Von seinen Schwiegereltern wird man nicht geschieden

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.06.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht|8523 Aufrufe

Die „jungen Leute“ hatten 1987 von den Eltern des Ehemanns im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Hausgrundstück übertragen erhalten. Dabei hatten sie den Eltern mit einem Altenteilvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in der Erdgeschosswohnung eingeräumt und sich verpflichtet, die Eltern zu pflegen und ihre Beerdigungs- und Grabpflegkosten zu tragen.

2002 trennten sich die jungen Leute, sie wurden 2004 geschieden. Gegen Zahlung von 50.000 € übernahm der Ehemann die Haushälfte seiner geschiedenen Frau.

2010 verstarb der Vater und der Sohn bezahlte die Beerdigung (5.000 €).

Hiervon will er 2.500 € von seiner geschiedenen Ehefrau wiederhaben. Zugleich begehrt er die Feststellung, dass sich seine geschiedene Ehefrau zur Hälfte an den Pflegekosten für die Mutter und an  den Kosten für deren spätere Beerdigung zu beteilgen hat.

Das OLG Hamm gab ihm Recht.

Durch die Scheidung sei die Geschäftsgrundlage des Altenteilvertrages nicht entfallen, da die Eheleute im Besitz des von den Eltern übertragenen Grundstücks geblieben sind

In dem Vertrag über die Übertragung der Haushälfte auf den Ehemann sei eine Regelung über das Schicksal der Pflege- und Beerdigungspflicht nicht getroffen worden. Deshalb bleibe die Schwiegertochter weiter verpflichtet

OLG Hamm v. 10.04.2013 - 8 UF 200/12 -

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