Berufs- vs. Familienplanung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 05.09.2013

Vor dem LAG Düsseldorf hat ein Rechtsstreit um eine Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung sein Ende gefunden, der in den Medien große Beachtung gefunden hatte. Geklagt hatte eine Kosmetikerin, die in Teilzeit bei einem Schönheitsinstitut in Düsseldorf tätig war. Die Frau hatte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber per E-Mail unter dem Betreff "Berufs- vs. Familienplanung" gefragt worden, ob denn bei ihr mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei. Ihre bevorstehende Heirat lasse dies vermuten. Der Arbeitgeber hatte die Arbeitszeit schließlich nicht erhöht und der Frau gekündigt. Ihre Klage wegen Diskriminierung war daraufhin erfolgreich. Statt der erhofften 28.600 Euro sprach das Arbeitsgericht ihr zwar nur 10.833 Euro zu. Aber als die Firma dagegen noch Berufung einlegt, stufte das Landesarbeitsgericht dies nun in der mündlichen Verhandlung als absolut aussichtslos ein. "Mit seltener Deutlichkeit", so Richter Martin Quecke, habe die Firma den Diskriminierungsgrund gegen die 35-jährige Klägerin schriftlich, also "praktisch auf dem Tablett serviert". Die Arbeitgeberin nahm daraufhin die eingelegte Berufung zurück. (Arbeitsgericht Düsseldorf, 11 Ca 7393/11, Urteil vom 12.03.2013; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 4 Sa 480/13).

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2 Kommentare

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Der Arbeitgeber zahlt also praktisch nicht dafür, dass er diskriminiert, sondern dafür, dass er so intellektuell minderbegabt [1] ist, das in nachweisbarer Form zu tun.

 

[1] Four-letter-words an dieser Stelle "lösen den Spam-Filter aus und werden nicht akzeptiert", so angebracht sie in diesem Kontext auch sein mögen.

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Man darf bezweifeln, dass eine Entschädigung von EUR 10.800 EUR in einem derart krassen Fall (Jobverlust wegen ausnahmsweise einmal klar bewiesener Diskriminierung) einen Effekt in Richtung Diskriminierungsprävention haben wird.  

Kati Windisch

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