Keine regelmäßige Absenkung der Gebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 06.04.2014

Der Auffassung, dass bei Verkehrsordnungwidrigkeiten immer von einer unterhalb der Mittelgebühr liegenden Gebühr auszugehen ist, ist das AG Düsseldorf im Urteil vom 18.02.2014 – 20 C 3087/13  - entgegengetreten. Der Gesetzgeber habe keinen eigenen Gebührentatbestand für Verkehrsordnungswidrigkeiten geschaffen und damit zum Ausdruck gebracht, dass auch diese grundsätzlich den Gebührenrahmen ausschöpfen können. Voraussetzung ist jedoch stets die Bemessung der angemessenen Gebühr anhand der Kriterien des § 14 I RVG. 

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