Anwaltsgebührenerhöhung auf der Zielgeraden

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 04.07.2013
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht2|3719 Aufrufe

 Der Bundesrat wird sich morgen, am 05.07.2013 in seiner Plenarsitzung unter Top 62 und Top 63 mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts beschäftigen. Bei einem positiven Votum des Bundesrats könnte die im 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vorgesehene Anhebung der Anwaltsgebühren bereits schon zum 01.08.2013 in Kraft treten, da das Gesetz am 01. des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten wird.

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2 Kommentare

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Ich bin vor allem auf die Kreativität der Staatskasse und der Rechtsschutzversicherungen gespannt. Sicher wird es - mit tatkräftiger Hilfe der Gerichte - kein Problem darstellen, überzeugend zu begründen, weshalb die neuen Gebühren noch unter das Niveau von 2004 gekürzt werden dürfen. Mittelgebühr gibt es erst ab 150 Arbeitsstunden pro Verfahrensabschnitt. Die jeweiligen Höchstgebühren darf man wann nochmal geltend machen? Ach ja, nie. Das mit den Höchstgebühren war nur so ein theoretisches gesetzgeberisches Konstrukt, das in der Praxis nicht vorkommen darf.

 

Außerdem kann man ja über die Streitwerte die Gebühren wieder kreativ nach unten regeln. Gerade wenn die Staatskasse zahlungspflichtig ist, wird die Bedeutung einer Angelegenheit ja gerne mit 150,- Euro (Streitwert!) bemessen.

 

 

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Leider werden Wertgebühren bis 8.000,00 € (abgesehen von PKH im Berich zwische 3000,00 € und 4000,00 €) nicht nennenswert angehoben. Diese dürften aber für viele einen wesentlichen Teil des Umsatzes ausmachen.

Schade, dass erneut die Möglichkeit verpasst wurde, eine automatische Gebührensteigerung an die Inflation zu koppeln und zwar gleichmäßig für alle Wertstufen.

Auch ich befürchte, dass in der Praxis sowohl durch gerichtliche Entscheidungen als auch durch Bemühungen der Rechtsschutzversicherer wenig von der Erhöhung bleiben wird.

 

Leider  haben aber auch viele Kollegen einen Anteil daran, dass Richter hohe Hürden für höhere Gebühren aufstellen: Wenn bspw. der gegnerische Kollege - wie es häufig vorkommt - Anforderungen für das Überschreiten der Regelgebühr von 1,3 behauptet, die stark überzogen sind bspw. selbst in umfangreichen Angelegenheiten behauptet sie wären durchschnittlich, wie will man dem Richter vorhalten, dass er diese Einschätzung ernstnimmt - zumal dann, wenn er so etwas häufiger zu lesen/hören muss? Wie soll der Richter auf die Idee kommen, dass sich Rechtsanwälte die Gebühren absichtlich und zu Unrecht kleinreden?

Meiner Meinung nach wäre schon nach dem bisherigen RVG deutlich mehr drin, wenn sich nur mehr Kollegen dafür begeistern ließen, sich damit auch einmal ernsthaft zu befassen!

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