Regelmäßige Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 03.09.2013

Nachdem sich auch die Arbeitsgerichtsbarkeit auf einen Streitwertkatalog geeinigt hat – NZA 2013, 809 ff. – ist zu hoffen, dass dieser zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Streitwertsachen in der Arbeitsgerichtsbarkeit beiträgt. Das LAG Nürnberg hat im Beschluss vom 21.06.2013 – 7 Ta 41/13 - darauf hingewiesen, dass der von einer bundesweiten Kommission erarbeitete Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichte zwar nicht bindend ist, im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung er aber regelmäßig angewendet werden sollte

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen