Rep. nicht zwingend erforderlich

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 20.06.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht8|7148 Aufrufe

Sie studiert im 6. Semester Jura. Seit September 2012 besucht sie ein privates Repetitorium, das sie nach ihrer Auffassung zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen benötigt. Kosten 190 €/mtlch.

Diesen Betrag möchte sie von ihrem allein leistungsfähigen Vater als Mehrbedarf ersetzt verlangen

Das OLG Hamm:

Mehrbedarf wird nur dann als berechtigt anerkannt, wenn die kostenverursachende Maßnahme erforderlich ist und die sich daraus ergebenen Mehrkosten angemessen. Dass der Besuch eines privaten Repetitoriums vorliegend für die Antragstellerin zwingend erforderlich ist, hat sie bislang nicht ansatzweise dargelegt. Die Ruhr- Universität Bochum, die die Antragstellerin besucht, bietet den Examenskandidaten zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen die Möglichkeit eines eigenen kostenlosen Universitätsrepetitoriums. Dass diese Art der Examensvorbereitung unzureichend ist, ist nicht ersichtlich und wird von der Antragstellerin auch nicht näher ausgeführt. Soweit sie vorträgt, 95% aller Jurastudenten besuchten ein privates Repetitorium, hat sie nicht belegt, dass dieses auch nach Einführung des seit Oktober 2008 laufenden Repetitoriums an der Ruhr- Universität Bochum noch der Fall ist. Der dies belegende Artikel aus dem Hochschulanzeiger datiert von April 2007 und dürfte längst überholt sein.

OLG Hamm v. 28.05.2013 - 6 WF 298/12

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8 Kommentare

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Also Rep. braucht wirklich kein Mensch. Mir ist es ein Rätsel, weshalb alle dahinrennen. Würde ich als Unterhaltspflichtiger auch nicht anerkennen.  Es gibt da das kostengünstigere "System 5x8".  Man setzt sich  Montag morgens an den Schreibtisch, lernt 8 Stunden und wiederholt diesen Vorgang in den kommenden fünf Tagen. 20% des Gelernten darf man dann am Wochenende mittels Alkohol wieder wegspülen. In 12 Monaten ist man examensfit.

 

 

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Mich würde mal interessieren, wer  aus dem Senatskollegium kein Rep besucht hat. Früher war der Besuch auch schon sehr, sehr weit verbreitet. Aus eigener Erfahrung kann das Uni-Rep auch nicht mit dem Privat-Rep mithalten. Besonders die didaktische Aufbereitung lässt da sehr zu wünschen übrig und die Motivation der Tutoren ist auch nicht vergleichbar. Für mich eine schwer nachzuvollziehende Entscheidung.

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Absolut nachvollziehbar die Entscheidung.

 

Rep ist nützlich und verbessert mit Sicherheit das Juristische Handwerk der Teilnehmer, aber es ist deshalb noch lange nicht erforderlich. Auch ein VB ist ohne Teilnahme eines Reps nicht ausgeschlossen. Man muss sich einfach motivieren können zu lernen und etwas zu tun, auch ohne dafür zu bezahlen. Der große Erfolg des Reps ist doch der, dass man dran teilnimmt, weil man dafür bezahlt hat.

 

just my 2 cents

 

 

Widerspruch hoch 10!

Das Uni-Rep mag möglicherweise nicht mit dem Umfang an Unterlagen wie private Anbieter ausgestattet sein, jedoch verleitet es 1. zur selbstständigen Nacharbeit, 2.ist der Klausurenkurs (inkl.Probeexamen) unschlagbar und 3. wird die tolle Räumlichkeit im Uni-Center durch völliges Überlaufen reduziert. warum sollte man also diese Kosten monatlich aufwenden, wenn man UMSONST obenstehende Vorteile hat; nicht zu vergessen: man wird von den Menschen fit gemacht, die selbst Prüfer sind und wissen, was kommt und was man drauf haben muss.

Da kann jede xy-Methode bei der Fallbearbeitung meiner Erfahrung nach (und die hat sich bewährt) nur hinten anstehen! Die 10 Vorzüge des Uni-Reps in BO (im Kursskript festgehalten) sind daher absolut realitätsnah. und dass Dozenten mindermotiviert sind, kann ich niemals bestätigen.

Man muss nun mal die Dinge auch selbst in die Hand nehmen können; irgendwann reicht es nicht mehr, bloß das von den Repititoren Vorbereitete zu verstehen, oder kennt ihr wen, der/die ein gutes Examen hingelegt hat, weil er/sie nachher die Lösungsskizze der Klausur verstanden hat!?

es sei noch gesagt, dass ich ständiger Besucher des Uni-Reps bin und auch Probeveranstaltungen bei privaten Reps besucht habe, damit eine gewisse Kompetenz zur Äußerung besitze. und die fangen, so wars jedenfalls bei hemmer im VerwRAT, komplett bei null an. gemerkt habe ich mir, dass wir FAST EINE ZEITSTUNDE darüber gesprochen haben, warum am 3.10. (Einheitsfeiertag) keine Frist ablaufen kann.aber: jedem das, was zur Vorbereitung notwendig ist. wer mit privaten Reps ein gutes Examen macht, sei beglückwünscht. ich gebe das Geld lieber im Anschluss für nen schönen Urlaub aus; was glaubt ihr, wie viele Mittelmeerkreuzfahrten kann man von 12 Repgebühren machen? ;-)

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In der Tat. Rep ist nicht notwendig. Es mag sein, dass es vor 30 Jahren noch verständlicher war, dort hinzugehen. Heute gibt es aber sehr gute, auch didaktisch sehr gute, Examensvorbereitungsliteratur. Wer dann noch eine Lerngruppe gründet und einen Funken Disziplin aufbringt, der schafft es auch gut ohne.

 

Ich fand es jedenfalls auch erschreckend, wieviele Studierende dort hingehen. Denn immerhin hat man mehr oder weniger selbstständig ein Studium absolviert und sich auch ein Jahr lang selbstständig in einen Schwerpunktbereich hineingelernt. Da wird man doch den Stoff des Studiums am Ende auch noch selbsständig wiederholen können.

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Es gibt sicher zahllose Möglichkeiten, das Leben angenehmer, schöner und erfolgreicher zu machen.

Ein dickes Auto, ne Brust-OP,...

Nur was hat das mit der Unterhaltspflicht zu tun?

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Nicht alles, was praktisch ist, ist auch unbedingt notwendig. Als jemand, der ein Unieigenes Rep. besucht hat glaube ich nach wie vor, dass Hemmer&Co. noch eine Schippe drauflegen. Aber: Dadurch wird das ganze ja nicht  notwendig. Wenn 5% auch schon früher ohne Repbesuche bestanden haben kann man durchaus auch heute ohne eine solche Vorbereitung bestehen. Warum der/die Person lieber einen Antrag stellt als sich aufs Examen vorzubereiten verstehe ich eh nicht. Konzentrierte Vorbereitung ist mE was anderes. Und in derselben Zeit hätte aiw/er auch einfach einen Nebenjob annehmen können. Aber auf all das kommt es ja nicht an. Rep ist nicht zwingend. Vielleicht bequem, aber nicht zwingend.

Mit einem Rep haette die Studentin das Verfahren sicher gewonnen. Denn wer den Hafen nicht kennt, fuer den ist kein Wind ein Guenstiger (Seneca).

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