich. Aber "Auffälligkeit" ist keine rechtliche Kategorie. Und "auffällig" war gestern auch Mollaths ehemaliger Pflichtverteidiger.

Sehr geehrter Herr Prof.,

Das heißt übersetzt am ehesten: Abgekartetes Spiel, um einen lästigen psychisch Kranken auszuschalten. Aber Sie scheinen irgendwie nur „ein bisschen“ Krankheit zu vermuten, und (viel? ein bisschen?) Intrige. Die Wahrheit liegt aber nicht in der Mitte. Was bisher bekannt ist, genügt vollständig, um die Ereignisse zu verstehen, auch ohne dass man eine Intrige annehmen müsste. Die Intrige (sozusagen die Kümmerform der einstigen Verschwörung zum Schutz der Banken) ist eine Hypothese ohne zusätzlichen Erklärungswert.

„Auffällig“ bedeutet: potentiell psychisch krank, i. S. von psychotisch. Mollaths ehemaliger Pflichtverteidiger war nicht auffällig.

 

Mit freundlichem Gruß, Pelacani

 

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Nachtrag:

 

An sich hatte  ich auf "Antworten" geklickt zu dem Beitrag 33 von "Gast".

Leider ist das aus meiner Antwort nun nicht ersichtlich, ist hiermit hoffentlich geklärt.

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@ Prof. Müller

Nicht jeder hat sich so intensiv in die Materie eingearbeitet wie Sie, deshalb halte ich Vorwürfe bzgl. undifferenzierter Betrachtungsweise gerade hier nicht für berechtigt. Denn der Beitrag hat praktisch relevante, im Grunde unauflösbare Konflikte dargestellt und damit die sehr spezielle Diskussion wieder auf den Boden der Realität zurückgeführt.

Es geht doch gar nicht darum, ob Herr Mollath gesund war oder nicht, sondern darum, dass das LG ihn – aus welchen Gründen auch immer – als krank betrachtet hat. Abgesehen davon war gerichtsbekannt, dass er bereits mehrere Verteidiger hatte und das Mandat teilweise mit nicht nachvollziehbaren Begründungen zur Unzeit gekündigt hat. Und alle diese Anwälte hatten nichts Geringeres zu leisten, als Herrn Mollaths Ansprüchen bzgl. seiner Verteidigung gerecht zu werden, wobei er selbst immer "sein bester Anwalt" war, siehe die "Verteidigungsschrift".

Sollte ein solches Procedere Schule machen?

Wenn Sie Herrn D. als "auffällig" bezeichnen, empfinde ich dies als ähnlich unangemessen wie Herrn Mollaths unsägliche Bemerkung ihm gegenüber. Und ich betrachte es inzwischen als äußerst unfair, ständig die Fehler von Anwälten, Gutachtern und Richtern anzuprangern - allein schon deshalb, weil sich diese nicht oder nur ausnahmsweise dazu äußern können.

3

@ f&f

In einer so stark polarisierenden Diskussion wie dieser sind dem, was Sie klaren Ausdruck nennen, klare Grenzen gesetzt. Seit bald zwei Jahren sind die Positionen in Stein gemeißelt. Es wird diskutiert über Dinge, die kaum jemand versteht, wesentliche Fakten fehlen oder werden ausgeblendet. Wenn es nicht gelingt, von der eigenen Position zu abstrahieren, ist die weitere Diskussion sinnlos. Was schade wäre, weil es eine wichtige Diskussion ist.

3

Gast schrieb:

@ f&f

In einer so stark polarisierenden Diskussion wie dieser sind dem, was Sie klaren Ausdruck nennen, klare Grenzen gesetzt. Seit bald zwei Jahren sind die Positionen in Stein gemeißelt. Es wird diskutiert über Dinge, die kaum jemand versteht, wesentliche Fakten fehlen oder werden ausgeblendet. Wenn es nicht gelingt, von der eigenen Position zu abstrahieren, ist die weitere Diskussion sinnlos. Was schade wäre, weil es eine wichtige Diskussion ist.

 

@ "Gast"

*/

Konkret haben Sie mich und meinen Beitrag ange-“sprochen“ (auf dem Sekundärweg des Schreibens) und das, ohne meine Positionen auch nur ansatzweise zu kennen.

 

Mir ging es, wie man in meinem Beitrag klipp und klar lesen kann, „lediglich“ darum, dass hier jemand des Nicht-Kommunizierens vorwurfsvoller-, und ihm darausfolgend die Schuld für seine Misere (= über 7 Jahre weggesperrt, Hab und Gut auf Nimmerwiedersehen verschwunden, Ruf ruiniert usw.) zuschreibenderweise beschuldigt und vorgeblich überführt wird, der sehr wohl kommunziert hat und das nicht nur nonverbal, um mal einen ganz billigen Witz zu reißen.

Was Sie darüberhinaus da hineininterpretieren oder herausdestillieren möchten, lenkt m.M.n. leider nur vom Wesentlichen ab.

Zufälle gibt’s ;-)

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@Gast: denken sie nicht, dass die beteiligten Anwälte, Gutachter und Richter schon sehr viele Gelegenheiten hatten, sich zu dem Fall zu äußern und dies auch taten, in ihrer (Nicht-)Arbeit, Gutachten und Urteilen?

 

5

Dann meldet sich auch Gustl Mollath zu Wort: „Mich bestürzen Ihre Angstzustände“, sagt er in Richtung Dolmány. „Sie brauchen vor mir keine Angst zu haben. Ich habe das Gefühl, Sie brauchen Hilfe. Ich weiß nicht, wo sie wohnen und ich habe Sie auch nicht ausgeforscht.

 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...

 

Sabine sagte am 10. Juli 2014 um 19:43 :

 

Strate musste aber vorlesen, dass Mollath lt. Dokumentation die Anschrift wusste! Peinlich.

 

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" vorlesen, dass Mollath lt. Dokumentation die Anschrift wusste"

 

Wußte. Nicht weiß. Es sind Jahre vergangen.

 

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Gast schrieb:

Dann meldet sich auch Gustl Mollath zu Wort: „Mich bestürzen Ihre Angstzustände“, sagt er in Richtung Dolmány. „Sie brauchen vor mir keine Angst zu haben. Ich habe das Gefühl, Sie brauchen Hilfe. Ich weiß nicht, wo sie wohnen und ich habe Sie auch nicht ausgeforscht.

 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...

 

Sabine sagte am 10. Juli 2014 um 19:43 :

 

Strate musste aber vorlesen, dass Mollath lt. Dokumentation die Anschrift wusste! Peinlich.

 

 

Noch so ein Ding. Warum begreifen Leute, die gegen Staats- und Gesellschaftswillür ankämpfen, nicht, dass man in solchen Auseinandersetzungen niemals lügen darf? Weist man einem Richter 1.000 Lügen nach  - dann spielt das für nichts eine Rolle. Wird man aber auch nur ein einziges Mal bei einer Lüge ertappt - dann sieht es schlecht aus.

 

Mollath hat also gelogen, weiß doch, wo der anwalt wohnt. Hat er auch ansonsten gelogen? Zum Beispiel, als er dem Anwalt sagte, dass er keine Angst vor ihm haben müsse? Und als er bestritt, dem Anwalt nach der Entlassung schon begegnet zu sein?

 

Herzlichen Glückwunsch, Gustl Mollath, das haben Sie wirklich fein gemacht!

4

@ Franzerl

Natürlich haben sie sich "zu dem Fall" geäußert, aber eben nicht in der Öffentlichkeit und darum geht es. Viele sind auch an die Schweigepflicht gebunden.

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@ Gast #43

Nicht Brixner war das, sondern der erste Amtsrichter, der Zweifel an der Schuldfähigkeit hatte. Die Begutachtung bzgl. Gefährlichkeit hat der zweite Amtsrichter angefordert. Als Brixner ins Spiel kam, war das Gutachten schon erstellt.

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Gast schrieb:

@ Gast #43

Nicht Brixner war das, sondern der erste Amtsrichter, der Zweifel an der Schuldfähigkeit hatte.

 

Ja, eben. Brixner weiß ja auch nicht einmal, was Zweifel sind.

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@bille
Wo genau steht denn bitteschön, dass die Ärztin Kundin von Petra M. war? oder meinen Sie, dass jeder, der ein Konto bei der Hvb hatte, auch zur Anti-Gustl-fraktion gehörte?

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