Zurückverweisung durch ein Verfassungsgericht

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 28.10.2013

Mit den kostenrechtlichen Folgen, wenn ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines Gerichts aufhebt und die Sache an dieses Gericht zurückverweist, hat sich der BGH im Beschluss vom 19.09.2013 – IX ZB 16/11 befasst. Zwar stehen die Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder, denen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen übertragen ist, außerhalb des förmlichen Instanzenzuges, gleichwohl findet § 21 I RVG nach dem BGH auch dann Anwendung, wenn ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines anderen Gerichts aufhebt und die Sache zur erneuten Entscheidung an dieses Gericht zurückverweist. In dem weiteren Verfahren vor dem Ausgangsgericht nach der Zurückverweisung fallent somit im Ergebnis die Terminsgebühr und die Auslagenpauschale erneut an.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen