Rudi Assauer - Scheidung trot Alzheimer Erkrankung

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 15.10.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht7|23730 Aufrufe

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter geschieden werden kann, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst hat und er die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat.

Der an einer Demenz vom Typ Alzheimer erkrankte, über 60 Jahre alte Antragsteller [Rudi Assauer] heiratete die ca. 20 Jahre jüngere Antragsgegnerin im Frühjahr des Jahres 2011. Ende des Jahres kam es nach rund achtmonatigem ehelichen Zusammenleben zur Trennung der Eheleute. Die in der Folgezeit für den Antragsteller bestellte Betreuerin reichte im Jahre 2012 einen Scheidungsantrag ein, dem die Antragsgegnerin mit der Begründung, dass der Antragsteller an der Ehe festhalten wolle, entgegengetreten ist.
Das zuständige Amtsgericht hatte die Scheidung ausgesprochen.

Das OLG Hamm hat die vom Familiengericht ausgesprochene Scheidung bestätigt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Ehe gescheitert. Die Scheidung sei von dem durch seine Betreuerin vertretenen Antragsteller wirksam beantragt, der Antrag durch das zuständige Betreuungsgericht genehmigt worden. Aus Sicht des Antragstellers sei die Ehe zerrüttet, eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten. Nachdem die Eheleute länger als ein Jahr getrennt lebten, lägen die gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen vor, auch wenn die Antragsgegnerin an der Ehe festhalten wolle. Dass sich der Antragsteller mit einer Trennungs- und Scheidungsabsicht von der Antragsgegnerin getrennt habe, habe die vom Familiengericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben. Bei einer im Frühjahr 2012 im Rahmen seines Betreuungsverfahren durchgeführten richterlichen Anhörung habe der Antragsteller seinen Willen zur Trennung und Scheidung klar geäußert und zu diesem Zeitpunkt trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch wirksam äußern können. Das habe eine fachärztliche Stellungnahme bestätigt. Im Zeitpunkt seiner Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren sei die Erkrankung zwar schon so weit fortgeschritten, dass der Antragsteller die Bedeutung der Ehe und die einer Scheidung nicht mehr habe erfassen können. Das verbiete jedoch nicht die Scheidung, nachdem sich der Antragsteller aufgrund des Fortschritts seiner Erkrankung bereits in einem Zustand äußerster Eheferne befinde und sein zuvor gefasster Scheidungswille sicher feststellbar sei.

OLG Hamm v. 16.08.13 - 3 UF 43/13 (Pressemitteilung des Gerichts)

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7 Kommentare

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Hopper schrieb:

Der an einer Demenz vom Typ Alzheimer erkrankte, über 60 Jahre alte Antragsteller [Rudi Assauer] heiratete die ca. 20 Jahre jüngere Antragsgegnerin im Frühjahr des Jahres 2011.

Der Dank für diese wichtige Sachverhaltsinformation gebührt Pressereferent Christian Nubbemeyer (51), verheiratet mit einer ca. gleichaltrigen Frau.

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Die Presseerklärung habe ich deshalb nachgelesen. Mir ging es auch nur um die deplatzierte Ausbreitung des Altersunterschieds eines Scheidungspaares.

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Interessant wäre die Frage, wie der Fall ausgegangen wäre, wenn man den Willen des Betreuten nicht mehr klar hätte feststellen können. Wäre der Scheidungsantrag dann auch durchgegangen?

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Wie wäre es eigentlich umgekehrt? Also wenn sich jemand von seinem/ihrem dementen Ehepartner scheiden lassen will und der Erkrankte das nicht mehr verstehen kann. Wird dann trotzdem geschieden und würde die Betreuung des Erkrankten dann richterlich bestellt werden, sofern es keine weiteren Angehörigen gibt?

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Für den Antragsgegner, der sich nicht mehr selbst verteten kann, ist eine Betreuung mit dem Wirkungskreis "Vertretung im Scheidungsverfahren" einzurichten bzw. eine bereits bestehende Betreuung um diesen Aufgabenkreis zu erweitern.

Soweit keine "betreuungsfähigen" Verwandten vorhanden sind, ist ein Fremder zu bestellen

mir tut Herr Assauer leid ,vor einigen jahren gabs am Stuttgarter HBF ei ngrosses Poster als HRS Reklame mit Assauer fit i m weissen Bademantel------

so ändern sich die Zeiten bei dieser tückischen Demenzkrankheit!!!!!!!

mir tut dieses Schicksal leid und ich empfinde auch das Scheidungsurteil als zu hart--

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