Staatsanwaltliche Ermittlungen nach Misshandlungen von Azubis bei Aldi Süd

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 23.09.2013

Schwere Vorwürfe gegen Mitarbeiter von Aldi Süd : Ein Aldi-Manager soll einem „Spiegel“-Bericht zufolge zusammen mit anderen Mitarbeitern Auszubildende misshandelt haben. Das Unternehmen bestätigte die Vorwürfe am Freitag im Wesentlichen. Demnach wurden missliebige Nachwuchskräfte in einem Zentrallager im baden-württembergischen Mahlberg mit Frischhaltefolie an Pfosten gefesselt und von anderen Mitarbeitern im Gesicht mit Filzstiften beschmiert, wie das Nachrichtenmagazin berichtete. „Zu unserer Bestürzung hat sich durch interne Recherchen gezeigt, dass das beschriebene Geschehen in seiner Kernaussage der Wahrheit entspricht“, erklärte Aldi. Das Unternehmen habe erst durch eine Anfrage des Magazins von den Vorfällen erfahren und sei darüber „entsetzt“ gewesen, hieß es weiter. Sowohl die leitenden Verantwortlichen als auch die aktiv an der Tat beteiligten Mitarbeiter seien bereits zur Rechenschaft gezogen worden. Mit insgesamt sieben Beteiligten handelte Aldi Süd Aufhebungsverträge aus, die auch Abfindungssummen beinhalten - darunter für den Prokuristen der Regionalgesellschaft, den Bereichsleiter, seine beiden Stellvertreter sowie drei beteiligte Lagerarbeiter. Mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung eingeleitet. 

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3 Kommentare

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Für mich ist es unverständlich, wie in solchen Fällen noch eine Abfindung gezahlt werden kann. Wenn nicht so ein Verhalten zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, welches denn dann? Für mich macht das einen schlechten Eindruck auf ALDI. Nicht dass da noch mehr dahintersteckt, weswegen sich ALDI bei den gekündigten Mitarbeiterin sozusagen freikauft...

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@ PH

 

Lieber PH,

 

wenn sie einmal versucht haben, eine außerordentliche Kündigung vor einem Arbeitsgericht durchzukämpfen, dann wissen Sie, dass es schneller, sicherer und für alle Beteiligten, insbesondere die AZUBIS, denen man Zeugenaussagen erspart,  erträglicher wird. Wenn die Kündigungen an einem Formfehler scheitern würden, der sehr gerne von Richtern in eine Betriebsratsanhörung hineinorakelt wir, dann wäre es deutlich schlimmer...

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Ja, die wirtschaftliche Rationalität zwingt auch in solchen Fällen oft zu einem Kompromiss mit Abfindungszahlung im Aufhebungsvertrag. Allerdings ist es nun wieder auch nicht so schwierig, in einem eindeutigen Fall eine ordentliche, sorgfältige BR-Anhörung zu erstellen.

Man will sich aber unter Umständen vor Gericht auch nicht fragen lassen müssen, welche internen Umstände derartig unsoziales, wenn auch in der Form sicher nicht vorhersehbares Verhalten begünstigt haben. Bis auf den hierarchich obersten Beteiligten könnten die Täter ja womöglich entgegenhalten, dass das Verhalten von ihrem Vorgesetzten geduldet oder sogar vorgemacht statt sanktioniert wurde. Oder, dass sie selbst Angst um ihre Jobs hatten und deswegen mitmachen mussten. Im Ergebnis bei dieser eindeutigen Rechtswidrigkeit wahrscheinlich keine überzeugenden Einwände. Aber jahrelang derartige Fragen zu diskutieren, ist wirklich unzumutbar für Arbeitgeber.

Wenn auch ein klares Zeichen mit ausschließlich außerordentlichen, fristlosen Kündigungen wünschenswert gewesen wäre.

Kati Windisch

 

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