Wichtige Änderungen im Vergütungsrecht zum Jahreswechsel in Kraft getreten

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.01.2014
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2982 Aufrufe

Mit dem Jahreswechsel sind durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts spürbare Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht in Kraft getreten. Frischen Wind hat dieses Gesetz insbesondere im Bereich der Vergütungsvereinbarung und des Erfolgshonorars gebracht. So dürfen beispielsweise nunmehr auch mit Personen, die Beratungshilfe in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden, eine anwaltliche Tätigkeit pro bono für Rechtsuchende, bei denen die Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen, wird generell erlaubt, auch wird der Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen für diesen Personenkreis und für Rechtsuchende, die Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, erheblich erleichtert. Mit einer gewissen Wehmut hingegen betrachtet man die Aufhebung von § 11 a I und II ArbGG. Vergütungsrechtlich spannend bleibt auch die nähere Zukunft, da das Inkrafttreten der neuen Prozesskostenhilfe- und der Beratungshilfeformularverordnung vor der Tür steht.

Allen Lesern dieses Blogs wünsche ich auf diesem Wege ein glückliches und erfolgsreiches Jahr 2014.

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