NSA späht Kanzlerhandy aus. Was nun?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 24.10.2013

Wenn die heute in viele Medien berichtete Geschichte stimmt, stellt sich die Frage welche rechtlichen Maßnahmen die BuReg von Deutschland aus ergreifen kann.

  • Klage vor dem IGH gegen die USA? - Unwahrscheinlich und langwierig.
  • Strafrechtliche Ermittlungen der Bundesanwaltschaft? - Wahrscheinlich erfolglos.
  • Aussetzung von EU/US Safe Harbor? Rechtlich von Deutschland aus kaum möglich - siehe Blog und ZD-Aktuell 2013, 03691.
  • Aussetzung des SWIFT- Abkommens zum Datentransfer in die USA? Vom EU-Parlament gewünscht, aber würde die eigene EU-Terroristenverfolgung beeinträchtigen.

Am wahrscheinlichsten ist die Aussetzung der Gespräche des Bundesministerium für Finanzen (BMF) – zusammen mit Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien – mit den USA, um FATCA (das US Gesetz zur Aufdeckung von internationalem Steuerbetrug) im bilateralen Verhältnis durch das zweistufige Meldeverfahren zu ersetzen = Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) v. 8.2.2012, am 22.2.2013 parafiert. Das entsprechende Durchführungsgesetz, das eine Verordnungsermächtigung für das BMF in einem neuen § 117c AO vorsah, wurde als „Huckepackgesetz“ auf das AIFM-Steuer- aufgesattelt und vom Bundestag am 16.5.2013 verabschiedet. Im Moment liegt das Gesetz beim Vermittlungsausschuss.

Aber was meinen Sie?

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39 Kommentare

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Da eine Aussetzung des EU/US Safe Harbour Abkommens von Deutschlad aus nur schwer möglich scheint, ist die von Herrn Dr. Spies geschilderte Aussetzung der Gespräche um FATCA wohl am wahrscheinlichsten.

 

Ich frage mich, ob der Generalbundesanwalt in diesem Fall Ermittlungen veranlassen wird, z.B. wegen des Verdachts gem. § 202a StGB (Ausspähen von Daten).

Die Kanzlerin sollte sich mal Frederick Forsyths "Todesliste" zu Gemüte führen, um auf den neuesten Stand zu kommen....

Ist nur halb als Scherz gemeint, da der Autor im Ruf steht, bestens informiert zu sein und gründlichst zu recherchieren. 

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Rechtliche Maßnahmen? Weshalb?

Der Innenminister hat die Abhöraffäre bereits vor Wochen für beendet erklärt. 

Wenn die Bundesregierung im flächendeckenden Ausspähen und Überwachen keinen Anlass für Gegenmaßnahmen sieht, dann fällt ein einzelnes Handy einer Meckpommerin doch auch kaum ins Gewicht.

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Zum Strafrecht:  Kollege Safferling aus Marburg hat Anfnag Juli der LTO ein Interview gegeben und sich zu den Erfolgsaussichten von Ermittlungen geäußert, hier ein paar Ausschnitte:

Safferling: Soweit tatsächlich staatliche Stellen überwacht worden sind, können Staatsschutzdelikte einschlägig sein, wenn es um "Staatsgeheimnisse" im Sinne des § 93 Strafgesetzbuch (StGB) geht. Darunter fallen etwa der Landesverrat nach § 94 StGB, das Offenbaren von Staatsgeheimnissen gemäß § 95 StGB oder auch die Landesverräterische Ausspähung sowie die Preisgabe von Staatsgeheimnissen nach §§ 96 und 97 StGB. Staatsgeheimnisse sind aber nur solche Erkenntnisse, die geheim gehalten werden müssen, um "einen schweren Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik abzuwenden", wie es in der Legaldefinition heißt.

Geht es nicht um Staatsgeheimnisse, sondern um andere geheimzuhaltende Umstände und Daten, kann dies eine nach § 99 StGB strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit sein. Das ist auch der Tatbestand, nach dem das russische Agentenehepaar diese Woche vor dem OLG Stuttgart verurteilt worden ist.

(...)

Safferling: Ja, geschützt sind auch private Geheimhaltungsinteressen genauso wie Erkenntnisse aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Der Tatbestand hat eben nicht die enge Voraussetzung des "Staatsgeheimnisses".

Private sind daneben aber auch über die §§ 201, 202a und 202b StGB davor geschützt, dass ihre Daten ausgespäht und abgefangen werden. Das sind dann aber keine Staatsschutzdelikte, sondern Straftatbestände zum Schutz der Privatsphäre.

(...)

LTO: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass es zu einem Ermittlungsverfahren und einer Anklage kommt?

Safferling: Ganz ehrlich: Mag es auch Ermittlungsverfahren geben, zu einer Anklageerhebung wird es wahrscheinlich nicht kommen. Die möglichen Täter sind nicht greifbar und für im Ausland begangenen Taten gilt das Opportunitätsprinzip nach § 153c Strafprozessordnung, das Raum für politische Erwägungen bietet.

 

Ob der zu allerletzt genannten Punkt jetzt anders gesehen wird? Immerhin wird man ja wohl auch in den USA  kaum jemanden finden, der die Überwachung des Merkel-Handys noch irgendwie als Terrorismusprävention rechtfertigen würde, was ja die Standardbegründung für das Scannen von sämtlichen  Gesprächen etc.  Privater wäre.

Ich würde aber maximal schätzen, dass man auf entsprechende diplomatische Aktivitäten hin in den USA  irgendeinen Abteilungsleiter der NSA "feuern" wird, der dann eben vorerst nicht mehr nach Europa reisen kann.

Die international übliche und völkerrechtlich anerkannte Reaktion auf unerwünschte nachrichtendienstliche Tätigkeit fremder Staaten ist die Ausweisung des in die konkreten Aktionen involvierten Personals. Das beträfe neben den direkt für amerikanische Dienste tätigen Scheindiplomaten zahlreiche ausländische Mitarbeiter von CACI, leidos, SAIC und Booz Allen.
Voraussetzung wäre natürlich die Identifikation dieser Personen, und dafür wiederum der politische Auftrag einer effektiven Spionageabwehr, der derzeit für die USA nicht besteht.

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Zurückspionieren... Ermittlungen werden nichts ändern, diplomatische Maßnahmen ebenso wenig. Was soll mit damit erreicht werden? Das Setzen eines Fanals?

Traurig ist nur die Reaktion der politischen Kaste, die Fakten lagen doch schon vor Monaten auf dem medialen Tisch (und wurden abgebügelt). Einen qualitativen Unterschied zwischen dem Kanzlertelefon und Herrn Spies Telefon sehe ich nicht. Die Kanzlerin und der Innenminister sind entweder naiv oder inkompetent, auf jeden Fall aber ungeeignet. 

Pessimistisch kann einen auch die Reaktion unserer "Eliten" stimmen: Kein Handeln, sondern nur medienwirksame Scheindiskussionen und gutachterliche Prüfungen. Das Kurzzeitgedächtnis bleibt überraschend kurz: Flugdaten-Weitergabe, Swift-Abkommen usw.

Angesichts der Geschehnisse ist ein freundschaftlich-professionelles Miteinander mit den USA angebracht und kein blindes Vertrauen.

Wenigstens Herrn Snowden könnte man doch mal in der Kanzlermaschine nach Berlin fliegen und Asyl gewähren.

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Freundschaft? lol. Good joke ha. Es gibt keine multilaterale Freundschaft in imperialen Systemen, nur den 'Primus inter pares' und die mehr oder minder willigen Vasallen. Letztere betonen stets, dass sie auch zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt werden, nicht wahr? Oh ja...

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Danke für die Beiträge. Es wäre schön, wir die Diskussion wieder etwas mehr auf das Thema auf den juristschen Rahmen konzentrienen könnten, wie es Prof. Müller mit seiner Kommentierung vormacht hat.

Ich bin kein Strafrechtler, aber strafrechtliche Ermittlungen scheinen mir nur dann sionnvoll zu sein, wenn sich Individuen ermiteln lassen - und das wird wohl schwierig. Sehen Sie das auch so?

Hier ein Link zu einem interessanten Focus-Artikel zur Frage, wie Obama kommuniziert. Derselbe BB-Aufrüster scheint Obama und Merkel zu bedienen.  Alledings nützen die Sicherheitsmaßnahmen wenig, wenn das Kommunikationsmittel umhandlich oder schwerfällig wird (komplizierte Logins, Gesprächspausen bei der Kommunikation w. der Verschlüsselung) - dann greifen die Politiker und Entscheidungsträger gerne zum handelsüblichen Gerät.

http://www.focus.de/politik/ausland/usa/nsa-lauschangriff-auf-kanzlerin-merkel-obamas-schutzschild-nur-diesem-handy-vertraut-der-us-praesident_aid_1139639.html

axel.spies schrieb:

Danke für die Beiträge. Es wäre schön, wir die Diskussion wieder etwas mehr auf das Thema auf den juristschen Rahmen konzentrienen könnten, wie es Prof. Müller mit seiner Kommentierung vormacht hat.

Ich bin kein Strafrechtler, aber strafrechtliche Ermittlungen scheinen mir nur dann sionnvoll zu sein, wenn sich Individuen ermiteln lassen - und das wird wohl schwierig. Sehen Sie das auch so?

Nein, ich halte die Ermittlung für trivial, weil die britische und amerikanische Dienste sich in Deutschland angesichts ihrer faktischen Freiheit alles andere als konspirativ verhalten. Die juristisch interessante Frage ist, inwieweit diese Freiheiten rechtlich gedeckt sind, und strafrechtliche Ermittlungen oder Gefahrenabwehr durch völkerrechtliche Verpflichtung der BRD, z.B. aus dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, wirksam ausgeschlossen wurden bzw. ob das überhaupt möglich ist.

Am Ende des Tages bleibt der juristische Rahmen - wie so oft - praktisch irrelevant.

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Gerade weil juristische und wohl auch politische Mittel offensichtlich nicht greifen, sollte man einmal erwägen sämtliche amerikanische Einrichtungen in D durch Störsender lahm zu legen, und sei es nur zeitweilig.

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Die Fragestellung, was rechtlich - abseits strafrechtlicher Verfahren - zu unternehmen ist, dürfte nicht weiterbringen.

Was Deutschland "rechtlich" gegen Abhörmaßnahmen unternehmen kann, dürfte auf demselben Niveau liegen, was Pakistan gegen Drohnenangriffe auf seinem Territorium "rechtlich" unternehmen kann.

Politisch kann vielleicht etwas unternommen werden, von Strafzöllen für Importe aus den USA bis hin zur Aufkündigung internationaler Verträge. Das aber ist weniger eine Frage des Dürfens oder Könnens als des Wollens, und damit wohl kaum Gegenstand einer rechtlichen Diskussion.

Die strafrechtliche Dimension wäre in juristischer Sicht vielleicht noch interessant, doch ist kaum zu erwarten, dass Deutschland hier etwas bewirken wollte oder könnte, da dazu wahrscheinlich Entführungen auf fremdem Territorium erforderlich wäre, was die EU-Staaten nicht durchführen oder unterstützen. Nun ja, außer in Amtshilfe für die USA. Angeblich.

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Der "juristische Rahmen" ist erst im Juli 2013 durch das OLG Stuttgart hochaktuell festgelegt worden....     Im Urteil heißt es: 

"Die 'geheimdienstliche Agententätigkeit'  wiege schwer und habe für Deutschland einen deutlichen Souveränitätsverlust zur Folge gehabt...."

  "Mit dem Urteil wolle der Senat auch klarmachen, dass bei Agententätigkeit hohe Strafen drohten."  

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-urteil-4b-3ste-5-12-...

  Es ging hierbei um "versteckte USB-Sticks in Erdlöchern" und "geheime Botschaften....in Kommentaren zu Fußballvideos... auf Youtube"    Das OLG-Stuttgart verhängt sechseinhalb und fünfeinhalb Jahre Haft gegen ein Ehepaar....   Wenn die deutschen Behörden und die deutsche Justiz weiter einen Anspruch auf Ernsthaftigkeit erheben wollen, weiss man ja nun was zu tun ist, oder?    Es geht wie genannt um die "Souveränität" Deutschlands und "hohe Haftstrafen".....      
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Rechtliches vor der UN-Generalversammlung

 

Artikel 12 MR- Erklärung

Artikel 17 Zivilpakt

(Nahezu gleichlautend)

 

Merkel und Rousseff streben Ergänzung dieser universell geltenden Normen an - gegen Spying durch Länder wie USA.

Siehe FAZ von heute.

Siehe auch Interview mit dem preiegekrönten Autor Jeremy Scahill ("Schmutzige Kriege) auf kontakt-tv (ab 15. Minute) zur Rolle der NSA und deren Kooperation mit D.

 

Der Inhalt des Interviews macht den Blick frei auf eine Welt, die der normativen Kraft des Faktischen folgt, auch wenn der "mächtigste Mann" dieser Welt bekanntlich ein Staatsrechtler ist.

 

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@M. Deeg: Ohne die jetzige Thematik zu relativieren: Der Fall Anschlag ist keine Lappalie sondern Ausdruck einer jahrzehntelangen, schadensreichen Ausspähung deutscher und NATO-Sicherheitskreise. Als HUMINT-Angelegenheit wohl per se gewichtiger als das Lauschen auf Handys, von denen jeder weiß, dass sie nicht sicher sind, ob nun völlig unsicher oder VS-NfD-unsicher.

Die Aufklärung der Anschlags ist auch ein Beispiel dafür, wie wichtig die Zusammenarbeit deutscher Dienste mit Verbündeten ist. Wer jetzt implizit nationale Autonomie bis Autismus in diesen Fragen fordert, muss auch das nötige Umdenken nachliefern, in Form einer spürbaren höheren Wertschätzung der nachrichtendienstlichen Arbeit in Deutschland.

Um auf den völkerrechtlichen Aspekt zurück zu kommen:

Ein Teil der Aufregung richtet sich auf die scheinbar widersprüchlichen Reaktionen der Bundesregierung gegenüber der im Raum stehenden "millionenfachen Grundrechtsverletzung" und der eigenen Betroffenheit.
Nun kann man von dem momentan unstreitigen Tatbestand ausgehen, mit dem Pofalla die Sache so elegant beendet hat, nämlich dass der BND im Rahmen seiner Befugnisse auf deutschem Boden Fernmeldeaufklärung betreibe, ggf. deutsche Grundrechtsträger aus den Daten ausfiltere, und diese Daten an die USA liefere. Das würde aus meiner völkerrechtlichen Laiensicht der Rechtslage entsprechen, nach der wohl deutsche Sicherheitsbehörden verpflichtet wurden, mit Rückzug der alliierten Dienste die aus deren Sicht nötige Aufklärungstätigkeit gewissermaßen stellvertretend zu betreiben.
Näher an der Realität dürfte liegen, dass in den späten 60ern deutsche Behörden vielleicht die Befugnisse zu dieser Ersetzung erhielten, aber nicht die Kapazitäten, um den Wünschen der Amerikaner und Briten gerecht zu werden, und ein Rückzug dieser Dienste in nennenswertem Umfang nicht stattfand oder - wo er stattfand - eher einer Übergabe der Trägerschaft glich, die keine effektive deutsche Kontrolle der jeweiligen Einrichtungen garantiert. Ich will annehmen, dass sich die jetzige Bundesregierung, wie die vorherigen, einer solchen Realität nicht verschlossen hätte.
Diese Bundesregierungen scheinen, angesichts der Gleichgültigkeit bis vor zwei Wochen, über Jahrzehnte dazu die Auffassung zu vertreten zu haben, dass die weiterhin unmittelbare Aufklärungstätigkeit von US-Diensten auf deutschem Boden unter diesen Umständen als haushaltsschonendes Erfüllungssurrogat, wenn auch signifikantes rechtliches Plus zur stellvertretenden Tätigkeit deutscher Dienste, mehr oder weniger zulässig sei. Etwas naiv werden sie weiter von einem Konsens darin ausgegangen sein, dass allgemeines Völkerrecht gleichwohl die Ausspähung deutscher Regierungsgeschäfte verbietet.
Josef Foschepoth mag diese Differenzierung schon nicht vornehmen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-10/nsa-uerberwachung-merkel-...

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Gäbe es eine effektive Spionageabwehr, auch gegen angebliche "Freunde", dann wäre es kaum möglich, den Regierungschef bzw. die Regierungschefin auf ihren privaten und politischen Kommunikationsmitteln jahrelang (!) abzuhören. Für die Spionageabwehr bzw. ihre Nichtexistenz in die Richtung der USA ist/war der jeweilige Innenminister zuständig. Wenn man nicht einmal bereit ist/war, hier technisch (durch Abwehr von Angriffen aus der US-Botschaft) oder politisch (durch Rücktritte derjenigen, die für das Versagen der Spionageabwehr zuständig sind) oder strafrechtlich/diplomatisch (Ermittlung und Ausweisung derjenigen Individuen, die ihren Diplomatenstatus zur Spionage missbraucht haben) vorzugehen, dann erscheint mir auch die derzeitige Empörung nur gespielt: Man ist auf deutscher Regierungsseite nicht wirklich erstaunt, dass es diese Spionage gegeben hat, man ist auf deutscher Seite Herrn Snowden auch nicht wirklich dankbar für seine Aufklärung, man ärgert sich in den Regierungen auf beiden Seiten des großen Teichs nur darüber, dass man es nicht unter der Decke halten konnte und freche Journalisten einfach in die Zeitung schreiben, was Snowden ausplaudert.

@Prof. Dr. Henning Ernst Müller:
Ich stimme Ihnen zu, die Empörung ist in der Tat gespielt. Wie die Kanzlerin bereits mit ihrer Äußerung Richtung GB durchblicken ließ, zielt sie darauf ab, aus Five-Eyes Six-Eyes zu machen, um nicht weiter der Blinde unter den Einäugigen zu sein.
Auch die Reise einer Delegation in die USA, nicht umgekehrt, zeigt, dass man immer noch als Bittsteller anrückt, nunmehr mit etwas größerer Verhandlungsmasse.
Das mag insgesamt unbefriedigend sein. Wenn man allerdings in Betracht zieht, dass der Wähler eine grundlegende außenpolitische Neuausrichtung, wie sie mit der Regierung Schröder ihren Anfang hätte nehmen können, in keiner Weise goutiert und an solch abstrakten, langfristigen Positionierungen überhaupt relativ uninteressiert ist, dann ist es auch nicht die schlechteste Ausbeute.

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Zur Idee mit dem Untersuchungsasschuss:

Der Tagesspiegel schreibt zurecht:

"Was der Ausschuss untersuchen soll, ist aber weiter unklar. Niemand glaubt im Ernst, dass sich irgend ein US-Regierungsvertreter herbeizitieren lässt. Der Ex-NSA-Experte Edward Snowden hat es aus Sorge um seine eigene Sicherheit schon in anderen Fällen abgelehnt, als Zeuge zur Verfügung zu stehen..."

http://www.tagesspiegel.de/politik/die-nsa-affaere-und-die-politik-im-trueben-fischen/8996604.html

Mal sehen, ob es zu einem EU/ US "No Spy"-Abkommen kommt, das der europäischen Öffentlichkeit als Erfolg verkauft werden kann.

Ob Störsender gegen das Abhören vom Pariser Platz aus mitten im Regierungsviertel technisch möglich sind, weiß ich nicht. Möglicherweise wird ja das Backbone-Netz angezapft.

Immerhin scheint sich jetzt in den USA etwas zu tun: Eine der einflussreichsten bisherigen Unterstützer geheimdienstlicher Aktivitäten im US-Senat, Dianne Feinstein, kritisiert das Abhören befreundeter Regierungen und verlangt einen Review.

Und angeblich wusste Obama doch Bescheid, sagen jetzt verärgerte NSA-Beschäftigte.

 

 Vielleicht folgt diesem Interview endlich ein handfestes Statement des Präsidenten oder wenigstens des Regierungssprechers Carney. Es ist schon verwunderlich, dass sich Feinstein bereits so deutlich äußert, von der Regierung direkt jedoch immer noch kein echtes Statement vorliegt.

http://www.faz.net/aktuell/politik/dianne-feinstein-die-frau-die-noch-mehr-wissen-sollte-12639188.html

Aus europäischer sowie auch aus südamerikanischer Sicht muss man ja fast akzeptieren, dass wir technisch den "großen Lauschangriff" der NSA nicht verhindern können. Politisch muss daher doch jetzt so viel Druck erzeugt werden, dass auch das amerikanische Volk, d.h. die Wähler sich Sorgen machen. Auch hier liegt der Ball wieder im Spielfeld der europäischen Kommission, die es meiner Ansicht nach bisher versäumt hat überhaupt irgendwelche Konsequenzen aus der "Späh-Affäre" zu ziehen.

 

Wäre ein  "No Spy-Abkommen" auf EU/US Ebene nach Ihrer Ansicht sinnvoll? Es ist wohl zudem zweifelhaft, ob ein TTPI unter diesen Umständen überhaupt jemals zustande kommt...

 

 

 

 

 

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Bis lang habe ich nichts gelesen oder gehört, welche Fakten oder Geheimnisse konkret abgehört wurden und möglicherweise dem deutschen Staat geschadet haben könnten oder welche Person konkret Frau Merkel abgehört hat.

Daran zu glauben, dass Geheimdienste ihre Tätigkeiten einstellen, ist doch lachhaft.

 

 

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S. Talmon offenbart leider bemerkenswertes Unverständnis für das technisch denkbare Sachverhaltsspektrum, wenn es ihm "am wahrscheinlichsten" erscheint, die Kanzlerin sei von amerikanischem Boden aus abgehört worden, sodass die Prinzipien der Satelliten- bzw. transnationalen Funkaufklärung Anwendung fänden. Nur ein geringer Bruchteil der Kommunikation der Kanzlerin kann von amerikanischem Boden (oder internationalen Gewässern) aus abgefangen werden, überwiegend auf Reisen oder bei der Kommunikation mir ausländischen Stellen. Dabei kann es genau genommen nicht auf das eigentliche Abhören ankommen, sondern Switching- und Routingmanipulationen, welche die Abhörfähigkeit herstellen, sind gleichwertig zu betrachten.
Die Bewertung ist damit größtenteils hinfällig bzw. kann auf die Passagen reduziert werden, die den völkerrechtlichen Verstoß zutreffend erkennen.

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Der Vorschlag von Malte Spitz, heute auf Zeit-Online:

Merkel könnte dafür ein erstes unmissverständliches Signal geben: Sie könnte dafür sorgen, dass Snowden einen sicheren Aufenthalt in Deutschland erhält. Ein Anruf von ihr im Bundesinnenministerium könnte alles einleiten. Damit könnte die Kanzlerin den Schaden ihrer Beschwichtigen im NSA-Skandal in den vergangenen Monaten gut machen – es würde ihr sogar viel Anerkennung verschaffen. Denn das wäre international ein starkes Signal dafür, dass hierzulande der Überwachung nicht ohnmächtig zugesehen wird.  

Es wäre nicht notwendig, dass Merkel den Whistleblower am Flughafen begrüßt. Sie muss nicht triumphal mit ihm im Garten des Kanzleramtes unter vier Augen sprechen. All das wäre nicht nötig. Angela Merkel müsste lediglich ein zweites Mal bei US-Präsident Barack Obama anrufen und deutlich machen, dass ihre Entscheidung bezüglich Snowden zu akzeptieren sei.

Dem ist zuzustimmen: Klar wird es Ärger bringen, wenn dem Auslieferunsgbegehren der USA nicht entsprochen wird. Aber jede/r auf der Welt wird wissen, dass sich die USA das mit ihren ungezügelten Geheimdiensten selbst zuzuschreiben haben. Ich denke, dafür wird es auch in den USA viel Verständnis geben.

 

Auffällig ist, dass das Grundgesetz (Artikel 20 Post- und Fernmeldegeheimnis) und die technischen Bedingungen kaum erwähnt werden.

Die massenhafte Datensammlung der Amerikaner in Deutschland unterscheidet sich dabei von der geheimen Ausspähung der Handygespräche Merkels.

Handygespräche in einer Funkzelle können heimlich durch Messtelefone oder IMSI-Catcher ausgespäht werden. Auch Techniker mit entsprechender Ausstattung können das, wenn sie sich innerhalb der Funkzelle aufhalten. Also kaum zu verhindern und eine diplomatische Klärung notwendig.

Die massenhafte Datensammlung in Deutschland geht jedoch nicht ohne Zugang zu Anschlusspunkten von Internet und Telekommunikation. Diese unterstehen deutschem Recht. Ein heimliches Abgreifen über Antennen oder Abzweigungen in Kabelschächten ist Blödsinn und in diesem Ausmaß technisch nicht möglich. Der Zutritt zu den Zugangspunkten und der automatisierte Abgriff der Daten in Deutschland wird also von deutschen Stellen oder Betreiberfirmen geduldet und offensichtlich nicht reglementiert. Vermutlich werden deutsche Geheimdienste auch von diesen deutschen Daten partizipieren, die sie selbst nicht erheben dürften. Ein klarer Verstoss gegen das Grundgesetz durch deutsche Stellen und Provider. Auch Geheimverträge ohne Kenntnis und Prüfmöglichkeit der G10-Kommission des Bundestages sind im Grundgesetz nicht zugelassen. Solche Verträge durch Regierungsstellen sind also mit deutschem Recht nicht vereinbar. Deutsche Stellen verstossen also bewußt gegen die Verfassung. Unglaublich wie diese Tatsachen verschleiert werden.

Mit freundlichen Grüssen

Lutz Lippke

 

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Stünde schon fest, dass das Ausspionieren aus der Berliner US-Botschaft erfolgte, gibt es - in Ergänzung der obigen Handlungsvorschläge - auch die - symbolische - Erklärung des US-Botschafters als "persona non grata".

Artikel 9 des Wiener Übereinkommens mit dem Hinweis der Aufgaben nach Artikel 3.

Mehr:

http://aktionboss.de/us-spionage-merkels-handygate

 

 

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Maßnahmen-Katalog

Schon vom Sommer stammt diese Arbeit aus der Sicht eines LINKS-Parlamentariers.

Sehr ergiebige Darstellung, an die anzuknüpfen wäre.

http://www.linksfraktion.de/im-wortlaut/gegen-erfassungswahn-geheimpolitik/

 

Man sollte meinen, über dieses Thema finden sich alle 630 MdB zusammen und verteidigen die FDG - bekanntlich eine Herrschaftsordnung ohne Willkür.

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Das Abhören des Handys halte ich für eine Nebelkerze, allenfalls diplomatische Verwirrung und Ausdruck unglaublicher Naivität (siehe #30).

Mancher fragt sich dagegen schon, wie die NSA und Andere mit den abgezapften Massendaten umgeht. Sitzen da tausende Mitarbeiter und stöbern mit Suchwörtern in dem riesigen Haufen Datenmüll nach verwertbaren Daten? Datendetektive an Superrechnern mit dem Riecher für Terroristen und was man noch so sucht?

So ungefähr stellt es sich wohl die Allgemeinheit vor. Tipps zum cleverem Umgang mit den eigenen Daten machen die Runde. Bewusst Datenmengen, mehrfache Identitäten und Scheinaktivitäten erzeugen. Das soll die Schnüffler verwirren und beschäftigen. 

Wer sich mal mit Konzepten wie künstliche Intelligenz, Data Mining, Big Data und Data Warehouse auseinandergesetzt hat, ahnt, dass diese Vorstellung so naiv ist wie das Staunen über den Weg des Papiers von Faxgerät zu Faxgerät.

Die Zeit ist technisch reif für selbstlernende Algorithmen und Filter, die anhand von SELBSTSTÄNDIGEN Sucherfolgen ausgewählt und trainiert werden. Mit künstlicher Evolution können die KI-Algorithmen rasend schnell perfektioniert werden, ohne das Jemand das Gehirn anstrengen muss. Voraussetzung dafür sind möglichst viele und umfassende Datensammlungen als Futter. Informatiker, die sich mit Gendatenanalysen oder semantischen Algorithmen beschäftigen, kennen sich damit aus. Es gibt auch nichtgeheime Anwendungen dieser Technologien.

Welche Gefahren sind damit verbunden? Einige mögliche Beispiele:

- es wird mit Wahrscheinlichkeiten gearbeitet, die Fehlerquote wird vom Nutzer (z.B. Geheimdienste) ab Trefferquoten von z.B. 90+ unterschlagen. Hinter jedem Fehler steht eventuell ein Mensch, der versehentlich zum Ziel wird

- die Algorithmen arbeiten als Blackbox, die Überprüfung korrekter Ergebnisse wird schwierig bis unmöglich, bei hoher Trefferquote wird dem Ergebnis blind vertraut

- mit umfassenden Datensammlungen kann qualitativ von der Täteridentifizierung zur Täterprognose übergegangen werden. Aufgrund der Prognose mit allen zuvor genannten Fehlermöglichkeiten werden zukünftige Täter identifiziert bevor die Identifizierten selbst von ihrem oder dem unterstellten Vorhaben wissen.

- was Tat ist, kann frei definiert werden, der Aufwand bleibt gleich: Wer plant Anschläge, Geheimnisverrat, hinterzieht demnächst Steuern, geht zur nächsten Demo, ins Stadion oder fremd? Wer wählt welche Partei und und und?

- Daten und Ergebnisse können gewollt oder ungewollt manipuliert werden und mit dem Glauben an die Unfehlbarkeit zur Gefahr für Jedermann werden

Zum Glück haben wir in Deutschland moralisch gefestigte Persönlichkeiten mit Durchblick an verantwortlicher Stelle, die die Chancen und Gefahren dieser Möglichkeiten in Interesse des Gemeinwohls sicher im Griff haben!

Wie war das nochmal mit dem Merkel-Handy?

 

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m.E verletzt die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung im Hinblick auf die NSA-Affäre gegen das Grundgesetz. Insbesondere in drei Handlungsformen: a) Reaktion: die betroffenen Akteure/Agenten des NSA im Regierungsviertel müssten zur persona non grata erklärt werden; b) die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse an einer transparenten Aufklärung, insbesondere im Hinblick auf Umfang und Umsetzung der Abhörfälle (insb. wie viele Haushalte sind betroffen gewesen?); in Betracht kommt auch eine Auswertung der betroffenen Haushalte, welche über den Eingriff informiert werden müssten); c) Prävention: Initiativentwürfe, welche einen besseren Schutz vor Spionage gewähren, müssten nunmehr dem Bundestag vorgelegt werden. In Betracht kommt etwa strafrechtliche Normsetzung hinsichtlich Providern und Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in Deutschland (oder Zweigstellen), welche sich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mitwirkung der Weitergabe von privaten Daten strafrechtlich verantworten müssen. Eine aktive und transparentere Kompetenzzuweisung an dem BIM unterstellten Behörden zwecks Überprüfung von möglichen Überwachungsverstößen.  Der Gesetzgeber wäre somit nicht vollkommen verhindert, legislativen Schutz vor "Lauschangriffen" zu gewähren. Bleibt er jedoch untätig, verletzt er seine unmittelbar aus Art. I GG abgeleiteten Schutzpflichten. Als verletzungstaugliche Schutzgüter kommen u.a das informatielle Selbstbestimmungsrecht; Art. 10 GG und so meine ich, das allg. Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m Art. 1 GG in Betracht. Sofern man einen Eingriff in den Schutzbereich des allg. Persönlichkeitsrechtes befürwortet, einen Eingriff durch Unterlassung, wäre ein solcher verfassungsrechltich nicht zu rechtfertigen. Auch käme das wohl so oft zitierte "Terrorismusbekämpfungsargument" nicht als kollidierendes Verfassungsrecht in Form einer Schranke i.S.d Grundsatzes der Einheit der Verfassung in Betracht; selbst wenn dem so wäre, müsste spätestens die Prüfung im Rahmen praktischer Konkordanz zu dem Ergebnis führen, dass die Untätigkeit der Bundesregierung das allg. PR in einem Umfang zu schützen unterlässt, welcher zu keinem schonenden Ausgleich mit dem Sicherungsargument der Terrorismuseuphemismen zu bringen wäre. Die Untätigkeit der BReg. wäre dann mithin verfassungswidrig und könnte mittels Verfassungsbeschwerde gerügt werden. m.E müsste hierbei jeder Deutsche Bürger antragsbefugt sein, da die Unterlassung der BReg. (vgl. § 92 BVerfGG) ein geeignetes verletzungstaugliches Mittel darstellt, welches eine Gefährdung des Grundrechts zumindest für möglich erscheinen lässt. Da die Unterlassung mit einer Gefährdung und Verletzung des allg. PR eines jeden Bürgers in der BRD einhergeht, dürfte auch Jedermann iSv § 90 BVerfGG antragsberechtigt und antragsbefugt sein, hiergegen Verfassungsbeschwerde einzureichen. Was meint Ihr?

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@Matteo Di Prima

Ich finde die Argumente überzeugend, eigentlich sogar zwingend. Die eher interessengeleitete Abhandlung der Spionageaffäre am Grundgesetz vorbei, offenbart, wie wenig Achtung dieser grundlegenden Norm entgegen gebracht wird. Politikern, Beamten und Juristen scheint das Grundgesetz hinderlich zu sein, allenfalls geeignet als Placebo-Pille für die Behandlung des Gerechtigkeitsempfindens im Volk. Der permanente Versuch, die Verantwortung und Lösungskompetenz in der Spionageaffäre allein dem großen Freund überm Teich zuzuweisen, kann ich mir nur damit erklären, dass man von der eigenen Beteiligung und der damit verbundenen weitreichenden Missachtung des Grundgesetzes ablenken will. Selbst wenn die Verantwortlichen, allerdings kaum glaubhaft, wirklich naiv in diese Misere geschliddert sein sollten, berührt dies nur die Frage: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit?

Gern wird suggeriert, dass die Terrorismusbekämpfung durch das Grundgesetz behindert wird. Ich kenne allerdings keine fundierte Analyse hierzu. Es sind wohl Adhoc-Entscheidungen und Abstimmungen im Schnelldurchlauf, mit denen immer mehr GG-Verstösse abgesegnet wurden und werden. Ob verfassungswidrige Interessen oder Unvermögen die überwiegende Ursache für das Handeln ist, sei dahin gestellt. Die Reaktion der Verantwortlichen wird in beiden Fällen auf Vertuschen und Verdrängen ausgerichtet sein. Das Schlimmste ist, dass wir daran mehr und mehr gewöhnt werden, trotz aller Aufregung.        

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Neben den "five-eyes"-Staaten beteiligten sich wohl auch die Daenen:

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nsa-bespitzelung-politiker-101.html

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Nicht nur Deutshland war betroffen, und nicht nur die Kanzlerin. Auch SPD-Politiker wurden ausspioniert. Und Frankreich und andere EU-Laender und Nato-Laender waren auch von der Spionage durh den Nato-"Partner" USA und durch die daenischen EU-"Partner" betroffen. Maron hatte vielleicht recht, als er sagte, die Nato sei hirntod. Vielleicht ist es die EU auch? Oder vielleicht wollen die Daenen sowieso den Weg der Briten gehen? 

Siehe zur Ausspaehung:

https://www.tagesschau.de/ausland/merkel-macron-zu-daenemark-101.html

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Es empfiehlt sich wohl, wie bei Verfassungsschutzausspähung, an Telephon und per mail nix falsches zu sagen. Sonst kommt Reul mit 100 Polizisten und guckt in alte chats. 

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