Energiekostenpauschale für Privatgeräte ist rechtens

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 06.05.2014

In Zeiten klammer kommunaler Kassen hilft nicht nur sparen. Auch gilt es neue Einnahmequellen zu erschließen. Die im Sauerland gelegene Kleinstadt Werdohl hat sich hier als besonders kreativ erwiesen. Die Verwaltung belegte alle Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz elektrische Geräte betreiben mit einer monatlichen Energiekostenpauschale. Konkret geht es um private Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Kühlschränke, Mikrowellen etc. Für die Anmeldung eines Kühlschranks werden 5 Euro fällig, für kleinere Geräte 4 (Die Einbeziehung der Aufladung von Handys hatte man erwogen, dann aber wieder fallen gelassen.). Der jeweilige Betrag wird dann Monat für Monat vom Gehalt abgezogen. Beschäftigte, die offiziell auf die Nutzung von Privatgeräten verzichten, bleiben von der Kostenpauschale verschont. Ein Beschäftigter, Mitglied im Personalrat und bei Ver.di, wollte sich das nicht bieten lassen. Mit Rückendeckung der Gewerkschaft verklagte er die Stadt Werdohl auf Zahlung von 24 Euro, der Kühlschrankpauschale von sechs Monaten. Das Arbeitsgericht Iserlohn (Urteil vom 20.03.2014 Aktenzeichen: 2 Ca 443/14) wies indes die Klage ab. Die Begründung ist recht knapp gehalten: „Der Beklagten steht nämlich eine Forderung auf 4,00 € (netto) pro Monat aus Vereinbarung, §§ 241, 305 BGB zu. Mit der `Anmeldung´ des Kühlschrankes durch den Kläger und des damit verbundenem `Einverständnisses´ mit dem Abzug der `Energiepauschale´ und der Entgegennahme dieser `Anmeldung´ und folgenden Abzugs und folgender Genehmigung des Betriebs des privaten Kühlschranks haben die Parteien nämlich konkludent eine vertragliche Vereinbarung dahingehend getroffen, dass die Beklagte den Betrieb des privaten Kühlschranks gestattet und der Kläger im Gegenzug hierfür einen pauschalierten Betrag für den Energieverbrauch in Höhe von 4,00 Euro monatlich zahlt. Gegen die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung sind Bedenken nicht zu erkennen. Nicht entschieden wurde demnach, ob die Stadt als Arbeitgeberin auch einseitig solche Pauschalen erheben kann und ob sie alternativ schlicht die Inanspruchnahme der Steckdosen für die eigene mitgebrachte Geräte untersagen könnte. Letzteres dürfte zu bejahen sein. Auf Gewerkschaftsseite ist das Urteil auf Unverständnis gestoßen. Jana Holland, Gewerkschaftssekretärin von Ver.di Südwestfalen, wird in „Der Westen“ mit folgenden Worten zitiert: „Ich bin empört darüber, dass die Stadt den Mitarbeitern diese Kosten aufdrückt.“ Und weiter fragt sie: „Darf Werdohl Strom an seine Mitarbeiter verkaufen“. Die Stadt hingegen freut sich über eine zusätzliche Einnahme von immerhin 4.500 Euro pro Jahr. 

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Ein bekanntes Berliner Gericht kassiert schon seit Jahren von Mitarbeitern und dort auftretenden Rechtsanwälten einen Strom-Euro. So kreativ finde ich es daher nicht. Aber Berlin ist auch schon seit langem nicht gerade für seine gesunde finanzielle Situation bekannt. 

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