Bewegung bei Leiharbeit und Werkverträgen?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 01.12.2013

Der Koalitionsvertrag nimmt sich bekanntlich u.a. der Problematik der Arbeitnehmerüberlassung und der Werkverträge an und strebt eine Erhöhung der Regulierungsdichte an. Zur Leiharbeit wurden folgende Punkte verabredet:

- Leiharbeit wird auf 18 Monate begrenzt ("Überlassungshöchtsdauer") allerdings sieht der Koalitionsvertrag Ausnahmen vor, die entsprechende Formulierung ist vage: "Durch einen Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung können unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart werden."

  • - nach spätestens 9 Monaten der Leiharbeit in einem Unternehmen soll das Gehalt an das der Festangestellten angepasst sein
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  • - Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden
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  • - Leiharbeitnehmer sollen bei den "betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten" berücksichtigt werden


Zu den zuletzt so umstrittenen Werkverträgen heißt es wörtlich:

"Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht besser gestellt sein, als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer muss sichergestellt werden. Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt."

Die Aussagen des Koalitionsvertrags haben offenbar Bewegung bei einigen Großunternehmen ausgelöst: Rund 1500 Leiharbeiter können sich auf eine Festanstellung beim Autobauer VW freuen. Auch Konkurrent Daimler zieht Konsequenzen aus der wachsenden Kritik: Das Unternehmen war wegen mehrerer Fälle von Lohndumping und Scheinselbstständigkeit in Zusammenhang mit Werkverträgen in die Kritik geraten. Seinem Betriebsrat zufolge will Daimler nun 1400 Entwickler und IT-Fachleute mit Werkverträgen künftig als Leiharbeiter beschäftigen. Dadurch werden sie rechtlich besser gestellt: Sie haben Anspruch auf tarifliche Zuschläge und nach zwei Jahren auf eine Festanstellung. "Der Druck des Betriebsrats hat nicht unmerklich zur Einschätzung des Unternehmens beigetragen, dass diese Werkverträge auf Dauer nicht haltbar sind", sagte Gesamtbetriebsratschef Erich Klemm den "Stuttgarter Nachrichten". 600 Verträge seien schon unterschrieben, 800 stünden kurz vor der Unterzeichnung.

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1 Kommentar

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Stoffels,

 

sind Ihnen schon Einzelheiten zum dazugehörigen Gesetzentwurf bekannt? Bisher konnte ich dazu nichts finden und das obwohl ich gelesen hatte, dass die Umsetzung bereits im ersten Quartal 2014 stattfinden sollte.

 

MfG

 

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