Wieder ein Minister im Verdacht! Angebliche Verletzung von Dienstgeheimnissen gem. § 353 b StGB

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 01.04.2014

Wie soeben berichtet wird, soll Außenminister Steinmeier wegen des Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen unter Verdacht stehen. Wie verlautet, soll er in einem Telefongespräch mit einem Presseorgan  drei Minister der derzeitigen ukrainischen Regierung als "rechtsradikal" bezeichnet haben. Zuvor sei diese Tatsache im Kabinett zur unbedingt geheimhaltungsbedürftigen Verschlusssache, über die keinesfalls in der Öffentlichkeit geredet werden dürfe, erklärt worden. Einzig Putin dürfe seitens der Minister mit Hitler verglichen werden. Nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Steinmeier aufgenommen hat, will Steinmeier möglicherweise noch heute Abend in einer Pressekonferenz seinen Rücktritt verkünden.

Ob hier aber überhaupt § 353 b StGB verletzt ist, kann man durchaus in Frage stellen. Ist die Tatsache Minister Steinmeier tatsächlich  "als Amtsträger anvertraut" oder "sonst bekanntgeworden"?  Oder hat er sie schon wie jeder andere in der Zeitung gelesen? Die Bundeskanzlerin hält letzteres für ausgeschlossen (Zeitungen werden im Kabinett nicht gelesen) und besteht im Interview darauf, dass in jedem Fall "wichtige öffentliche Interessen gefährdet worden seien".

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5 Kommentare

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Schade, leider zu offensichtlich. Steinmeier trat schließlich noch nicht einmal zurück, nachdem bekannt wurde, wie er einen Unschuldigen in den Folterkerkern der USA verrotten ließ.

 

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Ich glaube selbst am heutigen Tag sofort, dass die Berliner Regierung die Nazi-Lastigkeit der verfassungswidrigen Regierung der Ukraine am liebsten verheimlichen würde.

Nette Idee, aber doch zu leicht erkannbar.

Außerdem:

Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

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