Das könnte teuer werden: Altersdiskriminierung von Beamten vor dem EuGH

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 04.12.2013
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtAltersdiskriminierungBeamteBesoldung7|17601 Aufrufe

Deutschland, seinen Ländern und Gemeinden droht ein teures Urteil des EuGH: Über viele Jahrzehnte hatte sich die Besoldung der Beamten in verschiedenen Besoldungsordnungen vorrangig nach dem Lebensalter gerichtet. Auch Richterinnen und Richter der Besoldungsgruppen R1 und R2 (Richter am Amts- und Landgericht, Vorsitzende Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht, Staatsanwäte u.a.) erhielten bis zum 49. Lebensjahr an jedem "ungeraden" Geburtstag eine Besoldungserhöhung. Im Anschluss an verschiedene Entscheidungen des EuGH, insbesondere dem Urteil in der Rechtssache Hennings und Mai (EuGH, Urt. vom 08.09.2011 - C-297/10 und C-298/10, EuZW 2011, 883) hat sich dann in Deutschland die Überzeugung durchgesetzt, dass diese Regelungen vor dem Hintergrund des unionsrechtlichen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einer Überarbeitung bedürfen.

Diese ist zwar im Bund und vielen Ländern inzwischen erfolgt. Die neuen Besoldungstabellen knüpfen nicht mehr an das Lebensalter, sondern vorrangig an das Dienstalter an, was vom EuGH grundsätzlich als zulässig erachtet wird (EuGH, Urt. vom 03.10.2006 - C-17/05, NZA 2006, 1205 - Cadman). Allerdings bestehen z.T. sehr langfristige Übergangsregelungen, die zugunsten der älteren Beamtinnen und Beamten die Differenzierung noch auf Jahrzehnte perpetuieren.

Vor diesem Hintergrund haben mehrere jüngere Kläger vor dem VG Berlin verlangt, so besoldet zu werden, als hätten sie die höchste Lebensaltersstufe erreicht. Das VG hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des Gerichtshofs steht zwar noch aus. Generalanwalt Bot hat sich in seinen Schlussanträgen jedoch auf den Standpunkt gestellt, dass die Übergangsregelungen mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters unvereinbar seien. Den Klägern sei daher zumindest für die Vergangenheit tatsächlich die höhere Besoldung zu gewähren. In der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 28.11.2013 - C-501/12 u.a., Specht

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7 Kommentare

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Und man wird nicht ausschließen können, dass eben jene jungen Kollegen mit ihrem Eifer erreichen, dass die Besoldung generell geringer wird. Niemandem ist damit geholfen.

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Praktisch würde man kaum jemandem etwas wegnehmen, sondern die Besoldung der Benachteiligten anheben und spätere Steigerungen für alle aufschieben, langfristig also von Reich/Alt zu Weniger Reich/Jung umverteilen. Eine Senkung der Gesamtbesoldung ist damit nicht unbedingt verbunden.

Aber auch falls es dazu kommen sollte, auch falls alle Beamten weniger Besoldung erhalten, die dann aber zumindest gerecht, ist das vielleicht ein gar nicht so schlechtes Ergebnis, wie folgendes Beispiel illustrieren mag:

Eine Kindergärtnerin hat 20 Kinder zu betreuen. Sie findet im Kühlschrank drei Lollis. Sollte sie nun drei Kindern Lollis geben oder sie lieber wegwerfen? Verteilt sie die drei Lollis, wird es vermutlich Streit um die Gerechtigkeit der Verteilung geben - und zwar gleichgültig, wie sie sie verteilt. Das Gesamtwohl der Kinder wird damit um den Genuss von drei Lollis erhöht, aber um den Streit um die drei Lollis gesenkt. Letzteres mag den Genuss der drei Lollis überwiegen. Wenn das der Fall ist, ist es besser für alle Kinder, die drei Lollis in aller Stille wegzuwerfen.

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Leser schrieb:

Eine Kindergärtnerin hat 20 Kinder zu betreuen. Sie findet im Kühlschrank drei Lollis. Sollte sie nun drei Kindern Lollis geben oder sie lieber wegwerfen? Verteilt sie die drei Lollis, wird es vermutlich Streit um die Gerechtigkeit der Verteilung geben - und zwar gleichgültig, wie sie sie verteilt. Das Gesamtwohl der Kinder wird damit um den Genuss von drei Lollis erhöht, aber um den Streit um die drei Lollis gesenkt. Letzteres mag den Genuss der drei Lollis überwiegen. Wenn das der Fall ist, ist es besser für alle Kinder, die drei Lollis in aller Stille wegzuwerfen.

 

...das Beamtentum mit einem Kindergarten zu vergleichen, ist für meinen Geschmack etwas zu provokativ. Allerdings zeigt dieses Beispiel, dass man dem derzeitigen Beamtentum offenbar nicht zutraut, den Leistungsgedanken zu verinnerlichen - vergleicht man die "drei Lollies" mal mit Besoldungsstufen, die man sich "verdienen" muss ;-)

... das ist in jedem Fall teuer, weil keine leistungsgerechte Vergütung erfolgt. Friedrich Wilhelm I. gilt ja als „Vater des Berufsbeamtentums“ und der hatte offenbar recht anspruchsvolle Vorstellungen zu den Arbeitsverhältnissen seiner Beamten. Warum also nicht die Beschäftigung von Beamten nach dem Konzept von Friedrich Wilhelm I. optimieren ? ;-)

Ob Erwachsener oder Kind - Gerechtigkeitsempfinden haben beide. Dass Ungleichbehandlung bei Kindern sofort Protest auslöst, macht sie lediglich zu guten Beispielfiguren; eine Gleichsetzung von Beamten und Kindern war damit nicht gemeint.

Die Besoldungsstufen aber werden gegenwärtig nicht "verdient", sondern ersessen, und das nach unlogischen Regeln - da liegt doch das Problem. Wenn jemand ein Stufensystem nach Leistung erfinden und einführen würde, würde es ja vielleicht funktionieren. Ich persönlich glaube nicht daran, aber das mag ja anders ausgehen. Das gegenwärtige Modell aber basiert auf bloßem Absitzen von Jahren - im Prinzip auch okay*, da weiß jeder, was auf ihn zukommt, und es kommt nicht zu Gezanke darüber, wer nun die tollsten Führerscheine ausstellt o. ä. Allerdings sollten dann auch alle gleich schnell aufsteigen, und nicht unterschiedlich je nach den Zufälligkeiten ihres Antrittszeitpunktes. Das aber ist gegenwärtig der Fall. Falls diesen Zustand abzustellen die Beamten in ihrer Gesamtheit ein wenig Besoldung kostet, mag das hinnehmbar sein. Das und allein das war mein Punkt.

*Wobei man sich auch hier wieder fragen muss, ob und warum der alte Beamte mehr Geld bekommen soll als der junge Beamte. Ist Erfahrung mehr wert als die typischerweise höhere Energie der Jugend?

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Erfahrung ist in diesem Bereich definitiv mehr von Wert als irgendeine höhere "Energie", was auch immer das bedeuten mag. By the way: Es gibt sehr viele junge Menschen die wesentlich weniger kraftvoll sind als Ältere.

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Welche Konsequenzen hat wohl das heutige Urteil des EuGH auf Ansprüche aus der Zeit vor der Überleitung von Dienstaltersstufen in die Erfahrungsstufen (etwa in Brandenburg bis zum 01.01.2014)? Auch wenn sich kein Anspruch auf Besoldung aus der höchsten Dienstaltersstufe ergibt, bleibt doch fraglich, wie eine diskriminierungsfreie Besoldung gewährleistet werden kann. Welche Vergleichsperson ist bei Eintritt in das Beamtenverhältnis heranzuziehen? Im höheren Dienst gibt es in Brandenburg eine allgemeine haushaltsrechtliche Altersgrenze von 45 Jahren?       

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