Keine Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts aus eigenem Recht gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 15.06.2014

Nach dem OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 – 3 W 714/13 - steht dem Rechtsanwalt aus eigenem Recht keine Streitwertbeschwerde zu, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung wendet. Diese Regelung ist jedoch äußerst unbefriedigend, da sich der Anwalt bei seiner Vorschussanforderung nach § 9 RVG wohl an den vom Gericht vorläufig festgesetzten Streitwert orientieren muss und dann, falls dieser vom Gericht vorläufig zu niedrig festgesetzt worden ist, einem Risiko ausgesetzt sieht, sich nicht durch eine den tatsächlichen Gebühren entsprechende Vorschussanforderung seinen Vergütungsanspruch absichern zu können.

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