Jura novit curia gilt nicht für Anwälte

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 31.12.2013

Die Frage, wie weit das Gericht zur Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflicht in einem Anwaltsprozess gehen muss, hat das OLG Hamm im Beschluss vom 06.12.2013 – 9 W 60/13 beschäftigt. Es ging um die Frage, ob der Satz „es wird auf § 91 a Abs. 1 S. 2 ZPO hingewiesen“ ausreichend ist oder ob das Gericht den Gesetzestext bzw. den Norminhalt explizit hätte wiedergeben müssen. Nach dem OLG Hamm reicht es in einem Anwaltsprozess aus, dass seitens des Gerichts auf die einschlägige Norm konkret unter Angabe des einschlägigen Absatzes und Satzes hingewiesen wird, in einem Anwaltsprozess könne erwartet werden, das der Rechtsanwalt, wenn er die (hier auch noch „gängige“) Norm nicht kennen sollte, sich jedenfalls den Normgehalt ohne besondere Mühe vergegenwärtigen kann und wird. Der oft zitierte Satz „jura novit curia“ meine lediglich das Verhältnis der juristisch nicht gebildeten Naturpartei zum Gericht, der Rechtsanwalt habe dagegen

– ebenso wie der Richter – die Befähigung zum Richteramt oder eine gleichwertige Qualifikation.

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2 Kommentare

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Erstaunliche Entscheidung, in der Tat.

Interessant ist aus meiner Sicht der Umgang mit dem Parteivortrag. Hier wird unter Verweis auf § 137 ZPO eine rechtliche Auseinandersetzung gefordert, die jedenfalls in den Kommentierungen von Musielak und Beck Onlinekommentar nicht erwähnt wird. Aus anwaltlicher Sorge sollte man seine rechtliche Auffassung sehr wohl darstellen, zumal diese ja die Auswahl und Darstellung der Tatsachen vorgibt.

Der oft zitierte Satz „jura novit curia“ bedeutet aber nach allem, was ich bislang dazu gelesen habe, keine Hinweispflicht des Gerichts an Parteien und Anwalt, sondern eine Entlastung der Parteien von Rechtsausführungen, da das Gericht insoweit selbst sachkundig ist (soweit es nicht um ausländisches Recht geht).

Erstaunlich finde ich die Entscheidung in ihrer sachlichen und rechtlichen Schlüssigkeit, die sich mir als Nichtjuristen nach 2 Minuten Recherche sofort offenbart.

Irritierend finde ich den Umstand, dass solche Bagatell-Sachen Gegenstand von juristischen Diskussionen ist, während täglich Verfahrensrecht bewusst missachtet wird, um rechtsfehlerhafte Entscheidungen durchzubringen. Sind das nicht Phantom-Diskussionen?

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