OVG Koblenz: Verkauf von "Legal Highs" kann Schulausschluss rechtfertigen

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 21.08.2013

Mehrere Zeitungen in Rheinland-Pfalz berichten heute über einen Beschluss des OVG Koblenz, wonach ein Schüler auch von der Schule ausgeschlossen werden kann, wenn er in der Schule mit Neuen psychoaktiven Substanzen (sog. Legal Highs) handelt (s. z.B. hier: http://www.wormser-zeitung.de/region/rheinhessen/13371315.htm). Es geht um einen Schüler, der anderen Schülern einen "Joint" zeigte und auf die Nachfrage eines Mitschülers nach Cannabis sagte, er könne etwas besorgen. Gegen den daraufhin erfolgten Schulausschluss klagte der Schüler mit der Begründung, der "Joint" habe nur "Legal Highs" enthalten. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Schüler tatsächlich mit illegalen Drogen gehandelt hat - ausschließlich hierauf fußte aber die Entscheidung der Lehrerkonferenz. Das OVG Koblenz ließ eine Berufung zwar nicht zu, führte aber aus, dass auch der Handel mit "Legal Highs" einen Schulausschluss rechtfertigen könne, denn ein solcher stelle eine ernstliche Gefahr für die Erziehung der anderen Schülerinnen und Schüler dar (OVG Koblenz, Beschl. v. 14.08.2013, 2 A 10251/13.OVG).

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