Referentenentwurf zur Frauenquote in Aufsichtsräten vorgelegt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 23.06.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtQuoteAufsichtsrrat2|3600 Aufrufe

Ende vergangener Woche haben die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren abgestimmten Referentenentwurf zur Geschlechterquote an die übrigen Ministerien verschickt. Dieser sieht vor, dass von 2016 an bei den Wahlen zu den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent Berücksichtigung finden müssen. Wird die Quote nicht erfüllt, sollen die Plätze unbesetzt bleiben. Zudem ist eine Berichtspflicht der Unternehmen vorgesehen, ob sie die Quote erreichen konnten oder, falls nicht, welche Gründe das verhinderten. Die Quote soll lediglich für die ab 1.1.2016 anstehenden Neuwahlen gelten, nicht für noch laufende Mandate.

In abgeschwächter Form betroffen sein sollen auch nicht börsennotierte Unternehmen, insbesondere GmbH's und eingetragene Genossenschaften. Sie werden zur Frauenförderung verpflichtet. Eine Mindestquote soll es für sie aber nicht geben.  Der Entwurf geht davon aus, dass insgesamt etwa 3500 Unternehmen betroffen sein werden.

Der Gesetzentwurf strebt zudem die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten an. Hierzu sieht er ein im Vergleich zur Privatwirtschaft weitgehend synchrones Vorgehen bei der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen vor.

In einem Interview mit einer großen Sonntagszeitung äußerte der Justizminister: Bei der Quote werde es "keine Ausnahmen geben". "Bloße Scheinargumente, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, lassen wir nicht gelten". Die Familienministerin ergänzte, es gehe dabei "um Macht, Einfluss und Geld für Frauen. Das gibt niemand freiwillig ab."

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2 Kommentare

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Es gibt Frauen, die wollen einfach Hausfrau und Mutter sein (zumindest solange das Kind noch klein ist). Aber das wird eine "Familien"-Ministerin, die ihr Kind nach der Geburt sofort in die Kita abgibt, nie verstehen...

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Die Familienministerin ergänzte, es gehe dabei "um Macht, Einfluss und Geld für Frauen."

Erfrischend ehrlich. Also um gesamtgesellschaftliche Teilhabe und Gleichverteilung von Lasten und Nutzen geht es schon mal nicht.
Es gibt übrigens einen Bereich, der zahlenmäßig ungefähr genauso relevant ist wie die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen: Arbeitsunfälle.
Dazu das Haus der Ministerin: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/genderreport/8-Gesundheitsstatus...
Durch welche Berufswahlförderung hier für mehr Ausgewogenheit gesorgt wird, ist noch offen.

Der Gesetzentwurf verleiht der SE jedenfalls eine ganz neue Attraktivität.

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