OLG Brandenburg: Keine Auswirkungen der Abschichtung auf Erbscheinserteilung

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 07.09.2013

Das OLG Brandenburg hat festgestellt, dass die Abschichtung, wonach ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft durch Vereinbarung ausgescheidet, keine Auswirkung auf den Erbschein hat; der ausgeschiedene Miterbe ist im Erbschein zu beruecksichtigen (Beschluss vom 15.5.2013 – 3 W 20/13 – BeckRS 2013, 15525). Mangels Vorliegens höchstricherlicher Rechtsprechung ist Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 FamFG zugelassen worden.

Das OLG Brandenburg hat sich innerhalt seiner Entscheidung der Auffassung von Bredemeyer/Tews (ZEV 2012, 352) und Mayer (MüKo § 2353 BGB Rn. 37) angeschlossen und damit sich gegen Jünnemann (ZEV 2012, 65; ZEV 2012, 647) ausgesprochen. Die ausführliche Argumentation überzeugt.

Interessant ist noch der Hinweis, dass bei fehlender Rechtsmittelbelehrung nach § 39 FamFG auch ohne ausdrücklichem Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach §§ 17 Abs. 2, 18 FamFG zu gewähren ist.

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