Pranger für Autofahrer? Halt ich nix von...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.04.2014
Rechtsgebiete: FahrerbwertungStrafrechtVerkehrsrecht2|2249 Aufrufe

In einigen Blogs ist das Thema "fahrerbewertung.de" schon gelaufen. Auch die lto hat sich hier damit befasst. Unabhängig von der Rechtslage, die im lto-Artikel angerissen wird halte ich von derartigen Prangern überhaupt nichts. Sicher werden aber zahlreiche Blogleser das vollkommen anders sehen.

Mir ist aber auch gar nicht klar, welcher weitere Zweck verfolgt wird: Soll das Portal wirklich Pranger sein? Soll damit bloß ein Ventil für andere frustrierte/verärgerte Verkehrsteilnehmer geschaffen werden? Soll man sich vielleicht sogar dort selbst suchen und sein Verhalten bei schlechten Kritiken ändern oder sich auch auf die Schulter klopfen, wenn man eine gute Gesamtbewertung hat?

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2 Kommentare

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Naja, wenn man einen Nachbarn am Pranger sieht, dann gibt einem das doch ein wohliges Gefühl der Überlegenheit.

Mann kann dann den Nachbarn wohl auch ohne schlechtes Gewissen hassen und verachten und seinen Hass und seine Verachtung zeigen.

Viele Menschen, die mit sich selbst nicht im Reinen sind, und die irgendwelche Minderwertigkeitskomplexe haben, oder die schlicht und einfach eine unausgereifte und unterentwickelte Persönlichkeitsstruktur haben, werden sich vielleicht besser fühlen, wenn ihnen jemand gezeigt wird, den sie als Feinbild betrachten und hassen und verachten dürfen.

Manches Boulevard-Blatt wird doch von manchen Leuten unter anderem auch gerade deswegen gekauft, weil dort andere Mitmenschen gezeigt werden, die dämonisiert oder lächerlich gemacht werden, oder gegen die aufgestachelt und gehetzt wird, und auf die man herabblicken und die man auslachen oder hassen oder verachten darf.

In den 30'er-Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es ja Zeitungen, die dies noch intensiver als unsere heutigen Boulevard-Blätter betrieben, und in den frühen 40'er des vorigen Jahrhunderts wurden Mitmenschen die sich ein vermeintliches "Fehlverhalten" zu schulden kommen ließen auch zum Zeichen der Schande der Kopf rasiert, und sie wurden mit einem sie verächtlich machenden Schild durch die Straßen getrieben.

Dem Publikum hat das offenbar in weiten Teilen gefallen.

Vielleicht hofft man auch so, den Volkszorn von denen die Macht haben und die für gesellschaftliche und politische Missstände Verantwortung tragen abzulenken, und auf einzelne Mitbürger umlenken zu können?

Manch einer wird es ärgerlich und lästig finden, daß unser heutiges Grundgesetz die Menschenwürde schützt.

Allerdings kommt es ja bereits jetzt immer häufiger vor, daß gegen das Grundgesetz verstoßen wird, und daß anschließend dem Hüter des Grundgesetzes, nähmlich dem Bundesverfassungsgericht, die Schuld an den Grundgesetzkonflikten zugeschoben wird.

Manchmal habe ich den Eindruck, wir entwickeln uns allmählich zu einem Staat und zu einer Gesellschaft, die von George Orwells Dystopie "1984" nicht mehr allzuweit entfernt ist. 

Wir als gebildete Juristen stehen in einer besonderen Verantwortung, für die Wahrung von Menschenwürde und Grundrechten einzutreten.

Und wir sollten auch bereits den Anfängen einer Aushöhlung unserer Werteordnung wehren.

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Man mag kaum jemanden zuhören oder von jemanden lesen wollen, der bereits wegen Banalitäten sich ständig wiederholend von "Hass" und "Verachtung" redet.

 

Zurückhaltung ist nicht nur beim "Anprangern" angebracht, sondern auch im Wort.

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