OLG Hamm: Beratung durch die Jugendämter keinesfalls mit der Beratung durch einen Rechtsanwalt qualitativ vergleichbar

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 28.10.2013

Das OLG Hamm hat im Beschluss vom 26.09.2013 – II-2 WF 176/13 sich mit der Frage befasst, ob im vereinfachten Verfahren über Minderjährigenunterhalt eine Anwaltsbeiordnung für die Antragstellerseite möglich ist und diese Frage zumindest für den Fall bejaht, dass der Antragsgegner selbstständig tätig ist und dieser vorgerichtlich die Zahlung von Unterhalt mit Verweis auf seine behauptete Leistungsunfähigkeit verweigert hat. Das Argument des Amtsgerichts, dass eine Beratung durch die Jugendämter bzw. die Erlangung einer Beistandschaft der Antragstellerin offen gestanden hätten, konterte das OLG Hamm mit dem Hinweis, dass eine Beratung durch die Jugendämter keinesfalls mit der Beratung durch einen Rechtsanwalt qualitativ vergleichbar sei.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen