Evangelische Kirche regelt Arbeitsrecht neu

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.11.2013

Die evangelische Kirche reformiert ihr Arbeitsrecht. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschloss am Mittwoch in Düsseldorf ein neues Kirchengesetz. Die EKD-Synode nahm mit der Neuregelung des Arbeitsrechts Forderungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20.11.2012, NZA 2013, 448) auf, das im November 2012 den eigenständigen sogenannten Dritten Weg der Kirchen im Grundsatz bestätigt hatte. Dieser sieht die Einigung in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen vor. Die in Düsseldorf ohne Gegenstimmen beschlossene Neuregelung stellt tarifvertragliche Lösungen - den sogenannten Zweiten Weg im Arbeitsrecht - gleichberechtigt neben den bisherigen Vorrang für den Dritten Weg. Die 20 Landeskirchen können zwischen beiden Wegen wählen. In beiden Fällen sollen allerdings Konflikte durch eine neutrale und verbindliche Schlichtung und nicht durch Arbeitskampf gelöst werden. Nach dem neuen Kirchengesetz soll Streik erst dann möglich sein, wenn sich Arbeitgeber nicht an das kirchliche Arbeitsrecht halten und Arbeitsbedingungen einseitig regeln. In diesem Fall tritt staatliches Arbeitsrecht einschließlich des Streikrechts in Kraft. Die Gewerkschaft Ver.di hat das neue kirchliche Arbeitsrecht als vollkommen unzureichend kritisiert. „Die Kirchengesetze, die die EKD-Synode beraten hat, erfüllen die Anforderungen der Gewerkschaften nicht“, sagte Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler der Nachrichtenagentur dpa. „Angesichts von Zwangsschlichtung und absoluter Friedenspflicht, wie sie von der EKD vorgesehen sind, werden nicht nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch die Vorgaben des BAG deutlich verfehlt.“

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