Was heißt eigentlich „Kosten des Verfahrens“?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.11.2013

Mit der Frage, was unter der Wendung „Kosten des Verfahrens“ zu verstehen ist, musste sich das OLG Brandenburg im Beschluss vom 14.05.2013 – 3 WF 10/13  - beschäftigen. Nach dem OLG Brandenburg umfasst der Begriff „Kosten des Rechtsstreits“ alle Rechtszüge, gleiches gilt nach dem OLG Brandenburg, wenn in einem Vergleich von den Kosten des Verfahrens die Rede ist.

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