Basiswissen StGB-BT (vom BGH): Gaspistole als Schusswaffe

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.10.2013
Rechtsgebiete: BGHSchusswaffeGaspistoleStrafrechtVerkehrsrecht3|10230 Aufrufe

Ja, das ist mal wieder ein echter Klassiker aus dem Studium: Die Gaspistole. Schusswaffe ist sie nur, wenn sie "nach vorne schießt" - das muss das Tatgericht dann auch bitte so feststellen.

Gas- und Schreckschusswaffen sind nur dann Schusswaffen im straf- und im waffenrechtlichen Sinne, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Munition nach vorne durch den Lauf austritt. Hierzu hat der Tatrichter grundsätzlich besondere Feststellungen zu treffen, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne mag zwar üblich sein, kann aber nicht als selbstverständlich vorausge-setzt werden. Indes genügt das Urteil diesen Anforderungen noch, denn das Landgericht hat festgestellt (UA S. 9), dass die vom Angeklagten für die Tatbegehung zur Verfügung gestellte und von ihm mit zwei Platzpatronen geladene Gaspistole "nach Bauart und Konzept den Hauptzweck hat[te], auch körperliche Verletzungen herbei-zuführen" (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 8/11 mwN).

BGH, Beschluss  vom 10.9.2013 - 4 StR 331/13

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3 Kommentare

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Eine Waffe ist nach WaffG dann eine Schusswaffe, wenn ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Das ist bei einer Gas- oder Schreckschusswaffe nicht der Fall, weil bei diesen Waffen der Lauf verengt ist und zusätzlich eine Sperre hat. Folglich kann nur Kartuschenmunition verschossen werden. Diese Waffen fallen zwar unter das WaffG, sind aber keine Schusswaffen. 

Diese im WaffG sehr klar formulierte Definition anders zu sehen, dazu braucht es schon viel Phantasie und Ignoranz.

 

 

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Eine SRS - Pistole ist eine Schusswaffe -vgl. Anlage 1 § 1 ABS. 4 WaffG. Auch Gase sind Geschosse. Im Übrigen verschießen diese Waffen Signalmunition.

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Wie mein Vorredner schon sagt, es kommt ganz klar auf das Geschoss welches -mittels kalter oder heißer Gase- durch den Lauf getrieben wird an um eine Schusswaffe festzustellen. Siehe auch Armbrüste als Beispiel dafür...hier fehlt der Lauf um unter die übliche Joule-Begrenzung von 7,5 Joule und damit der Einordnung als Schusswaffe zu gelten.

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