Geschwindigkeitsbeschränkung bei Hinfahrt gesehen => Fahrlässiger Verstoß bei Rückfahrt?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.01.2014
Rechtsgebiete: OLG BambergStrafrechtVerkehrsrecht|2671 Aufrufe

Wie ist das eigentlich, wenn man dieselbe Strecke hin und zurück fährt. Muss man damit rechnen, dass eine auf der Hinfahrt gegebene Geschwindigkeitsbeschränkung auch für die Rückfahrtsstrecke gilt? Nein, meint das OLG Bamberg:

Allein aus der Tatsache einer vom Betroffenen zuvor durchfahrenen Streckenbegrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lässt sich gegen ihn ein Fahrlässigkeitsvorwurf für eine anlässlich der Fahrt in Gegenrichtung objektiv begangene Geschwindigkeitsüberschreitung nicht begründen, wenn anlässlich dieser keine beschilderte und sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung (Zeichen 274) mehr passiert wurde.

OLG Bamberg, Beschluss vom 17.07.2013 - 3 Ss OWi 944/13    BeckRS 2013, 22039

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