Große Koalition: Rückkehrrecht auf Vollzeit kommt

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 06.11.2013

Die sich formierende große Koalition plant Änderungen beim Teilzeitanspruch. Schon seit einigen Wochen war u.a. von einem Rückkehrrecht auf Vollzeit nach Teilzeit die Rede. Jetzt zeichnen sich genauere Konturen ab: Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten von Kindern oder zur Pflege von Angehörigen sollen Beschäftigte künftig einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeit haben. Mit den Worten „Wir werden dazu im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit verankern" kündigten die Vorsitzenden der Verhandlungsgruppe für Familie und Frauen, Annette Widmann-Mauz (CDU) und Manuela Schwesig (SPD), an. Wie schon das Recht auf Teilzeit soll auch die Rückkehroption nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gelten. Bei der Personalplanung wollen Union und SPD den Arbeitgebern aber offenbar entgegenkommen: Das Recht auf „befristete Teilzeit“ soll voraussetzen, dass der Zeitpunkt für die Rückkehr in die Vollzeit vor Beginn der Teilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart wird, so Frau Schwesig gegenüber der Zeitung „Der Westen“. Das Rückkehrrecht soll allerdings nur für „Neu-Teilzeitler“ gelten, „die für ihre Kinder oder die Pflege von Angehörigen beruflich kürzer treten“, wie Frau Widmann-Mauz sagte. Arbeitgebern soll es auch erschwert werden, Teilzeitkräften das Aufrücken in einen freiwerdenden Vollzeitjob zu verweigern. Derzeit müssen Teilzeitbeschäftigte ihre Eignung dafür nachweisen. Widmann-Mauz und Schwesig wollen stattdessen den Arbeitgeber verpflichten, die Nichteignung zu belegen. Die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack forderte eine weitere Änderung. Der 2001 eingeführte Rechtsanspruch auf Teilzeit solle auch auf kleine Betriebe ausgeweitet werden. Bisher gilt er nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Arbeitgeber lehnen jede weitere gesetzliche Regulierung ab. Sie verweisen darauf, dass Teilzeitbeschäftigte bereits das Recht hätten, am Ende der Elternzeit wieder in Vollzeitarbeit zu wechseln. Der häufigste Grund, warum längeres Arbeiten nicht möglich sei, seien unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt sagte der "Süddeutschen Zeitung", ein "befristeter allgemeiner Teilzeitanspruch" werde "Unfrieden in die Belegschaft" tragen. Weitere Details sollen in der Arbeitsgruppe unter Leitung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles ausgearbeitet werden.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen