Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren nur ausnahmsweise zu überprüfen
von , veröffentlicht am 22.03.2014Die rechtliche Erklärung nach § 104 III 2 ZPO, den Umsatzsteuerbetrag nicht als Vorsteuer abziehen zu können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren, das nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts belastet werden soll, nicht zu überprüfen. Wie das OLG Saarbrücken im Beschluss vom 20.02.2014 – 9 W 34/13 - zutreffend festgestellt hat, kommt etwas anderes nur in Betracht, wenn die Erklärung vom Erstattungsschuldner bereits entkräftet oder ihre Unrichtigkeit offensichtlich ist.
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