RVG-Reform im Vermittlungsausschuss

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 10.06.2013
Rechtsgebiete: RVG-ReformVergütungs- und Kostenrecht2|4437 Aufrufe

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 07.06.2013 acht Gesetze in den Vermittlungsausschuss verwiesen, darunter unter anderem das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts und das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Am 26.06.2013 wird sich der Vermittlungsausschuss unter anderem mit diesen Themen beschäftigen. Es ist zu hoffen, dass es kurzfristig zu einer Einigung kommt, zumal es offenbar lediglich nicht um strukturelle Bedenken, sondern (lediglich) um eine noch stärkere Anhebung der Gerichtsgebühren geht.

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2 Kommentare

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Warum weist eigentlich niemand darauf hin, dass wertabhängigige Gebühren bis zu Streitwerten von 8.000,00 € nur gering steigen und dass die Mehrheit der Rechtsanwälte Ihren  Umsatz wertabhängiger Gebühren zum überwiegenden Teil in diesen Bereichen generiert? 

 

Insofern spielt allein die angehobene Grenze, ab welcher bei PKH geminderte Gebührensätze gelten (bisher 3000,00 €; neu 4000,00 €) eine positive - aber halt auch keine wesentliche - Rolle!

 

Wer lässt sich hier denn unberechtigt für scheinbare Erfolge feiern, die unterm Strich für die Mehrheit der Kollegen immer noch keinen angemessenen Ausgleich der Inflation (betrachtet über den langen Zeitraum seit der letzten Anhebung der Wertgebühren) bringen wird? Welche Rollle spielen die Lobbyisten der Rechtsschutzversicherer, die sich klammheimlich freuen, gut davon gekommen zu sein und die bereits Ansetzen das Reförmchen zum Anlass für neue Kürzungsansätze zu nehmen?

 

Warum koppelt man die Gebührensätze nicht einfach an die Inflation/den Verbraucherpreisindex, hebt damit wirklich gleichmäßig an und spart sich künftig krampfhafte Bemühungen bis sich der Berg rüttelt um die Maus zu gebären? Zu einfach? 

 

Wenn sich Mitglieder des Bundestags, ob mit oder ohne (unberechtigten/berechtigten) Doktortitel, ob mit oder ohne akademische Ausbildung, ob mit oder ohne Arbeitsmoral, aber alle mit kräftigen steuerfreien Aufwandspauschalen, künftig honorieren lassen wollen, wie die Creme der Juristen (Bundesrichter), so sollte eine Kopplung von Anwaltsgebühren an den Verbraucherpreisindex doch als gemäßigte und vernünftige Fordeung gelten dürfen?!!!

 

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Ich denke, dass ein Stundensatz von über 1000 Euro, den in den oftmal Fällen die Ra-Sekretärin erzielt, nicht unbedingt einen Inflationsausgleich bedürfen.

kollegialer Gruß

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