Trunkenheitsfahrt....mal aus versicherungsrechtlicher Sicht!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.05.2014

Die Trunkenheitsfahrt ist ja regelmäßig Thema im Blog, also fast schon ein Klassiker hier. Aus versicherungsrechtlicher Sicht hatte ich das Thema bislang allerdings wohl noch nie. Hier die gerichtlichen Leitsätze einer aktuellen Entscheidung des OLG Karlsruhe - die Versicherungsnehmerin hatte 1,09 Promille im Blut:

1. Übersieht eine Versicherungsnehmerin bei einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1,09 Promille nachts auf einer Bundesstraße eine ausreichend ausgeschilderte Baustelle, kann dies zum Nachweis einer alkoholbedingten Fahruntauglichkeit auch dann ausreichen, wenn die Versicherungsnehmerin durch Vorgänge der Fahrzeugbedienung abgelenkt war.

2. Die Kürzung der Versicherungsleistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG hängt von einer Abwägung der Umstände des Einzelfalles ab. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,09 Promille kann eine Kürzung auf 25% in Betracht kommen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014 - 9 U 135/13, BeckRS 2014, 08417

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