Kostenlose Parkplatznutzung kraft betrieblicher Übung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 19.02.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtParkplatzbetriebliche Übung|5905 Aufrufe

Weniges regt den autofahrenden Arbeitnehmer mehr auf, als wenn der Arbeitgeber für die Nutzung des jahrzehntelang kostenlos zur Verfügung gestellten Mitarbeiterparkplatzes plötzlich ein Entgelt erhebt (weiß ich aus eigener Anschauung, in diesen Tagen führt auch die Universität zu Köln eine sog. Parkraumbewirtschaftung ein). Da lohnt es sich (jedenfalls, wenn man in der Privatwirtschaft beschäftigt ist), gerichtlich überprüfen zu lassen, ob nicht eine betriebliche Übung entstanden ist, kraft derer man Anspruch auf einen kostenlosen Mitarbeiterparkplatz hat.

Nicht unbedingt, meint jetzt das LAG Baden-Württemberg:

Ein Rechtsanspruch auf die künftige kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes (hier: Großparkplatz eines Klinikums) besteht jedenfalls dann nicht kraft betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die bisherige Parkplatzanlage beseitigt und unter erheblichen Aufwendungen eine neue Parkplatzfläche schafft. In diesem Fall dürfen die Arbeitnehmer auch bei einer jahrelangen kostenlosen Nutzung des Betriebsparkplatzes nicht berechtigterweise davon ausgehen, der Arbeitgeber werde auch künftig kostenlose Parkplätze bereitstellen. Ob und in welcher Höhe Gebühren für die Parkplatznutzung erhoben werden, ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vereinbaren bzw. im Falle der Nichteinigung von der Einigungsstelle festzulegen.

LAG Baden-Württemberg, Urt. vom 13.1.2014 - 1 Sa 17/13, becklink 1030598

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