Rechtsanwalt als Zeuge – Kosten eines weiteren Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig ?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 09.05.2014

Das BAG hat sich im Beschluss vom 13.11.2013 – 10 AZB 27/13 – mit der Frage befasst, ob dann, wenn der Rechtsanwalt einer Partei nach einem Rechtsstreit als Zeuge vernommen wird, sich die Partei eines zusätzlichen weiteren Prozessbevollmächtigten bedienen kann und die diesbezüglichen Kosten erstattungsfähig sind. Nach dem BAG sind die Kosten eines weiteren Anwalts bei diesem Zusammenhang dann erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme nach § 394 ZPO an der Vernehmung der vorherigen Zeugen nicht teilnehmen kann.

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