Wie legal sind Legal Highs: EuGH hat verhandelt

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 25.05.2014

Enthalten Neue psychoaktive Substanzen (sog. Legal Highs) Stoffe, die in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthalten sind, ist der Umgang hiermit nach dem BtMG strafbar.

Problematisch ist die Rechtslage aber dann, wenn die Neuen psychoaktive Substanzen keine dem BtMG unterstellten Zusätze enthalten. Zum Teil wird das Arzneimittelgesetz (AMG) für anwendbar gehalten, so dass das Inverkehrbringen nach § 95 AMG strafbar wäre (s. zum Beispiel OLG Nürnberg, Urt. v. 10. Dezember 2012, 1 St OLG Ss 246/12 = BeckRS 2013, 00099). Zum Teil wird die Anwendung des AMG aber auch mit der Begründung abgelehnt, die Neuen psychoaktiven Substanzen unterfielen nicht dem Schutzzweck dieses Gesetzes. Der BGH vermochte die Rechtsfrage nicht entscheiden, sondern legte sie wegen des europarechtlichen Hintergrundes dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor (s. dazu meinen Beitrag vom 1.7.2013).

Der EuGH hat nun in der Sache C-358/13 am 14. Mai 2014 mündlich verhandelt. Neben der Bundesrepublik Deutschland haben sich bis auf Großbritannien und die EU-Kommission  alle Mitgliedsstaaten für eine Anwendung des AMG ausgesprochen. Der Schlussantrag des Generalanwalts soll am 12. Juni 2014 vorliegen (s. hier), mit einer Entscheidung des EuGH ist noch vor Herbst diesen Jahres zu rechnen.

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