Kein Markenschutz für den Knopf im Ohr - Trauriges Steifftier

von Fabian Reinholz, veröffentlicht am 17.01.2014

Was waren immer die beiden Hauptattribute der Steiff-Plüschtiere? Richtig, Knopf im Ohr und teuer (und ja, natürlich auch gute Qualität). Trotz des Investments: mindestens ein Steiff-Tier hat bestimmt jeder von uns mal besessen.

Die Herstellerin der Stofftiere befand vor ca. 3 Jahren, dass die Zeit reif sei, den Knopf im Ohr (+ Stoffähnchen) als Marke schützen zu lassen, nicht als Bildmarke (zB die Abbildung des Knopfes oder des daran befindlichen gelben Fähnchens) sondern als Positionsmarke. Die Positionsmarke ist eine anerkannte Markenart. Grundsätzlich kann man auf diese Weise Schutz dafür beanspruchen, dass sich ein bestimmtes Zeichen an einer ganz bestimmten Position auf einer Ware befindet. Typischerweise spielen Positionsmarken im Textilbereich eine Rolle, wenn man Etiketten an bestimmten Stellen auf Hosen oder Jacken schützen lassen möchte. Die Margarete Steiff GmbH hat die Marke so angemeldet.

Das EU-Markenamt (HABM) und nun auch das EuG halten diese Anmeldung nicht für markenschutzfähig. Einem Knopf im Ohr eines Plüschtiers fehle die notwenige Herkunftsfunktion. Das Gericht meint, das angemeldete Zeichen gebe ein einheitliches Erscheinungsbild mit dem Produkt ab, auf dem es angebracht ist („verschmilzt mit dem Erscheinungsbild der Ware“). In diesen Fällen werde es vom Verkehr nur unter außergewöhnlichen Umständen als Herkunftshinweis verstanden, nämlich wenn das angemeldete Zeichen erheblich von den Gepflogenheiten der Branche abweiche. Dies kann das Gericht nicht erkennen, denn zum eine seien Knöpfe übliche Gestaltungselemente von Stofftieren und würden daher – sei es auf der Bekleidung der Stofftiere, als deren Augen oder an den Ohren als Verzierung, nicht als Herkunftshinweis aufgenommen.

Im Heimatland der Steifftiere überrascht diese Entscheidung, sind wir doch wie selbstverständlich mit den Stofftieren und ihrem besonderen Merkmal aufgewachsen und wissen bis heute: „Knopf im Ohr = Steiff“ (im Register des DPMA ist eine mit der abgelehnten Gemeinschaftsmarke identische Positionsmarke übrigens eingetragen worden).

Der Rest Europas ist offenbar weniger so geprägt. Dennoch überzeugt die nüchterne Einschätzung des EuG nicht. Dem Einwand die Platzierung von Knöpfen und Fähnchen am Ohr sei atypisch, begegnet das Gericht lediglich mit der Annahme, der Verkehr an eine Vielfalt der Anbringung solcher Elemente an Stofftieren gewöhnt. Denn während die Verwendung von Knöpfen als Augen oder an Bekleidungen von Stofftieren funktionell zu erklären ist, macht der Knopf im Ohr des Tieres selbst unter Ziergesichtspunkten keinen rechten Sinn.

Ob Knopf und Fähnchen durch Verkehrsdurchsetzung Unterscheidungskraft erlangt haben, ist leider nicht Gegenstand des Urteils.

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