Lesertipp: Obama und die Abschleppkosten bei Car-Sharing

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.10.2013
Rechtsgebiete: ObamaStrafrechtVerkehrsrecht2|3567 Aufrufe

Einen interessanten Beitrag bei Spiegel-Online hat Blogleser Matthias Böse entdeckt: Streit über Carsharing: Abgestellt, abgeschleppt - und abgezockt?

Der Betroffene hatte einen Tag vor dem Obama-Besuch in Berlin gedacht, noch "ungefährlich" sein Car-Sharing-Fahrzeug an einer Straße abstellen zu können, weil es ja sicher bis zum Inkrafttreten des Halteverbotes an dieser Stelle am nächsten Tag den nächsten Nutzer finden werde. Klappte aber nicht. Kein anderer "Car-Sharer" nahm das Fahrzeug, so dass es dann abgeschleppt wurde. Und wer trägt nun die Kosten?

Ich selbst bin ja kein Verwaltungsrechtler und meine Kenntnisse sind aus dem Studium/der Referendarzeit nur noch begrenzt abrufbar. Ich tippe aber mal: Der Betroffene muss zahlen. 

Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Blogleser, der uns dazu Näheres mitteilen kann...vielleicht wäre das gar ein "schöner" Klausurfall, oder?! 

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2 Kommentare

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Mit Verwaltungsrecht hat das Ganze nichts zu tun - jedenfalls nicht auf der Ebene, auf der hier juristisch gestritten wird. Es geht um Vertragsrecht, insbesondere um Nebenpflichten des Mieters aus dem Mietvertrag; um Sorgfaltspflichten, die dem Mieter einer Sache auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses (nach Besitzaufgabe) obliegen. Im Fall - dies ist dem Bericht auf SPON entnehmenbar - nimmt der Vermieter (Carsharing-Anbieter) den Mieter in Regress, nachdem der Vermieter bereits das Knöllchen und die Abschleppkosten bezahlt hat. Meines Erachtens zu Recht. Der Mieter eines Kfz darf dieses nicht im Verkehrsraum abstellen, wenn er sieht (sehen muss), dass dort in näherer Zeit ein Halteverbot eingerichtet wird. Er darf sich nicht darauf velassen, ein anderer potentieller Mieter werde das Kfz schon noch rechtzeitig mieten und wegfahren.

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Mit vorübergehendem Halteverbot, egal aus wekchen Gründen,  verdienen die Behörden und Abschleppdienste viel Geld. In einer Großstadt gibt es einen riesigenden Parkplatz mit abgeschleppten Fahrzeugen. Mir hat ein Polizist mitgeteilt, dass der Halter des Fahrzeuges alle  2 Tage verpflicihtet ist, nachzuschauen, ob möglicherweise en vorübergehendes Halteverbot eingerichtet wurde.

 

In diesem Fall tippe ich einmal, dass der Mieter die Zeche bezahlen muß, da er vertragsmäßig für das Fahrzeug verantwortlich ist.

 

 

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