Einmal im Monat kommt der Verteidiger zu Besuch

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.06.2014

Mit der Frage, wann die Häufigkeit der Besuche der Verteidigers beim inhaftierten Mandanten missbräuchliche Prozessführung ist, hat sich das OLG Brandenburg im Beschluss vom 31.01.2014 – 1 Ws 31/14  befasst und sich dabei auf den zutreffenden Standpunkt gestellt, dass zumindest die Durchführung eines Haftbesuches pro Monat während der Dauer von acht Monaten vom Zeitpunkt der Übernahme des Mandats bis zum Beginn der Hauptverhandlung bei einem Umfangsverfahren, bei dem eine mehrjährige Haftstrafe im Raum steht, ohne weitere Anhaltspunkte noch nicht die Vermutung missbräuchlicher Prozessführung begründet.

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Es ist ja schon mehr als albern zu glauben, ein Pflichtverteidiger verdiene etwas an den Fahrtkosten für Haftbesuche und diese könnten "mißbräuchliche Prozeßführung" sein.  Jeder Haftbesuch ist für den Pflichtverteidiger ein Zuschußgeschäft. Die Fahrt zur JVA, die Wartezeit, die oftmals wenig erhellenden Gespräche mit dem Inhaftierten, der mehr seine allgemeinen Sorgen loswerden als über verfahrensrelevante Fragen sprechen will - das alles nimmt wenigstens 2-3 Stunden in Anspruch. Falls die JVA "um die Ecke liegt". Bei weiter entfernten JVAs kann man gleich den ganzen Arbeitstag und wenigstens 500,- bis 1.000,- Euro Umsatz abhaken.

 

Was geht in den Köpfen von Kostenbeamten und Richtern vor, die glauben, man mache das, um Reisekosten zu produzieren? Jeder halbwegs wirtschaftlich denkende Verteidiger versucht, die Zahl der Haftbesuche zu beschränken.

 

Ich bin deshalb dazu übergegangen, die Notwendigkeit eines Haftbesuches - und jeder "dienstlichen" Fahrt -  immer vorher gemäß § 46 Abs. 2 RVG feststellen zu lassen. Wenn man für Haftbesuche schon keine gesonderten Gebühren erhält und man hinterher auch noch um die Reisekosten "kämpfen" muß, macht die Sache wirklich keinen Spaß mehr. Vor einiger Zeit versagte mir ein Gericht sogar die Reisekosten für die Abholung der Akten bei einem auswärtigen Gericht, obgleich mich der Vorsitzende ausdrücklich gebeten hatte, die Akten persönlich abzuholen und ihm gleich am Abend wieder zu bringen, weil er sie selbst noch benötigte. Später bei der Kostenfestsetzung hieß es, ein entsprechender Vermerk des Vorsitzenden finde sich nicht in der Akte, da hätte ich wohl die Unwahrheit gesagt... Da muß man geradezu dankbar sein, nicht noch ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges zu Lasten der Staatskasse zu erhalten.

 

Ich komme Richtern in solchen Sachen bestimmt nicht mehr entgegen.

 

 

 

 

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