Nach Porno-Drehs: Diakonie und Erzieherin einigen sich nicht

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 07.07.2014

Ein nicht ganz alltäglicher Fall beschäftigt derzeit das Arbeitsgericht Augsburg. Wiederum geht es um die Entlassung einer Mitarbeiterin einer kirchlichen Einrichtung. Diesmal allerdings nicht wegen Wiederverheiratung oder Kirchenaustritts, sondern wegen unsittlichen Lebenswandels. Konkret geht es  um die Klage einer 38jährigen Erzieherin, die seit 17 Jahren bei der Diakonie Neuendettelsau beschäftigt ist. Ihr war fristlos gekündigt worden, nachdem bekannt geworden war, dass sie in ihrer Freizeit als Darstellerin an Pornofilmen mitgewirkt hatte. Am 2.7.2014 fand vor einer Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg der Gütetermin statt. Zu einer Einigung ist es dort nicht gekommen. Der Rechtsanwalt der Diakonie bezeichnete die Kündigung der 38-Jährigen als rechtens. Zum einen, weil sie generell keine Nebentätigkeit bei ihrem Arbeitgeber Diakonie angemeldet hatte. Zum anderen sei die Art ihrer Nebentätigkeit nicht mit den Werten der Kirche und dem Dienstauftrag der Diakonie vereinbar. Eine Abfindung komme vor diesem Hintergrund nicht in Betracht. Der Anwalt der Erzieherin, die bei der Diakonie mit behinderten Menschen gearbeitet hat, wertete die Situation vollkommen anders. Die „Freizeittätigkeit“ der Frau im Erotikbereich habe nichts mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zu tun. Die Erzieherin sei ihrem Hobby unter einem Pseudonym nachgegangen, das keinen Rückschluss auf ihre hauptberufliche Tätigkeit zulasse. Wieder in ihren alten Job bei der Diakonie zurück, will die Klägerin indes nicht. Stattdessen fordert sie jetzt eine Abfindung. Die Richterin ließ bei dem Gütetermin durchblicken, dass die Erzieherin „durchaus die Werte der Kirche vertreten“ müsse, der Fall sei aber „sehr speziell“ und ohne Beispiel. Sollte es bis Ende Juli nicht doch noch zu einer Einigung kommen, wird vom Arbeitsgericht ein Verhandlungstermin vor der Kammer festgelegt. Grundsätzlich dürfte in der Tat viel dafür sprechen, dass die Kündigung Bestand haben wird. Als Erzieherin in einer kirchlichen Einrichtung trifft die Mitarbeiterin eine Loyalitätsverpflichtung auch im außerdienstlichen Bereich. Allerdings werden auch einige Einzelheiten zu berücksichtigen sein. Z.B. Wem waren seit wann die Freizeitaktivitäten der Erzieherin bekannt?

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22 Kommentare

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Kindererziehung und -betreuung ist keine originäre Aufgabe der Kirchen. Nur weil Kirchen grundgesetzlich garantierte Arbeitnehmerrechte über eine falsch interpretiertes Freiheitsrecht bezüglich der Regelung ihrer eigenen Verhältnisse aushebeln konnten und so jahrzehntelang Dumpinglöhne zahlen konnten, nur deswegen haben sie eine marktbeherrschende Stellung als Träger von Kindererziehungseinrichtungen.

Aus einer illegitim erreichten Marktmacht lässt sich aber kein Sonderrecht ableiten, wie sich Arbeitnehmer in ihrer Freizeit verhalten müssen. Es ist höchste Zeit, dass der Passus "im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes" auch angewendet wird und nicht nur ein hohle Phrase bleibt.

Es ist gut zu wissen, dass die evangelische Kirche noch gewisse Werte hat. Ich denke, es ist richtig dieser Kündigung stattzugeben. Andernfalls könnte ja jeder Satanist bei der Diakonie tätig sein. Sicherlich etwas übertrieben das Beispiel, aber vom Prinzip her ist es das Gleiche.

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Meine Eltern haben Pflegestufe II und III. Ich würde sie jederzeit der Frau anvertrauen. Meine Eltern (noch klar bei Bewusstsein) hatten sicher nichts dagegen, wenn sie von der Freizeitaktivität der Bewerberin wüssten.

Mir ist so eine Pflegekraft jedenfalls lieber, wie eine Person, die sich als ewige Jungfrau darstellt.

Solche Menschen waren mir schon immer suspekt.

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@ Robert Stegmann:

Das Beispiel von der "ewigen Jungfrau" (worauf Sie auch immer hinauswollen) passt hier nicht. Dann könnten Sie ja ebenso gut sagen (wie bereits von mir beschrieben): Die Frau könnte ebenso gut Satanistin sein, alles kein Problem. Es ist ja ihre Privatsache.

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Es gibt wohl kaum einen anderen Themenbereich, bei dem es so viel Verlogenheit und Heuchelei gibt wie beim Themenbereich Sex.

Unsere Gesellschaft ist heute immer noch nicht wirklich aufgeklärt, sondern wohl immer noch nah am düsteren Mittelalter, zumindest aber am Zeitalter der Voraufklärung.

Daß wir hier im "christlichen Abendland" trotzdem (wie es uns die großen Massenmedien (z.B. die Zeitung mit den großen Buchstaben) oft genug vermitteln) glauben, wir könnten "von Oben" und moralisch überlegen auf andere Kulturen und Gesellschaften herabblicken, ist geradezu aberwitzig, zumindest aber lächerlich.

Selbstverwirklichung, Emanzipation, Freiheit und Selbstbestimmung bedeuten für viele der 80 Millionen Bundesbürger etwas anderes, als Sprecher der Frauenbewegung oder Sprecher der großen Religionsgemeinschaften uns glauben machen wollen.

Sexualität ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der eigenen Lebensgestaltung, und daß die sexuelle Selbstbestimmung bei uns bloß strafrechtlichen Schutz genießt, aber von unserem Gesetzgeber immer noch nicht als Grundrecht und Menschenrecht anerkannt ist, sollte empören, zumindest aber Anlass zu kritischen Diskussionen sein.

Schade, daß die in dieser Hinsicht am ehesten liberalen Parteien, also die FDP und die Piraten, im Bundestag nicht mehr mitreden dürfen. 

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@Ein Student

Die Frau wäre mir auch nicht ganz geheuer, wein sie irgendwo mit Springerstiefeln und Palästinensertuch zu sehen wäre. Das widerspricht meinem Sinn von Anstand und Moral, auch wenn die Frau mit dieser Gruppe überhaupt nichts zu tun hat und ansonsten eine ganz ganz Liebe ist und man ihr fachlich nichts vorwerfen kann, was hier offensichtlich der Fall war.

 

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@ Robert Stegmann

Und genau um diese Sitte und Moral geht es der Diakonie. Im Prinzip ist es das Gleiche wie mit der Beleidigung des Arbeitgebers bei facebook. Was ist Privatsache, was freie Meinungsäußerung und was ist dem Arbeitgeber zuzumuten? Wenn diese Frau meint, gewisse Werte und Moral des Arbeitgebers nicht respektieren zu wollen, dann muss sie diese Kündigung hinnehmen.

 

Mich würde die Meinungen von Anderen interessieren, warum z. B. so etwas dem Arbeitgeber zugemutet werden kann?

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"Mich würde die Meinungen von Anderen interessieren, warum z. B. so etwas dem Arbeitgeber zugemutet werden kann?"

 

Weil es die Spähre des Arbeitgebers bezogen auf das Beschäftigungsverhältnis nicht wirklich tangiert.

Mein Chef hast die Hitze und fährt deswegen nur nach Norwegen in den Urlaub und verkündet dies auch. Ich liebe aber Thailand und fliege regelmäßig hin. Ist das ein Kündigungsgrund? Mit Sicherheit nicht.

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@ # 8

In diesem Fall aber ist es anders. Denn Pornographie ist mit den christlichen Werten bzw. Glaubensbild nicht vereinbar. Denn die Frage ist, ob Pornographie zu tolerlieren ist. Dieses Thema wird in unserer Gesellschaft viel zu sehr aktzeptiert und ausgelebt. Man wundert sich über die Schamlosigkeit der Jugend heutzutage, aber die Erwachsenen sollten vielleicht bessere Vorbilder sein.

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Sehr geehrter Student,

worauf stützt sich Ihre Annahme, dass Pornographie mit dem christlichen Glaubensbild unvereinbar wäre?

Vorrauseilend möchte ich anmerken, dass meiner Frage ein ernsthaften Charakter innewohnt und nicht der Provokation dienen soll, da ich meine, dass Grundlage und Herleitung Ihrer Aussage bei einer Diskussionen sich auch einer offenen Überprüfung stellen sollte.

 

Mit bestem Gruss 

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Sehr geehrter Herr Mustermann,

ganz einfach. Auf die Bibel.

Mich würde jetzt aber interessieren, warum Sie diese Frage gestellt haben.

Beste Grüße zurück:)

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Lieber Student,

der Grund meiner Frage ist recht einfach.

Ihre Aussage "Pornographie ist mit dem christlichen Glaubensbild nicht vereinbar." haben Sie im Indikativ formuliert.

Als Student ist Ihnen sicherlich bekannt, dass der Indikativ in diesem Fall ein Faktum indiziert.

Ich habe Sie eigentlich nur um die entsprechende Beiziehung eines Beleges gebeten, damit wir nachvollziehen können, ob die Aussage wahr ist.

Sie werden Verständnis dafür haben, dass manch Diskussionsteilnehmer Ihren Verweis auf die Bibel für recht pauschal halten könnte.

Könnten Sie sich bitte inhaltlich präzisieren?

Es gilt insbesondere zu belegen, dass Ihre Aussage Faktenbasiert ist und nicht bloss dazu dient Ihre, resp. in diesem Fall die persönlichen Abneigung der Leitung der Diakonie zu verdecken.

 

Besten Gruss

  

 

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Lieber Max Mustermann,

unser Student hat die Faktenlage völlig richtig wiedergegeben. Da dies ja ein juristischer Blog ist möchte ich nur kurz darauf verweisen, dass Pornografie in der Bibel unter die Unreinheit zu subsumieren ist, von der die Bibel sagt, dass sie bei den Menschen- insbesondere bei denen die sich Christen nennen, nicht gefunden werden soll. Pornografie geht auch mit Hurerei einher, was die Bibel ebenfalls ausdrücklich missbilligt.

Damit steht jedoch nicht fest, ob die Kündigung der Frau rechtlich haltbar ist. Wenn sich die Kirche auf die Treue zur Bibel berufen will, sieht es diesbezüglich doch ziemlch schlecht aus. Denn genau genommen schert sich gerade die evangel. Kirche schon lange nicht mehr um biblische Tabus, denn die Bibel verurteilt z.B.  Homosexualität als Sünde genauso wie Pornografie und anderes. Wenn sich die Kirche jetzt auf ihren Moralanspruch beruft, dürfte sie genau genommen auch keine homosexuellen Geisliche haben oder solchen den Kirchlichen Segen geben (das ist jetzt ein Beispiel von etlichen), Insofern darf man das als Heuchelei bezeichnen, was die Bibel wiederum Sünde nennt.

Für weitere Rückfragen stehe ich gern zu Verfügung

 

Schönen Gruß

 

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Ich muss zugeben... ob die evangelische Kirche Pornographie gegenüber ablehnend gegenübersteht, habe ich auch erst einmal googlen müssen. Zwingend ist das m. E. nicht gerade.

Offenbar sieht die EKD Pornographie (ohne Ausnahme?) aber als ethisch nicht vertretbar an. Diese Position müsste man aus Sicht des Arbeitsgerichtes wohl erst einmal so hinnehmen, denn unabhängig davon, ob diese Auffassung "richtig" oder anhand der Bibel begründbar ist, hat der Arbeitgeber diese Auffassung offenbar nun einmal. Das allein dürfte für die Treuepflicht relevant sein.

Ich würde aber schon die Frage zulassen, ob die Klägerin das auch so erkannt hat und was genau denn Inhalt der fraglichen Darstellung war. Wenn darin die Kirche oder Religion ("Lustige Nonnen XIV"), familiäre Werte ("Abenteuer mit Onkel Edebart") oder andere arbeitgeberbezogene Werte lächerlich gemacht oder in Frage gestellt wurden, ist das vielleicht etwas anderes, als wenn eine Darstellung vielleicht pornographisch, aber noch irgendwie als sexualethisch vertretbar angesehen werden könnte ("Julias Hochzeitsnacht") oder mindestens am Rande zur Sexualerziehung ("So geht die Schmetterlingsstellung"), Kunst o. ä. lag.

Letzteres mag man vielleicht (irrig) als von der Kirche nicht missbilligt ansehen. Die Klägerin ist offenbar Erzieherin im Bereich der Behindertenbetreuung, nicht Theologin oder Pressesprecherin. Mit Sexualethik wird sie jedenfalls im Arbeitsalltag nicht viel zu tun haben, was einerseits die Relevanz des Verstoßes, andererseits auch dessen Vorwerfbarkeit berühren dürfte. Ein Bischof wird wissen müssen, was die Kirche als erlaubt ansieht und was nicht, und sich daran strikt zu halten haben. Aber eine Erzieherin im Bereich Behindertenbetreuung? Der Zusammenhang drängt sich nicht gerade auf.

Berücksichtigen muss man dabei m. E. auch, dass die Tätigkeit offenbar unentgeltlich ("Hobby") erfolgte. "Technisch" gesehen, ist es Mitwirkung in einem Pornofilm, wenn der Ehemann den innerehelichen Geschlechtsakt filmt, aber vielleicht anders zu bewerten als was man traditionell darunter verstanden hat. Vielleicht geschmacklos und unvernünftig, aber ein vorwerfbarer Verstoß gegen kirchliche Grundwerte? Den Medienberichten nach wird heute ja in den Schlafzimmern alles mögliche gefilmt und auch noch veröffentlicht, ohne dass sich die jungen Leute da allzu große Gedanken machen, auch ob ihnen das selbst schadet. Da mögen Wertvorstellungen des Arbeitgebers nicht gerade der erste Gedanke sein.

Der technische Fortschritt der letzten Jahre hat uns alle zu (potentiellen) Darstellern und Herstellern in Filmwerken gemacht. Dem hat sich die Bewertung vielleicht anzupassen, denn so außergewöhnlich wie bspw. 1990 ist es heute unter den heute 14 - 24jährigen wohl nicht mehr, Gegenstand eines pornographischen Bild- oder Filmwerkes zu sein. Das relativiert das hier vorgeworfene Verhalten dann doch stark. Wenn die Kirche in fünf Jahren noch Personal finden möchte, wird sie da in ihren Ansprüchen zurückstecken müssen - und ob man da dann heute noch mit Feuer und Schwefel nach Kündigung rufen muss... nunja.

Nur vorsorglich: Ich persönlich finde die Entwicklung der Gesellschaft diesbezüglich eher fragwürdig - mag die Kirche sich daher ruhig dagegen einsetzen. Aber vielleicht ist das Arbeitsrecht nicht der richtige Weg dafür. Die Kirche kündigt auch nicht jedem, der gegen die Zehn Gebote oder andere Werte verstoßen hat.

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Bitte um Entschuldigung, aber diese Formulierung muss kommentiert werden:

"dass Pornografie in der Bibel unter die Unreinheit zu subsumieren ist, von der die Bibel sagt, dass sie bei den Menschen- insbesondere bei denen die sich Christen nennen, nicht gefunden werden soll. "

Die Bibel spricht sich damit aus gegen

a.) den Besitz pornographischer Werke oder

b.) das Bekanntwerdenlassen des Besitzes pornographischer Werke?

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Die Kirchen nehmen in Deutschland nach wie vor eine nicht mehr zu tolerierende "Sonderstellung" in unserem "Rechtsstaat ein.  Alles wird mit dem kryptischen Prinzip des kirchlichen Selbstbestimmungsrecht begründet und leider auch oftmals von den Gerichten durchgewunken. Als kirchlicher oder kirchennaher Arbeitgeber kann ich mich nicht einerseits "weltlich" darstellen, wenn es um die Thematik "staatliche Zuschüsse" geht, andererseits als "kirchlich", wenn es um die Thematik der Moralvorstellungen geht. Es ist die klassische Rosinentheoriehaltung, die heir von den Kirchen "par excellence" praktiziert wird.

 

Eine Tätigkeit als Pornodarstellerin ist nicht einmal eine Tätigkeit, die in irgendeiner Art und Weise überhaupt geeignet ist, den Verkündungsbereich der Kirche zu tangieren. Anders wäre das in dem hier diskutierten Fall des "Satanisten".

 

Eine Tätigkeit als Pornodarstellerin ist eine künstlerische Betätigung, eine Schauspieltätigkeit. Was wäre die Konsequenz eines klageabweisenden Urteils? Dass auch diejenigen mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen müssen, die sich in ihrer Freizeit Pornos anschauen? Das wäre sicherlich die logische Konsequenz.

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Mit demokratisch nicht legitimierter, sondern bloß scheinbarer und selbst angemaßter Autorität hinzugehen, und einen anderen Menschen als "unrein" oder "dreckig" zu bezeichen und derart zu etikettieren und zu stigmatisieren und zu diskriminieren, bloß weil dieser andere Mensch in freier Selbstbestimmung und im Rahmen der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit unter Erwachsenen eine sexuelle Handlung vorgenommen hat, die einem als an der Handlung nicht Beteiligten Dritten selber nicht passt, so eine anmaßende Verurteilung und Diskriminierung von Mitmenschen halte ich für mit den Grundwerten der Demokratie und Freiheit und Respekt und Selbstbestimmung und Menschenwürde und Toleranz für unvereinbar.

Wer solche Etikettierungen und Stigmatisierungen und Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Handlungen gutheißt, und es sogar befürwortet, wenn das Opfer derartiger Diskriminierungen auch noch seinen Arbeitsplatzes beraubt wird, der steht meiner Einschätzung oder Befürchtung nach in seinen Reflexen und Reaktionsmechanismen und Bewertungsparametern gar nicht so weit von denjenigen Unrechtsjuristen, welche sich in den 12 dunkelsten Jahren unserer Geschichte anmaßten, sexuelle Handlungen ihrer Mitmenschen als "Schande" zu bewerten und zu verurteilen und zu sanktionieren.

Nicht jeder Tendenzbetrieb sollte das Recht haben alles was seiner Führung nicht passt zu sanktionieren.

Oder will man etwa auch der NPD erlauben, eine dort angestellte Sekretärin zu entlassen, falls man herausfindet, das diese eine sexuelle Beziehung mit einem Menschen einer von der NPD nicht als gleichwertig betrachteten Rasse unterhält?

Zwar ist die NPD durch und durch böse, wohingegen die christlichen Kirchen im Grundsatz gut und lieb sind, aber dennoch besteht doch die Gefahr, das wenn man dem einen (gten und lieben) Tendenzbetrieb eine Anmaßung und Diskrimierung und Sanktion durchgehen lässt, sie dann konsequenterweise womöglich auch dem anderen (durch und durch bösen) Tendenzbetrieb gestatten muß oder müßte.?

Sexualität ist ein bedeutender Teil der privaten Lebensgestaltung, und weder ein Arbeitgeber noch sonstige Dritte sollten sich darin einmischen. 

 

 

 

 

 

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@ Theologe und Jurist:

Ich stimme Ihnen zu. Ich möchte aber auch noch hinzufügen, dass das Wort Pornographie vom griechischen Wort porneia stammt, was mit Unzucht und Hurerei übersetzt wird.

@ Leser:

Es spielt keine Rolle, wie diese "Freizeittätigkeit" konkret ausgesehen hat. Denn ihr Argument, dass es nichts mit der Haupttätigkeit zu tun hat, zeigt, dass sie merkte, dass es richtig war, weil sie in der Diakonie gearbeitet hat. Und ich bin froh, dass die Kirche (oder genauer in diesem Fall die Diakonie) noch etwas Anstand und Moral hat, denn ich merke auch, dass nicht mehr viel übrig geblieben ist.

@ Nils Kratzer:

Soll in der Kirche verkündigt werden, dass sie eine Mitarbeiterin hatten, die in pornographische Filme mitmacht? Deswegen mein Argument mit dem Satanist. Es hat ja theoretisch beides nichts mit der Verkündigung zu tun, weil es ja in der Freizeit geschieht. Aber die Werte der Diakonie werden missachtet. Die facebook-Urteile bedeuten ja nicht, dass man über den Arbeitgeber nicht mehr schlecht reden oder schreiben darf. Das wird ja weiterhin gemacht (obwohl man es nicht machen sollte, wie ich finde). Gibt es denn eine Definition für Kunst? Meines Erachtens nämlich nicht.

@ Ketzer:

Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun, weil wie bereits beschrieben Einiges dafür spricht, dass die Frau wusste, dass es nicht richtig war, was sie tat. Sexualität ist sicherlich sehr privat, aber wenn es um Verbrechen geht dann muss eingegriffen werden. Und wenn nicht gegen Pornographie gekämpft wird, werden die Jugendlichen und Kinder immer mehr verwahrlosen.

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Ein Student schrieb:
 Gibt es denn eine Definition für Kunst? Meines Erachtens nämlich nicht.
Siehe z.B. die Mephisto-Entscheidung (Kunst) und die Mutzenbacher-Entscheidung (auch Pornographie kann Kunst sein).

Ein Student schrieb:
wenn es um Verbrechen geht dann muss eingegriffen werden. Und wenn nicht gegen Pornographie gekämpft wird, werden die Jugendlichen und Kinder immer mehr verwahrlosen.
Inwiefern ist das Mitwirken bei der Herstellung von Pornographie ein Verbrechen?

Nehmen Sie doch mal an, die Erziehrin würde sich in ihrer Freizeit als Hobbykünstlerin betätigen und als Auftragsarbeit eine einen erigierten Pen!s darstellende Skulptur herstellen. Pornographsch? Und wenn ja, wäre das ein Kündigungsgrund?

 

@Theologe und Jurist:

 

Ich kenne keinen Glaubensgrundsatz, wonach das Drehen von Pornofilmen, ein schauspielerischer Akt, verboten sei....

 

Demnach müsste ja auch das Ansehen von Pornos durch die Kirche verboten sein. Ist es auch nicht.

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@ Mein Name:

Ich habe gemerkt, dass ich nicht richtig vorgegangen bin und drauf losgeschrieben habe ohne erneut nachzugucken. Mir sind diese Entscheidungen bekannt. Das Problem des Begriffs Kunst und Künstler ist, dass es sehr stark mit dem Zeitgeist zusammenhängt. Und der Wille des Zeitgeistes bzw. derer die entsprechende "Öffentlichkeitsarbeit" leisten war immer, dass man hinterherläuft.

"Sexualität ist sicherlich sehr privat, aber wenn es um Verbrechen geht dann muss eingegriffen werden."

Das ist der Zusammenhang des verwendeten Ausdrucks Verbrechen. Ich denke, es ist klar, was gemeint ist.

 

Und wie bereits beschrieben sind die Erwachsen sehr oft  "gute" Vorbilder für die Jugend und die Kinder was Pornographie angeht. Es geht doch darum, ob diese Frau die Werte der Diakonie (Arbeitgeber) achten sollte, oder nicht. Ich denke, an ihren Äußerungen ist schon zu erkennen, dass sie merkte, dass es vielleicht nicht so gut in Bezug auf ihre Arbeit war, weil sie für die Diakonie tätig war.

Und wie gesagt, ich bin froh, dass sich die Kirche noch auf Moral und Sitte (zumindest manchmal beruft).

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