Androhung der Mandatsniederlegung vor dem Gerichtsgebäude unmittelbar vor dem Verhandlungstermin möglich?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.04.2013

Wie weit Anwälte gehen dürfen, um ihren – an sich begründeten – Vergütungsansprüchen Nachdruck zu verleihen, war Gegenstand des Urteils vom BGH vom 07.02.2013 – IX ZR 138/11. Obwohl die Beklagte zuvor mehrfach zur persönlichen Haftungsübernahme per E-Mail aufgefordert worden war, sah der BGH in der erstmals unmittelbar vor dem Verhandlungstermin außerhalb des Gerichtsgebäudes angedrohten sofortigen Mandatsniederlegung bei Nichtunterzeichnung der Haftungsübernahme und der Ankündigung, im anberaumten Termin nicht aufzutreten, eine widerrechtliche Drohung und billigte der betroffenen Mandantin den Anspruch auf Befreiung von der eingegangenen Verbindlichkeit zu. Allein das Interesse an einer Erhöhung oder Sicherung der Vergütung stelle keinen wichtigen Grund im Sinne von § 627 Abs. 2 BGB dar.

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