Allgemeine Wertgrenze auch für die im Insolvenzverfahren entstehenden Gerichtsgebühren

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.05.2014

Das OLG Frankfurt am Main hat im eingehend begründeten Beschluss vom 17.4.2014  - 18 W 28/14 - die Auffassung vertreten, dass die Wertobergrenze nach § 39 Abs. 2  GKG auch für die im Insolvenzverfahren stehenden Gerichtsgebühren beachtlich ist.Für das OLG Frankfurt am Main ergibt sich dies zwingend aus der gesetzlichen Regelungsystematik. Aber auch der Blick in die Gesetzesmaterialien führe zu keinem abweichenden Ergebnis.

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